Ju! A. ö us ( Innung al du! rant. 1 en. . — klhaßt delde def b 80 18. Ju. Il. aieramt. ein rſcheint jeden Dienstag und Freitag Abend. Preis vierteljährlich Mark 1.—, mit illuſtriertem Unterhaltungs⸗ blatt Mk. 1.40 frei ins Haus. Für die Redaktion verantwortlich: Karl Molitor, Ladenburg. Anzeigen: die 1⸗ſpaltige Corpus⸗Zelle oder deren Naum 10 Pfg., Lokale Seſchäfts⸗ und Privatanzeigen 6 Pfg. Corpuszeile. Reclamen 20 Pfg. Druck und Verlag von Rarl Molitor, Ladenburg 1 0 27. Juli Eine große Erleichterung irtſchaftlichen Verhältniſſe der zu Friedensüb⸗ ungen einberufenen Mannſchaften bringt das Geſetz dom 18. Mai 1892, welches beſtimmt, daß die Familien der aus der Reſerde, Landwehr oder See⸗ wehr zu Friedensübungen einberufenen Mannſchaften auf Verlangen aus öffentlichen Mitteln Unterſtütz⸗ ungen erhalten. Das Gleiche gilt bezüglich der Fa⸗ milien der aus der Erſatzreſerve für die zweite oder dritte Uebung einberufenen Mannſchaften. Da nun in der nächſten Zeit in Baden eine größere Einbe⸗ zufung ſolcher Mannſchaften ſtattfinden wird, ſo macht die „Bad. Korr.“ die zum Empfange der Unterſtützung Berechtigten darauf aufmerkſam, daß der Anspruch auf Unterſtützung — der übrigens nicht vom Nachweis der Bedürftigkeit abhängig iſt — dei der Gemeindebehörde desjenigen Ottes anzu⸗ bringen iſt, an welchem der Unterſtützungs berechtigte zur Zeit des Beginns des Unterſtützungsanſpruchs ſeinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat; er erliſcht, wenn ſolches nicht binnen 4 Wochen nach Beendig⸗ ung der Uebung geſchieht. Anſpruch auf Unter⸗ fützung iſt von dem Einberufenen oder von der⸗ jenigen Perſon, welcher in ſeiner Abweſenheit die Fürſorge für die Familie obliegt, anzumelden; auch kenn die Anmeldung durch den Unterſtützungsbe⸗ rechtigten erfolgen. Bei der Anmeldung find die Unterſtützungs berechtigten nach ihrem Namen und nach ihrer Familſenſtellung zu dem Einberufenen, Kinder des Einberufenen auch nach ihrem Leben⸗ alter zu bezeichnen. zehn Jahren, Verwandte in aufſteigender nie oder Geſchwiſter des Einberufenen Unterſtützung beantragt. do bedarf es der Beſcheinigung, daß dieſe Perſonen von dem Einberufenen unterhalten werden, oder 1 Nie Wallfahrt nach Czenſtochau. Roman von Johanna Berger. Das Geſpräch der beiden Gatten war ſehr eifrig und lebendig, ſie hatten lange nicht ſo viel zu reden und zu beſprechen gehabt. i Nur ein einziges Mal im verfloſſenen Jah re waren dieſe prachtvollen Säle geöffnet worden. Da⸗ tum war es auch heute ſehr kühl hier innen, ſehr unheimlich, faſt großartig, und ſie machten mit ihrer Todtenſtille den Eindruck, als ob darin jede Nacht geſpenſtige feierliche Verſammlungen abgehalten wurden, und dieſer Eindruck erhöhte fich noch, wenn man die schwarzen Flordrop'rien betrachtete, die faſt die ganze Wand einnahmen, an der Spiridia's Porträt aufgehängt war, und wenn der Blick auf das düſtere Tauerwappen fiel, welches man darunter angebracht hatte, als die junge Frau geſtorben war. Die hochlehnigen Sophas mit ihren gegenein⸗ ander geneigten Ecken ſahen gerade ſo aus, als ob ſchattenhafte Gäſte darin ſaßen und ſich berüber⸗ beugten, um einander etwas in's Ohr zu flüſtern. Dort am Kamin ſtand dicht neben einem großen fieifen Brocatſiſſel eine niedrige Cauſeuſe mit koſt⸗ barem geſtickten U⸗berzugs, als ob dieſelbe von einem jungen Mäochen an den Stuhl einer freundlichen Matrone gerückt wäre, um mit derſelben am trau ; eee ein Dämmerſtündchen zu verplaudern Wird für Kinder über fünf⸗ daß das Unterhaltungsbedürfais erſt nach erfolgtem Dienſteintritt derſelben hervorgetreten iſt; auch für Verwandte der Ehefrau in aufſteigender Linie oder für ihre Kinder aus früherer Ehe kann die Leiſtung einer Unterſtützung beantragt werden. Die täglichen Unterſtützungen ſollen betragen: a. für die Ehefrau 30 Prozent des ortsüblichen Tagelohns für erwachſene männliche Arbeiter am Aufenthalt des Einberufenen; b. für jede der ſonſt unterſtützungsberechtigten Perſonen 10 Prozent des ortsüblichen Tagelohns für erwachſene männliche Arbeiter am Aufenthaltsort des Einberufenen mit der Maßgabe, daß der Geſamtbe⸗ trag der Unterſtütz ung ſechszig Prozent des ortsüb⸗ lichen Taglohn nicht überſteigt. Dieſe Unterſtützungen können nicht verpfändet, noch an Dritte abgetreten werden, unterliegen auch kener Art von Zwangs⸗ vollſtreckung. Nach einer landesherrlichen Verord- nung erfolgt im Großherzogtum Baden die Aus⸗ zahlung der Unterſtützungen durch die Gemeinde⸗ kaſſe am Wohnort des Unterſtützungsberechtigten. Die Amtskaſſe erſtattet den Gemeinden auf An⸗ weiſung des Bezirksamts die gezahlten Unterſtütz⸗ ungen, vorbehaltlich des durch das Miniſterium des Innern herbeizuführenden Erſatzes aus der Reichs⸗ kaſſe. (Nach 8 3 des Geſetzes werden die gezahl⸗ ten Unterſtützungen aus Niichsmittel erſtattet). Das neue Geſetz wird zweifellos von den Familien der zu Friedenübungen einberufenen Mannſchaften als eine große wirtſchaftliche Beſſerung gegenüber dem ſeitherigen Zuſtande empfunden werden. Dolitiſches. Ladenburg, 25. Juli. (Maſſenbeſuch bei dem Fürſten Bismarck in Kiſſingen) Etwa 7000 Nationalliberale aus Baden, Heſſen, Sachſen⸗Koburg Gotha, der Pfalz und Frankfurt waren geſtern in od't ſich Nath von ihr zu erbitten. Hier war ein ſchwer mit dunklem Sammet überzogener Lehn⸗ stuhl vor das Biloniß einer wunderbar ſchönen Frau geſchoben. Mit unwillkürlichem Schauer mußte man daran denken, das einſtmals vielleicht in dieſem weichen Polſter zurückgelehnt ein Wien von Fleiſch und Blut, das jetzt lange der Kircchhofraſen deckte, die hier an der Wand abgebildete, ſchöͤne Kwilecka voll glühender Verwunderung betrachtet hatte. Die Schritte des gräflichen Paares hallten in den hohen, lerren Prunkgemächern unheimlich wieder, während die Dienerſchaft, auf den Fußſpitzen gehend, nachfolgte und ehrerbietig die Befehle der gnädigen Herrſchaft entgegennahm. Darauf betraten Beide ein kleineres Gemach, welches nach der ſchauerlichen Oede der großen Geſellſchaftsſäle einen ungemein wohnlichen und heitern Eindruck machte. Die Wände waren mit ſeidenen Tapeten bekleidet und mit glänzend polir⸗ tem Eichenholz getäfelt. Einige moderne Oelge⸗ mälde, Stilleben und Landſchaften in breiten, ver⸗ goldeten Rahmen, brachten Licht in die dunkel g⸗ haltene Färbung der Wände. Enn großer Bücher⸗ ſchrank mit wertvollem Inhalt, ein Spinett mit ge⸗ brechlichen Beinen und Verzierungen von Gold und Elfenbein, mehrere Tiſche und Truhen von geſchn tz tem Holz, ſowie ſammtüberzogene Seſſel und Ta⸗ bourets von verſchiedenen, Größen und Formen bildeten f die Ausſtattung dieſes traulichen Gemaches, deſſen Kiſſingen anweſend. Auf die lange Reihe von An⸗ ſprachen erwiederte Fürſt Bismarck in dreivierte ſtündiger Rede, in welcher er darzulegen ſuchte, wie welt die Errungenschaften, für welch ihm eben jetz der Dank zu Teil werde, ſein Werk ſeien. Die Einigungsbeſtrebungen ſeien 1848 verfrüht, 1866 ohne Dauer geweſen, erſt 1870 wurden all⸗ Häm⸗ mer auf den Amboß geſchwungen, auf welchem da Reich geſchmiedet ward. Das einige Deutſchland ſei aus den franzöftſchen Bataillonen herausgeholt. Es gewähre ihm Befriedigung, daß ſeine Gegner die ihm früher gegenüber geſtanden hätten, ihm als ſolche treu geblieben ſeien. Bezüglich der äußeren Politik meinte der Fürſt, Rußland und Frankreich ſei⸗n. im Vergleich zu Deutſchland viel günſtiger geſtellt; das eine habe Aſien, das andere den Oc an im Rücken ſtehen, um ihre Grenzen ſchützen zu können. Hinfichtlich der inneren Politik ſei er der Anficht, daß weder eine autogratiſche, noch eine extrem linle Regierung in Deutſchland Boden finden werde. Er halte ein einiges Zufammengeben der regierungsfreund⸗ lichen Parteien für notwendig u. bitte die Anweſen⸗ den Parlamentarier, nach dieſer Richtung hin zu wirken. Man möge entſchuldigen, daß er einen politiſchen Vortrag halte; nachdem er aber 40 Jahre lang Politik getrieben habe, könne er ſich jtzt nicht ſo leicht davon losſagen. „Man mag mir“, ſo ſprach der Fürſt weiter, „den Mund verbieten, wie man will, ich werde ihn aber nicht halten. Alle meine Gegner finden, ich würde mich ihn der Geſchichte beſſer ausmachen und eine vornehmere Erſcheinung ſein, wenn ich nur ſchwiege und lein Wort mehr ſpräche. Mein Widerſtreben gegen dieſe Zumuthung veranlaßt meintr Gegner, die härteſten Uctheile über meine Perſon und über den Werth meines Charak⸗ ters überhaupt zu fällen. Die Herren und nament⸗ lich auch die offickoͤſen Organe, welche dabei mitwir⸗ —— — ͤ— ſchön gebahntes Parkett mit weichem orientaliſchen Teppichen bedeckt war. In einer der tiefen Wandniſchen der hohen Bogenfenſter, welche über See und Park in die freundliche grüne Gegend hinaus ſchauten und in denen breite, welche gleichfalls mit dunkelm Sammet⸗ bezogene Sitze angebracht waren, ſaß Jadwiga, halb verborgen von den ſchweren Brocatvorhängen an ihrem Stickrahmen. Neben ihr ſtand ein runder Arbeitskorb mit bunten Knäueln und Seidenſträhnen angefüllt. Sie ſtickte an einem ganzen Dutzend Deckchen für die ſteifen hochlehnigen Stühle in Gräfin Antonia's Staatszimmern. Ihre Toilette war ſehr ſorgfältig gewählt. Ein weißer, reich mit echten Spitzen beſetzter Rock floß in weichen Falten an ihrer herrlichen Geſtalt berob und ein rubinrothes, ſeidnes Ueberkleid war mit einem juwelenbeſetzten Gürtel um die Taille bef ſtiat. Es war ein wahrer Prachtanzug; Gräfin Antonia liebte es ſehr, daß Jadwiga eine reiche Toilette machte, wenn Gäſte auf dem Schloſſe waren. Das Sonnenlicht fil mit ſchrägem Strable durch die runden Butzenſcheiben der Fenſter auf das ſeidenweiche, goldene Haar des Mädchens, das in üppigen Locken, nur von einem Perlenreifen ge⸗ halten, über den weißen Nacken wogte. Sie ſoß regungslos da, und wägrend ihre Finger ſich ge⸗ täuſchlos bewegten und die Nadel Stich für Stich durch die Arbeit fuhr, erblühten in ihrem Gem