einen 95 habe die Preiſe meiner ſämmtlichen Kleid erſtoffe bedeutend redueirt „indem ich von heute ab Nahatt von 20% bei Baarzahlung gewähre. ißer und eremer Vorhänge, ſowie wollener Fortieren unter A 5 Wolff Sohn, Mlanuhein, Spie empfehle eine große Parthie we Einfaufspreis. Markl. Veßtanntmachung. No. 2085. Am Freitag, den 22. Juli l. J. Vorm. 10 Ahr anfangend wird das Erträgnſß der Früßbobftbäume (A⸗pfel und Birnen) der bdiefigen Gemeinde an Ort und Stelle öffentlich verſteigert. Zuſammenkunft am Martinsthor. Ladenburg, den 18. Juli 1892. Gemeinderath. A. Hub en. Betz. Brennholzlieferung. No. 813. Für das Rathokiſche Günther'ſche Waiſenhans Laden burg bedürfen wir 16 Ster tan⸗ nen und 2 Ster buchen Vrenn⸗ holz (Scheitholz I. Qualität) und ſoll die Lieferung dieſes Holzes im Submiſſionswege vergeben werden. Des⸗ fallfige Angebote find bis längſtens Freitag, den 22. Juki 1892 nachmittags 3 Ahr ſchriftlich anher einzureichen, mit der Aufſchrift verſehen „Holzlieferung für das kath. Günther ſche Waisenhaus Ladenburg. Ladenburg, 15. Juli 1892. Gemeinderat. A. Huben. Brehm. Ein Juderläfſiget 2. Knecht für ein Pferd geſucht Reflektanten wollen ſich melden bei Wilhelm Reis, Stammberg bei Schriesheim. Prima neue Grünkerne empfiehlt 225 J. F. Merkel. Neue Grünkerne empfiehlt C. &. Stenz. Neue holl. Woll. Märinge eingetroffen bei C. &. Stenz Das neue katholiſche Gebet⸗ und Geſang buch 8 „Magnificat“ iſt von den einfachſten bis zu den fein ſten Einbänden ſtets zu den billig ⸗ ſten Preiſen vorrätig bei Ferd. Premer's Nachf., Buchbinderei — Kirchgaſſe. Ein 9 Wochen altes Stutenfohle Jath - Nrippmacher zum Ochſen in Schriesheim. Zu vermiesen eine Wohnung mit Schweinſtall bel Zimmermann Winfier, Neue Anlage. Strohseiler örnstroh FK. Schowalker⸗ Noſenhof. Empfehlung. Unterzeichneter empfiehlt ſich im Krautſchneiden Peter Neuhreß Wohnung im Gg. Löſchſchen Haufe Qualität Maſchienenſtoßlen empfiehlt billigſt Theodor Natz. Ladenburg. Bekanntmachung. Die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betr. Nach Beſchluß des Bezirksamtes bezw. Bezirksrats vom heutigen wurde beſtimmt, daß an Stelle der Vorſchriften Ziffer 1, B u. C, unſerer Bekannt⸗ machung vom 16. v. Mts. No. 61908 folgende Anordnungen zu treten B. Für den Gewerbebetrieb im Umherziehen, ſoweit auf ihn die Beſtim⸗ mungen der 85 42b und 55 Abs. 1 3ff. 1 — 3 Gew.⸗O. Anwendung finden und welcher an Sonn⸗ und Feſttagen verboten iſt, wird Nachſicht be⸗ willigt zu Gunſten des Handels mil Brod. Bretzeln und anderen Backwaren, mit Obſt, Blumen, Eis und Mineralwaſſer, jedoch unter der Einſchränkung, daß der Handel mit ſoichen Waaren nur auf offentlichen Straßen u. Plätzen und nicht an anderen öffentlichen Orten, desgleichen von Haus zu Haus und nicht an den drei höchſten Feiettagen (Oſterſonntag, Pfingſtſonntag und erſten Weihnachtsfeiertag) und im übrigen nur während der Zeit von 6 — 9 Uhr Vormittags und 11 — 6 Uhr, mit Mineralwa mittags ſtattfinden darf. ſſer von 11 — 10 Uhr Nach⸗ C. Nach Beſchluß des Bezirksrats Mannheim iſt den Bäckern, Metzgern Obſthändlern geſtattet, die in das betreffende ach gehörigen Waaren unter folgenden Beding⸗ und Wurſtlern. Zuckerbäckern, Handelsgewerbe ihrer Natur n ungen zu verkaufen: 1. Der Verkauf darf am Oſter⸗ und Pfingſtſonnt Weihnachtsfeiertag nur von 6 — 9 Uhr Vormittags 2. an den übrigen Soan⸗ und Feſttagen mit unbeſchränktem Be bis 9 Uhr Vormittags, von 11—1 Ubr Nachmittags, ferner bei Zuckerbäckern und Obſthändlern von 1 bei Bäckern und Metzgern von 6 Der Betrieb des Gewerbes, des Mil hoͤchſten Feiertage den übrigen Sonn⸗ ag, ſowle am erſten —7 Nachmittags, 13 —9 Uhr Nachmittags ſtattfinden. chhandels iſt binſichtlich der drei gleichen Beſchränkungen wie unter C. 1, hinfichtlich der und Feſttage keinen Beſchränkungen unterworfen. Dieſe ſämmtlichen unter C. bezeichneten Ausnahmen werden an die 9 gekrüpft, daß im handels gewerblichen Teil der betreffenden Lehrlinge und Arbeiter über die in Ziff. 1 A unſerer Be⸗ feſtgeſeßten 5 Stunden hinaus nur dann jeder derſelben zweiten Sonntag von Morgens 6 Uhr dis in und außer de fernere Bedingun Betriebe Gehilfen kanntmachung vom 16. v. Mts. beſchäftigt werden dürfen, wenn a. entweder an jedem Abends 6 Uhr, b. oder in jeder zweiten Wo von der Arbeit freigelaſſen wird. Mannheim, 14. Juli 1892. Großh. Bezirksamt Be ſchlu Vorſtehende Bekanntmachung wir Ladenburg den 18. Juli 1892. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Durch celegenheitshka habe ich eine Partie wollene und baum halten und gebe ſolche zu ganz Vrima che an einem Werktage volle 24 Stunden Das älteſte und größte Bettfedern-Lager William Dübeck in Altona verſendet zollfrei gegen Nachnahme (nicht unter 10 155 5 9. 9 Vettfedern für 6 orzügkich gute Sorte 1.25 M. d. Pfd. prima Haſbdaunen nur M. 1.60 u. 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