2 4. 2 Bekanntmachung. Das Ab⸗ und Zuſchreiben der Grund⸗, Häuſer⸗ G⸗werb⸗ und Einkom⸗ menſteuer für das nächſfkünftige Steuerjahr 1893 wird am Mittwoch, den 18. und Donuuerſtag, den 19. Mai d. J. eis Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 8 bis 6 Uhr Nalbauſe dahier vorgenommen werden. em Zwecke wird bekannt a⸗macht: I. Zn Bezug auf die Grund- und Käuſerſteuer: Wer wegen Wechſels in der Per ſon des Pflichtigen ab⸗ und zugeſchrieben haben will andern Urſache die Berichtigung oder den Strich ſeines Grund⸗ oder tals verlangt, hat ſelbſt oder durch einen Bevöllmächtigten zu erſcheinen, Zuſchreiben an eine dritte Perſon handelt, dieſe letztere zum Alle Veränderungen, welche im Grundbuche ein⸗ den übrigens von Amtswegen ab⸗ und zugeſchrieben. II. In Bezug auf die Gewerhſteuer: Der Gewerbſteuer unterliegt das Betriebskapital der im Großherzogtum betriebenen ngen ausſchließlich der Land und Forſtwirtſchaft, vorausgeſetzt, bskapital den Betrag von 700 Mark erreicht. — Die gewerb⸗ männliche und weibliche, Inländer oder Ausländer, auch ge⸗ Vereine, Geſellſchaften haben ſchriftliche oder mündliche Steuer⸗ ) wenn ſie eine der Gewerbſteuer unterliegende Unternehmung r. Gewerbſteuer angelegt find; 2 I. 4 — 4 der aus einer Häuſerſteuerkapi und ſofern es ſich um das leichzeitigen Erſ etragen find, wer 27 2 * cheinen zu veranlaſſen. Wa, gewerblichen Unternehmu daß das ſteuerbare Petrie ſteuerpflichtigen Perſonen, werbliche Korporationen, rklärungen abzugeben: 1 begonnen haben, aber noch nicht zu triebskapital nach dem Stande der maßgebend über den bereits beſteuerten Betrag um mindeſtens 5 Prozent und m 2) wenn ſich ihr Be⸗ en Verhältniſſe am 1 April des Jahres indeſtens um 700 III. Zn Bezug auf die Einſtommenſteuer: Der Einkommeuſteuer unterliegt — vorbehaltlich der im Geſetze vorgeſehenen Aus⸗ das geſammte in Geld, Geldeswert oder in Selbſtbe⸗ welches einer Perſon aus im Großherzogtum gelegenen us auf ſolchen Liegenſchaften ruhenden Grundrechten und herzogtum betriebener Land⸗ und Forſtwirtſchaft und den aus kffentlichem oder privatem Dienſtverhältnis, aus U ſchem Beruf oder irgend anderer gewinnbringenden Be⸗ Kapitalvermögen, Renten und andern derartigen Bezügen im Laufe r ohne Rückſicht darauf ob es von andern Steuern getroffen ichtig find: 1) Landes und ſonſtige Reichsangehörige, welche ßherzogtum haben, desgleichen Reichsausländer, welche herzogtum Baden haben: mit ihrem geſam⸗ der, welche nicht des Erwerbs wegen ihren m aus reichsinländiſchen Bezugsquellen flie⸗ welche nicht im Großherzogtum wohnen: legenem Grundbeſitz leinſchließlich owie mii ihren Gehalts⸗, Penſtons⸗ 4) Aktiengeſellſchaften und Kom⸗ t offenem Laden, eingetragene Genoſſen⸗ auf Gegenſeitigkeit gegründete, unter Anwendung ſellſchaften: mit demjenigen Teil ihres ſteuerbaren 8 Geſchäftsbetriebs innerhalb des Großherzogtums deren Einkommen (nach Abzug der zum Erwerb und der auf dem Einkommen ruhenden Laſten uldzinſen) den Betrag von 500 Mark jäh r⸗ Auch ſind Gehalte, Penſionen bezogen werden, ferner die ärpenſionen) der Militärperſonen aus der Klaſſe der e der aktiven Gendarmen vom Oberwacht⸗ — Eine Einkommenſteuerer⸗ chehen ſein ſollte, alle Per⸗ nkommens befanden, begründet war. Die S in welcher der Pflichtige ſeine Haupt⸗ es im Großherzogtum, den größten Jedoch ſind dieſenigen Steuerpflichtigen lche in dem Steuerdiſtrikt, in welchem am 1. t war, bereits zur Einkommenſteuer veranlagt u. tem Tage mit keinem höhern nützung beſtehende Einkommen, Grundſtücken und Gebäuden, Grundgefällen, aus im Groß dafelbſt betriebenen Gewerben, wiſſenſchaftlichem o ſchäftigung, ſowie aus ines Jahres zuftießt und zwa wird oder nicht. — Steuerpfl hnſitz (Aufenthalt) im Gro bs wegen ihren Wohnſitz im Groß ten ſteuerbaren Einkommen. 2) Reichsauslän Wohnſitz im Großherzogtum haben: mit ihre ßenden ſteuerbaren Einkommen. nur mit ihrem Einkommen aus im Großherzog um ge von Gebäuden) und den darin betriebenen Gewerben, f und Wartegeldbezügen aus einer badiſchen Staats manditgeſellſchaften auf Aktien, Konſ ſchaften mit bankähnlichem Betrieb und don Agenten betriebene Verſicherungsge Einkommens, welcher entſpricht. — Perſonen, elben zu beſtreitenden Auslagen, und der von ihnn etwa zu entrichtenden S lich nicht erreichte, unte und Wartgelder, welche aus ei Dienſtbezüge leinſchließlich der Milit und Gemeinen, die Dienſtbezüg ſowie alle Sterbquaratlbezüge ſteuerfrei. t ſchon ſeit 1. April l. J. geſ ſich im Befitz eines ſteuerbaren Ei hieſiger Gemarkung dem Umfang ihre rliegen der Einkommenſteuer nicht. ner nichtbadiſchen Staatskaſſe meiſter abwärts, klärung haben, inſofern dies nich ſonen einzureichen. welche am 1. für welches die Steuerpflicht in in derjenigen Gemarkung (Steuerdiſtrikt) begründet, niederlaſſung hat oder, beim Mangel eines Wo Teil ſe nes ſteuerbaren Einkommens bezie von Abgabe einer Erklärung entbunden, April i. J. ihre Steuerpflicht begründe nach dem Stande ihrer Einkommensverhältniſſe am genann dem angeſetzten, zu beſteuern ſind. IV. Im Allgemeinen: Gewerb⸗ oder Einkommenſteuerpflichtige, welche zur ſind gleichwohl befugt, eine können glauben, oder au Steueranſchlag als Abgabe einer Steuererklärung ſolche abzugeben, wenn ſie eine 8 irgend einem beſondern Grunde e bewirken wollen. Ebenſo find die Geſuche um gänz⸗ eichen um Berechnung von Steu abgängen und gründung vorzubringen. ungen nebſt Anleitungen zu den letz Tagfahrt beim Schatzungsrat ärungen nicht rechtzeitig keine Verpflichtung haben, Steuerminderung anſprechen zu eine Berichtigung ihrer Steueranlag liche Entfernung aus dem Kataſter, desgl Steuerrückvergütungen unter en“ ſprechender Be wie zu den Eiukommenſteuererklär heute ab bis zum Ablauf der obigen Wer die ihm obliegenden Steuererkl erſtattet, unterliegt der geſetzlichen Strafe. Schatzungsrate:: zu den Gewerb⸗ tern werden von unentgeltlich verabreicht. oder in wahrheitswidriger Weiſe AQadenburg, 3. Mai 1892. Der Vorfſtzende des J. lan ntmachung Die Feſt⸗Uung der Kopit Für die Einreichung der Kapitalrent⸗nſteu⸗ Jahr wird hiermit in Gemüßheit eine drei tägige Friſt vom Dabei wird bekannt aemacht: 1. Die Abgabe der Steuererklärungen 0 Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieh vom 1. April d. J. 3. In o einzureichen; a) welche nach J. ein in hieſiger Gemeinde zu veran als 60 M. jährlich beziehen un find; b) welche hier zur Rente Vermögensverhältniſſe vom 1. beziehen, welches den veranlagten Jahresbet erpflichtig ſind: a) Land geſetzes vom 13. Mai Wohnſitz (Aufenthalt) im Großherzogthum ha Erwerbs wegen ihren Wohnſitz im Großherzog nach Artikel 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ für 1892 betr. rerklärungen für das laufende des Kapjftalrentenſteuerge⸗ 17. Mai bis mit 19. Mai. d. J. anberaumt. alrentenſteuer des Artikels 22 at beim Schatzungsrathe zu erfolgen. 2. Die dem Stande der Vermögensverhältniſſe n alle jene Pflichtigen Steuererklärungen ermögensverhältniſſe vom 1. April d. und Renteneinkommen von mehr pitalrentenſteuer veranlagt r nach dem Stande ihrer Zinſen⸗ und Renteneinkommen hr als 60 M. überſteigt. 4. Steu⸗ hörige, wenn ſie im Sin Doppelbeſteuerung betreffend, ihren esgleichen Reichsausländer, welche des m ganzen Betrag ihres ohne Rückſicht darauf biger Friſt habe dem Stande ihrer V lagendes Zinſen⸗ ch nicht zur Ka ſteuer zwar veranlagt ſind, Juli d. J. ein ſteuerba es⸗ und ſonſtige Reichsange ne des Reichs ⸗ 1870, die Beſe tigung der thum haben: mit de und Rentenbezuges, ob das gedachte Einkommen bon im Auzlande angelegten Kapitalien oder von fremden Bezugsorten herſtammt; b) Reichsausländer, welche nicht des Erwerbs wegen ihren Wohn ſiz im Großherzogthum haben: nur inſoweit, als die bezüglichen Kapitalien im Reichs⸗ gebiete angelegt ſind oder die Bezüge aus letzterem herkommen. 5. Kapitalre pflichtige welche zur Abgabe einer Steuererklärung keine Verpflichtung haben, riſt abzugeben, wenn ſie eine wohl befugt, eine ſolche innerhalb der oben beſtimmten Steuerminderung beanſpruchen zu können glauben oder au Berichtigung ihrer Steueranlage bewirken wollen. Ebenſo ſind Geſuche um Strich im Steuerregiſter, desgleichen um Berechnung von Steue 5 gen unter entſprechender Begründung innerhalb jener zu den Steuererklärungen ſamt Anleitung zu deren Aufſtell zimmer des Schatzungsrates unentgeltlich verabreicht. 7. Wer erklärungen nicht rechtzeitig oder zin wahrheitswidriger Weiſe erſtattet, zu ſetzlichen Strafe. vadenburg, 3. Mai 1892. 5 ed s irgend einem Grunde ein⸗ rabgängen und Steuerrückvergutun⸗ 6. Formulare dem Geſchäfts⸗ die ihm obligenden Steuer⸗ nterliegtader ge Friſt vorzubringen. ung werden au Der Vorſitzende des Schatzungsrates. „ J. Pilger. Beſten Nothwein von 20 Liter oder 20 Flaſchen an aufwärts per oder Flaſche 65, 75 Pfg. und höher, ſowie ff. Weißwein in mehreren Preislagen (Gebinde und Flaschen) und Champagner in verſchſedenen Marken empfeblen SGtcebr. Höfer & Etkes, Tadenburg. ͤͥ ³ A Beerenwein-Versteigerung. Unmittelbar nach der Freiberrlich von Ber gehaltenen Weinverſteigerung am 9. Mai 1892 la ca. 1000 Flaſchen Johonnisbeer⸗Wein, in Apt lungen, cbeim'ſchen Verwaltung ab⸗ ßt Carl Wagner in Aſchbach g Heidelbeer⸗We in in der Nockſtableichen Mirtſch ft in Weinheim verſteigern. zan Gebrüder Rosenbaum, an den Planken Mannheim D 1, 7 und 8. Spezial⸗Haus für Damen Mäntel. Waſſerdichte Staubmäntel von 9 bis 45 Mark, Glotia-Mäutel in allen Farben, von Mk. 12.— an, Farbige u. ſchwarze Jaquets offen und geſchlo Mantelets u. Amhänge ſſen zu tragen anfangend von Mk. 6— 80. in vielerlei Ausführungen von Mk. 12, 15. 1865. Preiswürdige ſchwarze und farbige Capes Capes-Kragen mit ausgezackten Bordüren in reicher Spitzen-Umhängt, Stidene Umhänge u. Fichus sehr billige feste Preise auf jedem Stück mit Zahlen vermerkt. T1! ĩͥ mcc Bei der am 28.— 29. ſtattgebobten Ziebung der Marienburger Geldlotterie fiel auf Loos Nr. 62 122 60 Mark. Bei der am 4. Mai ſtatigehabten Mannheimer Pferde⸗Verlooſung fiel in meiner Kollekte auf Loos 37,058 eine Kub, 26177 ein Rauchtiſch, 42,736 2 Ochtbuder, 36,980 ein Zier⸗Teller, 48.149 ein Paar filberne Serbietten⸗ bändern in Etuis. Ferner empfeble: Darmſtädter Looſe a 2 Mark., Offenburger a 2 Mark., Mannheimer G werbe⸗Loof“ a 1 Mk. Zu haben be! Joſeph Kraus, in Ladendurg. Ziehungsliſten von jeder Ziehung können bei mir immer einge⸗ ſehen werden. 5 Muchſchweine zu haben bei Franz Müſſer. Große Mannheimer Gewerbelotterie. Zur Errichung einer G werbe-Halle. Ziehung am 20. Juni 1892 Anzahl der Looſe nur 20 000 Gewinn Plan: 1 Gew. im Werte v. * * 2 2 2 Werthe von 14000 M. Looſe a Mk. 1 find zu kaufen bei Jakob Sternweiler, Lad-nburg d. N. Chilisalpeter K&K IpSs J. F. Merkel.