Zelle, um ſeinen letzten Gang anzutreten. Auf dieſem Wege betete er beſtͤͤndig und blickte auf das Kruzifix, das ihm der Geiſtliche vorantrug. Auf der Richtftätte angelangt, eröffnete der Großb. Staatsanwalt noch⸗ mals die Vollſtreckung des Urteils und zerbrach dann den Stab, zum Zeichen, daß Reiter ſein Leben ver⸗ irkt habe. Nachdem er laut gebetet und nochmals as Kruzifix geküßt hatte, wurde er von Scharfrich⸗ ter Müller von Ladenburg und ſeinen Gehilfen auf as Schoffot geführt und angeſchnallt. Das Beil fiel und damit hatte der Verbrecher ſeine That geſühnt. 88 — Karlsruhe, 11. April. Geſtern Nacht verſchied ganz unerwartet der Oberbügermeiſter un⸗ ſerer Stadt, Herr Wilhelm Lauter, im 72. Lebens- jahre an einer Herzlähmung. g — Dirſchau, 11. April. Die Kreditgeſell⸗ ſchaft betreffend, nahm Vormittags der Amtsrichter Nachgrabungen in Zeisgendorf bei Dirſchau vor. Bel dem verhafteten Händler Kiedrowskt wurden 384.000 Aktien vorgefunden. Der Staatsanwalt nabm Kiedrowski von 18,000 vorhandenen Aktien 10,600 ab; ung⸗deckt find in Summa 197,000. er Kankurs iſt beantragtz die Bücher find ſeit Jah⸗ n ordnungswidrig geführt. worden. — Dresden, 11. April. Im Thamenhai⸗ ner Forſt bei Wurzen wurde ein beim Ritterguts⸗ befitzer v. Schönberg bedienſteter Forſtgehilfe in vori⸗ ger Nacht von Wildieben erſchoſſen. — Lüneburg, 11. April. Ueber ſieben⸗ hundert Hektar Kloſterkammerforſten und Gemeinde⸗ forſten bei Niebeck im Landkreiſe Celle find geſtern niedergebrannt. Das Feuer wurde erſt Abends ge⸗ löͤſcht. — Aus Königsberg wird dem „Berl. Tgbl.“ berichtet: Einen merkwürdigen Fund machte der Gaſtwirth Klatt in Redden. Als dieſer ſich im Kel⸗ ler mit einem Faß zu ſchoffen machte, wich der Boden unter ſeinen Füßen und er ſtürzte etwa vier Meter tief in eine Art von Brunnen, von deſſen Vorhandenſein ihm bisher nichts bekannt war. Auf ſeine Hilferufe lief man mit Stricken und Lichtern zweiten Silber gern ergänzen. 11 Jahre berbel. K., der ſich nicht rühren konnte, blickte um ſich und ſah zu ſeinem Erſtaunen in einem weiten Keller eine Reihe wohlgeordneter Weinflaschen, meh⸗ rere alte Seidenkleider und drei alte Steinkrüge. In einem der letzteren fanden ſich alte Schriften, in dem dritte Krug drei filberne Uhren nebſt ſchweren ſil⸗ bernen Ketten und eine goldene Uhr mit der Jahres- zahl 1813 enthielt. Die Silber⸗ und Kupfermünzen haben einen Werth von mehren Tauſend Thalern. — Berlin, 9. April. Ein dreifacher Mord wird aus der Reinickendorfer⸗Straße gemeldet. Ein junger Mann erſchoß ſeine Braut, deren Mutter und dann ſich ſelbſt. Das Braufpar iſt tot, die Mutter befindet ſich noch am Leben, iſt aber tödlich verwundet. — In Nienburg (Hannover) wurde letzt⸗ hin die Leiche einer jungen, auffallend ſchönen Dame aus dim Waſſer gezogen. Todten geſchah dadurch, daß man auf dem dortigen Bahnhofe eine Handtaſche fand, gezeichnet Auguſte Leopold, welche neben verſchiedenen Goldſchmuckgegen⸗ ſtänder, ſowie einer Summe von achtzig Mark ein Schreiben enthielt des Inhalts, diejenige Behörde, welche die Leiche der L. fände, moge für einen an⸗ ſtändigen Sarg Sorge tragen und ihre Beerdigung in Oldenburg in einer Familiengruft, deren Platz näher beſchrieben iſt, veranlaſſen. liegenden achtzig Mark dazu nicht ausreichen, ſo würden ihre Angebö ngen in Oldenburg das Fehlende Auf einem anderen Zettel ſtand ge⸗ ſchrieben: „Wo immer ich ſterbe, wünſche ich auf meiner Grabſtelle begraben zu ſein. Auguſte Leopold, Braunſchweig, Jruſalemerſtraß⸗ 8.“ Welche Motiv: dieſer myſterſöſen Affaire zu Grunde liegen, iſt bis zur Stunde noch nicht aufgeklärt. — In Dorben bei Fiſchhauſen machte die Frau des Schneidermeiſters Balz auf dem Grabe ihres kürzlich verſtorbenen Kindes durch Vergiften mit Streichholzköpſchen ihrem Leben ein Ende. Sie war im Dorfe anſäſſig und lebte mit ihrem Manne, der ein geſchickter Meiſter geweſe, in zu⸗ ohne Mißtrauen eine Reiſe antreten. Aber den Kopf vollſtändig mit Erde beſcharrt. Die Identificirung der — Eine entſetzliche Familientragödie macht Sollten die bei⸗ Ganz ſeid. bedruckte Fonulards fabrikant ſriedener Ehe, bis ihn der Spielteute erfaßte. N wanderte der ganze Verdienſt in die Lotterie Colle Dabei wurde der Meiſter mit ſeinem Geschäft um Frau, und ließ den Mann, um den Gewinn zu 13 1 * nicht wieder. Die bitterſte Verzweiflung ere 1 12 gequälte Weib. Die Hilfe der Menſchen wiez ß irreg-wordene Frau zurück, wurde aber, als der ed 4%, ihr Kind von aller Noth befreit hatte, zugänglicher und ftill r. Eine Woche nach dem Tode ihres Kinde fand man ſie entſeelt auf dem Grabe des Kinde Bremen vlel von ſich reden. Kurz nach Un verſchwand die Ebefrau eines dortigen Zollbeam en mit ihren beiden Kindern. Man glaubte zunächſt, daß die Frau zu Verwandten gereiſt ſel. Da dies aber nicht der Fall war, wurden Befürchtungen laut, daß die unglückliche Frau mit ihren Kindern in den net Flutben der Weſer ihren Tod geſucht habe, Fed d hat ſich dieſe Annahme in vollem Umfange deftig, Por einiger Zeit ſand man die Leiche eines vermizlen Kind's in der Weſer, und letzhin zogen Fiſcher uu. terbalb der R paratutwerkftätte des Norddeulſchen n f Lloyd mit ihrem Netze die ſtark verweſten Leichen der Frau und des zweiten Kindes hervor. Die Unglächliche hatte das Kind mit einem Tuch um ihren Leib beſeſtigt. Mk. 1.90 bis 7.25 p. Met. — eg, 40 verſch. Dispoſtt) verſ. roben⸗ und ftückwelſe porto und zollfrei in's Haus G. Henneberg, Seiden (K. u. K. Hoflief.) Zürich, Muster umgehend. Doppeltes Brieſporto nach der Schwei, PPP —T———— frieden, arbeitete wenig und ſchlecht, und die Ain 12 ſchaft zog ſich zurück. Bald klopfte denn auch dee 1 und Kupfermünzen, während der [Noth an die Thür des Handwerkers. Da kom pz 115 lich die Nachricht, doß B. ontbelig 1000 Rar 5 gewonnen habe. Nun war ja Alles gut, meinte unn Einlaoͤung zur Erneuerungswahl des Nr. 987. Gemeinderates. Auf Grund des § 18 der Gem.⸗Ordg. findet gemäß § 13 Gem.⸗Wahl⸗ ordg. dahier eine Erneuerungswahl des Gemeinderates ſtatt. Der Gemeinderat beſteht aus 8 Mitgliedern. Hievon treten der mäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwa: Die Herren 1. Johann Pilger, Gemeinderechner. Adalbert Schmitt II. Landwirt. 3. Jacob Remekius III. Landwirt. 4. Johann Philipp Fuchs. Holzhändler. 53 1 find deshalb 4 Gemeinderalsmitglieder zu wählen und zwar auf ahre. Zu dieſem Zweck werden hiermit ſämtliche Mitglieder des Gemeinde⸗ rales und Bürgerausſchuſſes auf: N Samstag den 23. Aprik dieſes Jahres in das bieſige Rathaus mie dem Anfügen eingeladen, daß die Abſtimmung in der Zeit von 10 Ahr vormittags bis 11 Ahr vormittags zu geſchehen hat. „Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ ſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimmzettel find die Namen Derjenigen, welchen der Wäbler ſeine Stimme geben will, handſchrift⸗ lich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung einzutragen. Der Vor⸗ geſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger und jeder im Voll⸗ 1 17 10 110 8 e Ehrenrechte befindliche männ⸗ „ nicht im aktiven Militärdienſte ſte e e ſte ſtehende Angehörige des Deutſchen Reichs, Einwohner der Gemeinde iſt, das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung hat keine Armenunterſtiſtzung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat a „die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat . e. im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b. werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Ge⸗ werbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen e 5 zwanzig Mark bezahlen. f an Ende der für die Wahlhandlung anberaumte i derliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo find 5 1 8 gel⸗ AS die erfor⸗ die Ausgebliebenen unter An⸗ Schwa ſchaft r Mitglieder drohung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (§ 46 Abſaz 2 der Gemeindenrde⸗ nung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen, und es iſt dieſes Verfahren ſe lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekommen ſſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auzz die Mitglieder des G⸗meinderalz und der Bürgermeiſter. Von dem Vorhandenſein einer 2jährigen Dauer der Erforderniſſe Buch⸗ ſtabe a bis e kann durch Bürgerausſchußb ſchluß im einzelnen Falle Nachficht erteilt werden. N Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten rußt das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1. Infolge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, 2. infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, 3. infolge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterschlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, 4. nach eröſfnetem Konkursverfahren, während der Dauer desſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt find, 5 5. infolge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer deaieſes Verhältn ſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die 5 Jahre ert ben dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberech⸗ tigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den G meinderal tritt bier wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbeſähigung erlangt ba, Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und ſifelge deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat bei denjenigen Gemeinde bürgern, welche 5 1. in der Gemeinde keinen Wohnfitz haben, 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Stagtsſteuer im Groß herzogtum nicht verpflichtet find, 3. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — el Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im leiten der Wahl vorangegangenen Jahre bezogen haben, 2 4. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im e oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nich entrichten. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn Bruder und ger, ſowie diejenigen, welche als offene oder persönlich haftende Ge bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft bete ligt find, können nicht zugbeich des Gemeinderats ſein. Ladenburg, den 12. April 1892. Gemeinderath. A. Huben E FE 2 3 2 . 711 2 2 — 2 8 . N 17 7 . 8 . — 75 2 9 S 2 22 e — 2 2 2