Bekanntmachung. No. 409. Freitag den 1. k; Mts., vormittags 11 Ahr werden im Rathauſe hier die zur Ueberdeckung einer Dunggrube im katholiſch Günther ⸗ Balla h ſchen Waiſenhaus dahier erforderlichen Bolland Lieferungen und die hierdurch nötigen unn d. „% Zimmerarbeiten an den Wenigſineh⸗ de he menden in öffentlicher Verſteigerung un vergeben. „ 0 ir Koſtenüberfchlag kann diesſeits ein⸗ 18 geſehen werden. 10 an Ladenburg, den 29. März 1892. 0 * Gemeinderat: dot A. Huben. Brehm. W 07 Vekanntmachung. utbil 10 No. 407. Die Lieferung des Mehl⸗ zen gau 6 bedarfes für das kath. Günthber'ſche hen Waiſenbous Ladenburg pro 1. April deln bis 1. Oktober 1892 ſoll im Sub⸗ data l miſſionswege vergeben werden; des⸗ Pull fallfige Angebote find bis längſtens t ug Freitag den 1. Aprik d. J., vnd nachmittags 3 Ahr verſchloſſen und mit der Aufſchrift ver⸗ ae ben: „Mehllieferung für das kath. en a Günther'ſche Waisenhaus Ladenburg“ U anber einzureichen. Die näheren Be⸗ dn te, dingungen können diesſeits eingeſehen dn , werden. * A Ladenburg, den 28. Mürz 1892. und der , Gemeinderat: 1 A. Huben. J. Brehm. t in; an i Wekanntmachung. 1 Die Einführung der mittel⸗ t, in U, europäiſchen Einheitszeit betr. d. fin No. 828. In der Nacht vom 31. d. M. auf den 1. k. M. zwiſchen 11 und 12 werden wir die hieſige Stadt⸗ 1 Foul ub nach der mitteleuropäiſchen Ein⸗ 8 heitszeit richten laſſen. N. a Da für das öffentliche Leben (für und füt die Eisenbahnen, Schulen u. f. w.) vom Fehlen, 1. April d. J. die mitteleuropälſche 1% Zünt Einbeitszeit maßgebend ſein wird, ſo thun auch Privatperſonen gut, ihre Ubren auf dieſen Tag nach der er⸗ wähnten Zeit zu richten. Es geſchiebt dies dadurch, daß die nach jetziger Ortszeit recht gehende Uhr „ lt um 26 Minuten vorgerückt wird. und lehne Ladenburg, den 25. März 1892. e h le Gemeinderat: bn 0 A. Huben. Betz. 9 71 5 Schöne an JFichtenhopfenſtangen ar. Luc find auf Station Ladenburg an⸗ n h, gekommen. alt ein Kaufliebhaber ladet ein t 1 Michael Schorn, Rl 44 Holzmeſſer. 11 Prinz , Erdnußku , Erdnußkuchen empfiehlt J. F. Merkel. e,, Wobnung, ul beſtehend aus zwe! Zimmer einer Küche nebſt Zubehör ſſt vom 1. April ab zu vermieten. 17 NB. tventu⸗ II iſt auch ein Teil der z 60%“ Wohnung möbliert zu vermieten. 1 80 Näheres in der Expedition d. Blattes. 5 hi In meinem Hauſe Nro. 329 3. Stock zu vermieten. iſt der X. Sooßſtetter. 0 Einladung zur Erneuerungswabhzl des Gemeinderates. Auf Grund des 8 18 der Gem.⸗Ordg. findet gemäß 8 13 Gem.⸗Wahl⸗ ordg. dahier eine Erneuerungswahl des Gemeinderates ſtatt. Der Gemeinderat beſteht aus 8 Mitgliedern. Hievon treten der regel⸗ mäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwar: 1. Franz Schotterer, Privatmann, 2. Heinrich Sandel II., Land⸗ 1. 8. Nikolaus Arban, Londwirt und 4. Georg Philipp Jorſchner, aufmann. 95 5 find deshalb 4 Gemeinderatsmitglieder zu wählen und zwar auf ahre. Zu dieſem Zweck werden hiermit ſämtliche Mitglieder des Gemeinde⸗ rates und Bürgerausſchuſſes auf: f : Samstag den 2. April l. Js. in das hieſige Rathaus mie dem Anfügen eingeladen, daß die Abstimmung in der Zeit von 10 Ahr vormittags bis 11 Ahr vormittags zu geſchehen hat. Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ ſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Pnpier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimmzettel find die Namen Derfenigen, welchen der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchrift⸗ lich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung einzutragen. Der Vor⸗ geſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigte, deſſen Wahlrecht nicht ruht, ſomit jeder Gemeindebürger und jeder im Voll⸗ beſitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männ⸗ liche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige des Deutſchen Reichs, welcher ſeit 2 Jahren i Einwohner der Gemeinde iſt, .das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung hat, keine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat, „die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben b. werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Ge⸗ werbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens zwanzig Mark bezahlen. In am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Friſt die erfor⸗ derliche Wählerzohl nicht erſchienen, ſo find die Ausgebliebenen unter An⸗ drohung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (8 46 Abſaß 2 der Gemeindeord⸗ nung) nochmals zut Abſtimmung vorzuladen, und es iſt dieſes Verfahren ſo lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekommen iſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeiſter. Von dem Vorhandenſein einer 2jährigen Dauer der Erforderniſſe Buch⸗ ſtabe a bis e kann durch Bürgerausſchußb ſchluß im einzelnen Falle Nachficht erteilt werden. 1 Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1. Infolge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, 2. infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, 3. infolge gerichtlicher Verurtellung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, 4. nach eröſfnetem Konkursverfahren, während der Dauer desſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt find, 5. infolge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die 5 Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberech⸗ tigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den G meinderat tritt hier wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und infolge deſſen auch die Wühlbarkeit in den Gemeinderat bei denjenigen Gemeinde ⸗ bürgern, welche 1. in der Gemeinde keinen Wohnfitz haben, 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer im Groß⸗ herzogtum nicht verpflichtet find, 3. „den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorangegangenen Jahre bezogen haben, 4. nach durchgeführtem Betreibungsverfahren die an die Gemeinde im buen en oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn. Bruder und Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Geſell⸗ ſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beteiligt find, können nicht zugleich Mitglieder des Gemeinderats ſein. Schriesheim, den 23. März 1892. „ emelinderat: n o g Y empfiehlt urch Beſchluß find wir in der Loge, unſeren Cabinet - flügel den tit. Vereinen ic. zur Verfügung zu ſtellen. Näheres im Lokal des Badfahrervereins Union zum Schiff in Ladenburg. NB. Mitgliedern des Radfahrer⸗ vereins Union ſteht die Benützung ſtets frei. Kleeſamen. beſte Qualität, 5 C. L. Stenz. Das neue katholiſche Gebet⸗ und Geſang buch 2 „Magnificat“ iſt ſoeben eingetroffen bei Ferd. Aremer's Nachf., . Buchbinderei — Kirchgaſſe Obſtbäume in kräftiger Waare empfiehlt billigſt Georg Sch in Ladenburg. Peonurhhürnge feinſt marinirt, empfiehlt g. K. Stenz. Stock fische, friſch gewäſſert, 0 Stenz. Prima ewigen u. deutſchen Kleesamen ſowie Eſparſetten empfiehlt billigſt Aug. Kaufmann Wtw. Einen ordentlichen Zungen * Michael Weiß, Maler und Tüncher. Hächet⸗Kehrfung Ein ordentlicher Junge kann die Bäckerei erlernen. Bei wem? ſagt die Exped. d. Bl. Ein Bäckerlehrling auf Oſtern geſucht. Näheres in der Exped. d. Bl. 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