6 Jahre. Einladung zur Erneuerungswaßl des Gemeinderates. Auf Grund des 8 18 der Geml⸗Ordg. findet gemuͤß 8 13 Gem. ⸗ Wahl ⸗ ordg. dahier eine Erneuerungswahl des Gemeinderates ſtatt. 5 Der Gemeinderat beſteht aus 8 Mitgliedern. Hievon treten der regel⸗ mäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwar: 1. Franz Schokterer, Privatmann, 2. Heinrich Handel II., Land ⸗ witt, 3. Nikolaus Arban, Landwirt und 4. Georg Phitipp Jorſchner, Kaufmann. N Es find deshalb 4 Gemeinderatsmitglieder zu wählen und zwar auf Zu dieſem Zweck werden hiermit sämtliche Mitglieder des Gemeinde · rates und Bürgerausſchuſſes auf: Samstag den 2. April l. Js. in das biefige Nathaus mie dem Anfügen eingeladen, daß die Abſtimmung in der Zeit von 10 Ahr vormittags bis 11 Ahr vormittags zu geſchehen hat. 5 Das Wahlrecht iſt in Perſon durch verdeckte Stimmzettel ohne Unter⸗ ſchrift auszuüben. Die Stimmzettel müſſen von weißem Pupier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. In den Stimmzettel ſind die Namen Derjenigen, welchen der Wäbler ſeine Stimme geben will, handſchrift⸗ lich oder durch beliebige Mittel der Vervielfältigung einzutragen. Der Vor⸗ geſchlagene muß mit ſeinem Familien⸗ und mit ſeinem Vornamen, ſowie mit der Benennung, durch welche er von Andern gleichen Namens in der Gemeinde unterſchieden wird, ſo bezeichnet ſein, daß kein Mißverſtändnis entſteht. f Wählbar iſt jeder bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigte, deſſen Wahlrecht nicht rubt, ſomit jeder Gemeindebürger und jeder im Voll⸗ befitze der Rechtsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche männ⸗ liche, nicht im aktiven Militärdienſte ſtehende Angehörige des Deutſchen Reichs, welcher ſeit 2 Jahren a. Einwohner der Gemeinde iſt, 5 b. das 24. Lebensjahr zurückgelegt und eine ſelbſtändige Lebensſtellung hat, 0. keine Armenunterftützung aus öffentlichen Mitteln empfangen hat, d. die ihm obliegenden Abgaben an die Gemeinde entrichtet hat, e. im Großherzogtum eine direkte ordentliche Staatsſteuer zahlt. Als ſelbſtändig im Sinne des Buchſtaben d. werden diejenigen Per⸗ ſonen betrachtet, welche entweder einen eigenen Hausſtand haben oder ein Ge⸗ werbe auf eigene Rechnung betreiben oder an direkten ordentlichen jährlichen Staatsſteuern mindeſtens zwanzig Mark bezahlen. Ifl am Ende der für die Wahlhandlung anberaumten Ftiſt die erfor⸗ derliche Wählerzahl nicht erſchienen, ſo ſind die Ausgebliebenen unter An⸗ drohung einer Geldſtrafe bis zu 5 Mark (5 46 A ſaß 2 der Gemeindeord⸗ nung) nochmals zur Abſtimmung vorzuladen, und es iſt dieſes Verfahren ſo lange fortzuſetzen, bis eine giltige Wahl zu Stande gekommen ſſt. Zum Bürgerausſchuß gehören auch die Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeiſter. Von dem Vorhandenſein einer 2jährigen Dauer der Erforderniſſe Buch⸗ ſtabe a bis e kann durch Bürgerausſchußb ſchluß im einzelnen Falle Nachficht erteilt werden. Bei allen bei der Wahl zum Bürgerausſchuß Wahlberechtigten ruht das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat: 1. Infolge der Entmündigung, Mundtotmachung und Verbeiſtandung, infolge der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte während der Dauer dieſes Verluſtes, infolge gerichtlicher Verurteilung wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs innerhalb der letzten fünf Jahre, nach eröſfnetem Konkursverfahren, während der Dauer desſelben und ſo lange die Gläubiger nicht befriedigt find, infolge des Eintritts in den aktiven Militärdienſt auf die Dauer dieſes Verhältniſſes. In den unter Ziffer 3 erwähnten Fällen laufen die 5 Jahre erſt von dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. Die Wahlberech⸗ tigung zur Bürgerausſchußwahl und damit die Wählbarkeit in den G meinderat tritt hier wie bei dem Verluſte der bürgerlichen Ehrenrechte wieder ein, wenn der Verurteilte im Wege der Begnadigung die Wiederbefähigung erlangt hat. Außerdem ruht das Wahlrecht zur Bürgerausſchußwahl und infolge deſſen auch die Wählbarkeit in den Gemeinderat bei denjenigen Gemeinde⸗ bürgern, welche 1. in der Gemeinde keinen Wohnfiß haben, 2. zur Entrichtung einer ordentlichen direkten Staatsſteuer im Groß⸗ herzogtum nicht verpflichtet find, 3. den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder der Wahl vorangegangenen Jahre bezogen haben, 4. nach durchgeführtem Betreibungs verfahren die an die Gemeinde im laufenden oder im vorhergehenden Jahre geſchuldeten Abgaben nicht entrichten. im letzten Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegerſohn Bruder und Schwager, ſowie diejenigen, welche als offene oder perſönlich haftende Geſell⸗ ſchafter bei der nämlichen Handelsgeſellſchaft beteiligt find, können ni l Mitglieder des Gemeinderats len. 12 5 e Schriesheim, den 23. März 1892. Gemeinderat: Hartmann. nicht zu erſcheinen, da ſie im Vefanntmachung und Linladung. No. 820. Am Samstag den 2. kommenden Monals, pom tags 11 Uhr findet im Rathaus ſaale eine Sitzung des Bürge rausſchuſſez ſtalt Die Herren Miglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pnilicheg ung zahlreiches Erſcheinen, eingeladen. e e Gegenſtände der Tagesordnung find: 1 5 1 185 1 1. Publilation des Gemeindevoranſchlags pre 1892. 2. Wahl von drei Mitgliedern in den Bürgerausſchuß an Stelle durch Tod ausgeſchiedenen Herren: Karl Heiden, Tüncher, Joß. Michael Meng, Wucherer, Buchbinder. Ladenburg, den 24. März 1892. Der Bürgermeister: A. Huben. WBelanntmachung. rühjahrs⸗Control-⸗ Versammlung 189 1 im Landwehrbezirk Heidelberg. 0 5 Bezirk das Haupt⸗Melde⸗Amts Heidelberg. 5 Dieſelbe wird mit den in Kontrole obigen Konttolbezirks ſiehenden Mannſchaften wie folgt abgehalten: Amtsbezirk Mannheim. A. Für die Landwehr-Leute I. Aufgebots, Reſerviſten, Dispofitſong⸗r⸗ lauber und die zur Dispofition der Erſatz⸗Behörden entlaſſenen Mannſchaſten am Famſtag, den 9. April 1892, Normitags 11 NAhr im Schulhofe zu Ladenburg 1 für die Gemeinden Schriesheim, Ladenburg und Neckarhausen. B. Für ſämmtliche Erſatz⸗Reſerviſten am Samſtag, den 9. April 1892, Nachmittags 3 Ahr im Schulhofe zu Ladenburg für die Gemeinden Schriesheim, Ladenburg und Neckarhausen. Die Mannſchaft erhält hierdurch den Befehl, ſich unter Mitbringung ihren Militär⸗Papiere pünktlich zu geſtellen. Weitere Befehle gehen den Mann⸗ ſchaften nicht zu. Verſäumniſſe und das Erſcheinen zu einer unrichtigen Kontrol⸗Verſammlung haben die geſetzlichen Strafen zur Folge. Diejenigen Mannſchaften der Landwehr I. Aufgebots, welche in der Ze vom 1. April 1880 bis einſchl. 30. Sept⸗mber 1880 in den aelven Deng eingetreten find, haben bei der diesjährigen Frühjahrs⸗Kontrol⸗Verſammlung erbſt d. Js. zur Londwehr II. Aufgeben übertreten und ſich dieſerhalb bei der Herbſt⸗Kontrol⸗Verſammlung ſtellen mufſen ſeönigliches Komma nde des Landwehr⸗Bezirks Heidelberg. No. 803. Beſa luß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnisnahme der Be⸗ teiligten veröffentlicht. 8 Ladenburg, den 23. Mun 18922. Bürgermeiſteramt % A. Huben. AU SVERRK AT TUT 5 in: Schürzen, Strümpfen, Röcken, Kinderkleidchen, Tricottalllen etc, ete. 0 zu und unter Ankaufspreiſen wird fortgeſetzt, da dieſe Artikel aufgebe. D. Freitag. Zur gefl. Beachtung . Unterzeichneter empfiehlt ſein Lager in f Mehl aller Sorten, Weiß⸗ und Brodmehle, Suppenartikeln und Hülſenfrüchten jeder Art, als: Reis, Gerſte, Grünkern, Haferkern, Hirſen, Sago, Suppen⸗ und Geme⸗ nudeln, Linſen, Erbſen, Bohnen, Zwetschgen, Birnſchmize, Paniermehl, feine Kanarienſamen, Hanfſamen, Sommerreps, Wachholderberren, der Landwirt, Ludwig Ratsſchrelber: Bez. Betz. . 6 Jutterarfi kel Korndunſt, Weiß⸗ und Kornkleie, Welſchkorn, Hühner, und Taubenfutter, Malzkeimen und Hafer. 5 N b „ Feldsaat?: Kleeſamen, ewiger und deutſcher, auf Seide gereinigt, Eſparſetten, Pferdezahn⸗ f mais, Saatwicken, Erbſen, Bohnen, Welſchkorn, Gerſte und Hafer. b a Trima Garten-Malzkeimen. oo Alle Sorten künstliche Dünger oo und zwar: Ammonjak, Superphosphat Nr. 1, Peru Guano Nr. 1, Hall, Superphosphat, Chili⸗Salpeter, Dungſalz. ö Jede andere gewünſchten Sorten von künſtlichen Düngern werden auf Beſtellung verabfolgtk. 9 1 Achtungsvoll Nb J. Friedrich Merkel. Futtermehl,