8 925 e Belannkmachung. Den Perlehr mit Milch betr. 96) No. 34,179. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß in neuerer Zeit von den nach hieſiger Stadt verkehrenden auswärkigen Milchhändlern die dem Milchtransport dienenden Gefäße vielfach dazu benutzt werden, um in denſelben beim Weggange aus der Stadt Speiſereſte, Küchenabfälke ete. teilweiſe in ekelerregendem Zuſtande mitzunehmen, Die Milchhändler machen wir darauf aufmerkſam, daß die Schutzmannſchaft ſtrenge Weiſung hat, alle die Gefüße einzuziehen, welche zu dem vorbezeichneten Zwecke mißbraucht werden, und daß bei Nichtbeachtung der . mit Milch unerläßlichen Reinlich⸗ keit nachdrückliche Beſtrafung zu gewärtigen iſt. 5 Da wir in letzter Zeit unverhältnismäßig häufig Veranlaſſung hatten, wegen Feil⸗ haltens gewäſſerter oder ſonſt in ihrem Zuſtande abnorm veränderter Milch ſtrafend einzuſchreiten, wollen wir nicht verſäumen, bei dieſer Gelegenheit die für den Milchperkehr geltenden Vorſchriften neuerdings in Erinnerung zu bringen. N Der Verkehr mit Milch. (Ortspolizeiliche Vorſchrift vom 16. Dezember 1884.) 5 8 1. Das gewerbemäßige Verkaufen oder Feilbieten von Milch, welche bei 15 Grad Celſtus ein das ſpezifiſche Gewicht des Waſſers um weniger als 29 oder mehr als 34 Tauſendteile übertreffendes Gewicht aufweiſt, iſt in der Stadt Mannheim unterſagt. 9 . Eine Beſt. afung iſt ausgeſchloſſen, wenn der Beſchuldigte nachweiſt, daß die minderwertige Beſchaffenheik der Milch in einer nach der Gewinnung der Milch vor⸗ genommenen Veränderung ihren Grund nicht hat, oder wenn die chemiſche Unterſuchung ergibt, daß die Milch in 100 Gewichtsteilen wenigſtens 10,9 Gewichtsteile Trockenſubſtanz ſowie 2,4 Gewichtsteile Butterfett, welchen Anforderungen die Milch überhaupt ent⸗ ſprechen ſoll, enthält. 55 5 8 8. Das gewerbemäßige Verkaufen oder Feilbieten von entrahmter Milch iſt von obiger Vorſchrift unter der Vorausſetzung ausgenommen, daß dieſe Milch nur in Ge⸗ fäßen aufbewahrt und feilgeboten wird, welche mit deutlichen Buchſtaben die Bezeichnung ventrahmte Milch“ tragen. N . Milch in Gefäßen ohne die e Bezeichnung wird nach Maßgabe der 8 1 und 2 dieſer Vorſchrift behandelt. f g 5 5 Zum Vollzuge dieſer Vorſchrift iſt in hieſiger Stadt eine polizeiliche Milchkontrole eingerichtet, delche beſteht; i . 5 1. in der die Beſichtigung und Ermittlung des ſpezifiſchen Gewichts durch Polizei⸗ beamte umfaſſenden Vorprüfung; in der Prüfung der Milch durch das ſtädtiſche chemiſche Laboratorlum, welche ſich jeweils nicht nur auf die Ermittlung des ſpezifiſchen Gewichts, ſondern auch auf die Beſtimmung des Prockenrückſtandes und des Fettgehaltes zu erſtrecken hat; in den auf Antrag des Mſchuldigten vorzunehmenden Stallproben. Verordnung des Großh. Miniſteriums des Innern vom 17. Juni 1884. g 1. Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Milch (Kuhmilch), welche von kranken Tieren, von Tieren aus an Maul⸗ und Klauenſeuche, Milzbrand oder an Diphterie leidenden Beſtänden, oder welche von Tieren innerhalb der erſten 8 Tage nach dem Kalben gewonnen wird, ſowie von bitterer, ſchleimiger, verdorbener mit Waſſer verdünnter, oder mit fremdartigen Subſtanzen verſetzter Milch iſt verboten. Als kranke Tiere gelten insbeſondere diejenigen, welche an Maul⸗ und Klauenſeuche, Milzbrand, Perlſucht, Pocken, Rauſchbrand, Tollwut oder Gelbſucht, an Krankheiten des Euters, jauchiger Gebürmutter⸗Entzündung, Ruhr, Pyämie, Septämie oder an Vergift⸗ ungen leiden, oder mit giftigen oder ſtarkwirkenden Mitteln behandelt werden. . N 9 2. In Gefäßen von Zink oder Kupfer darf Milch zum Zwecke des Verkaufs nicht aufbewahrt oder ausgemeſſen werden. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 87a P.⸗St.⸗G.⸗B., 8 367 Z. 7 R.⸗St.⸗G.⸗B. und § 10 ff. des Reichsg eſetzes vom 14. Mai 1879, „den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmittetn und Gebrauchsgegenſtänden betr.“, beſtraft. Mannheim, den 3. April 1891. Großh. Bezirksamt. Dr. Fuchs. Bekanntmachung. Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Kreisverſammlung des Kreiſes Mannheim (Aemter Mannheim, Schwetzingen, Weinheim) am 5 Donnerstag, 30. Aprik d. 3, vormittags 9 Ahr beginnend auf dem Rathaus dahier zur regelmäßigen Tagung und Erledigung unten⸗ ſtehender Tagesordnung zuſammentreten wird. Die Sitzungen find öffentlich und lade ich die Kreisangehörigen zur Teilnahme ergebenſt ein. U»̈Ifß Mannheim, 31. März 1891. Der Gr. Kreishauptmann: Benſinger. n . . N Tagesordnung: „Wahl des tzenden, ſeines Stellvertreters und zweier „Geſchäftsbericht des Kreisausſchuſſes im Allgemeinen. 5 Die landwirtſchaftliche Kreiswinterſchule. Die Maßnahmen zur Förderung des Obſtbaues. .Die Ausbildung von Arbaitslehrerinnen. „Die Unterſtützungen für ſonſtige Unterrichtszwecke. Die Hagelverſicherung. Die Landarmenpflege. 9. Die Verpflegung armer Augenkranker. . Die Kreispflegeanſtalt in Weinheim. „Das Kreiserziehungshaus Ladenburg „Die Kreisarmenkinderpflege. „Antrag auf Aenderung des Statuts der Kreisarmenkinderpflege. „Unterſtützungen: a. für Kreisbedienſtete und Hinterbliebene; b. für Wehrleute und Angehörige. 5. Unfall⸗ und Krankenverſicherung: a. Bauunfallverſicherung (Geſetzlicher Beitrag und Verſicherung der Regiearbeiter). b. Krankenverſicherung der Straßenarbeiter. „Die Kreisſtraßen (nach Geſetz). 7. Die Kreiswege (nach Statut). 8. Die Rechnungs⸗Nachweiſungen vom 1. Januar 1890 bis 1. Januar 1891 und den Vermögens ſtand. 19. Den Voranſchlag des Kreishaushalts für 1891. Wahlen: a. zweier Reviſoren zur Prüfung der Kreiszrechnungen. b. zweier denen 8 14 . durch die Kreisverſammlung in geheimer Ab⸗ mung: „Den Vollzug des Geſetzes vom 29. März 1852 ub ie Feuer⸗ verſicherungsanſtalt für Gebäude ber. g n 1076. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit beröffentlicht. Ladenburg, den 9. April 1811. Bürgermeiſteram A. Huben. e Ming hiermit meinen großen Vorrat in allen Sitten 4 ſcheeren, Kindergartengeräte, Drahtgeflechte, e 77 7 Schnittwaren, als: Pretter, Piele, Catten Naßmen etc., ſowie Bauholz freundlichſt in Erinnerung und keſle ferner mit, daß ich von itzt ab auch alle Dimenſionen Prima Hohelhrelter, gz ſchwediſche und deutſche Riemen, in verſchi den Stärken und in Längen von 3—7 Meter, glatt gefügt und mit Jeder und Ruth, ſowſe auc Tuffſteine (Schwemmſteine) auf Lager habe, welche bei ſchönſßer Wort und äußerſt billigſtem Preiſe zur geneigten Abnahme beſtens empfehle, Z. Wh. Juchs, Holzhändler, a ooοοοοοοοοο ee 56566686606660 f . 0 4 8 ae 7 Maſchinen naeueſte Konſtruktionen 1 5 8 verkauft billigſt . Michael Bräß. 9 NZ. Ich habe einige gebrauchte Ma⸗ — ſchinen preiswürdig abzugeben. 5 a lutz, Sooooo ooo ooοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοοσ 4 1 . E mn p fe b lung. 1 Einem verehrlichen hiefigen und auswärtigen Publikum die ergehen 1% u da Anzeige, daß ich unter Heutigem am hi⸗ſigen Platze ein 1 Jlaſchenbier Geſchäft eröffnet habe und den bekannten Edinger Stoff aus der Gräff, b, Oberndoiff'ſchen Aktienbrauerei zur Verabreichung bringe und zwar; N Lagerbier die 10 Flaſche zu 18 Pfg. 52 ö 1 17 1 8 * 10 bitte ich um geneigten Zuſpruch und zeichne . Hochachtend! Karl Stumpf, Wohnung bei Herrn Gemeinderat Siegel, Rheingauſtraße, Beſtellungen werden auch von Herrn Jacob Stumpf entgegen nommen. Geſchäftseröffnung und Empfehlung. Einem hiefigen und auswärtigen Publikum zur Nachricht, daß ich der Behauſung des Martin Nufer ein Olas- und Vorzellanlager errichtet habe und ſehe geneigtem Wohlwollen entgegen. % Achtungsvoll Johann Tiſcher II., Ladenburg. Bitte zu beachten! RNRegulateure 14 Tage gehend, in ſchönen 1 Meter langen Gehäusen, mit ſehr guten Werken, empfehle ſo lange der Vorrat reicht per Stück l. 16. 75 circa 30 Stück ſilberne Remontoirs mit Goldrand und ſoliden Werken. per Stück Zak. 18. FJ. Jontaine, Uhrenmacher u. Goldar beiter. Auf das Frühjahr empfehle Spaten, Hacken, Schaufeln, Rechen, Raupenſcheeren, Reb⸗ Drahtſpanner, rohen, verzinkten und Stachelzaundraht, ſämmtliche Artikeln in den beſten Qualitäten, zu den äußerſt billigſten Preiſen, f 74 Michael Bläß, 1 Ferner: