Control⸗Berſammlungen Die diesjährigen Frübjahrs⸗Control⸗Verſammlungen für die Landwehr 1. Aufgebots, die Reſerviſten, Dispoſttions⸗Urlauber und zur Dispoſitian der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften, ſowie die Etſotz⸗Reſirviſten der Ort ⸗ 8 finden in folgender Weiſe ſtatt: i 1. Am 7. April er., Morgens 8 Uhr im Schulhoft zu Tadenburg für die Landwehr 1. Aufgebots, die Reſerviſten, Dispofitions⸗Urlauber und zur Dispoſition der Erſatzbehörden entlaſſenen Mannſchaften der vorſtehend aufgeführten Gemeinden. 2. Am 7. April tr., Nachmittags 3 Uhr im Schulhofe zu Jadenburg für die Erſotz⸗Reſerviſten der vorſtehend aufgeführten Gemeinden. Schirme und Stöcke dürfen nicht auf den Controlplatz gebracht werden. Unentſchuldigtes Fehlen oder zu ſpät kommen wird mit Arreſt beſtraft. Die Militärpäſſe und Führungsatteſte beziehungsweiſe die Erſotz⸗Re⸗ erbepäſſe find mit zur Stelle zu bringen. g Diejenigen Mannſchaſten, welche in der Zeit vom 1. April 1879 bis 30. Septemer 1879 in den aktiven Dienſt eingetreten ſind, haben bei der diesjährigen Herbſt⸗Control⸗Verſammlung zu erſcheinen, da ſie hierbei zur Landwehr 2. Aufgebots übergeführt werden. 5 den 14. März 1891. 0 Kl udͤnigl. Bezitks. Commando. F . hende Bekanntmachung wird hier Ladenburg, den 23. März 1891. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Mefannfmachun g. Die Muſterung pro 1891 betreffend. N 95 16., 17., 18., 20., 21., 22., 23., 24., 25., 27., 28. u, 29. April 1891, im Aulaſaale Lit. 4 4 No. 4 ſtatt. . Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß 8 26 Ziff. 7 der Wehr⸗Ordnung die ohne genügende Entſchuldigung Ausbleibenden mit Geld⸗ pflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemuſtert und ſofort zum Dienſt einge⸗ ſtellt werden. 85 Die Pflichtigen der Jahrgänge 1869 und 1870. ſowie der früheren Jahrgänge haben ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachverzeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Die Pflichtigen des Jahrganges 1869 aus der Stadt Mannheim, deren Fami⸗ liennamen mit dem Buchſtaben A bis mit J anfangen außerdem die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. 5 Am Dienſtag den 28. April l. Is., Vormittags dreiviertel 8 Ahr. Die Pfllichtigen der Jahrgänge 1869, 1870 und 1871 aus Ladenburg, Neckar⸗ hauſen, Sandhofen, Schaarhof und Schriesheim. Am Mittwoch den 29. April l. Is. findet im Anſchluſſe an das Muſterungsgeſchäft, die Verbeſcheidung der rechtzeitig einge⸗ ommenen Reklamationsgeſuche ſtatt und haben die Beteiligten an dieſem Tage wieder⸗ holt zu erſcheinen. 3 „Am Donnerſtag, den 30. April l. s., Vormittags 8 Ahr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrganges 1871, ſowie der älteren Jahr⸗ gänge, ſoweit letztere nicht gelooſt haben. Jedem Militärpflichtigen iſt das perſönliche Erſcheinen im Looſungstermine Aberlaſſen. a Für die nicht erſcheinenden wird durch ein Mitglied der Erſatz⸗Rommiſſion gelooſt werden. ahre befindet, darf ſich im Muſterungsjahre freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß hm hieraus ein beſonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung, oder des Trup⸗ pen⸗ (Marine⸗) Teils erwächſt. 5 Durch dieſe freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Looſung und gelangen in erſter Linie zur Aushebung. Die Pflichtigen haben zum Muſterungsgeſchäfte in reinlichem und nüchternem . . zu 1 er durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungs termine verhindert i ein . Sergei einzureichen. l 5 e 5 Daſſelbe iſt — ſofern der ausſtellende Arzt nicht Staatsarzt iſt — i b amtlich zu beglaubigen. 5 e 5 in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen mit dem Anfügen, daß den Geſtell ich⸗ tigen 9280 e zum Muſterungsgeſchäfte zugehen wird. l ie Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den ichti i i Muſterungstermine zu erſcheinen. a 0 3 5 35 1 8 1 9 25 f Mannheim, den 26. März 1891. 5 Großh. Bezirksamt. Wild. a deutſchen 72 30 beide Sorten find doppelt ouf Seide gereinigt 755 5 5 1 * J. J. Merliel. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Mannheim findet am Jeder Militärpflichtige, gleichviel, ob er ſich im 1., 2. oder 3. Militärpflicht⸗ Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, die Verfügung in ihren Gemeinden ſchaften Schriesheim, Ladenburg und Neckarhauſen des Amtsbezirks Mannheim a ſtrafen bis zu „30 Mark“ oder mit Haft bis zu „3 Tagen“ beſtraft und außerdem der Vorteile der Looſung für verluſtig erklärt und als vorweg Einzuſtellende behandelt werden können. Wer fich der Geſtellung böslich entzieht, wird als unſicherer Dienſt⸗ 1 kinde. eiſte beilge gon. Aathalſthe G Sonniag den 5. April morgens 9 Uhr Gottes dient. munionfeier der Kinder, 8 rankfurter Früh 4 Looſe Yferdemarnkes per Stück . 3 ſind zu haben bei 1 Jaſiob Sternweiler, Ladenburg. Auf dus Fräbjuhr empfehle Spaten, Hacken, Schaufeln, Rechen, Raupenſcheeren, Reh⸗ ſcheeren, Kindergartengeräte, Drahtgeflechte, Drahtſpanner, rohen, verzinkten und Stachelzaundraht, ſämmtliche Artikeln in den beſten Qualitäten, zu den äußerſt billigſten Preiſen. Michael Bla Zur Communion p ahlt große Auswahl W kath. 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