Suben n en U l n ſel⸗Verſteig tr. e gu führ, N 5 bah ung. 1 05 ſpeng! Nr. 595. Am ö ba 8 2 0 d. J. 1 75 orm. 11 Ahr daten läßt die Gemeinde Ladenburg auf dem Nathauſe hier einen fetten Rinderfaſſel ü Aug den öffentlich verſteigern. f Wuch Ladenburg, den 26. Februar 1891. S0u vam Buürgermeiſteramt. hal A. Huben. Betz „ Suu, Bekanntmachung. zuführen gz Den Vollzug des Fiſcherei⸗ ten, ez ee geſetz's betr. höfte, auz (55) Nr. 17126. Auf Grund der Artikel 9, 12 und 14 des Fiſchereige⸗ ſezes und der 8 39. 41, 48, 46 und betbitte g ad Stalunza; mmenſpanne aſchaftiche z wir hiemit bekannt, daß am 1. März die Schonzeit für Aeſchen und Regen⸗ bogenforellen beginnt und bis zum adöchtgen dc 30, April dauert. Die Schonzeit für in näht Krebſe dauert noch bs zum 1. Juni. Notfällen in ef Während der Schonzeit iſt nicht nur zur Einſch der Fang, ſondern auch — ausſchließ⸗ Verarlaſag. lich der erſten 3 Tage der Schonzeit — e deſlgt vn alles Jellhalten, Veräußern und Ver⸗ ſein gegm d ſenden der geſchützten Fiſcharten verboten. Dieſes Verbot erſtreckt ſich insbeſon⸗ ſichen Dean! dere auch auf das Feilhalten und den Vohlthätggt Verkauf von Fiſchen ſolcher Art in Gr⸗ T don 500 ga ſchäften und Reſtaurationen, worauf cient-Exhuipuf wir noch beſonders hinweiſen. os este N, Bel erlaubtem Fang nach Ablauf der 2600 Kinn Schonzeit beträgt das Mindeſtmaß für 20 Mar 15 für Rrebſe 8 em. N annheim, 17. Februar 1891. Foulardz Gr. Bezirksamt: Met. — kt. Glockner. en:: : W. Ich heiße M. Trill, Näherin 5 nah dit ſo lang e. g. Lügnerin b. S. — mir beweiſen kann, wem ich — ſchon was verſchnitten habe ſchnelle Bank B. W. Kͤ— äq ik ſchwarzen Ri; 555 4 Auf Oſtern geh' Wilb, und Verlobten ſagen, daß f ihr Nebenzglt auf ſein guss 1 Laden mit Wohnung für jedes Geſchäft geeignet zu 4 3 det Tante . gelh auf den fe vermieten. zul ſcin lan! Näheres M. Krauß 2. ig, von 10 1 Stock. 2 juſe bng⸗ 2 „ „ gane, Schwemmfteinfahriß von dem ung leiſtungsfähig & ſol id Miche Phil dies Neuwied. * w 19 ee eee . en n U U f 6 0 k f K N Tag und 9 an ice! bit F. Bräunig. 48 der Landes⸗Fucheretordnung geben — Aeſchen 25 em, für Regenbogenforellen 3 Allalholiche Fencindt. Sonntag, den 1. Mürz morgens halb 10 Uhrz Gottesdienlt Bekanntmachung. Nachdem die Maul- und Klauenſeuche in der Gemeinde feſtgeſtellt iſt, wird au Grund des Reichsgeſetzes vom 23 dun 1880 verfügt; e 1. Rinovieh, Schafe, Schweine und Ziegen dür fen zum Zweck oder in Vollzug einer Veräußerung aus der Gemeinde nur auf Grund von Geſundheitszeug⸗ niſſen ausgeführt werden, welche von einem Tierarzte ausgeſtellt ſind. Nur für ſolche Tiere dürfen Geſundheitszeugniſſe ausgeſtellt werden, welche feit min⸗ deſtens 7 Tage in ſeuchefreiem Zuſtande in der Gemarkung der Gemeinde ſich befinden, wo ihre Unterſuchung erfolgt. N Die Geſundheitszeugniſſe ſind 5 Tage giltig. Die Führer der zu transportirenden Tiere ſiud verpflichtet, die Zeugniſſe nach Ablauf dieſer Zeit wieder erneuern zu laſſen. Sie müſſen die Zeugniſſe während des Trans⸗ portes bei ſich haben und auf Erfordern den Polizeibehörden, dem Gendar⸗ darmerie⸗ und Polizeiperſonal ſowie den Behörden und Bedienſteten der Zoll⸗ verwaltung und der Eiſenbahnbetriebsverwaltung vorzeigen. Der Tierarzt hat für die Ausſtellung eines Geſundheitszeugniſſes über 12 5 Großvieh 60 Pf. und für jedes weitere Stuck 40 Pfg. zu bean⸗ ruchen. Ohne Einholung des tierärztlichen Zeugniſſes können mit Erlaubniß der Orts⸗ polizeibehörden aus ſeuchefreien G höften Kälber und Schweine zum Zwecke der ſoſortigen Schlachtung innerhalb oder außerhalb des Amtsbezirks unter beſonde en Vorfichtsmaßregeln ausgeführt werden. Aus den verſeuchten Beſtänden können Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine nur mit ortspolizeilicher Genehmigung und allein zum Zwecke ſofortiger Schlachtung weggebracht werden. Die Genehmigung wird jedoch nur auf Grund der Erklärung eines Tier⸗ Viehs zur Schlachtſtätte ncht zu beſorgen iſt. während des Transportes den von der Ortspolizeibehörde ausgeſtellten Er⸗ laubnißſchein mit ſich zu führen. Ladenburg, den 25. Februar 1891. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Sänger-Einheit Ladenburg. Auf vielſeitiges Verlangen wird am Sonntag den 1. März abeuds 8 Alhr im Gasthaus zum Sirſch theatraliſche und muſtkaliſche 5 „Al Oraugen 54 1 „ de al 5 nicht 1 * grobvollſaftig 1 eee, RN 5 7 pfiehlt 0 C. K. Stenz. t. Aberdintet halt welche am lizten Sonntag ſtattfand nochmals zur Aufführung kommen. Hierzu werden die hiefigen Einwohner boͤflichſt eingeladen mit dem Bemerken doß zur Deckung der Koſten ein freiwilligiges Entree erhoben wird, jedoch nicht unter 20 Pfennig. Der Vorſtand. Uuterzeichneter hat ſich in Ladlenburg niedergelaſſen. 5 Sprechſtunden morgens 7-8 ¼½ Uhr mittags 1½ —3 Uhr Dr. med. 12 0 II pract. Arzt. 1 Expedition des „Ladenburger Wochenblatt“ prakt. Arzt Hauptſtraße vis. d- vis der 3. März d. J., Vorm. 11 Ahr, von 7 und bezw. 3 Jahren verpachten arztes erteilt, daß eine Verſchleppung der Seuche durch den Transport des Der Führer der Tiere hat Bekanntmachung. No. 585. Am Dieustag, läßt die Gemeinde Ladenburg folgend Liegenſchaften öffentlich auf die Daue wozu Steigerungsliebhaber eingelade werden. Beſchreibung der Liegenſchaften a. auf ſteben jährige Pachtzeit: 1 gb. No. 2640: 36 Ar 29 qm Acker in der untern Bäumelgewann, neben Georg Adam Brand Ehefra Martin Mildenberger. 1 2. 32 Ar Acker im Wörth, das Stück. 3. 34 Ar 89 qm Acker im Weide⸗ garten. 4. 22 Ar 28 qm Acker im Aufeld bei der Leimhütte, neben Bach und Güterweg. b. auf dreijährige Pachtzeit: 5 12 Ar 60 qm Adr im Boßzheimer⸗ waſen, das 20te Stück. 0 9 Ar Ader im Wörth Stück. Ladenburg, den 24. Februar 1891. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Bekanntmachung. Mittwoch, den 11 März l. 35., vormittags 11 Ahr, den Platz Karuſſels an Märkten und Kirch⸗ 1 1 E g hauſen hat einen ſchönen jungen Confirmanden⸗Hüte in verſchiedenen 5 nur neuen Jagonenn 0 kauft man billiger als ſonſtwo bei J. Haſſelbach. RKvang. und kath. Grſung & Grbetbüter in ſchönſter und größter Auswahl zu den billigſten Preiſen empfiehlt ucherer, Buchbin verſteigern wir im heeſigen Rathaus zur Aufſtellung eines weihetagen für mehrere Jahre. Schriesheim, den 24. Februar 1891. Bücgermeiſter⸗Amt. Hartmann. 575 Das Gräflich von Obern⸗ dorff'ſche Rentamt in Neckar- Rinderfarren, rotſcheckige Sim⸗ menthaler Kreuzung zu ver⸗ kaufen. Ebenſo ſind daſelbſt ea. 1000 Centner Dickrüben zu verkaufen. Jicder ehehung In einer Brod⸗ und Feinbäckerei in Mannheim kann ein ordentlicher Junge unter günſtigen Bedingungen entweder gleich oder ſauf Oſtern in die Lehre treten. Näheres in der Exped. d. Bl, Ein ordentlicher Junge 225 Oſtern geſucht von Spengler. Ein ordentlicher junge kann das Barbier- & Friſeurgeſchäft er enen. Auch kann der ſelb. Koſt und Wohnung erhalten. Emil Walther. 5