Bekannkmachung. Die Maul⸗ und Klauen ſeuche betr. n die Gemeindebehörden dez Landbezirſis. Nach einer Anordnung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 16. d. Mt. hat die vorgeſchriebene Reinigung und Desinfektion ſämmtlicher von der Maul⸗ und Klauenſeuche inftzirter Räumlichkeiten, die in denſelben gebrauchten Gerätſchaften und der durch die Beſitzer der betreffenden Räumlichkeiten zu geſchehen. Hievon iſt den Veſitzern 5 von Ställen, in denen die Maul⸗ und Klauenſeuche ausgebrochen war, gegen Unterſchrift Eröffnung zu machen. N Der Vollzug iſt durch die Ortspolizeibehörde, die ſich hiezu der mit einem Ab⸗ zu Überwachen. druck der Anleitung zu verſehenden Fleiſchbeſchauer bedienen kann, Mannheim, den 23, Januar 1891. . Großh. Bezirksamt, Glockner. 5 Belehrung N über die Schlußdesinfektion von Ställen oder andern Oert⸗ lichkeiten, in welchen Tiere geſtanden hatten, die an Maul⸗ und Klauenſeuche erkrankt waren. Die Reinigung und Schlußdesinfektion eines verſeuchten Stalles oder einer andern verſeuchten Oertlichkeit (Scheune, Schuppen) darf nicht begonnen werden, ehe ſieben Tage ſeit der Abheilung des letzterkrankten Tieres verfloſſen genannten Zeit eine neue Erkrankung von Tieren an der Maul⸗ und Klauenſeuche in dem Gehöfte nicht vorgekommen iſt. 6 Wenn immer thunlich, ſind bei der Schußdesinfektion die Tiere ſämmtlich oder nur abteilungsweiſe aus dem Stalle herauszunehmen und irgendwo innerhalb des Gehöftes unterzubringen, bis die Reinigung und Desinfektion des gewöhnlichen Aufent⸗ haltes der Tiere vollendet iſt. g Es iſt mit einer gründlichen Reinigung der Decke, Wände, Fenſter, Thüren, Raufen, Krippen, Stände, Säulen oder Pfoſten des Stalles oder der desinfizirenden Räumlichkeit zu beginnen, indem von oben nach unten mit Beſen oder Bürſten abgefegt wird, was von Decken, Wänden u. f. w. abgefegt werden kann. Während oder vor dieſer Zeit iſt je nach Bedarf in einem Zuber die nötig Menge Kalkmilch herzuſtellen, indem zu acht 8 Liter friſch gelöſchtem Kalk in Pulver-? form ein Hektoliter Waſſer geſchüttet und die Miſchung umgerührt wird, bis ſie wie Milch ausſieht. Mit der Kalkmilch iſt das von dem Abkehren der Decke, Wände u. ſ. w. nieder⸗ gefallene Kehricht, welches auf einem oder mehrere Häufchen zuſammenzukehren iſt, ſowie der auf einem oder mehreren Haufen geſammelte Dünger und die Streu bis zur voll⸗ kommenen Durchſättigung zu begießen. Hierauf iſt der Dünger, die Streu und der Kehricht aus dem Stalle nach dem Düngerhaufen zu ſchaffen. 5 1 Der Fußboden, die Krippen, die etwa vorhandenen Futtertiſhe oder Raufen ſind mit heißem Waſſer abzuſchlämmen und rein zu fegen. f Hierauf wird die ganze Stalloberfläche. Decke, Wände, Fußboden, Krippen Raufen, Stände, Pfoſten, Säulen, Thüren mik Kalkmilch übertüncht. 1 . Der Kalkmilchanſtrich an Raufen und Krippen kann, nach 3—4ſtündiger Einwirkung f wieder abgeſcheuert werden. j In derſelben Weise iſt mit den Stallgerätſchaften zu verfahren. bh 5 wie die Großviehſtälle ſind die verſeuchten Schweine⸗ und Schafſtälle zu andeln. Hierauf kann das Vieh, nachdem es an den Klauen mit Kalkmilch übergoſſen iſt, was am beſten an dem Standorte geſchieht, wo es während der Reinigung und Des. infektion des Stalles aufgeſtellt iſt, wieder in den Stall eingeſtellt werden, nachdem es 55 8 erhalten hat. 6 5 8 5 er Standort des Viehs, an dem es während der Reinigung und Desinfekti . der Stallung aufgeſtellt war, iſt mit Kalkmilch dick zu übergießen. 5 e ö Dünger darf erſt 14 Tage nach dem Erlöſchen der Seuche und nachdem der ſelbe noch⸗ mals bis zur gänzlichen Durchtränkung durch Kalkmilch von der angegebenen Zuſam⸗ menſetzung übergoſſen, aus dem Hofe ausgeführt werden. 8 Bei Ställen, in welchen ſich männliche Zuchttiere befinden, ſolche, in welchen Handels⸗ 9 der gereinigte und übertünchte Stall, ehe er wieder benützt wird, abzuſchließen und mi Chlorgas auszuräuchern. Es geſchieht dies, indem man z. B. in 5 5 Stall für . Stück Vieh ein halbes Kilogramm Chlorkalk, welches in einem erdenen oder ſteinernen 5 Teller oder in einer ſolchen Schüſſel auf den Boden geſtellt iſt, mit einem Kilogramm ö käuflicher roher Salzſäure oder mit 2 Kilogramm Schwefelſäure über gießt. Das Gefäß 11 5 5 5 1 möglich bei 75 11 55 e en damit derjenige, wel cher die Säur auf den Chlorkalk gießt, ſich ſchnell entfernen kann, ſobald das heftigen t i entwickelt. i e e „Für einen Stall, in welchem nur 2 Stück Vieh Platz haben, iſt nur die Hal für einen Stall, in welchem 6 Stück Vieh anfgeſtellt werden, die Hälſte mehr 1 0 genannte Gewichtsmenge an Desinfektionsmittel u. ſ. w. anzuwenden. wieder von Tieren bzeogen werden, wenn die Räumlichkeit zwei Stund 5 55 ausge 5 5 unden lang dem Luft Ene recht ſorgfältige Reinigung des Schuhwerks der Perſonen, w i verſeuchten Stalle oder mit den verſeucht geweſenen Tieren beſchäftigt he die Fe 4455 1 1 10 1125 der 1 d bis zum Ellbogen und ein Wechſel der eidungsſtücke ſin ießlich notwendig, um jede Gefahr der Verbrei 7 ſtoffes zu beſeitigen. 5 hren des Seuchen J No. 303. Beſchluß. a Vorſtehende Bekanntmachung wird biermit veröffentlicht. Ladenburg, den 27. Januar 1891. . Bürgermeiſteramt. A. Huben. Beh. Evang. & kath. Geſaug. & Gebetbücher von den einfachſten bis zu den feinſten Einbänden in großer Auswahl 5 155 mpfiehlt zu reellen Preiſen f f Ferd. Bremer's Na 3 fc. 2 8 . 3 ſind und in der eben vieh aufgeſtellt iſt oder oder fremde Tiere eingeſtellt zu werden pflegen (Gaſtſtälle), iſt 1 9 Die Stallung iſt dann acht Stunden lang geſchloſſen zu halten und kann erſt . —— ——— eee Vorſchußverein Ladenburg (üngetragene Genoſſenſchaft mit unbeſchränkter Haftpfl cht.) Sountag, den 1. März d. J., nachmittags halb 3 findet gemäß 8 43 des Statuts die g oròentliche Generalversam im Saale des Gaſthauſes „zum Hirſch“ dahier ſtatt, wozu die verehrlihen Mitglieder freundlichſt eingeladen werden. Tages⸗ Ordnung: 1. Vorlage des Geſchäftsberichts pro 1890, 2. Mitteilung des Reviſionsergebniſſes. 3 Entlaſtung des Vorſtandes. 4. Verwendung des Reingewinns. 5. Ausſchluß von Mitgliedern. 6. Besprechung von Vereins angelegenheiten. 75 7. Vorlage der Geſchaftsinſtruktion für den Aufſichts rat. 8. Feſtſetz ing des Höͤchſtbetrages der von dem Verein zu bewilligen, den Vorſchliſſe. 9. Wahl dreier Auffichtsratsmitolieder an Stelle der ſtatutenmaßig austretenden Herren Michael Bläß, Alfred Schmezer und Couis Dihl. (Nach § 25 des Statuts find die Ausſcheden den wieder wählbar.) 5 N 1 Ladenburg, den 20. Februat 1891. 1 Der Aufſichtsra t Steingötter, Voiſitz nder. Arbelter-Bildungsverein Schries bein. Montag, 23. Februar, abends 8 Ahr 8 im Lokal (Gaßhaus zum Ochſen) eneralverſammlung . 8 85 mit folgender Tagesordnung: 1. Vietteljährige Rechnungsablage. 2. Aufnahme einiger Mitglieder. 3. Gründung des Geſangvereins. 4. Fiſtſetzung für die Zeit der Unterrichtsſtunden. 5. Verſchiedene Vereinsangelegenheiten. Um vollzähliges und püaktliches Erſch inen der aktiven und puff eng Mitglieder erſucht 5 Der Vorſtand. 2 Zur 2 Confirmation &« Communion bringe mein reichbaltiges Lager in b Wachs- & Blütenkränze, Kerzenguirlanden, 1 Bouquets, Taſchentücher, Kerzenkücher, 5 Handschuhe, Stickereien, pitzen und ſonſtige Verzierungsartiſeln beſtens empfeylend in Erinnerung. D. Freitag. Herren- & Knabenfſilzhüte. Die Neuheften der Saiſon ſind eingetroffen und mache ſchönen und ſehr preiswürdigen beſonders aufmerkjam. Größte Auswahl, bei bill gſten Peeiſen . D. Freitag. Bel Bedarf in Tricottaillen lann ich mit beſten Qualitäten, bei mod il f N ualitäten, be ernſter Fagon und billigsten Preiſen dienen und bin ſicher, meine geehrten Kunden beſtens zufrieden stellen I konnen. 2 1 D. Freitag. Für Confirmanden! 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