Bekanntmachung. Prog ram m ur Feier des Geburtsfeſteg a Majestät des Kaisers Wilhelm II. Vorfeier Montag, den 26. Januar 1891, Abends: Böllerſchüſſe und Glockengeläute Hauptfeier 1 Dienſtag, den 27. Januar 1891: 9 3 8 Sr. Feſtgo pon den Kirchenbehörden bekannt zu gebenden Stunden bens 8 Ahr BANKETT = im Gaſthaus zum Schiff. ndem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis brin⸗ gen, Wen wir uns die er een Cinwohner der Stadt zur Teilnahme an dieſen Feſtlichkeiten und zur Beflaggung der Häuſer ergebenſt einzuladen. Ladenburg, den 19. Januar 1891. Gemeinderat. A. Huben. 3 Turn-Verein Ladenburg. Cinladung zu dem am Samſtag, den 7. Februar, abends 8 Ahr ſtattfindenden zum Schiff. Zu zahlreichem Beſuche ladet ergebenſt ein Der Vorftand. 5 5 SSS Fr. Ackermann Buch & Mu sikhandung.— Weinheim a. dB. Reichhaltiges Lager aus allen Fächern der Literatur und Muſitt. Lehrmittel, Atlanten und Globen, Geschenkwerke, Schreibmaterialien, Post- & Sckreibpapiere in allen Qualitäten, Geschäftsbücher & Comptoir-Utensilien. Kautſchuckſtempel in jeder beliebigen Ausführung nach Vorſchrift prompt u. b lligſt. bonnem auf ſämtliche deutſche und ausländiſche Unter⸗ A ements haltungs⸗ und Fachzeitſchriften, ſowie Be⸗ ſtellungen auf alle . werden jederzeit angenommen, ebenſo alle von anderen Handlungen angezeigten Bücher, Mufikalien Zeitichriften ꝛc. zu denſelben Preiſen aufs Prompteſte beſorgt! O00 Probenummern, Proſpekte und Kataloge, ſowie An⸗ ſichts⸗ und Auswahlſendungen ſt⸗hen mit Vergnügen flanko zu Dienſten. Auf geſt. Anfrage jede gewünſchte Auskunft bereitwilligſt. ttesdienſt in den Gotteshäuſern hieſiger Stadt zu den 155 nekannt machung vermeſſung der Gemarkung Ladenburg in dem Grundeigent 15 eingetretenen Veränderungen iſt Tagfahrt auf hum jenſtag, den 20. Januar, Vormittags 9 2 Di 15 8 und 5 i 1155 0 An in das Rathaus zu Ladenburg anberaumt. Geiß § 5 der Verordnung des Großh. Miniſterſun der Finanzen vom 3. Dezember 1858 werden die Grune genthümer hiermit aufgefordert, die ſeit der Kataſtervermeſſug eingetretenen, aus dem Grundbuch nicht zu erſehenden Veri derungen in ihrem Grundeigenthum bei dem unterzeichnegg Fortführungsbeamten in der Tagfahrt anzumelden und gleich zeitig die vorgeſchriebenen Handriſſe und Meßurkunden ig die in der Form der Grundſtücke eingetretenen Veränderung abzugeben, widrigenfalls ſolche auf Koſten der Beteiligten zn Amtswegen beſchafft werden müßten. Mannheim, den 18. Januar 1891. s Der Bezirksgeometer. Leipf. Deflentliche Aufforderung Die Anmeldung zur Stammtolle belt, No. 128. In Gemäßheit des § 25 der Wehrordnung werden die Mig pflichtigen, welche bei dem Erſotzgeſchaft des Jahres 189 1 meld pflichtig da, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung find verpflichtet: 8. alle Deutſche, welche im Jahre 1891 das 20, Lebensſahr zurthglehe, alſo im Jahre 1871 geboren ſind; alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſipflicht noch nich endgiltig durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberw iſung zun Landſturm, zur Etſotzreſerve oder Marine⸗Erſaßreſenpe oder dug Aus hebung für einen Truppen⸗ und Marincteil entſchledem t, fern ſie nicht duich die Erſatzbehörden von der Anm ung ausdii lich entbunden oder über das Jahr 1891 hinaus zurhcgeel wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Orles, an din der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er beinen dauernden Aufentha tsort, ſo muß die Anmeldung an dem Otte des Wohn ſitzs und beim Mangel eines inländiſchen Wohnſißzes an dem Hebung, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem ltzten Wohnſitz der falke eſchehen. i 3. Iſt der Militä pflicht ge von dem Orte, indem er ſich nach Jes 9 1 5 1 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Nh Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung iſt vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſcheh ſie ſoll enthalten: Familien- und Vorname des Pflichtigen, deſſen G putze, Gebuttsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religton, G werbe oder Stand, fed Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowſe ob dies dag leben oder todt find. Sofein die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt ein Geburtszeugnis vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung mh e die Looſungsſcheine vorgelegt werden. ö 5. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit einer Gald⸗ ſtraſe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraſt. Ladenburg, den 5. Januar 1891. Gemeinderat. ö A. Huben. Mlackenleihauftalt Verkauf,, Maskenartike Nationalkoſtüme, Mufikinſtrumente, Verücken ſchuhe etc. etc. f Preiſe ſehr billig. 0 Niederlage in Mannheim bei Th. Hirſch Wittwe u & Hand. 1 Pacht- & Mietverträge K. Molitor. 5 ſtets vorrätig bei Zur Aufſtellung des Verzeichniſſes der ſeit der Kataſter, Whantaſtekoſtüme N Dominos, Harlekins Larven, Klatſchen D. Freitah