Die Anmeldung zur Stammrolle betr. No. 128. In Gemäßheit des 8 25 der Wehrordnung werden die Militär⸗ pflichtigen, welche bei dem Erſetz geſchaft des Jahres 1891 meldepflichtig find, aufgefordert, ſich zur Stammrolle 5 8 1. Zur Anmeldung find verpflichtet: 8 55 Deutſche, welche im Jahre 1891 das 20. Lebensjahr zurücklegen, 5 alſo im Jahre 1871 geboren ſind; D. alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht ndgiltig durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zum andſturm, zur Etſotzreſerve oder Marine⸗Erſotzreſerbe oder dutch Aus hebung für einen Truppen⸗ und Marineteil entſchieden iſt, ſo⸗ lich entbunden oder über das Jahr 1891 hinaus zurückgeſtellt wurden. g 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat des jenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hit er keinen dauernden Aufentha tsort, ſo muß die Anmeldung an dem Octe des Wohn⸗ ſitz's und beim Mangel eines inlöͤndiſchen Wohnſitzis an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem lßzten Wohnſitz der Eltern Heffentliche Aufforderung. fern ſie nicht durch die Erſatzbehörden von der Anmeldung ausdrück !“ Oelleutliche Inkforiſerung ie Anmeldung zu Stammmolf be, n Gemäßheit des 8 56 der Erſotzordnung werden die Militärpflg⸗ 10 508 bei dem Erſaßgeſchäft des Jahres 1891 meldepflichtig b gefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung find verpflichtet: a, alle Deutſchen, welche im Jahre 1891 das 20 Lebensjahr zur legen, alſo im Jahre 1871 geboren find; a b. alle früher geborenen Deutſchen über deren Dienſipflicht noch 14 entgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Eu ſotzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen oh Marineteil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörde von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jah 1.38591 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Oles, an dig der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung on dem Orte des Wohnſſzes und din Mangel eines inländischen Wohnfißes an dem Geburtsort, eder weng auß dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. 3. Jſt der Militärpflchtige von dem Ott, indem er ſich nach Ziff. 2 geſchehen. 3. Iſt der Militärpflicht ge von dem Orte, zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung iſt vom 15. Januar bis 1. Febtuar zu geſchehen, ſte ſoll enthalten: Familien- und Vorname des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ö leben oder todt find. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsott erfolgt, iſt ein Geburtszeugnis vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Looſungsſcheine vorgelegt werden. 5. Mer die vorgeschriebene Meldung unterluͤßt, wird mit einer Geld⸗ ſtraſe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraſt. Dadenburg, den 5. Januar 1891. d n Gemeinderat. Vormünder, Lehre, N 5 Buch & Musikhandlung.— Weinheim a. d B. Reichhaltiges Lager aus all en Fächern der Citeratur und Muſtk. 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Niederlage in Mannheim bei Th Sirſg Witte w . 1 indem er ſich nach Z ffer 2 ob dieſe noch Verücken & Hand⸗ melden hat, zeitig abwesend, ſo haben dle Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Broß, oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſcheheg, ſie ſoll enthalten: Zu- und Vorname des Pflichtigen, diſſen Geburtsort, G burtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name. Gewerbe oder Stand und Wohnfitz der Eltern, ſowie ob dieſe nag leben oder todt find. Sofern die Anmeldung an dem Geburtsort erfolg Bei wiederholter Anmeldung müſſen die e ein Geburtszeugnis vorzulegen. Looſungsſcheine vorgelegt werden. 5. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterſäßt, wird mit Geldftrafe 300 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraft, 5 Schriesheim, den 10. Januar 1891. 5 1 Gemeinderat. Hartmann Fabrikanten. Ich kaufe gegen ſofortige Kaſſe Schuhe, Stiefel, Gaſchenſchuhe Tantoffeln u. andere Schuhwaren. Louis Fischel Mannheim J. 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