8 hat ſich längſt als das beſte Lederkon⸗ Wir ſuchen 9 0 51 Comptoir einen Lehrling mit den nötigen Vorkenntniſſen. Gebrüder Höfer i Ladenburg · „Schlittſchuhe Neuheiten! große e billige Preſſe C. C. Stenz. In vermieten Eine Wohnung mit 2 Zimmer Speicher, Keller, Schweinſtall und Dunggrube bei Franz Aug. Krauß, Spengler. Neue Anlage. CAC A0 Sol Ulk uchard ich tosticuES Cc Plug zelne Ot 1s Schuß fett, 1 9 Büffelhaut ſetviermittel bewährt; es macht und ethält das Schuh und Lederzeug waſ⸗ ſerdicht, dauerhaft weich und tiefſchwarz, verhindert das Einſchrumpfen des naß gewordenen Leders, paralyſtert die ſchädlichen Wirkungen ſäurehaltiger Wichſe und ermoglicht tägliches Glanz⸗ wichſen der Stiefel ſelbſt bei naſſen Witterung. Die kleine Mehrausgab⸗ ür dieſes Erhaltungsmittel gegenübeee billigeren Präparaten zahlt fich durch Ersparnis am Lederzeug zehnfach wie⸗ der. Das Schmieren des Leders mir Schweinefett, Schmeer u. dgl. iſt nicht rätlich, da dieſe Fette ſelbſt dem Verr derben ausgeſetzt find und das Leder bekanntlich hart und brüchig machent Auch die meiſten im Handel vorkom⸗ menden ſog. Vaſelinfette verdienen dir Bezeichnung „Lederkonſerviermittel“ nicht und iſt das Schuhfett „Marke Büffel⸗ haut“ mit jenen Fetten nicht zu ver⸗ wechſeln. Für Fuhrgeſchirre, Chaiſenverdecke und als Huffett wird dieſes Fett ebenfalls mit Vorteil verwendet. Das ächte „Schuhfett Marke Büffel⸗ haut“ wird nicht offen, ſondern nur in Blechbüchſen, deren Deckel mi. der geſitzlch geſchützten Marke „Büffelhaut“ gedruckt find, verkauft. Hierauf iſt we⸗ ben der vielen minderwertigen Nachahm⸗ ungen in Büchſen wohl zu achten. Büchſen a 20 und 40 Pfg. find ſammt Gebrauchsanweiſungen in fol⸗ genden Handlungen zu haben: Sonntag, den 4. Januar morgens halb 10 Uhr Gottesdienſt. Bekanntmachung. Die ſeither verpachtet geweſenen ſtädtiſchen Marktgelder von den Marktplätzen der Stadt Mannbeim werden vom 1. Januar 1891 an durch die Stadtgemeinde auf eigene Rechnung erhoben Es wurde hierbei angeordnet, daß die Abgaben für marktgeldpflich⸗ tige Gegenſtände nach dem amtlich genehmigten Tarife von denjenigen Marktleuten, welche auf ihrem Wege in die Stadt bei den Verbrauchsteuern erhebern an den Stadteingängen vorbeikommen durch dieſe zu erheben, im übrigen aber, an der auf dem Marktplotze vor dem Rathauſe errichteten Er⸗ hebungsſtelle zu entrichten find. Bei der Zablung haben die Erbeber den Marktleuten entſprechende Wertzeichen einzuhändigen, welche den Controleuren auf den Marktpätzen auf Verlangen vorzuzeigeu find. Wer die Entrichtung der Abgaben unterläßt, verfällt, neben Nach⸗ zahlung der einfachen Abgabe, gemäß § 2 des Geſitzes vom 18. Dezbr. 1867, „Die Vorenthaltung der Gemeindeabgaben betr.“ in eine Geldſtrafe welche dem 20 fachen Betrag der nicht bezahlten Abgabe gleichkommt. Die Erhebung von Pflaſtergeld kommt vom 1. Januar 1891 an in Wegfall. a 1 Mannheim, 24. Dezember 1890. . Bürgermeiſteramt: Bräunig. 8 Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 28. Dezember 1890. Bürgermeiſteramt A. Huben. Gesangverein Ladenburg. amſtag, den 3. Januar 1891, abends halb 9 Ahr ener alversammlung im Gaſthaus zum „Schiff“. Tage s⸗Ord nung: 1. Rechnungsablage. 2. Wahl von Reviſoren. 3. Voranſchlag pro 1891, 4. Wahl des Vorſtandes. 5. Sonſtige Vere⸗ gane genhelten Ladenburg, den 28. Dez. 1899. Der Vorſtand Helgoland⸗Aarten Nächſten Montag Abend 5 Mu ſtialiſche 2 2 Anterhaltung (im 1 Lolal 9 Haberkluk. — Auf den Winter 8 empfehle ich mein Lager in: 5 Ameritt. Negulirfü- Oefen, a Saukopf- und Wormſer-Oval⸗OHefen. 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