Brennholz-Nieferung. Nr. 1870. Die Lieferung an 6 Ster tannenes Scheitholz und 25 Ster buchen es Scheitholz I. Qualität für die hiefige Gemeinde franco Caden⸗ burg, ſoll im Submiſſionswege ver⸗ geben werden. Diesbezügliche ſind bis längſtens Freitag, den 19. d. Mts. nachm. 3 Ahr mit der Aufſchrift „Holzlieferung“ verſehen diesſeits einzureichen. Ladenburg, den 9. Juli 1889. Gemeinderat. A. Huben. Betz. Kohlen Lieferung. No. 1870. Die Lieferung von 1770 Ceniner Kohlen und zwar; 800 Centner Nußkohlen für die Volks⸗ ſchule und Höhere Bürgerſchule. 600 Zentner Saarkohlen für den Bür⸗ hoſpitalfond. 370 Zentner Ruhrkohlen für die Ge⸗ meinde und das Günther'ſche Waiſenhaus hier, beſter Onalität, frei an die Aufbewahrungsorte zu ver⸗ bringen. (Das Waggeld iſt von dem Lieferanten zur Zahlung zu überneh⸗ men:) ſoll im Submiſſionswege verge⸗ ben werden. Uebernahmsluſtige, welchen auf Anſuchen die Bedingungen mitge⸗ teilt werden, werden erſucht, ihre An⸗ gebote geſondert für jede Lieferung, verſchloſſen mit der Aufſchrift „Koh⸗ len Lieferung“ bis längſtens Freitag, den 19. d Ats. Nachmittags 3. Ahr dieſeits einzureichen, woſelbſt um be⸗ merkte Zeit die Eröffaung der Ange⸗ bote erfolgt. — Ladenburg, den 9. Inli 1889. Angebote Gemeinderat. A. Huben. Bitz. Welanntmachung. Maul und Klauenſeuche betr. No. 1932 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Maul und Klauenſeuche im Amtsbezirk Fran- Renthal wieder erloſchen iſt, und des⸗ halb die mit Verfügung vom 10. Mai d. J. Nr 47861 — Amtsblatt Nr. 129 — diesſeits getroffene Anordnung wieder aufgehoben wird. Die Ortsbehörden des Landbezirks werden beauftragt, dies auch in orts⸗ üblicher Weiſe bekannt zu geben. Mannheim, den 5. Juli 1889. Großh. Bezirksamt. Genzken. Beſchluß. Vorſteh ende Bekanntmachung wird hier⸗ mit veröffentlicht. . Ladenburg, 13. Juli 1889. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Decimal⸗ Wagen Durch einen Gelegenheitskauf bin ich in der Lage, zu ganz außergewöhnlichen billigen Preiſen verkaufen zu können Meine Wagen find aus ſehr ſoliden und dauerhaftem Material gebaut. Sämtliche Gewichte zu den billigſten Tage spreiſen. Michael Bläß. Limburger Kas per Laib 25 und 30 Pfennig ein 8 Bekanntmachung für die Aheinſchiffahrt. 1. Vom 30. Juli bis einſchl. 9. Auguſt d. J. finden von Pioniren Uebungen im Brülckenſchlagen über den Rhein auf der Strecke von Germersheim bis unterhalb Speyer ſtatt, wodurch der Schiffs⸗ u. Floß⸗Verkehr auf dieſer Strecke beſchränkt wird. 2. Im Beſonderen werden Brücken geſchlagen: vom 31. Juli bis einſchl. 3. Auguſt täglich an 8 Stellen auf der Strecke von Germersheim bis zur Rheinſchanz⸗Inſeln; am 5. Auguſt an 3 Stellen bei Rheinhauſen; am 8. Auguſt an 1 Stelle oberhalb und an 1 Stelle unterhalb Speyer; am 9. Auguſt an 3 Stellen der Angelwald⸗Inſeln (3 bis 6 km. unterhalb Speyer. 8. a. Sci e dürfen an den noch nicht gefloſchlenen Brücken vorbeifahren, ſo lange auf den Brücken eine „rotweiße“ Flagge aufgeſtellt iſt. Iſt dieſe Flagge nicht aufgeſteckt, ſo müſſen die Schiffe vor Anker gehen. 5 b Dampfſchiffe dürfen die fertigen Brücken nach Oeffnung eines Durchlaſſes durch⸗ fahren, ſobald die beiden Enden des Durchlaſſes mit „rot⸗weißen“ Flagen bezeichnet ſind. Das Durchfahren darf höchſtens mit halber Kraft erfolgen. Iſt kein Durchlaß eröffnet, ſo müſſen auch Dampfſchiffe vor Anker gehen. o. Flöße müßen während der Uebung vor Anker gehen, und zwar mindeſtens 3 Km. oberhalb der oberſten Brücke. Die Weiterfahrt darf erſt nach Beendigung der Ta⸗ gesübung ſtattfinden. 4. Die Brückenſchläge finden nur an den Vormittagen der genannten Tage ſtatt (etwa von 7—12 Uhr. Die Schließung der Brücken über den ganzen Strom wird meiſt gegen 10 Uhr Vormittags und nur auf 1 bis 2 Stunden ſtattfinden. 5. Während der Brückenſchläge ſind 3 Km. oberhalb der ſoberſten Brücke und 1 Km. unterhalb der unterſten Brücke Wahrſchauer aufgeſtellt. Dieſelben beſtehen aus je einem Ponton mit „deutſcher“ Flagge nebſt Beſatzung. Dieſe Wahrſchauer haben Schiffe und Flöße anzufahren und denſelben Anweiſung zum Anlegen zu erteilen — oder den Schiffen auch die Erlaubnis zur Weiterfahrt, falls dies nach den Flaggenzeichen auf den Pflichten militäriſcher Wachen Brücken ſtatthaft iſt. — Die Beſatzung der Wahrſchauer hat die Rechte und und iſt deren Anweiſung unweigerlich Folge zu leiſten. Mannheim 2 ni 1889. 85 5 Großh. Bezirksamt. Wild. ö 5 Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht, Ladenburg, den 8. Juli 1889. Bürgermeiſteramt. Huben. Saatwicken, Rübenſamen Futterhafer 155 prima Futtermalzkeime empfiehlt J. FJ. Merkel. Zahnerſatz und Zahnheilkunde von H. 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