25 5 iu geſchehen. 8 Einladung. zur Ergänzungswahl in den Gemeinderat. Da Joſef Scharnberger, welcher bei der am 4. März l. Js. ſtattgehabten Erneuerungswahl auf eine ſechsjährige Amtsdauer als Gemein⸗ derat erwählt und von Gr. Bezirksamt unterm 22. März l. Js. Nr. 31181 als ſolcher verpflichtet wurde, am 5. Mai l. Is mit Tod abgegangen iſt, wird gemäß § 16 Abſ. 3 der G. Ord. auf Grund der Gemeindewahlord⸗ nung vom 16. Mai 1870 eine Ergänzungswahl für deſſen Reſtdienſtzejt, das iſt bis 22. März 1895, vorgenommen. n Die Wahl ſindet am Mittwoch, den 29. Mai l. J. ſtatt. Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und es werden die Wahlzettel, welche die Wahlberechtigten auszufüllen und verſchloſſen der Wahl⸗ ommiſſion perſönlich zu übergeben haben, am Wahltag im Wahllokale aus⸗ geteilt. Die Uebergabe der ausgefüllten Stimmzettel hat von 10 Ahr bis 12 Ahr Vormittags 1 1 Ee Nach Ablauf der oben angegebenen Zeit werden keine Abſtimmungen mehr vorgenommen. Wahlberechtigt find alle Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 1. welchen das Wahlrecht durch Urteil entzogen iſt und zwar find dies: a. diejenigen, welchen nach Maßgabe der 88 32 und 33, verglichen mit § 84 Ziff. 4 des R.⸗St.⸗G., die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt find, für die im Urteil ausgeſprochene Zeitdauer; diejenigen, welche durch ein vor dem 1. Januar 1872 erlaſſenes Urteil zu einer peinlichen Strafe oder innerhalb der letzten fünf Jahre zu einer Arbeitshausſtrafe von wenigſtens 6 Monaten oder 55 richterliches Erkenntnis zur Dienſtentlaſſung verurteilt worden nd; „diejenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer Strafe verurteilt worden find, ſofern nicht in den beiden letzteren Fällen (b. u. o.) die Folgen dieſer Verurteilungen durch Begnadigung, Ver⸗ jährung oder Wiedereinſetzung in den vorigen Stand wieder getilgt find. In den letztgenannten Fällen laufen die fünf Jahre erſt bon dem Tage an, an welchem die Freiheitsſtrafe erſtanden iſt. 2) Diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder teilweiſe entzogen iſt z. B. die Ortsabweſenden, Entmündigte, Mundtote oder ſolche, welche ihren Lebensunterhalt armutshalber aus öffentlichen Kaſſen oder Lokalanſtalten erhalten, 8 54 und 70 B. R. G. Außerdem werden zur Abstimmung nur diejenigen zuge⸗ laſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen find. Wählbar in den Gemeinderat find nach 8 15 des Geſetzes ſämtliche emeindebürger, mit Ausnahme derjenigen: 1) welche nicht wahlberechtigt find (flehe oben.) jedoch kein Hinterungsgrund für die Wählbarkeit; 0 2) die als Soldaten im wirklichen Dienſte ſtehen; 43 . 3) über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, u. zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach dem * 3 A Schluſſe deſſelben, ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; 4) denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz. oder zeitweiſe entzogen iſt; 5) Die mit dem Bürgermeiſter oder einem anderen Mitglied des Gemein ⸗ derats in auf⸗ oder abſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grad der Seitenlinie verwandt oder verſchwägert find; Hiernach können Vater und Sohn, Großvater und Enkel, Schwieger⸗ vater und Tochtermann, Großſchwiegervater und Großtochtermann, Brüder und Schwäger, Oheime und Neffen nicht zu gleicher Zeit im Gemeinderat fitzen, ebenſo auch nicht die Ehemänner noch lebender Schweſtern. Wird ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Gemeinde ⸗ kats auf die vorbezeichnete Weiſe verwandt oder verſchwägert iſt, als Bllürgermeiſter gewählt, ſo muß der Verwandte oder Verſchwägerte aus dem Gemeinderat austreten. 6) Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche können die Wahl in den Gemeinderat nur annehmen, wenn ſie ihre Stelle nieder ⸗ legen. Unter denſelben Vorausſetzungen kann auch jeder Staatsbürger gewählt werden. Mit Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Es ſteht ihm frei, ſich in den Bürgernußzen einzukaufen oder nicht. Die Wahlberechtigten werden darauf anfmerlſam gemacht, daß die Gemeinderäte auch die Pfandgerichte bilden und als ſolche haftbar ſind; daher es im Intereſſe der Gemeinde zur Erhaltung ihres Kredits liegt, das Angenmerk bei der Waßl auf ſolche Bürger zu richten, die neben den übrigen Erforderniſſen durch ihre perſönkichen und Vermögensverhältniſſe hinkänglich Gewähr geben. Die Liſte der wählbaren und wahlberechtigen Bürger liegt im Rathauſe jetzt und während der Wahlhandlung zur Einficht auf. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu erſcheinen und machen insbeſondere darauf aufmerlſam, bei Ausfüllung der Wahlzettel der Vor⸗ und Zunamen, ſowie den etwaigen Stand und Gewerbe des Vorzuſchlagenden genau anzu⸗ geben, damit keine Zweifel entſtehen können. g 177 Ladenburg, den 20. Mai 1889. 1 Der Gemeinderat. bus Die Ortsabweſenheit iſt e Die Ergaͤnzungswahl in den Gemeinderat findet am kommenden Milt, woch den 29. d. Mis. ſtatt. Es liegt in Jedermanns Intereſſe ſein Aühge, merk dahin zu lenken, einen Mann zu wählen, der pecunair gut geſtellt und die Intereſſen der Stadt Ladenburg nach jeder Richtung in uneſgennuzige Weiſe vertritt. Wir glauben annehmen zu dürfen, alle jene Eigenen in der Perſon unſeres Mitbürgers Ztrrn Carl Leonhard Stenz, Rauftang dahler vereinigt zu finden. Deswegen erſuchen wir alle Wahlberechtigten für unſeren Kondidate in der anberaumten Tagfahrt ihre Stimmen in die Wahlurne zu legen Viele Wägter. Sonntag, den 26. Mai, beteiligt fich unſer Verein am Fahnenweihfeſt des Kriegerpereins Schwetzingen. Abmarſch 12. Uhr vom Lokal aus. Abfahrt mit Schnellzug 128, Zu zahlreicher Beteiligung ladet ein Der Vorstand. Tkim. Feuerwehr Am Sonntag, 26 d. M., Vormittags findet eine Uebung ſtatt. 5 Antreten präcis 6 Uhr auf dem Marktplatz. 5 Nach der Uebung Wahl eines Hauptmanns für den zur Hande mannſchaft verſetzten Hauptmann Brand. Die Wahl findet im Rathausſaale ſtatt. Krieger-Verein Ladenineg Wahlberechtigt und Wählbar find die Mannſchaften der II Fompag e, 3 1 5 Ladenburg, 25. ö Der Verwaltungsrat. Ae tz, Commandant. Turn herrin dd 1 Alia diesjähriges 5 6 tur otrbunden mit Schauturnen f N 1 5 findet a a Sonntag, den 26. Mai L. J. ftatk. Abmarſch mit Muſik vom Lokal (Schwanen) nach dem Turnplaße, Naß mittags 3 Uhr. Abends 8 Uhr anfangend 2 Tanzkränzcechen im Gaſtßaus zur Noſe. Wir laden unſere verehrl. Mitglieder hierzu freundlich ein eee Der Vorſtan In Kleider-Verzierungen Sdutache und Präſidentenlitzen⸗Gimpen, farbige Moirés in allen guten Klelder farben, ſchwarz und farbig gemusterte Seidenſtoffe, Bänder in More, Fall in Atlas, ſehr hübſche Knöpfe etc. habe ganz neue Sachen erhalten. J. Haſſelbacht. Frisch eingetroffen. Brüſſeler und Velbets Vorlagen ſowie kleinere Kanaper⸗Schener hade ca. 500 Stück erhalten uud verkaufe dieſelben wegen Mangel an Paß une Fabrikpreis. Hch. Sternweiler. Halmiackgeiſt⸗Jollwaſch Heiſe von W. Benger Söhne Stuttgart, deſtes Waschmittel beſonders für Tiſkol⸗ waſche ſtets vorrätig bei 4 0 0 J Natſtdrtiden, u n Nute aum, un an außen u nil der an in ben een Mig ain de g Win, pol Wu. Eng in unn zin duft de. . bon 9 en d gen e un d