Bekanntmachung. Nr. 1379. Am Mittwoch, den 15. d. Mts. vorm. 11 Uhr läßt die hiefige Gemeinde die Abfuhr von zwei in dem ehemalig. evang. Schulhauſe dahier lagernden Haufen Schutt auf den alten Turnplatz an Ort und Stelle öffentlich an den We⸗ nigſtnehmenden verſteigern. Ladenburg, den 14. Mai 1889. Bürgermeiſteramt A. Huben. Betz. Bekanntmachung. Nr. 1380. Am Mittwoch. den 15. d Mtz. botm. halb 12 Uhr werden 2 Loos Erde von der Heidel⸗ berger Straße auf dem Rathauſe dahier öffentlich an den Meiſtbietenden ver⸗ ſteigert. Ladenburg, den 14. Mai 1889. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Bekanntmachung Die Maul⸗ und Klauen⸗ ſeuche in Käf⸗eibal betr. Nr. 47862. Nachdem die Maul⸗ und Klauenſ⸗ncte in der Gemeinde Käfer⸗ thal erloſchen iſt, dürfen Rindvieh, Schafe Schweine und Ziegen aus der Gemark⸗ ung wieder ausgeführt werden, jedoch nur auf Grund von Geſundheitszeug⸗ niſſen, in welchen durch einen Tierarzt bezeugt wird, daß die betreffenden Tiere ſich ſeit mindeſtens 7 Tagen in ſeuchen⸗ freiem Zustande in der Gemarkung be⸗ finden. Mannheim, 10. Mai 1889 Großh. Bezirksamt. Genzlken. Beſchluß. No 1303. Vorſtehende Bekanntmach⸗ ung wird hiermit veroffentlicht. Ladenburg, 13. Mai 1889. 5 Bürgermeiſte ramt. A. Huben. Betz. Wekanntmachung. No 1354. Die bieſige Gemeinderech⸗ nung pro 18888 iſt erſtellt und liegt von Morgen an 14 Tage lang zur Einficht der Gemeindeſteuerpflichtigen im Rathhauſe hier auf. Ladenburg, den 10. Mai 1889. Gemeinderat. A. Huben. Betz. Bekanntmachung. No 1355. Die Rechnung der hieſigen hoheren Bürgerſchule pro 1888 iſt er⸗ ſtellt und liegt von Morgen an 14 Tage lang zur Einſicht der Umlagepflichtigen im Rathauſe hier auf. Ladenburg, den 10. Mai 1889. Gemeinderat. A. Huben. Betz. Das älteſte und größte Bettfedern-Lager William Lübeck in Altona Bei Abnahme v. 50 Pfd. 500% Rabatt. Umtauſch geſtattet. rima Inleltſtoff zu einem großen Bett (Decke, Unterbett, Kiſſen u. Pfühl) zuſammen für nur 14 Mark. Einladung 5 zur Wahl eines Mitgliedes in den Armenrat daß ier betr. In Gemäßheit des 8 26 des Geſetzes vom 5. Mai 1870 über die Armenpflege iſt die Neuwahl eines Mitgliedes zur Vertretung der nichtbür⸗ gerlichen Einwohner hieſtger Stadt aus der Mitte derſelben vorzunehmen. Die Wahl findet im Rathauſe dahier am Freitag, den 17. Mai d. J., vormittags von 10 — 11 Ahr att. b Dieſelbe geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und ez werden die Wahlzettel, welche die Wähler auszufüllen und verſchloſſen der Wahlkom⸗ miſſion perſönlich zu übergeben haben, vorher am Wahltage ausgeteilt. Wahlberechtigt find: g i 1. Alle in das Verzeichnis der nicht bürgerlichen ſteuerpflichtigen Ein⸗ wohner eingetragene Staatsbürger, welche das fünfundzwanzigſte Lebensjahr zurückgelegt und im Vollgenuß der ſtaats bürgerlichen Rechte ſind; 2. Welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder teilweiſe entzogen iſt z. B. die Ortsabweſenden. Wählbar ſind alle Wahlberechtigten mit Ausnahme derjenigen: 1. über deren Vermögen die Gant eröffnet worden iſt, ſofern ſie nicht nachweiſen, daß ſie ihre Glätbiger befriedigt haben; 2. welche mit anderen Mitgliedern des Armenrats in auf oder ab⸗ ſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grad der Seitenlinie verwandt oder verſchwagert find; 3. welchen nach Maßgabe des 8 33 verglichen mit 8 34 Ziff. 4 des R.⸗St.⸗G.⸗B. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt find, für die im Urteil ausgefprochene Zeitdauer; 4. welche durch ein vor dem 1. Januar 1872 erlaſſenes Urteil zu einer peinlichen Strafe jedoch nur für die nach Artikel 32 d. bad. E.-G. z. R.⸗St.⸗G. beſtimmten Zeitdauer verurteilt worden find; 5. welche innerhalb der letzten fünf Jahre zu einer Arbeitshausſtrafe von wenigſtens 6 Monate durch richterliches Erkenntnis zur Dienſt⸗ entlaſſung oder wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer anderen Strafe verurteilt worden find, ſo⸗ fern nicht in den drei letzten Fällen, 3, 4 und 5, die Folgen dieſer Verurteilung durch Begnadigung oder Wiedereinſetzung in den vo⸗ rigen Stand wieder getilgt find. Die Liſte der Wahlberechtigten und der Wählbaren liegt jetzt und wäh⸗ tend der Dauer der Wahlhandlung zur Einſicht der Beteiligten in viesſeitigem Geſchäftszimmer auf. 1 Ladenburg, 10. Mai 1889. Der Gemeinderat A. Huben. Taudw. Konſumverein e. G. Jadenburg. Alle diejenigen Mitglieder, welche Tabaksdünger durch den Verein beziehen wollen, werden erſucht, ihren Bedarf binnen acht Tagen beim Vorſtande Herrn Emmerich Bläß anzumelden. Der Verwaltungsrat. Chocoladen-Bonbons der Kals. Kgl. Hof-Chocoladen-Fabrikauten: Gebr. Stollwerck, Köln, aus den aromareichsten Cacao Sorten hergestellt, hilden mit ihren ver- schiedenen Füllungen, als: geriebene Mandeln (Pralinéen), Vanille-, Himbeer, Citron-, Orangen-, Aprikosen, Pistazien -Oreme, mit Croquant, Liqueur, Frucht-Gelée, das feinste Pafel- Dessert. In Packetchen zu 80 Pf. und in Scunchteln zu Mk. 80 u. Mk. . in den meisten Conditoreien u. Delientesson- Geschnitten varrüthig, desgleichen Dessert-Chocolade- Täfelchen in 125Gramme Packetehen in 4 Sorten: feine Gesunuheits-Chocolage feine Vanille-Chocolade Mk. 0.40 Mk. 0.50 Superfeine Vanille-Chocoladde und die ausgezeichneten Kaiser-Täfelchen Mk. 0.80 Mk. 1.25. Geder Bonbon und jedes Täfelchen ist mit der Firma der Fabrik verschen.) Vorräthig in den meisten Verkaufsstellen Stollwerck Leber Chocoladen und Cacao's; durch Firmenschilder kenntlich. Betz. 135 Fracht briefe Bekanntmachung. Die Ergänzungswahl in Gemeinderat dahier beir. Nr. 1353. Die Liſten der bel d bevorſtehenden Gemeinde ratswal wählbaren und wahlberechtigten G meindebürger find gefertigt und liege vom 11. bis 19. Mal d. . Einficht der Beteiligten im Rath dahier auf. u Innerhalb dieſer Frſſt können en ſprachen vorgetragen werden; pale Einſprachen werden nicht berücfichtig da mit dem 19. d. Mis, die Feist die Einſprachen zu Ende geht, Dies wird gemäß 8 6 der Wah ordnung mit dem Anfügen bekannt ge macht, daß nach 8 16 der Waßlord nung Wähler zur Abſtimmung nichtz gelaſſen werden, welche in der Lite de Wahlberechtigten nicht eingekragen fin Ladenburg, 10. Mai 1889. Gemeinderat. A. Huben. Beh. Mehl-Lieferung. Die Lieferung des Mehlbedarfs i katholiſch Günther ſche Mae haus dahier, von jetzt bis 16 Oktober d. Js, foll im Sub ſionswege vergeben werden; desfallfg Angebote find längſtens f Freitag den 17. d. Mis, nachmittags 3 Ahr verſchloſſen und mit der Aufſchrift bei ſehen „Mehl⸗ Lieferung für das kalhe liſch Günther'ſche Waisenhaus Loden burg“ anher einzureichen. Die näheren Bedingungen konnen dies ſeits eingeſehen werden. 1 Ladenburg, 10. Mai 1889. ö Gemeinderat. A. Huben. Diehm Geſchäftsverlegung. Mache hiermit die ergebenſte Angel daß ich mein 1 Spengler-Geſchäſt von dem J. Kunz' ſchen Hause zt dem Hauſe des Herrn Georg Voſch en Marktplatze verlegt habe und erſug um ferneres geneigtes Wohlwollen, Achtungsvoll Veter Götzelmann. „ XMERT 5 L 4 „ e Directe deutsche Postdampfschiffahrt von Hamburg nach Newyork jeden Mittwoch und Sonntag, Havre nach NeWyork jeden Dienstag, von Stettin nach Newyork alle 14 Tage, von Hamburg nach Westindlen monatlich 4 mal, von Hamburg nach Mexico monatlich 1 mal. l Die Post- Dampfschiffe der Gesellschaßt bletan bel ausgersſochnster Verpffsgung. vor⸗ zügllohe Welscgeſegenbelt sowohl tür Polt, Wie Zwischendeeks-Fassaglers, Nähere Auskunft erteilt 5 Wilh. Bauer, Schriesheim. — — NAC A0 Soll von ec eee bete, abet 1 Tanerttur A nem Fi n J Whrrden, da In der Stoßh A ber Erkran K Sichem ber Auihelm, 16 i ine mul Ach niht umi Für, 15. N. U 100 un Aufan; 1 * N ö ute Steher a Edloſes bat md d eim die in da als Alut