Einladung zur Wahl des Bürger⸗Ausſchuſſes. In Gemaßzheit des 8 39 des Geſetzes über die Verfaſſung und Verwal⸗ tung der Gemeinden iſt eine Erneuerungs⸗Wahl des Büeger⸗Ausſchuſſes vor⸗ zunehmen. Der Bürger⸗Ausſchuß der Gemeinde Ladenburg beſteht nach 8 33 des erwähnten Geſetzes aus 48 Mitgliedern. Hievon treten nun der regelmäßigen Ecneuerung wegen 24 Mitglieder aus und zwar: J. Von den durch die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern: die Gemeindebürger: 1. Jacod Wolf I. 2. Friedrich Brand, 8. Franz Nilſon, 4. Peter Vogel, 5. Ludwig Wucherer, 6. Ludwig A. Dol. II Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteuerten gewählten Mitgliedern: die Gemeindebürger: 1. Joh. Mich. Weymann, 2. Georg Scola, 3. Nicolaus Mein cke, 4. Joh. Phil. Fuchs, 5. Georg Loͤſch, 6. Karl Steinaötter, 7. Karl Heiden, 8. Franz Anton Baumann. III. Von den durch die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern; die Gemeindebürger: 1. Michael Werner, 2. Michael Köhler, e Bläß, 4. Friedrich Kraus, 5. Martin Reinmuth, 6. Carl ünther. Außerdem ſind durch Tod, Wegzug und Wahl in den Gemeinderat aus em Ausſchuß ausgefallen: J. Von den durch die Klaſſe der Niederſtheſteuerten gewählten Mitgliedern, namlich: a. durch Tod: 1. Glorg Münz, 2. Franz Dickmann. b. durch Wegzug: 1. Friedrich Aug. Heim, 2. Stefan Bartſcherer. c. durch Waßk in den Gemeinderat: Jobann Pilger. II. Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteuerten gewählten Mitgliedern, nämlich; a durch Wegzug: Auguſt Schäfer. d durch Waßk in den Gemeinderat: Adalbert Schmitt II. I. Von den durch die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten gewählten Mitgliedern, nämlich: a. durch Tod: 1. Konrad Melchior Wolf, 2. Karl Fiſcher I., 3. Chriſtian Martin Lehlbach, 4. Michael Müller III. d durch Waßk in den Gemeinderat: Jakob Remelius III Es haben alſo hiefür zu wahlen: I. Die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten: 8 Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer II. Die Klaffe der Mittelbeſteuerten: Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer 8 Erſatzmänner für eine dreijah rige Amtsdauer 2 1 zuſammen 10 III. Die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten: 1 8 Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer 8 Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer 3 zuſammen 11 Die Wahl findet im Rathauſe dahüier ſtatt. Sie erfolgt in drei getrennten Wahlhandlungen. Zuerſt wählt die Die Wahltage werden, wie folgt, beſtimmt! J. Die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten wählt Mittwoch den 1. Mai d. J., von 10 Lahr bis 12 Jahr, II. Die Klaſſe der Mittelbeſteuerten wählt: Donnerſtag den 2. Mai d. J., von 10 Jlhr bis 11 Ahr. III. Die Klaſſe der Höchſtbeſt⸗uerten wählt: Freitag den 3. Mat d. J., von 10 Jahr bis 11 Ahr. Jeder Wahlberechtigte hat ſeine Abſtimmung in der beſtimmten Zest perſönlich vor der verſammelten Wahlkommiſſion zu vollziehen. Nach Ablauf der dafür beſtimmten Zeit werden keine Abſtimmungen mehr angenommen, Die Klaſſen der Wahlber'chtigten find hinſichtlich der zu wählenden Perſonen nicht an die Klaſſeneinteilung gebunden; jeder Wahlberechtigte darf vielmehr alle vorzuſchlagenden Ausſchußmitglieder beliebig aus allen wählbaren Gemeindebürgern wählen. Die Austretenden find wieder wählbar. Das Ergebnis der Wahl einer jeden Klaſſe der Wahlberechtigten wird j:weils alsbald nach Beendigung dieſer Wahl und vor dem Beginn der Wahl der nächſttommenden Klaſſe bekannt gemacht, damit die Wiedererwählung dez bereits durch eine vorangegangene Klaſſenwahl Gewählten vermieden werde Wahlbereehtigt ſind alle Gemeindebürger, mit Ausnahme derſenigen; 1) welchen das Wahlrecht durch Urteil entzogen iſt, und zwar find dies a, diejenigen, welchen nach Maßgabe des 8 83, verglichen mit 34 3 ff. 4 des R. St. G. B., die bürgerlichen Ehrenrechte gher⸗ kannt ſind, für die im Urteil ausgeſprochene Zeitdauer i. d dukwättigen b, diejenigen, welche innerhalb der leßten ſünf Jahre wegen Dieb⸗ ſün hoff, ſond ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer 10 hben befürc Strafe verurteilt worden find, ſofern nicht in den beiden leh ten ahn welche Fällen (b und o) die Folgen dieſer Verurteilungen durch Be⸗ 1 00 gnadigung, Verjährung oder Wiedereinſetzung in den vorigen 5 110 A nit ſo gewalt g deb schwächen und 1 Act man auf Stand wieder getilgt find, 2) Diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder teilweiſe entzogen iſt z. B. die Ortsabweſenden, En⸗ mündigte, Mundtote oder folche, welche ihren Lebensunterhalt armuls⸗ 1 halber aus öffentlichen Kaſſen oder Localanſtalten ꝛc. friſten (8 84 1 m Autgcbe und 70 des B. R.) 1. i n k tuftnd⸗n Ein Bei Allen, welchen die Wahlberechtigung entzogen iſt, ruht auch daz u Recht der Stimmgebung in der Gemeindeverſammlung. Wählbar in den großen Ausſchuß find alle Gemeindebürger; ausge; nommen ſind und können nicht gewählt werden diejenigen: 1. die das 25 fünfundzwanzigſte Lebensjahr nicht zurückgelegt haben; 2. die als Soldaten im wirklichen Dienſte ſtehen; 3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und war, während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach 8 em Schluſſe deſſelben, ſofern ſie nicht früher nachweisen, daß ſie Ke ihre Gläubiger befriedigt haben; e ee ihren ts 4. die nicht wahlberechtigt find; an 600 5. denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder leitweiſt entzogen iſt. Die Austretenden find wieder wählbar. Die Liſten der Wählerklaſſen und die Liſten der wählbaren Gemeinde⸗ bürger liegen auf dem Gemeindehaus jetzt und während der ganzen Dauer der Wahlhandlung zur Einſicht der Gemeindebürger auf. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu erſcheinen⸗ Ladenburg, den 20. April 1889. . Klaſſe der Niederſtbeſteuerten, dann die Kloſſe der Mittelbeſteuerten, zuletzt die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten. Gemeinderat. A. Su ben. B.. Bei unſerm Wegzuge von hier ſagen wir auf dieſem Wege allen unſern Freunden und Bekannten ein herzliches Lebewohl! Professor Reichert & Frau. Ladenburg, 26. April 1889. inlad 0 , Samſtag, den 27. April, Abends 8 Ahr 85 u en zum Hirſch 2 . 92 275 5 Gemeral versammlung des Altkatholiſchen Sterbekaſſe⸗Vereins Deutſchlands aritas“ wozu die Mitglieder, 5 80 9 e alle die Inter 155 1 eee ee. Intereſſe dafür haben, frenndlichſt ein Neue Beitritte werden angenommen. Ladenburg, 23. April 1889. Kriegerbund Ladenburg. Montag den 29. April 9 Abends 8 Ahr 1 al 8. Nlversammh Ung *: im Lokal. f 2 Tagesordnung: a 20 1. Ausflug betr. ö * 2. Wichtige Vereinsangelegenbeiten. W Zu zahlreichem Beſuche ladet em 8 8 3 Der Vorſtand. 5 5 Erlaube mir hierdurch den Eingang ſämllicher Meühelten der Saſſon in — Hüten, Blumen, Bändern, Stoffen rgebenſt anzuzeigen und beſtens zu empfehlen. 5 Zur Beſichtigung meiner ſehr ſchöͤnen Modell- Hüte 105 freundlichſt ein. 1 a D. Freitag. Frachtbriefe n Expdition des. Blattes. „ goto.