zunehmen. Günther. dem Ausſchuß ausgefallen: Mitgliedern, nämlich: b. durch Wegzug: Mitgliedern, nämlich? a. durch Wegzug: Mitgliedern, nämlich: erwähnten Geſetzes aus 48 Mitgliedern. Erneuerung wegen 24 Mitglieder aus und zwar: J. Von den durch die Klaſſe der Niederſtbeſtenerten gewählten 1. Jacob Wolf I. 2. Friedrich Brand, 3. Franz Nilſon, 4. Peter Vogel, 5. Ludwig Wucherer, 6. Ludwig A. Dihl. II. Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteuerten gewählten 1. Joh. Mich. Weymann, 2. Georg Scola, 3. Nicolaus Meinecke, 4. Joh. Phil. Fuchs, 5. Georg Löſch, 6. Karl Steinadtter. 7. Karl Heiden, 8. Franz Anton Baumann. III. Von den durch die Klaſſe der Höchſtbeſtenerten gewählten 1. Michael Werner, 2. Michael Koͤbler, 3. Emmerich Bläß, 4. Friedrich Kraus, 5. Martin Reinmuth, 6. Carl Mitgliedern: die Gemeindebürger: Mitgliedern: die Gemeindebürger: Mitgliedern: die Gemeindebürger: zur Wahl des Bürger⸗Ausſchuſſes. In Gemäßheit des 8 39 des Geſetzes über die Verfaſſung und Verwal⸗ tung der Gemeinden iſt eine Erneuerungs⸗Wahl des Bürger⸗Ausſchuſſes vor⸗ . durch Wahk in den Gemeinderat: II. Von den durch die Klaſſe der Mittelbeſteunerten gewählten Auguſt Schäfer. b durch Wahk in den Gemeinderat: III. Von den durch die Klaſſe der Höchſtbeſteuerten gewählten II. Die Klaffe der Mittelbeſteuerten: a Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer 8 Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer 2 5 zuſammen 10 III. Die Klaſſe der Hoͤchſtbeſteuerten: 3 Der Bürger⸗Ausſchuß der Gemeinde Ladenburg beſteht nach 8 33 des Hievon treten nun der regelmäßigen Außerdem ſind durch Tod, Wegzug und Wahl in den Gemeinderat aus I. Von den durch die Klaſſe der Niederſtheſtenerten gewählten a. durch Tod: 1. Georg Münz, 2. Franz Dickmann. 1. Frledrich Aug. Heim, 2. Stefan Bartſcherer. Johann Pilger. Adalbert Schmitt II. a. durch Fod: 1. Konrad Melchior Wolf, 2. Karl Fiſcher II., 3. Chriſtian Martin Leblbach, 4. Michael Müller III. b. durch Wahl in den Gemeinderat: Es haben alſo hiefür zu wählen: I. Die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten: Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Erſatzmänner für eine dreijährige Amtsdauer Jakob Remelius III. zuſammen ittwoch den 1. Mai d. 8., von 10 Nahr bis 12 Nuhr. Donnerſtag den 2. Mai d. J., von 10 Ahr bis 11 Nahr, Freitag den 3. Mai d. J., von 10 Ahr bis 11 Jahr, perſönlich vor der verſammelten Wahlkommiſſion zu vollziehen. Nach Ablauf der dafür beſtimmten Zeit werden keine Abſtimmungen mehr angenommen. Perſonen nicht an die Klaſſeneinteilung gebunden; jeder Wahlberechtigte darf vielmehr alle vorzuſchlagenden Ausſchußmitglieder beliebig aus allen wählbaren Gemeindebürgern wählen. Die Austretenden find wieder wählbar. jeweils alsbald nach Beendigung dieſer Wahl und vor dem Beginn der Wahl der nächſtkommenden Klaſſe bekannt gemacht, damit die Wiedererwählung der bereits durch eine vorangegangene Klaſſenwahl Gewählten vermieden werde. Recht der Stimmgebung in der Gemeindeverſammlung. nommen find und können nicht gewählt werden diejenigen: 5. denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder zeilweſſe Die Wahltage werden, wie folgt, keimt! J. Die Klaſſe der Niederſtbeſteuerten wählt 7 II.“ Die Klaſſe der Mittelbeſteuerten wählt: III. Die Klaſſe der Höͤchfibeſteuerten wählt: Jeder Wahlberechtigte hat ſeine Abſtimmung in der beſtimmten Zet 05 8 dem 285 ige A. en dum nit 1 11 eint. Lei g. Die Klaſſen der Wahlberechtigten find hinfichtlich der zu wählenden Das Ergebnis der Wahl einer jeden Klaſſe der Wahlberechtigten wird 2 . Wahlberechtigt ſind alle Gemeindebürger, mit Ausnahme derjenigen; i .. 1) welchen das Wahlrecht durch Urteil entzogen iſt, und zwar find dies Politiſches a, diejenigen, welchen nach Maßgabe des § 33, verglichen mit 1 00 Jbl. Der N 34 Zff. 4 des R. St. G. B., die bürgerlichen Ehrenrechte aber⸗ An Halſer den kannt find, für die im Urteil ausgeſprochene Zeitdauer; 1 Aibensbafen b, diejenigen, welche innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Dieh⸗ nil haben J ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer . eher zu e Strafe verurteilt worden find, ſofern nicht in den beiden leßlen b en kauft, Fällen (b und c) die Folgen dieſer Verurteilungen durch Be⸗ . nit den Num anadigung, Verjährung oder Wiedereinſetzung in den vorigen 5 gn alf Stand wieder getilgt find, e e 2) Diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſeß 1. 18 Nich ganz oder teilweiſe entzogen iſt z. B. die Ortsabweſenden, En⸗ 1 1 1 b mündigte, Mundtote oder ſolche, welche ihren Lebensunterhalt armuts⸗ en 90 1 een halber aus öffentlichen Kaſſen oder Localanſtalten ꝛc. friſten (8 54 i. Dieſe 5 2 15 70 des B. R. G) 1 5 5 ei Allen, welchen die Wahlberechti ent iſt, auch da 5 ch Wahlberechtigung entzogen iſt, ruht auch daz 1 bah un a gegen die entf 1 . Nicht ertrur ere Het auf der itt dis zum letzt W bepel braber A aw un Nacheifer ng Mannszuch kann hat die Mar u fh heſer Geift ſt Kenguife ich das G Un bm braben a Wählbar in den großen Ausſchuß find alle Gemeindebürger; ausge⸗ 1. die das 25 fünfundzwanzigſte Lebensjahr nicht zurückgelegt haben; 2. die als Soldaten im wirklichen Dienſte ſtehen; 3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und zwar, während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach dem Schluſſe deſſelben, ſofern ſie nicht früher nachweiſen, daß fie ihre Gläubiger befriedigt haben; 4. die nicht wahlberechtigt find; entzogen iſt. Die Austretenden find wieder wählbar. Mitglieder für eine ſechsjährige Amtsdauer Die Iiſten der Wählerklaſſen und die Liſten der wählbaren Gemeinde⸗ z, N. April. J. Erſatzmänner für eine dreijührige Amtsdauer bürger liegen auf dem Gemeindehaus jetzt und während der ganzen Dauer ii zuhezung des . juſammen 11 der Wahlhandlung zur Einſicht auf. den bite seh im Die Wahl findet im Rathauſe da hier ſtatt. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu erſcheinen, nde Samba⸗Co Sie erfolgt in drei getrennten Wahlhandlungen. Zuerſt wählt die Ladenburg, den 20. April 1889. Fanz erwei. 2 Klaſſe der Niederſtbeſteuerten, dann die Klaſſe der Miltelbeſteuerten, zuletzt die Gemeinderat. a kt des frühere Klaſſe der Höchſtbeſteuerten. A. Gu be n. Betz, Aas de Krohpe, Hübſche Confirmanden-llüte das Stück Jul. 1.50, 2.25 J. Saſſelbach. 5 8 5 zur geneigten Abnahme. lade freundlichſt ein. Am ſchnell zu räumen Jahre dem Aus ver k Wir empfehlen beſten Odenwälder Hafer ſowie . a uf aus. Jutterkeimen Gebrüder Höfer Ladenburg. 5 Erlaube mir bierdurch den Eingang fämtlicher Neuheiten der Saſſon in Hüten, Blumen, Bändern ergebenſt anzuzeigen und beſtens zu empfehlen. Zur Beſichtigung meiner ſehr ſchönen Modell-Hüte 5 Stoffen sto. f D. Freitag. ſetze meine ſümtliche Stroh hüte aus vorigem a D. Freitag. — 15 , an auf degög Juflerbaf f 5 f l un ß. Sti empfehle in beſter Ware und zu billigſten Preiſen: 1 N Blüthen⸗ und Wachskränze in jeder Preislage; Vougnete; Nh. dunmelle Ma Faſchentücher glatt und mit Spitzen und Stickerei; N00 dar wacht, Krauſen; K i Kragen und Kravatten; g I. f ct nicht Handſchuße in allen Farben, ſeidene und bwl. 9 Aae Funn eee weiß und farbig, in allen Größen; Nm Bath rfetten; 0 zun . 5 a 5 15 5 pitzen jeder Art, höchſt preiswürdig; i 1 Bänder, Moire, Jagoue, Faille, Fatin n eden i di . wei und farbig; 1 W lun, erkmutter⸗, Stoff, Steinuuß⸗ und Metallauöpfe; n See . Samt und Plüſ⸗ 5. 79 117 dn Aug er! 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