5 Bekanntmachung. 5 Die Bachſchau am RNanzelbach betr. No. 1107. Die Großh. Waſſer⸗ und Straßenbau- Inſpektion Heidelberg hat im Einverſtändnis mit Großh. Be⸗ bezw. Loosgraben hieſiger Gemarkung auf Dienſtag den 30. April d. J. Nachmittags 3 Ahr angeordnet. Die Schau wird am An⸗ fang vom Loosgraben beginnen. eigenthümer und ſonſtige Intereſſenten zur Teilnahme eingeladen. 195 Ladenburg, 13. April. 5 Gemeinderat. A. Huben. — Bekanntmachung. allen dun ö zirksamt die Bachſchau am Kanzelbach Hierzu werden die Werkbeſitzer, Ufer⸗ räude betr. Nr. 88081. zur öffentlichen Kenntnis, daß die mit diesſeitiger Verfügung vom 27. Febr. d. J. Nr. 20562 — Amtsblatt Nr. 59 — getroffene Anordnung, wonach von Schafen aus einer nicht zum Amts⸗ bezirk gehörigen Gemarkung unter Vor⸗ heitszuſtand der Tiere anber angezeigt außer Kraft tritt Mannheim, 11. April 1889. 1 r. Bezirksamt. SGenzken. Beschluß. Nr. 1128: Vorſtehende Bekannt⸗ machung wird hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 15. April 1889. 1 7 2 Gemeinderat. Gagel A. Huben. Betz. ken Bekanntmachung. Die Verhütung von Feuers⸗ gefahr für Gebäude betr. Anläßlich der diesjährigen Feuerſchau haben die Feuerſchauer mehrfach die Wahrnehmung gemacht, daß die Aſche teils in Küchen und Gängen, teils auf den Speichern in Holzkiſten und Holz⸗ kübeln aufbewahrt wird. Mit Rückſicht auf die große Feuer⸗ gefährlichleit dieſer Aufbewahrungsart ſehen wir uns veranlaßt, den 8 9 der Verordnung vom 28. Nov. 1864, die Verhütung von Feuersgefahr für Ge⸗ bäude betr., ollgemein in Erinnerung zu bringen, wonach Aſche auf hölzernen Böden, in Dachräumen, Schopfen oder an anderen Orten, wo brennbare Ma⸗ terialien gelagert find, überhaupt nicht und im Uebrigen nur an feuerfeſten Orten oder in feuerſicheren Behältern aufbewahrt werden darf. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von § 368 Z ff. 8 R.⸗St.⸗G.⸗B. mit Geldſtrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft. Mannheim, 12. April 1889. Groß. Bezicksamt. Nußbaum. adenburg, 18. April 1889. Blürgermeiſteramt. Maßregeln gegen die Schaf ⸗ Wir bringen biermit Schafe nur mit diesſeitiger G-nehmig⸗ ung in eine andere Gemarkung verbracht werden dürfen, und die Einführung lage der Zeugniſſe über den Ge und⸗ werden muß, am 15. ds. Mts. wieder 5 Allkutholiicre Gemeinde. Oſterſonntag Morgens 9 Uhr Gottesdienſt. Oſtercommunjon. Collegte für den Seelſorgerfond. — Nachmittags 2 Uhr Veſper. Wannen- & Douche-Bäder Oſtermontag fällt der Gottesdienſt wegen auswärtiger Paſtoration aus. bei T. Grabilenkmäler! Empfehle bei Bedarf einen reichhaltigen . Vorrat 5 — fertiger Denkmäler in verſchiedener Steinart und in allen Größen unter Garantie für Wetterbeſtändigkeit des Materials. i i illige Berechnung. J. Waumann, Bildhauer. Gesangbücher kath. und evang. in reichſter Auswahl zu billigſten Preiſen J. Wucherer, Buchbinder. Meter von 85 Pfg. an J. 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