5 0 S In Folge richterlicher Verfügung weiden dem Georg Brecht I. in Neckarhausen auf dortigem Rathauſe am: Dienſtag den 29. Januar Vormittags 10 Ahr folgende Allmendgrundſtücke auf 4—6 Jahre verpachtet: a 3 Ar 06 Meter Acker im Neurokt. b 6 Ar 37 Meter Acker im Rebſtock, Der Zuſchlag erfolgt ſofort auf das hoͤchſte Gebot. Ladenburg, 10. Januar 1889. 8 Großh. Notar. Willibald. Eine guterhaltene Flug. Merke hat billig zu verkaufen. Wer? ſagt die Expedition d. Bl. Feinſte Salat öl ber Liter 80 Pfennig Rüböl Vorlauf per Liter 60 Pfennig Limburger Käs prima Qualität in Laiben 1½ Pfund und ſchwerer wiegend 50 Pfennig 5 5 0 Die Anmeldung zur Stammrolle betr. die Militärpflich⸗ n Gemäßheit des §. 25. der Wehrordnung werden 9 b ee bei dem Erſatzgeſchäft des Jahres 1889 meldepflichtig find, auf gefordert, ſich zur Stammrolle e 0 dung ſind verpflichtet: 1 . im Jahre 1889 1 20. Lebensjahr zu⸗ kücklegen, alſo im Jahre 1869 geboren nd; N a „ alle ſiler . Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht durch Aushebung für einen Truppen oder Marineteil ent⸗ Anmeldung ausdrücklich entbunden oder Über das Jahr 1889 hinaus zurückgeſtellt wurden. a . 2) Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte 3) Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. 4) Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſchehen, ſte ſoll enthalten: Familien- und Vorname des Pflichtigen, deſſen Geburtsort. Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohnfitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder tot find. Sofern die An⸗ meldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugnis vorzu⸗ legen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Looſungſcheine vor⸗ gelegt werden. 5) Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Lade anuar 1889. 5 e 1 per Stück empfiehlt Karl Nechtold. Garten u verpachten. Näheres bei J. B. Schäfer Witwe. Schlittschuhe ſchon von 1 Mark an empfiehlt C. C. Stenz. Schwemmſteinfabrik leiſtungsfähig & ſolid Philipp Gies, Nenwied. 1 Dr A 4 * Ein gutes Euch. 2 . Die Anleitungen des ge⸗ ſandten Buches ſind zwar kurz und bündig, aber für den praktiſchen Gebrauch wie geſchaffen; ſie haben mir und meiner Familie bei den verſchiedenſten Krantheitsfällen ganz vorzügliche Dienſte geleiſtet.“ — So und ahnlich lauten die Dank⸗ ſchreiben, welche Richters Verlags⸗ Anſtalt faſt täglich für berſen⸗ dung des illuſtrierten Buches „Der Kraukenfreund“ zugehen. Wie die demſelben beigedruckten Berichte n Geheilter beweiſen, haben urch Befolgung der darin enthal⸗ tenen Ralſchlag ſelbſt noch ſolche Kranke Heilung gefunden, welche bereits alle Hoffnung aufgegeben hatten. Dies Buch, in welchem die Ergebniſſe langjähriger Erfahrun⸗ gen niedergelegt ſind, verdient die ernſteſte Beachtung jedes Kranken. iemand ſollte verſäumen mittelſt Poſtkarte von Richters Verlags⸗ Anſtalt in Leipzig oder New⸗Nork, 310 Broadway, die 936. Auflage des „Krankenſreund“ zu verlangen. Buſendung erfolgt koſtenlos. Gemeinderat. Huben. Betz. Bekanntmachung. Den Vertrieb und das Anſchlagen von Druckſchriften, Plackaten ꝛc. betr. gewerblichen Niederlaſſung Verteilen, Anheften oder deren Schriften oder Belawerken befaſſen will, hat die i in hi dem Gr. Bezirksamte nach⸗ Falle der Exlaubniserteilung auszuſtellenden, auf ſeinen Namen lautenden, für das Kalenderjahr gültigen Legitimationsſchein bei Ausübung des Ge⸗ werbebetriebes bei ſich zu führen. Die Erlaubnis wird in der Regel dann 88 57 No. 1, 2, 4; 57a, 57b No. 1 u. 2 und führten Unterſagungsgründe vorliegen. nicht erteilt werden, wenn die in den 63 Abſ. 1 der Gewerbeordnung ange⸗ Ein gewerbsmäßiger Betrieb liegt auch dann vor, wenn die Verbreitung unentgeltlich geſchieht, der Verbreiter aber hierfür von einem Andern einen Lohn oder eine ſonſtige Vergütung erhält; die Erlaubnis ſelbſt iſt ſtets von der Perſon desjenigen nachzuſuchen, welcher die Handlung der öffentlichen Verteilung vornehmen will, mag er ſelbſtſtändiger Gewerbetreibender, Stellvertreter oder Hilfsperſon deſſelben ſein. Eine Uebertragung des Scheines an andere iſt nicht geſtatiet. Dabei wird darauf hingewieſen, daß nach Art. 3 des bad. Einführungsgeſetzes zum Preßgeſetze vom 20. Juni 1874 von Bekanntmachungen, Plakaten und Aufrufen, welche öffentlich angeſchlagen, ausgeſtellt oder auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder an andern öffentlichen Orten unentgeltlich vertheilt werden ſollen, bevor der Anſchlag, die Austellung oder die Verteilung beginnt, ein Exemplar an die Ortspolizeibehörde (hier 1 Bezirksamt) unentgeltlich abzuliefern iſt, worüber auf Verlangen Beſcheinigung er⸗ teilt wird. J Ausgenommen hievon ſind nur die amtlichen Bekanntmachungen der Reichs., Staats⸗ und Gemeindebehörden, ſowie ſolche Bekanntmachungen, Plakate 1108 Aufrufe, 1 ilti i erweiſung zum endgiltig durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberwei Landſtuum, 50 Erſotzreſerve, oder Morine⸗Erſatzreſerve, oder ſchieden iſt, ſoforn ſie nicht durch die Erſatzhehörden von der Jandw. 10 E. G. Ladenburg, Wir haben auf Oſtern 1889 zweiten Stock nebſt Speicher u. Nah platz in unſerem in der Schulgoffe 9 legenen Hauſe zu vermieten. Wegen Auskunft über die Perm ung dieſer Wohnung belieben ſich eh Liebhaber an den Vorſtand Herrn Em merich Bläß zu wenden. 1 Der Verwaktungs ra 527 f f Wan, füt N N 1 5 5 l Wohnung * mit Zubehör iſt um 50 Mark zu ber mieten bei Johann Nitſh Haltbare Biscufts aus der Fabrik von Gebr. Stollwerek in Köln. Wohlschmeckendzu Wein, Kaßtes, Thee, Chocolade, Cacag und ae I= Mane und Limonade 2 1 lber de Rei, Die beliebtesten Sorten gig ah wür in den meisten feineren Koloss 1 a s Reiß ska; . k, waaren- und Delikatessen ee schäften, sowie Conditoxeien 2 haben. N Besonders empfehlenswerth⸗ Germania- n wein L Biscuit, le Müſns, de sehr schmack eat kagenen, d. haft als Dessert; Kinder- Biscuit, leicht verdaulich und nahrhaft selbst für Kinder . v. 3 Monaten ab. Verpackt in I u. 2 Pfd.- Buchse sowie ausgewogen. andern Zweck haben, als Ankündigungen über nicht geſetzlich verhotene Paſapigtlungen ber öffentliche Vergnügungen, über geſtohlene oder gefundene Sachen, über Verkäafe, Bee oder andere Nachrichten für häusliche Zwecke und für den gewerblichen erlehr. 5 Mannheim, 28. Dezember 1888. Gr. Bezirksamt. Nußbaum. Beſchlau ß. Nr. 87. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentli Ladenburg, 8. Januar 1889. Bürgermeiſteramt u ben. 1 5 Pachtverträge Kechnungsſtellungstabellen 1 Impreſſen fü Waiſenrichter ſtets vorrätig bei ſind ſtets vorrätig in der g dn. Ge 2 3 ag kinetlei Wichtig für Hausfrau zurn fe 2 1 r dür ie holländiſche i Snack de 7 6 1 0 5 hr, daß der Cafébrenne t, ; K de mie H. Disqué & Cie., Mannen E ute, empfiehlt ihre unter der Mate „Rlephanten- Gef“ e ien wegen ihrer Güte und Billiglelt 00 berühmten nach Dr. v. Oiebigs Vor; . ſchrift gebrannte, hochfeine Ouallilh t don f. S affe. n F. Java Pfd M. 10 1 Matindisch Mischung p. Pfd. M. 150 N 1 do- „ 5 5 . Bonrbon „ extra f. Mooca- „ v» v „Durch vorzügliche neue Bren thode kräftiges feines Aromg, Große Erſparnis Rur ächt in Packeten mit Schah marke „Elephant“ verſehen von I und / Pfund bei Michael Bläß in Ladenburg end Sörbslt uchard chr Lostſenes Ca a0 -P kxpehition b. Blattes. 1 eee eee