Bekanntmachung. No. 3492. Wir machen darauf aufmerkſam, daß das Schießen in der R. St. G.⸗B. Strafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 6 Wochen zur Folge hat. „ Ladenburg, 27. Dez. 1888. 5 Bürgermeiſteramt. N A. Huben. No. 3490. Am Vormittags 11 Ahr wird mittelſt öffentlicher Verſteigerung auf dem Rathauſe dahier vergeben; a. die Lieferung der für die Schulen pro 1889 erforderlichen Materialien als Tinte, geſchatt ene Kreide, Pferde⸗ ſchwämme, Papier, Bleiſtifte, Pe⸗ troltum, Docht, Streuſand, Zünd⸗ bhlötzer, Beſen, Seife ze. ꝛc. „die Reinigung der Gänge und Ab⸗ tritte des Poliz'iwach⸗ und Arreſt⸗ lokals und endlich die Reinigung des Marktplatzes. die Reinigung und das Schwärzen der Oefen im Rathauſe, Hoſpital, Volksſchule, Kleinkinderſchule und höhere Bürgerſchule während des Jahres 1889. Ladenburg, den 27. Dez. 1888. 5 Bücgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Limburger Käs prima Qualität in Laiben 1½ Pfund und ſchwerer wiegend 50 Yfennig per Stück empfiehlt a Kart Bechtold. CAC AU S0LUBLE. uchard Lc Llosklenks CACA0-Pulug VON ZUCLCHE OA 8 355 . — Mit den neuen Schnelldampſern des Rorddeutſchen loyd kann man die Reiſe von 5 in 9 Tagen 5 machen. Ferner fahren Dampfer des Norddeutſchen Tloyd S ü d amerika e Ed de e Nanheres bei dem General -Agenten Jac., Eglinger Hannhei an. Montag den 31. Dezör. l. J. Neujahrsnacht nach § 367 Z ff. 8 des — 2 15 1605 Velanntmachung a Die Handhabung der Baupolizei hier die Ausführung von Kaminen betr.“ Anläßlich der Baucontrole und Kaminbeſichtigung im Laufe des Jahres wurde wiederholt die Bemerkung gemacht, daß die Vorſchrift der Landesbauordnung vom 5 Mai 1869 über die Kamine — 8 3140 — und die einſchlägigen Vollzugsbeſtimmun⸗ gen öftersaußer Acht gelaſſen werden. Indem wir die Beteiligten auf dieſe Beſtimm⸗ ungen und die Folge empfindlichen ſtrafenden Einſchreitens im Falle der Außerachtlaſſung wiederholt aufmerkſam machen, weiſen wir auf folgende Punkte noch ganz beſonders hin: 1 Holzvertäfelungen dürfen an Kaminen nicht angebracht werden. Nachſicht hie⸗ von kaun im einzelnen durch das Bezirksamt auf beſonderes Anſuchen nach eingehender Prüfung unter Aufgabe der erforderlichen Schutzvorkehrungen erteilt werden. . 2. Die Lichtweite enger, unbeſteigbarer Kamine muß, wenn dieſe in maſſiven Gang oder Zwiſchenräumen von mindeſtens 1 einhalb Backſteinſtärke liegen, für einen gewöhnlichen Zimmerofen mindeſtens 1,8 Qmtr., für 2 Oefen, 3,24 Qmtr. für 3 Oefen, 4,5 Qmtr. und darf höchſtens 9 Qmtr. im Querdurchſchnitt erhalten. Iſt das Kamin ein freiſtehendes, oder an Riegelwände angelehntes, ſo muß es eine Lichtweite von 25 zu 25 em. haben. Für gewöhnliche b durchſchnitt kann diereckig oder rund ſein, n Kamins rechtwinklig auf deſſen Richtung unverändert bleiben. ſteriums des Innern vom 4. Auguſt 1887.) 5 . N 3. Hiezu iſt zu bemerken, daß bei Neubauten Kamine, welche in maſſive Mauern von 38 em. und mehr Stärke zu liegen kommen, oder ſolche, welche an maſſive Scheide⸗ mauern von 25. em: und mehr Stärke angelehnt ſind, mit dieſen im Verbande aufge⸗ führt werden müſſen. Es können demnach alle maſſive Backſteinmauern von mindeſtens einer Steinlänge (mit 0,25 Mtr. Stärke) als Kaminwangen benützt werden. In Brand- mauern dürfen ſelbſtredend keine Kamine eingelegt werden. Vorbehaltlich der Beſtimm⸗ ungen über die Wangenſtärke und Lichtweite dürfen Kamine auch mit Riegelwandungen im Verband aufgeführt werden, vorausgeſetzt, daß die Hölzer der Riegelwände gemäß 8 19 und 33 der Landesbauordnung in gehöriger Entfernung von den ſtaminwandungen bezw. Kaminlichtungen bleiben und kann es ferner zugelaſſen werden, daß eiſerne Trag⸗ muß aber ſtets für die ganze Länge des balken bei Kaminwandungen im Verband mit anſtoßendem Mauerwerk aufgelegt werden, wenn die Kaminwandungen nicht als Tragwände in Anſpruch genommen werden und die tragenden Mauerteile das entſprechende ſtatiſch gebotene Auflager bieten. (Erlaß Großh. Miniſteriums des Innern vom 29. Oktober d. J.) 4. Die Kamine größerer und gefährlicher Feuerungen haben den Anforderungen des § 38 und 39 B.⸗O. zu entſprechen (für die Stadt Mannheim vergl. insbeſondere die diesſeitige Bekanntmachung vom 25. Sept. 1888 in No. 249 des Amtsblattes). 5. Zur Kaminherſtellung dürfen nur taugliche Materialien verwendet werden und at die Arbeit mit aller Sorgfalt zu geſchehen. (Vergl. diesſeitige Bekanntmachung vom 12. Januar ds. Js. in No. 22 des Amtsblattes. 6. Zum Zweck der Reinigung enger, in ununterbrochener gerader Richtung aus⸗ geführter Kamine iſt in der Regel ein Ausſteigladen im Dach anzubringen und muß durch Anlage von Stehbrettern und Laufdielen und für einen ungefährlichen Zugang ge⸗ ſorgt werden. Ausnahmen hievon, d. h. Anlage eines Putzthürchens im Dach⸗ oder Speicher raum kann auf beſonderes Anſuchen und nach erfolgter Prüfung des Antrags dies ſeits dann geſtattet werden, wenn die Conſtruktionsverhältniſſe des Dachſtuhls oder der Kamine eine derartige Maßregel begründen. (Vergl. diesſeitige Bekanntmachung vom 5. September 1887 in No. 239 des Amtsblattes). 7. Neugebaute Kamine dürfen nicht verputzt werden, bevor ſie durch den Kamin⸗ ſeger unterſucht find (8 40 8B O.) . 8. Durch Ofenröhren ohne Kamine darf der Rauch ohne beſondere polizeiliche Erlaubnis nicht abgeleitet werden. Mannheim, den 4. Dez. 1888. i Großh. Bezirksamt Nußbaum. Morgen Samstag wird geſchlachtet. Morgens 9 U Velkſteiſch nebſt reinem Wein und gutes Bier, wozu freund⸗ lchſt einladet Michael Joibl. Abends hausgemachte Wurſt das Pfund 60 Pfennig. Dit beſtbekannte Flachs, Hanf- & Werg- ſpinnerti, Weberti, Zwirnerei, Bleicherti b Wremen us Amerika Bäumen heim Poſt⸗ und Bahnſtation, Bayern, liefert Lohngarn in bisheriger Qualität zu einem Spinnlohn von nur 10 Pfennigen pr. Schneller zu 1000 Meter. Sendungen franco gegen franco. Bedingungen der Vereinigung der Lohnſpinnereien. Spinnmaterial als: Flachs, Hanf, Werg zum Lohnſpinnen, Weben, Bleichen übernimmt Herr . C. Bauer in Ladenburg und wird beſte und prompteſte Bedienung im Voraus zugeſichert. ſchwarz, weiß und farbig, rößen und zu allen Preiſen empfehle beſtens Schöne Dame uſchürzen von 50 Pfg. an 0 9. Freitag. (Verordnung Gr, Mini⸗ Zu vermieten. Küchenlamine genügen 5,76—.7,9 Qmtr. Der Quer⸗ Mitteilung. 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