Bekanntmachung. No. 3433 Am Mittwoch den 19. Dezhr. l. J. 5 Vormittags 11 Ahr wird die Beifuhr von ca 100 Kaſten, Kies auf vetſchiedene Feldwege auf dem Rathaufe dah er öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert. Ladenburg, den 17. Dez. 1888. Bürgermeiſteramt. 2 A. Huben. Bitz Bekanntmachung. Nr. 3371. Diejenigen, welche noch Forderungen an die Gemeindekaſſe und die der Verwaltung des Gemeinderats unterſtellten Stiftungen zu machen haben, werden des Johresſchluſſs wegen er⸗ ſucht, ihre Rechnungen bis längſtens 20. Dez. l. J. anher einzureichen. Ladenburg, 12. Dez. 1888. Gemeinderat. A. Huben. Betz. Acker- Verpachtung. Der Acker Nr. 944 in den Cöhk⸗ äckern im Maaße von 13 Are, 120 Meter neben Georg Grab Eh fran iſt ſofort zu vermieten. Mannheim, im Dezember 1888. Der Eigenthümer: . Lehlbach, Kaufmann. Näheres in den Täden F 3.13 u. M 2. 9 zwiſchen 12 und 2 Uhr. Chriſtbaumconfect per Pfund 80 Pf. 1 M. u. 1.20 M Chriſtbaumlichterhalter, Chriſtbaumkerzen nd Wachsſtöcke 8 Beſtens empfiehlt für gegenwärtige Verbrauchszeit: Zucker, Citronat, Srangeat, beleſene Mandeln, Anis, Noſinen, Thee, Chocolade, u. Chriſtbaumlichtchen K. Bechtold. Für die Weihnachtszeit empfiehlt: Zucker, ganz und gemahlen 32 Pfg., Citronat und Orangeat, Citronen und Mandeln, Feigen, Roſinen u. Corinthen, Birn⸗ und gZepfelſchnitze 3 C. T. Stenz. Schweizer-Käs, Ramatur-Käs und Limburger f empfiehlt O. L. Stenz. Schlittschuhe neu eingetroffen empfiehlt zu herabge⸗ ſetzten Preiſen 1 ekanntmachung. 1 Die Handhabung der Baupoligei hier g a die Ausführung von Kaminen betr. Anläßlich der Baucontrole und Kaminbeſichtigung im Laufe des Jahres wurde wiederholt die Bemerkung gemacht, daß die Vorſchrift der Landesbauordnung vom 5. Mai 1869 über die Kamine — 8 31—40 — und die einſchlägigen Vollzugsbeſtimmun⸗ gen öfters außer Acht gelaſſen werden. Indem wir die Beteiligten auf dieſe Beſtimm⸗ ungen und die Folge empfindlichen ſtrafenden Einſchreitens im Falle der Außerachtlaſſung wiederholt aufmerkſam machen, weiſen wir auf folgende Punkte noch ganz beſonders hin; 1. Holzvertäfelungen dürfen an Kaminen nicht angebracht werden. Nachſicht hie⸗ von kaun im einzelnen durch das Bezirksamt auf beſonderes Anſuchen nach eingehender Prüfung unter Aufgabe der erforderlichen Schutzvorkehrungen erteilt werden. N 2. Die Lichtweite enger, unbeſteigbarer Kamine muß, wenn dieſe in maſſiven Gang oder Zwiſchenräumen von mindeſtens 1 einhalb Backſteinſtärke liegen, für einen gewöhnlichen Zimmerofen mindeſtens 1,8 mtr., für 2 Oefen, 3,24 Qmtr. für 3 Oefen, 4,5 Omtr. und darf höchſtens 9 Omtr. im Querdurchſchnitt erhalten, Iſt das Kamin ein freiſtehendes, oder an Riegelwände angelehntes, ſo muß es eine Lichtweite von 25 zu 25 em. haben. Für gewöhnliche Küchenlamine genügen 5,76—.7,29 Qmtr. Der Quer⸗ durchſchnitt kann viereckig oder rund ſein, muß aber ſtets für die ganze Länge des Kamins rechtwinklig auf deſſen Richtung unverändert bleiben. (Verordnung Gr. Mini⸗ ſteriums des Innern vom 4. Auguſt 1887.) 3. Hiezu iſt zu bemerken, daß bei Neubauten Kamine, welche in maſſive Mauern von 38 em, und mehr Stärke zu liegen kommen, oder ſolche, welche an maſſive Scheide⸗ mauern von 25. em. und mehr Stärke angelehnt ſind, mit dieſen im Verbande aufge⸗ führt werden müſſen. Es können demnach alle maſſive Backſteinmauern von mindeſtens einer Steinlänge (mit 0,25 Mtr. Stärke) als Kaminwangen benützt werden. In Brand⸗ mauern dürfen ſelbſtredend keine Kamine eingelegt werden. Vorbehaltlich der Beſtimm⸗ ungen über die Wangenſtärke und Lichtweite dürfen Kamine auch mit Riegelwandungen im Verband aufgeführt werden, vorausgeſetzt, daß die Hölzer der Riegelwände gemäß 8 19 und 33 der Landesbauordnung in gehöriger Entfernung von den Kaminwandungen bezw. Kaminlichtungen bleiben und kann es ferner zugelaſſen werden, daß eiſerne Trag ⸗ balken bei Kaminwandungen im Verband mit anſtoßendem Mauerwerk aufgelegt werden, wenn die Kaminwandungen nicht als Tragwände in Anſpruch genommen werden und die tragenden Mauerteile das entſprechende ſtatiſch gebotene Auflager bieten. (Erlaß Großh. Miniſteriums des Innern vom 29. Oktober d. J.) i 4. Die Kamine größerer und gefährlicher Feuerungen haben den Anforderungen des § 38 und 39 B.⸗O. zu entſprechen (für die Stadt Mannheim vergl. insbeſondere die diesſeitige Bekanntmachung vom 25. Sept. 1888 in No. 249 des Amtsblattes). 5. Zur Kaminherſtellung dürfen nur taugliche Materialien verwendet werden und hat die Arbeit mit aller Sorgfalt zu geſchehen. (Vergl. diesſeitige Bekanntmachung vom 12. Januar ds. Is. in No. 22 des Amtsblattes. 6. Zum Zweck der Reinigung enger, in ununterbrochener gerader Richtung aus⸗ geführter Kamine iſt in der Regel ein Ausſteigladen im Dach anzubringen und muß durch Anlage von Stehbrettern und Laufdielen und für einen ungefährlichen Zugang ge⸗ ſorgt werden. Ausnahmen hievon, d. h. Anlage eines Putzthürchens im Dach⸗ oder Speicherraum kann auf beſonderes Anſuchen und nach erfolgter Prüfung des Antrags diesſeits dann geſtattet werden, wenn die Conſtruktionsverhältniſſe des Dachſtuhls oder der Kamine eine derartige Maßregel begründen. (Vergl. diesſeitige Bekanntmachung vom 5. September 1887 in No. 239 des Amtsblattes). 7. Neugebaute Kamine dürfen nicht verputzt werden, bevor ſie durch den Kamin⸗ feger unterſucht find (8 40 LBO.) 8. Durch Ofenröhren ohne Kamine darf der Rauch ohne beſondere polizeiliche Erlaubnis nicht abgeleitet werden. Mannheim, den 4. Dez. 1888. Großh. Bezirksamt. Nußbaum. . Bekanntmachung & Einladung. Nr. 3355. Am Samſtag, den 22. ds. M., vormittags 10 Uhr findet im Rathaus ſaale eine Sitzung des Bürgerausſchuſſes ſtatt. Die Herren Mitglieder werden dazu, mit dem Erſuchen um pünktliches und zahlreiches Erſcheinen eingeladen. Die Ausbleibenden haben Strafe zu gewärtigen. Gegenſtände der Tagesordnung find: 1. Genehmigung der mit dem Arzt, Apotheker und der Kranken⸗ wärterin der Gemeinde⸗Krankenverficherung abgeſchloſſenen Verträge. 2. Gehaltsregulirung des Stadtbaumeiſters. 3. Uebernahme der Gebühren des Bezirksbaucontroleurs und ſeines Stellvertreters auf die Gemeindekaſſe. Ladenburg, 17. Dezember 1888. Der Bürgermeiſter. A. Huben. Betz. Zu bevorſtehendem Weihnachtsfeſte erlaube ich mir auf mein großes Huppenlager 2 Gelenkpuppen, Wickelpuppen, Trousseaux, Puppenköpfe in Porzelan, Bisquit und Wachs. Geſtelle in jeder Art und Größe. 1 Wuppenſtrümpfe und Schuhe. Eine große Partie zurückgeſetzter Puppen gebe zu ſehr ermäßigtem Preiſe ab. ö D. Freitag. 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Der Abo zu den billigſten Tagespreiſen * Roſtnen, Iuſerate Sultaninen, ap berge neue ausgeſuchte 2 Gichzei Citronat Aufriert, „„ n dußetſt Oraugenk m dufte Citronen 0 Anis Vanille Vanillin, in Pacehn nebſt Vackrecepten 1 ö Hirſchhornſalz dale Kirſchenwaſſer 10 90. 90. Arac rin vac Cognac 3 Janſcheſſenz. n da Thee „be nn in Paquet und vorgewogen, ſämtlie 258 Artikel in friſcher Waare, zu den un fund die fti lichſt billigſt geſtellten Preiſen bei linde b Hichael Bliss. b Wichtig für Hausfraue 3 Die holländiſche Cafébrennerel H. Disqué & Cie., Mannhein empfi⸗hlt ihre unter der Marke „Elephanten- Caf“ wegen ihrer Güte und Billigkeit 3 fende 0 ſchrift gebrannte, hochfeine Oualſth K bun Kaffee. N 605 1 585 p. Pfd M. 1 Nai don f. Westindisch-Mischung p. Pfd. M. fn. f. Menado- 85 9 „ det S f. Bourbon- 9. et def extra f. Mooca- „ » „ dun . Durch vorzügliche neue Brennn Alain thode kräftiges feines Aroma. 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