acht 8 i re Zͤbehtt K 126 ſaſet zl Neu Aut aneh hoc ehen 440 Eil j 0 N Vupeln! maln. Allele — 775 I Bekanntmachung. (281) Nr. 79783. Unter Bezugnahme auf die Geſe und Verord.⸗Blatt S. 8) und vom 6. März 1879 55 5 0 a 615 (Geſ. wie auf 05 V. O. 9 5 Miniſteriums des Innern vom 13. Dezbr. 1879 8% d Verordn.⸗Blatt S. ringen wir im Nachſtehenden ei „„ zur * 1 darauf h 1 eine Belehrung über Milzbrand Zugleich weiſen wir darauf hin, daß die Beſizer am Mi a nur dann einen Anſpruch auf Entſchädigung en wenn ſie e 1 5 zeige von det Erkrankung und falls dies den Umſtänden nach nicht mö lich 90 95 dem Verenden des Thieres rechtzeitig erſtattet haben — ſich übrigens vor 1152 1 9 bh und fahrläſſigen Anzeigen über das Vorkommen des Milzbrandes hüten müſſen d ihi en ſonſt die Koſten, welche aus derartigen Anzeigen erwachſen, zur Laſt fallen 1 Aenentlich dann der Fal ein, wenn die kerörallihe Untersuchung ergicht, daß hnliche Erscheinungen, wie die in der amtlichen Belehrung bezeichneten, an dem att en 955 unmgeſtanden Vieh nicht vorhanden waren, N 75 Belehrung über den Milzbrand: Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich verlaufend it die bei 1 e 1050 15 0 Witterung e Krankheit die bei 6 er Milzbrand be hauptfächlich Ainder und Schafe. i und dee e u. Rehe. ee eee en Ain pf es Verenden ſolcher Tiere ohne vorherige Krankheit darf beſond . in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, den Habach Suu 5 wecken. Die Tieren ſtürzen, wie vom Schlage getroffen, zuſammen, verfallen in Krämpfe zeigen große Atemnot und erſticken ſchließlich. Milchkühe bre n it in 1 5 1 1 entleeren einen blutigen 0 e ü en Manches Tiere ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder Mehrtägiger Kra 34 dieſen Fällen laſſen die Thüre plötzlich vom Futter ab 105 5 de e fänglich zittern ſie und ſind kalt; ſpäter wird die Hautoberpfläche wieder heiß. Die Tiere atmen haſtig und verraten große Angſt. Solche Fieberanfälle wiederholen ſich gewöhnlich mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Der Miſt iſt weich, und e 1 „Mitunter, hauptſächlich an Rindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig geſt Geſchwülſte an den Hinter⸗ oder Forderſchenkeln, auf dem 92 5755 dem e gal oder Kopfe zum Vorſchein. Dieſe Geſchwüre ſind heiß und ihre Berührung iſt für das Tier ſchmerzhaft; oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand über die Ge⸗ ſchwuſt hinwegfährt. Die Geſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine blutwäſſerige Jauche.“ Am deutlichſten treten die Kennzeichen des Mildbrandes nach dem Tode hervor. „Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr und aus den natürlichen Körperöffnungeu, beſonders ans Maul, Naſe und After fließt ſchaumiges dunkel rotes Blut.“ Menn ſolche Zeichen an kranken oder toten Tieren bemerkt werden, ſo iſt hiervon der Ortspolizeibehörde als Anzeige zu erſtatten. f Solcherweiſe erkrankte Tiere dürfen nicht geſchlachtet werden; widrigenfalls der Bester jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. Wo möglich find die erkrankten Tiere von den gefunden abzuſondern. An den erkrankten Tieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Ein⸗ ſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil gezogen werden. Aerztliche Behandlung ſteht nur den Tierärzten zu. 5 Wegen der großen Gefahr der Anſteckung, die nicht ſelten tötliche Krankheit zur Folge hat, dürfen Perſonen, welche Verletzungen an den Händen oder andern unbedeckten Körperteilen haben, kranke Tiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten der Tiere verboten. Zur Verhütung weiterer Milzbrandfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Des⸗ infektion aller Oertlichkeiten und Geräte, mit welchen die lebenden oder toten milzbrand⸗ kranken Tiere in Berührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Tiere befand, unbedingt nötig. Mannheim, 1. November 1888. ö Großh. Bezirksamt. Genzlen. Be ſſch lu ß. No, 3050. Vorſtehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß wenn Milzbrand bei Tieren auftritt, unverzüglich Anzeige beim Tierarzt und zugleich bei der Polizeibehörde — dem Bürgermeiſteramte — zu machen iſt. Oddenburg, 7. November 1888. 9 1 Bürgermeiſteramt. 50 N. Huben Welanntmachung. Maul- und Klauenſeuche in Neuenheim betr. Da in der Gemeinde Neuenheim in 2 Ställen (bei Ludwig Reinhard und Heinrich Hauſer) die Maul- und Klauenſeuche ausgebrochen iſt, ſo wird auf Grund des § 3 der Berordnung vom 26. Mai 1885, die veterinärpolizeiliche Beaufſichtigung des Viehverkehrs betreffend, mit ſofortiger Wirkung bis zur ausdrücklichen Wiederaufhebung dieſer Maß⸗ regeln angeordnet: 5 5 5 5 1. Aus der Gemeinde Neuenßeim dürfen Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen nur mit Genehmigung des Bürgermeiſteramts und nur zum Zweck ſofortiger Schlachtung weggebracht werden. ö 5 55 5 Die Genehmigung wird nur erteilt auf Grund einer ſchriftlichen Beſcheini⸗ gung eines Tierarztes, daß eine Verſchleppung der Seuche durch den beabſich⸗ tigten Transport des Vieh's zur Schlachtſtätte nicht zu beſorgen ſei. Den vom Bürgermeiſteramt ausgeſtellten Erkaubnisſchein hat der Führer der Tiere während des Transports bei Strafvermeiden mit ſich zu führen und die in demſelben vorgeſchriebenen Beſtimmungen genau einzuhalten. a Aus den Gemeinden Handſchuchsheim, Doſſenheim, Schwabenheim, Ziegel⸗ hauſen dürfen Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen zum Zweck oder Vollzug einer Veräußerung nur auf Grund von Geſundheitszeugniſſen ausgeführt werden, welche von einem Tierarzt a geſtellt ſein müſſen. . Die Geſundheitszeugniſſe dürfen nur für ſolche Tiere ausgeſtellt werden, welche ſeit mindeſtens 7 Tagen in ſeuchenfreiem Zuſtand ſich in derſelben Ge⸗ markung befanden, wo ſie unterſucht wurden. Dieſe Beſtimmung findet auch Anwendung auf wandernde Schaf ⸗ und Schweineheerden. Heidelberg, den 22. November 1888. Großh. Bezirksamt; l . als: Tiſch⸗ und Komodedecken, Tiſchläufer, Garderobe und Schlüſſelhalter, Sopha⸗Kiſſen, Eckbretter beſonders große Auswahl in angefangenen Pantoffel, neue Hausſegen, Gold- und Stahlperlen, Tampenſchirmen, Duchzeichen, Gratulationskarteu, Wandtaſche, Uhrſchlöppchen u. dergl. Geſtrickt und Tricot in beſter und billigſter Ware bei z Friedrich Merkel, N rußes Lager klien- und Knabenfihhüten Meueſte Tormen. . ſe äußerſt billig, von Mark 1.80 an, das Stück bei D. Freitag. Aren. 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