ele daa . len daun Mich mittel J a . Aug 69 . ane 0 nit boah, Sah Say run fh den, a h enfin Kunaſeg uf ehre de n Bahn 1 5 in du bg S8. A wn e Lauſde Sag anti Süß t chende undicht 9 um in er; ländichr z aus Pra 2 389 J00 80 n ofen, ß wf, kh Di Butz 1 20000 f g. Eine eh portügtfſhe iin Nnent ua in bei lb 24 Site h, borgen n Gia l ier nal 3 Agent ließ dr B ihm niht erwöhlkſt, ak agen fülffag fabeslug u tran, doc le tgegen 8e behagen in ge wech J bag 5 ihn ein la t er, den bis nach l. en fruf t 1 20d . thümzt ur) irc . 1 Nich la, on an 11 1 1 den 9 0 wel f nekanntmachung⸗ 1 0 Die Einrichtung und den Betrieb der zur 8 N Anfertigung don Cigarren beſtimmten An⸗ lagen betreffend. Unter Bezugnahme auf unſere Bekanntmachung vom 12. Juni d. J. Rr. 37,592 — Amtsblatt Nr. 137 — fordern wir die Beteiligten wiederholt auf, nachdem die Vor⸗ ſchriften in den 88 7—9 und 12 des bundesräthlichen Erlaſſes vom 9. Mai d. J. in⸗ zwiſchen zum Vollzuge gelangt ſind, nunmehr binnen Jahresfriſt nach dem Erſcheinen des Exlafſes, d. i. bis zum 9. Mai 1889 auf die Durchführung der nachſtehenden Vor⸗ ſchriften in den 99 2—6 und 11 des Erlaſſes Über die Größe und Beſchaffenheit der Arbeits⸗ und Lagerräume und über die bei der Beſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern zu beobachtenden Beſtimmungen Bedacht zu nehmen. § 2. Das Abrippen des Tabaks, die Anfertigung und das Sortiren von Cigarren darf in Räumen, deren Fußboden 0,5 m unter dem Straßenniveau liegt überhaupt nicht, und in Räumen, welche unter dem Dache liegen, nur dann vorgenommen werden, wenn das Dach mit Verſchalung verſehen iſt. Die Arbeitsräume, in welchen die bezeichneten Vorrichtungen vorgenommen werden, dürfen weder als Wohn, Schlaf-, Koch⸗ oder Vorratsräume, noch als Lager⸗ oder Trocken⸗ räume benutzt werden. Die Zugänge zu benachbarten Räumen dieſer Art müſſen mit verſchließbaren Thüren verſehen ſein, welche während der Arbeitszeit geſchloſſen ſein müſſen. 8 8. „Die Arbeitsräume (§ 2) müſſen mindeſtens 3 Meter hoch und mit Fenſtern verſehen ſein, welche nach Zahl und Größe ausreichen, um für alle. Arbeitsſtellen hin⸗ reichendes Licht zu gewähren, die Fenſter müſſen ſo eingerichtet ſein, daß ſie wenigſtens für die Hel fte ihres Flächenraumes gebffnet werden können. 8 4. Die Arbeitsräume mülſſen mit einem feſten und dichten Fußboden verſehen ſein. § 5. Die Zahl der in jedem Arbeitsraume beſchäftigten Perſonen muß ſo bemeſſen ſein, daß auf jede derſelben mindeſtens ſieben Kubikmeter Luftraum entfallen. 9 6. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräthe von Tabak und Halbfabrikaten nur in der für eine Tage sarbeit erforderlichen Menge und nur die im Laufe des Tages an⸗ gefertigten Cigarren vorhanden ſein. Alles weitere Lagern von Tabak und Halbfabrikaten ſowie das Trocknen von Tabak, Abfällen und Wickeln in den Arbeitsräumen auch außer⸗ halb der Arbeitszeit iſt unterſagt. 8 10. Auf Antrag des Unternehmers können Abweichungen von den Vorſchriften der 88 3 und 5 durch die höhere Verwaltungsbehörde zugelaſſeu werden, wenn die Ar⸗ beitsräume mit einer ausreichenden Ventilationseinrichtung verſehen find. Desgleichen kann auf Antrag des Unternehmers durch die höhere Verwaltungsbehörde eine geringere als die im § 3 vorgeſchriebene Höhe für ſolche Arbeitsräume zugelaſſen werden, in welch den Arbeitern ein größerer als der im § 5 vorgeſchriebene Luftraum gewährt wird. 5 8 11. Die Veſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern iſt nur geſtattet, wenn die nachſtehenden Vorſchriften beobachtet werden: I. Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müſſen in unmittelbarem Arbeits verhält⸗ nis zu dem Betriebsunternehmer ſtehen, das Annehmen und Ablohnen derſelben durch andere Arbeiter oder für deren Rechnung iſt nicht geſtattet. 2. Für männliche und weibliche Arbeiter müſſen getrennte Aborte mit beſonderen Eingängen und, ſofern vor Beginn und nach Beendigung der Arbeit ein Wechſeln der Kleider ſtattfindet, getrennte An⸗ und Auskleideräume vorhanden ſein. Die Vorſchrift unter Ziffer 1 findet auf Arbeiter, welche zu einander in dem Ver⸗ Naltnis von Ehegatten, Geſchwiſtern oder von Afzendenten und Deſzendenten ſtehen, die Vorschrift unter Ziffer 2 auf Betriebe, in welchen nicht über 10 Arbeiter beſchäftigt werden, keine Anwendung. 7 Etwaige Anträge auf Zulaſſung der in 8 10 erwähnten Abweichungen wären recht⸗ zeitig bei der unterfertigten Behörde einzureichen und zu begründen. Weitergehende Ab⸗ peichungen von den Vorſchriften der 88 3—6 können während der erſten fünf Jahre nach dem Erlaſſe dieſer Beſtimmungen nur durch Großh. Miniſterium des Innern geſtattet werden und wären dahin gehende Geſuche gleichfalls dahier einzureichen. Mannheim, 14. Auguſt 1888. 175 Großh. Bezirksamt. Genzken. Prims Futtermalskeime pfiehlt 3 J. J. Merkel. Vrima Ruhr- Silk, Nuß un FIhhniednußkohlen 9 . 3775 7 8 4 e 0 Friedrich Merkel, 1 Kirchgasse. fer Pferde und Johlen⸗ 05 Ziehung am 10. Oätober 1888. Anzahl der Loose 20,000 Stück, Zur Ausſpielung gelangen: 1 Ein Erſter Hauptgewinn: Ein eleganter Wagen, Zweiſpänner, ſo⸗ wie zwei Pferde mit completem Geſchirr im Werte von ca. t. 6000. Ein Zweiter Hauptgewinn: Ein Reitpferd mit Sattel und Zaum im Werte von ca. Mk. 2000. Ein Dritter Hauptgewinn: Ein Htußk⸗ wagen mit einem Pferde und Geſchirr im Werte von ca. Mt. 1700. Sechzehn Gewinne je ein Pferd oder Joßlen im Geſamtwerte von ca. Mk. 10000. Dreihundert fünfzehn andere Gewinne im Geſamtwerte von Mk. 4300. f N 10 a Mart 24000. 0 doſe a 2 Mark find zu haben bei ö me abo Sternweiler in Ladenburg. Für die vielen Beweise liebevoller und aufrichtiger Teilnahme, welche uns von allen Seiten anlässlich des Ablebens unseres teuren, unvergesslichen Gatten und Vaters dargebracht wurden, sagen wir hiermit unseren herzlichsten Dank. Die tief empfundenen Trostesworte des Herrn Stadtpfarrer Sievert, der erhebende Grabge- sang des hiesigen Gesangvereins und der schöne Nach- ruf des Herrn Bezirkstierarzt Fuchs von Mannheim geben uns die Gewissheit, dass das Andenken an den lieben Verstorbenen ein ehrenvolles und dauerndes sein Wird. 5 Ladenburg, den 27. August 1888. Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen Sohn Harl Lehlbach unerwartet schnell aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Schmerzerfüllt theile ich dieses Verwandten und Bekannten mit und bitte um deren stille Theilnahme. Karlsruhe, 26. August 1888. 45 Die trauernde Mutter 5 Karl Lehlbach Wittwe, Amalie geb. Helmreich. 2 —— FDfrael. Neujchrogralulclions⸗Barttn in ſchöner Auswahl „Guckenmus, 5 9 G Buchbinder. 5 5 Schulbücher empfiehlt l f G. Guckenmus, Buchbind Hiſten- & Gtatulationskarten fertigt ſchnell, ſchön und billig K. Molitor's Nuchdruckerel. Die größte Auswahl in aosenträgern * gute Waare von 50 Pfennig an, findet man allein bei J. Haſſelbach. getreu und Anabenfihhäten ſe e oe 10 1 180 un das Stütz bei D. Freitag. Pr