okanntmachung. No. 1392. der quemlichkichkeit längſtens 8 Uhr zu geſchehen bat. Ladenburg, den 18. Mai 1888. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Die zur Reinigung Straßen verpflichteten Perſonen werden unter Bezug auf § 7 Abſ. 0 der bezirkspolizeilichen Vorſchrift vom 3. April 1870 „die Sicherheit, Be⸗ und Reinlichkeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen betr.“ hiermit aufgefordert, die Straßen in der Frühe, ſolange das heiße Wetter anhält zu begießen, was jeweils bis Betz. ekanntmachung. der Bewäſſerung durch ein 10 etm Waſſer zu entnehmen. nnen 14 Tagen vom Ablauf des m dieſe Zeitungsnummer ausgegeben wurde widrigenfalls alle nicht auf privat⸗ rechtlichen Titeln beruhende Einwen⸗ dungen als verſäumt gelten. N Die Beſchreibungen und Pläne für das Unternehmen liegen während der gleichen Friſt auf dem Rathhauſe in Ladenburg zu Jedermanns Einficht offen. Mannheim, den 2. Mai 1888. Gr. Bezirksamt Genzken. Dela, No. 1381. Vorſtehende Befannt⸗ machung wird mit dem Bemerken ver⸗ öͤffentticht, daß die Pläne von heute an 14 Tage lang zu Jedermanns Einſicht auf dem Rathauſe hier offen liegen. Ladenburg, den 12. Mai 1888. Gemeinderat. A. Huben. Betz. Bekanntmachung. Den Vollzug des Fiſcherei⸗ geſetzes betr. Nr. 27683. Unter Bezugsnahme auf unſere Bekanntmachung vom 22. Febr. d. J. Nr. 12713 (Amtsblatt Nr. 49) machen wir darauf aufmerk⸗ ſam, daß mit dem 1. d. M. die Schonzeit ſür Karpfen, Barben, und Schleien begonnen hat und für alle 3 Friſcharten bis 30. Juni dauert. Zugleich weiſen wir darauf hin, daß noch bis zum 31. d. M. die Schon⸗ zeit für Zander und bis zum 1. Juni die Schonzeit für Krepſe beſteht. Während der Schonzeiten iſt nicht nur der Fang, ſondern auch das Feil⸗ bieten, Verſenden und Veraͤuß⸗rn, ſo⸗ wie der Verkauf dieſer Fiſche in Wirt⸗ ſchaften verboten. Bei erlaubtem Fang nach Ablauf der Schonzeiten beträgt das Mindeſt⸗ maß für Karpfen und Barben 15 em, für Schleien 20 em., für Zander 35 em. und für Krepſe 8 em. Mannheim, 8. Mai. 1888. Gr. Bezirksamt. 2 weites Zaleitungsrohr mit dem Kanzel⸗ dach in Verbindung zu ſetzen und aus etzterem täglich cirea 50 — 100 Liter Wr bringen dies Vorhaben mit em Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, aß etwaige Einwendungen dahier oder ei dem Gemeinderat in Ladenburg ages an vorzubringen find, an wel⸗ Die Herſteſkung einer Waſſerableitung aus dem Kanzekbach durch „„ Friedrich Friſft 9 von Ladenburg hetr. (108.) No. 20006. Landwirth Friedrich Trill 3 von Ladenburg beab⸗ fichtigt, ſeinen am Kreisweg Ro. 3 bei Ladenburg gelegenen Garten zum Zwecke f brutanſtalten betr. können als Anerkennung für Leiſtungen auf dem Gebiete der künſtleriſchen Fiſchzucht für zweckmäßiger Fiſchbrutanſtalten Geldprämien von 25 bis 100 Mark verwilligt werden. 9 8 2 Die Bewerber um Prämien der bezeichneten Art haben ihre Geſuche läng⸗ einen Nachweis beizugeben, welchem zu entnehmen iſt: anſtalt, letzternfalls unter Anſchluß einer die Anlage veranſchaulichenden Zeichnung. b, e 19 Ausdehnung des bewirtſchafteten ffiſchwaſſers; 0. Art und Beſchaffenheit des zur Ausbrütung verwendeten Waſſers nebſt Angabe über die mittlere Temperatur deſſelben: d. Art der Eier, welche zur Ausbrütung gelangen . Bezugsquelle der Eier; k. Anzahl der im Durchſchnitte der drei letzten Jahre (bei neueren Anlagen der bisher jährlich) erhaltenen Fiſchbrut; g. Art der Verwendung der ffiſchbrut, insbeſondere ob ſolche auch zum Verkaufe gelangt; h. Art der Maßnahme zum Schutze der Brut gegen ſchädliche Tiere; 1. Betrag der ſeither für die Anſtalt aufgewendeten Koſten. ö 8.3. Die Bezirksämter legen die Bewerbungen nach erfolgter Verläſſigung über die Richtigkeit der von den Bewerbern gemachten Angaben dem Miniſterium des Innern alsbald mit guter Aeußerung vor. Das Miniſterium behält ſich vor, Über die Bewerb⸗ ungen den Vorſtand des Vadiſchen Fiſchvereins zu hören. 8 4. Die zur Verwilligung gelangenden Prämien werden in dem Organe des badiſchen Fiſchvereins und im „Landwirtſchaftlichen Wochenblatt“ bekannt gemacht, 888 Karlsruhe, den 22. März 1888. i 1 19 Großherzogliches Miniſterium des Innern. N Der Miniſterialdirektor. 1 0 . Eeiſenlohr. 5 (110) Nr. 97127. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiemit zur öffent⸗ lichen Kenntniz. 5 85 . e Mannheim, 5. Mai 1888. . g Großh. Bezirksamt. Genzken. 1 Geſchäfts⸗Empfehlung. Mache hiermit die ergebene Mitteilung, daß die von Herrn Georg Weymann ſeither betriebene 7 . 1 übernehmen werde. a Indem ich ſtets bemüht ſein werde unr gute Waare zu liefern, bitte um geneigtes Wohlwollen und zeichne f Hochachtungsvollſt Franz Müller. Ladenburg, 18. Mal 1888. f das Vorzüglichſte gegen alle Insecten wirkt mit geradezu frappirender Kraft und rottet das vorhandene Un⸗ geziefer ſchnell und ſicher derart aus, daß gar keine Spur mehr da⸗ von übrig bleibt. 5 Man beachte genau: Was in loſem Papier g ausgewogen wird, iſt niemals eine „ „Zacherl. Spezialität“. Nur in Originalflaſchen echt und billig zu beziehen in Ladenburg bei Hrn. C. Stenz 2 2 „ Weinheim „ „ G. H. Gruber. Haupt⸗Depot: J. Bacherl, Wien, I. Goldſchmiedgaſſe 2. Henburger Pferde- Markt Loose a 2 Mark nd zu haben bei „ G. Guckenmus. Genzken. Bekanntmachung. N N Die Prämlirung bon Fiſch⸗ 8, 1. Aus den im Staatsbudget für die Jahre 1888/89 bewilligten Mitteln Aufſtellung und Anwendung geeigneter kleiner Fiſchbrutapparate, ſowie für Errichtung ſtens bis 1. Oktober dieſes Jahres bei dem Bezirksamt einzureichen und dieſer Bewerbung a. Zahl und Beſchaffenheit der Brutapparate bezw. Beſchreibung der Fiſchbrut⸗ „ prima Halbdaunen hochfein 2% 00 ich am näͤchſten Dienstag 0 Süd amerika Mekanntmachung, Nr. 1278. Am b Dienstag, 22. Mai dis, 33. vormittags 11 Ahr wird der Gemeindeplatz vor dem e, ckarthor zum Aufſtellen eines Carrouſ. ſels auf mebrjährige Pachtzeit im Na hause hier öffentlich verſteigert, Ladenburg, 8. Mai 1888. 1 Bürgermeiſteramt. A, Huben. 2 2 Betz. In bekannter auter Ausführung und vorzüglicher Qualität verſendel Daß erſte und grüßte a Bettfedern-Jager e on C. F. 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Wong des hohen N. lbger Herzensneigung Fit fallen, in welche lis bon feiner zwei uh Dentſchland zur dh am Darmſlͤdter 0 Jalbung der beiden f e d. Geburtstage tenz derlündete de 8 ug Luigris dem zu W din daſanmtlenf S hiealchen Hern nich A danlhlung beizuwt Rorddeutſchen Tloyd kann man die Reiſe von Wremen nas Amerika i in 9 Fagen 10 lber licht 0 Win dun g. Corn machen. Ferner fahren Dampfer des Morddeutſchen Noyd Oſtaſien 1 D Auſtralien Näheres bei dem General-Agenken Ph. Jac. Eglinger, Mannheim. Prima Magenfttt Buchbinder.