fh ch ud gegen M N 0 n Ning llichen Kenntnis. Zugfihn lös des J 5 Leipzig. Belannkmachung. 10 . Die Vertllgung der der Fiſcherei ſchäblichen Tiere a 5 ö hetreſſend. § 1. Aus den im Staatsbudget bewilligten Mitteln können Prämien für die innerhalb des Landes erfolgte Vertilgung von der der Fiſcherei ſchädlichen Thieren, und zwar zunächſt für Fiſchotter und Fiſchreiher verwilligt werden. Die Prämie für einen erlegten Fiſchotter beträgt 5 M. für einen Fiſchreiher 1 M. 50 Pf. Im Jahre 1887 wurde die Summe von 1698 M. an Prämien verwilligt. 8.2. Wer auf die Auszahlung der Prämie Anſpruch erhebt, hat von dem er⸗ legten Fiſchotter die Schnauze, von dem erlegten Fiſchreiher die beiden Ständer an den Vorſtand des badiſchen Fiſchereivereins n. Freiburg i. B. frankiert leinſchließlich des Beſtellgeldes) einzuſenden. Der Sendung muß eine Beſcheinigung des Bürgermeiſteramts des Wohnorts des Erlegers beigegeben ſein, welcher zu entnehmen iſt: a. daß der Prämienbewerber zur Erlegung des Tieres berechtigt war, auch ſelber der Erleger des Tieres iſt; b. daß letzteres der beſcheinigenden Stelle vorgelegen hat; o. an welchem Tage und an welchem Orte nach Angabe des Erlegers die Erlegung ſtattge⸗ funden hat. Die Einſendung der Belegſtücke (Abſatz 1) ſoll lüngſtens binnen acht Tagen nach erfolgter Erlegung geſchehen. 8 Der Vorſtand des badiſchen Fiſchereivereins wird über die im Laufe des Jahres eingelaufenen Prämienbewerbungen an das Miniſterium des Innern längſtens bis 1. Dezember berichten, worauf die Anweiſung der Prämien erfolgt. Iſt in einem Jahre die Zahl der erlegten Tiere ſo groß, daß die zur Verfügung ſtehenden Mittel nicht ausreichen, um ſämtlichen Bewerbern die obigen Prämienbeträge auszuzahlen, ſo tritt verhältnismäßige Kürzung derſelben ein. „ 4. Zur Anſchaffung oder Haltung ſogenannter Otterhunde können geldliche Beihilfe gewährt werden. Anträge find bei den Bezirksamtern einzureichen und von mit Bericht zur welteren Entſchließung hierher vorzulegen. ö Karlsruhe, den 9. April 1888. 8 Großherzogliches Miniſterium des Innern, Der Miniſterialdirektor: Eiſenlohr. a (110) Nr, 22997. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur öffent⸗ N 5 3 Mannheim, den 5. Mai 1888. Großh. Bezirksamt. Genzken. Bekanntmachung. 5 Viehausfuhr nach der Schweiz, hier die dort CT verlangten Gefandheitsſcheine betreffend. Seit dem 1. Januar l. J. find die am 14. Oktober 1887 von dem eidgenöſſiſchen Bundesrat erlaſſenen Vollziehungsverordnungen zu den Bundesgeſetzen Über polizeiliche Maßnahmen, gegen Viehſeuchen vom 8. Februar 1872, 19. Juli 1873 und 1. Juli 1886 in Kraft getreten. „Nach Art. 87 der bezeichneten ſchweizeriſchen Verordnung muß für einzuführende Tiere, (Pferde, Eſel, Maultiere, Rinder, Schweine, Schafe und Zigen) bei der Ankunft an der ſchweizerriſchen Zollſtädte ein Geſundheitszeugnis oder Urſprungsſchein vorgewieſen werden, welcher höchſtens 6 Tage vor dieſem Zeitpunkt ausgeſtellt worden iſt, und in welchem amtlich (durch die Ortspolizeibehörde) bezeugt wird, daß die Tiere aus einer ſeuchenfreien Gegend kommen, in welcher mindeſtens 40 Tage kein Seuchenfall bei der betr. Viehgattung conſtatirt wurde. Die bezeichneten Geſundheitsſcheine ſollen für Pferde Eſel, Maultiere und Rindvieh individuell ſein; für Kleinvieh dürfen ſie collectiv ſein. Nach Art. 100 werden friſches, geräufchertes oder eingeſalzenes Fleiſch, ſowie die verſchiedenen Arten Fleiſchwaaren (Würſte, Schinken, Speck ꝛc.) welche zum Verkauf ein⸗ geführt werden, auf den ſchweizerriſchen Zollſtätten nur dann eingelaſſen, wenn ſie von einem, durch einen Tierarzt unterzeichneten Geſundheitsſcheingbegleitet ſind, in welchem bezeugt wird, daß ſie geſund ſind und von einem Tiere (des Pferde⸗, Rindvieh⸗, Schaaf⸗, Zigen⸗ oder Schweinegeſchlechts) ſtammen, welches mit keinen anſteckenden Krankheiten behaftet war. 5 . 5 Karlsruhe, den 13. April 1888. 55 Großh. Miniſtertum des Innern. Der Miniſteraldirektor. Eiſenlohr. Nr. 27128. Vorſtehende Bekanntmachung bringen wir hiermit Mannheim, 5. Mai 1888. i zur öffentlichen Kenntnis. Großh. Bezirksamt. Genz ken. Pfingſtſonntag, morgens 9 Uhr Gottesdienſt mit gemeinſchaftlicher Rom⸗ munionfeier. Collecte für den Seelſorgerfond. Nach dem Gottesdienſte Gemein⸗ deverſammlung. Wahl zweier Kirchenvorſtandsmitglieder. Nachmittags 2 Uhr Veſper. 5 Gasthaus zum Anker. , Pſingſt⸗Montag den 21. Mai 188 8 2 4 — mit gut beſetztem Orcheſter, Zu zahlreichem Beſuche ladet freundlichſt ein . „„ Gg. Seiß, Ladenburg. — bei guten Speiſen und Getränken. Gaſchaus zum Schiff. Morgen Samſtag wird geſchlachtet. Morgens Wellfleiſch nebſt reinem Wein und gutes Bier, wozu freundlichſt einladet Michael Loibl Abends ftiſche Wurſt per Pfd. um 75 Pfg. „Thuringia.“ Verſicherungsgeſellſchaft in Erfurt. Grundkapital 9,000,000 Mark. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß wir die ſeither von Herrn Kaufmann Wilh. Krauß in Ladenburg geführte Agentur unſerer Ge⸗ ſellſchaft, welche von demſelben niederlegt wurde, dem Herrn Karl Nech⸗ kold, Kaufmann daſelbſt übertragen haben. a Konſtanz, im Mai 1888. ö Die Generalagentur der Thuringia für Baden und Hohenzollern. Karl Steiole. Bezugnehmend auf Vorſtehendes, empfehle ich mich zum Abſchluß 8 Feuer⸗ und Lebens⸗Verſicherungen jeder Art, zu billigen und feſten Prämien. 5 Ladenburg, im Mai 1888. Karl Bechtold. Ankündigung. Baumſtickel, Rebenpoſten, Rebenpfähl, Vohnenſtecken, In Folge richterlicher Verfügung ſind zugt 1 wird der Anton Fleck Wwe. geb. Stahl Saane, Schorkt, Holzmeſſer. und dem Adam Fleck II in Neckarhauſen auf dortigem Rathauſe am VBWer Sprachen kennt. iſt reich zu nennen. i Das Meiſterſchafts ⸗Syſtem zur praktiſchen und naturgemäßen Erlernung 8 der f 1 5 franzöſiſchen, engliſchen, italieniſchen, ſpaniſchen und ruſſiſchen Geſchäfts⸗ & Amgangsſprache. 0 leſen zu lernen. Zum FSelbſtunterricht 9 von Dr. Richard 5. Noſenthal. Franzöſiſch — Engliſch — Spaniſch — complet in je 15 Lectionen à 1 Mark. f Stalieniſch — RNuſſiſch complet in je 20 Lectionen à 1 Mark. Schlüſſel dazu a 1 Mk. 50 Ff. Probehriefe aller 5 Sprachen à 50 Pf. Noſenthal'ſche Verlagshandlung. 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Weibliche und Allgemeine Schwäche; Rheumatismus Gicht. Franco & Gratis versandt H. H. WARNER & Co. Frankfurt a. M Schwemmfleinfabriß leiſtungsfähig & ſolid Pͤbilipp Gies, Neuwied.