Bekanntmachung, Die Feuer Vorſchau im Amtsbezirke Mannheim für das Jahr 1888 betr. Nr. 9622. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß mit der Feuer⸗ Vorſchau im Landbezirke am i Donnerstag, 16. Februar d. J. gonnen wird. Die Hausbefitzer und Hausbewohner haben dem Feuerſchauer den Eintritt in das Haus und die Beſichtigung aller Hausräͤume zu ge⸗ ſtatten. Die Bürgermeiſterämter des Land⸗ bezirks werden beauftragt die Bekannt⸗ machung ihren Gemeindeangehörigen auch in ortsüblicher Weiſe zur Kennt⸗ nis zu bringen und den Feuerſchauern jede zum ordnungsmäßigen Vollzuge des Geſchäfts erforderliche Unterſtützung zu gewähren. Mannheim, 11. Februar 1888 Gr. Bezirksam. 5 enten Beſchluß. . Nr. 506. Vorſtehende Bekanntmach⸗ ung wird hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ nis gebracht. a Ladenburg, 21. Februar 1888. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Betz. Holzverſteigerung. Die Großh. Bezirksforſtei Heidelberg verſteigert mit Borgfriſt: Donnerſtag, 23. d. M. früh halb 10 Ahr im amm“ in Ziegelhauſen aus den Schlägen: „Hang ob' der Kirch“, „Unterer Bauernweg“ und „Glashüttenthal“ zwiſchen Ziegelhauſen und Petersthal: 20 Ster Buchen — Nutzſcheitholz 1¼ Meter lang, 359 Ster Buchenſcheitholz I. Cl. 369 Ster do. III. CI. 1712 Ster Buchenprügel⸗ holz und 6975 Stück buchene Wellen. Die Domänenwalthüter Schubeit in Petersthal und Sattler in Ziegelhauſen zeigen die Hölzer auf Verlangen vor. mit Stallung auf Oſtern zu vermieten. Wo ſagt die Expedition. e Das größte Bettfedern-Tager von C. F. Kehnroth, Hamburg verſendet zollfrei gegen Nachnahm⸗ 5 unter zehn Pfund) neue 8 2 federn für 60 J das Pfund ſehr gute Sorte 1% 25 Prima Halbdaunen 1% 60.3 und 2% Prima Ganzdaunen 2% 50.3 Bei Abnahme von 50 Pfund 5% Rabatt. In bekannter guter Ausführung und vorzüglicher Qualität. f 4 8 Bekanntmachung. 5 A. Nachdem das Geſetz betteffend Aenderungen der Wehrpflicht mit dem 11. Februar 1888 in Kraft getreten iſt, treten nunmehr ſämtliche Offi⸗ ziere, Sanitätsoffiziere, obere Militärbeamten und Mannſchaften, welche bereits auf Grund Allerhöchſter Ordres verabſchiedet, reſp. zum Landſturm übergeführt worden ſind und im Jahre 1850 und ſpäter geboren wurden, zur Landwehr 2. Aufgebots über und baben ſich behufs Aufnahme in Kontrole ſofort, ſpäteſtens bis zum 13. März 1888 ſchriftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Milikärpapiere, ſoweit dieſe noch vorhanden find, bei dem zuſtändigen Bezirksfeldwebel zu melden. Die Offiziere, Sanitätsofftziere und oberen Mili⸗ türbeamten, welche nach dieſem Geſetz der Landwehr 2. Aufgebots beziehungs⸗ weiſe Seewehr 2. Aufgebots angehören, haben ſich bis zum gleichen Zeitpunkt bei dem Bezirks⸗Kommando zu melden. Bel Unterlaſſung der Meldung kommen die Beſtimmungen des 8 67 des Reichs⸗Militär⸗Geſetzes in Anwendung. Die vorſtehend feſtgeſetzte Melde⸗ pflicht wird für die zur Landwehr 2. Aufgebots und Seewehr 2. Aufgebots gebörigen Perſonen, welche ſich außerhalb Deutſchlands oder auf Seereiſen befinden, bis zum 30. September 1888 und, wenn dieſelben vor dieſem Zeit⸗ punkt nach Deutſchland zurückkehren, oder bei einem Seemannsamte des In⸗ landes abgemuſtert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr bezw, Ab⸗ muſterung verlängert. . 5 Die Verpflichtung zum Dienſt in der Landwehr 2. Aufgebots bezw. Seewehr 2. Aufgebots dauert bis zum 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. B. Für die Dienſtverhältniſſe der Landwehr 2. Aufgebots bezw. See⸗ wehr 2. Aufgebots, ſind die für Landwehr 1. Aufgebots, beziehungsweiſe Seewehr 1. Aufgebots (bisherige Landwehr) gültigen Beſtimmungen mit nach⸗ ſtehenden Abweichungen maßgebend: 1. Dieſelben werden im Frieden zu Uebungen und Kontrolverſammlungen nicht herangezogen. f 2. Die für ihre Kontrole erforderlichen Meldungen an die zuſtändigen Mili⸗ tärbehörden können auch durch Familienangehoͤrige erſtattet werden. 8. Sie bedürfen außer dem Falle einer beſonderen Anordnung für die Zeit eines Krieges oder einer Kriegsgefahr keiner Erlaubnis zur Auswander⸗ ung, find vielmehr nur verpflichtet, von ihrer bevorſtehenden Auswander⸗ ung der zuſtändigen Militärbehörde Anzeige zu machen. Die Unterlaſſung dieſer Anzeige unterliegt der im 8 360 des Strafgeſetzbuches für das Deutſche Reich angedrohten Strafe. 4. Die Mannſchaſten der Seewehr 2 Aufgebots find bei vorſchriftsmaͤßiger Anmuſterung durch die Seemannsämter von der Abmeldung bei den zu ⸗ ſtändigen Militärbehörden entbunden. C. 1. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Geſetzes bereits dem Landſturm angehörigen Perſonen, welche nicht unter den 8 7 des Geſetzes ſallen, d. h. zur Landwehr 2. Aufgebots gehören, treten je nach ihrem Lebens ⸗ alter zum Landſturm erſten, bezw. 2. Aufgebots über. 2. Angehörige der Erſatz⸗Reſerve 2. Klaſſe werden Angehörige des 5 Landſturms 1. Aufgebots. i 3. Auf Landſturmpflichtige finden bereits im Frieden nachſtehende Be⸗ ſtimmungen Anwendung: a. Landſturmpflichtige, welche durch Konſulats⸗Atteſte nachweiſen, daß ſie in einem außereuropäiſchen Lande eine ihren Lebensunterhalt ſichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. ſ. w. erworben haben können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Geſuche find an den Civil⸗Vorfitzen⸗ den derjenigen Erſotzkommiſſion zu richten, in deren Bezirk die Geſuchsſteller nach abgeleiſteter Dienſtpflicht im Heere oder in der Flotte zum, Landſturm entlaſſen. bezw. von vornherein (bisher der Erſatz⸗Reſerve 2. Klaſſe) dem Landſturm überwieſen find. f b. Der Uebertritt aus dem Landſturm erſten Aufgebots in den des 2. Aufgebots erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landſturmpflicht im 2. Aufgebot erliſcht mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer beſon⸗ deren Verfügung bedarf. a 4. Angehörige der bisherigen Erſatz⸗Reſerve 1. Klaſſe ſind nur Angehörige der Erſatz⸗Reſerve; diejenigen der 5 1 1 80 hörigen Mannſchaften, welche derſelben von Hauſe aus durch die Erſatz⸗Be⸗ hörden Überwieſen find, werden nunmehr Angehörige der Marine⸗Erſaß⸗Re⸗ 1 5 Die e 05 1 und Marine⸗Erſatz⸗Reſerve ge⸗ ren zum Beurlaubtenſtande und erhalten infolge hie 0 . tärpapiere. f e ee r Heidelberg, den 16. Febr. 1888. Königliches Nezirks⸗ Kommando. U eee 4 CCF Julius Otto, Heidelberg. Fabril-Lager von ö Hamburger Stuhlſlecht⸗ Rohr Preisliſte franco. Gasthaus zum Schiff. 5 Hlaſchenbier-Empfehlung. Einfaches per Flaſche 20 ˖ Export 1 25 1 15 i 70 7 . 8 „ 2% 14 . Bei Abnahme von 10 Flaſchen frei ins Haus geliefert. Nr. 458. Der diesjährige hieß, eh mermarkt findet Montag. den 27. ds. Mig. alt. i Ladenburg, 15. Februar 1888. Blrgermeiſteramt. A. Huben. Beh. Holzwverſteigerung Die Gr. Bezirksforſtel Heap verſteigert mit Borafriſt Donnerstag, 1. März . früh halb 10 Ahr ig „Aeckarthal“ in Ziegel hauf aus den Schlägen „Vöglerswieſen „Vogelbeerſtraße“ beim „Munch 77 Eichſtämme mit 96 fm, 16 eichene Nutzholzſtangen, 108 Ster chenes Scheitholz II. Kl., 339 buchenes, 150 Ster eichenes und Ster gemiſchtes Scheitholz III 175 Ster buchenes und 44 Sie miſchtes Prügelholz. 4200 Stk. gemi Wellen; ſodann von der neuen linie im „Hang ob' der Kirch“ ernweg“ u. „Glashüttenthal“ be tersthal: fichtene Nutzholzſtangen. 11 Ster chenes Scheitbolz II. Kl. 18 buchenes und 6 Ster gemiſchtes S bolz III. Kl. 11 Ster bucheneg Ster gemiſchtes und 6 Ster forleg Prügelholz, 1600 Stck. gemiſchte Wii Die Domänenwalthüter Satie Ziegelbauſen, Kinzinger in Seh und Schubert in Petersthal zeigen Hölzer auf Verlangen vor und Michael Loibl. Auszüge aus den Aufnahmsliſten F * Tadenburger Narren Alle diejenigen, welche noch Fer ungen an den Klub zu machen ah werden erſucht, ſolche längſtens d Samſtag, 25. Februar bei Caſſier J. Haſſel bach reichen, da ſonſt ſolche nicht mehr rücksichtigt werden können. Der Vorſtand. Ein von 14 bis 16 Jahren auf Tote geſucht Gebrüder Nilſon, Schuhfabrik. Spiris denaturirter Jeinſprit) per Liter 50 Pfg. empfiehlt C. L. Stenz. Bekzuntmschunz. 15 Stück lärchene, 6 nd Kanz eee he, A. föb. d l Pre Lubn n bers Berhing aas aufs Tief l durch herworragent e meeichnete zwe ite St en wg Wilheln iu benige Tage wäh en zum 12 8 b bat das heimtt a beliebte n feier frühen Bah ennerten hohen Eltern eh kef erſchüttert,t Tiut dem großen ſchm ian Nochrichten von de ien Prinzen bekannt t a mme Wendung e unerwarteter, A he közliche, unbermitte lb Badens wird ma s bei Alt und Jun dn Ludwig auftict e hmbaltes in Pots nl die Liebe und Ver n in hohem Grade Wurechendes Leben iſt ii chr tieftnnerſe! r hohen Eltern des unt n. Der Großherzog its auf dem Weg 5 fen beſorgt auf den 5 aten iin zu pflegen Ane in Fteiburg it