Bekzuntmsckung. Nr. 393. Am Montag, 13. Februar d. 3. vormittags 11 Ahr wird die Zufuhr von circa 150 Kaſten Sand von dem Ladengewann Kiesloch auf verſchiedene Promenadewege im Wege öffentlicher Verſteigerung an den Wenigſtnehmenden im Rathauſe hier vergeben. Ladenburg, 8. Februar 1888 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Bekanntmachung. Maßregeln gegen die Reb⸗ lauskrankheit betr. Die Mitglieder der gemäß 8. 2 der Verordnung ar. Miniſteriums des In⸗ nern vom 21. Juni 1882 in obigem Betreffe gebildeten Beobachtungs⸗Kom⸗ miſſion dahier find: Wilhelm Gaber, Altbürgermeiſter, Karl Dremmel, Chirurg, und Adam Frank, Landwirt. Dies wird mit dem Anfügen veröf⸗ fentlicht, daß die Kommiſſionsmitolieder zum Betreten der Rebgrundſtücke jeder⸗ zeit und ohne vorherige Erlaubnis ihrer Beſitzer befugt find. iesheim, 5. Februar 1888. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Vack⸗Oele Dürr Obſt in den beſten Qualitäten zu den billig⸗ ſten Tagespreiſen, empfi ölt 5 Michael Bläß. Backöle! 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Durch 8 48a des Nachtragsſtatuts der ſüdweſtlichen Vaugewerks⸗ Berufsgenoſſenſchaft find mit Wirkung vom 1. Januar d. J. die ſelbſtändigen Bauge werbetreihenden, welche nicht regelmäßig wenigſtens einen Lohnarbeiter beſchäftigeu, ver⸗ pflichtet worden, die eigene Perſon bei der Verſicherungsanſtalt der genannten Berufsge⸗ noſſenſchaft unter Zahlung feſter vierteljährlich durch Vermittelung der Gemeindebehörde zu erhebender Prämien gegen Betriebsunfälle zu verſichern. . Die dieſer Selbſtverſicherung unterliegenden ſelbſtſtändigen Baugewerbetreib enden haben ſich bei Vermeiden von Ordnungsſtrafen bis zu 300 Mark binnen 4 Wochen, vom Beginn der Verſicherungspflicht an, durch Vermittelung der Verwaltungsbehörde beim Vorſtande der Berufsgenoſſenſchaft anzumelden. Dabei iſt folgendes zu beachten: 1. Die Selbſtverſicherung erſtreckt ſich auf alle Gewerbetreibenden, welche Bauar⸗ beiten der bei der Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft zu verſichernden Arten ausführen; insbeſondere auf die Maurer, Zimmerer, Bau⸗ und Abbruchs⸗Unternehmer, Steinmetze und Steinhauer, in Holz arbeitende Schiffs⸗ und Mühlenbauer, Brunnenmacher. Bau⸗ lackirer, Bauanſtreicher, Baumaler, Gypſer, Tüncher, Kunſt⸗ Dekorationsmaler bei Bauten, Stutkateure, Asphaltirer, Steinſetzer, Einrichter von Gas⸗ und Waſſeranlagen, Bauglaſer, Verputzer, Weißbinder, Stubenbahner, Tapetenankleber, Ofenſetzer, Bauklempner, Dach⸗ decker, Gewerbetreihende, welche Wettervorhänge und Läden bei Bauten und welche Blitz⸗ ableiter anbringen oder abnehmen (nicht ſchon, wenn ſie ſolche Gegenſtände gewerbs⸗ mäßig herſtellen). . . Nicht verſicherungspflichtig find dagegen ſelbſtſtändige Bauſchreiner und Bauſchloſſer vielmehr find dieſelben nur berechtigt zur Selbſtverſicherung und zwar nicht bei der Bau⸗ gewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft, ſondern bei der Holz⸗ bezw. der Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufs⸗ enoſſenſchaft. 6 8 2. Die Verſicherungspflicht trifft nur dann zu, wenn der Baugewerbetreibende Bauarbeiten der unter Ziffer 1 bezeichneten Art ſelbſtändig (als Unternehmer) ausführt und er nicht regelmäßig Tohnarbeiter beſchäftigt. f Somit ſind zur Anmeldung verpflichtet: a, nur ſelbſtändige Baugewerbetreibende, d. h. nur ſolche, welche entweder beſtän⸗ dig oder doch während eines Teils des Jahres auf eigene Rechnung (nicht als Arbeiter, Betriebsbeamte, Aufſeher, Paliere) im Baugewerbe thätig find; eine ſelbſtſtändige Thätig⸗ keit im Baugewerbe liegt insbeſondere auch dann vor, wenu mehrere gemeinſchaftlich auf eigene Rechnung Vauten ausführen; a b. nur ſolche Baugewerbetreibende der unter a bezeichneten Art, welche entweder berhaupt keine Lohnarbeiter beſchäftigen, oder welche zwar zeitweiſe aber nicht regel⸗ mäßig einen Lohnarbeiter beſchäftigen; wenn der Baugewerbetreibende während des Jahres nur in weniger als 250 Tagen einen Lohnarbeiter beſchäftigt, alſo im Jahre weniger als 250 Tagelöhne (Tagesſchichten) für ſeine Arbeiter ausgegeben hat, fo iſt eine regelmäßige Beſchäftigung von Lohnarbeitern nicht anzunehmen und es greift die Selbſtverſicherung 1 i o. auch ſolche Gewerbetreibende, welche mit Rückſicht darauf, daß ſie Arbeiter be⸗ ſchäftigen bereits zum Zwecke der Unfallverſicherung ihrer Arbeiter Mitglieder der Bau⸗ gewerbs⸗Beruſsgenoſſenſchaft geworden ſind, haben ſich, ſofern die Beſchüftigung v. Ar⸗ beiter keine regelmäßige (vergl. lit b) iſt, zum Zwecke der Verficherung der eigenen Perſon anzumelden. Die Verſicherung der Arbeiter erfolgt durch die Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft unter Erhebung von Umlagen, welche auf Grund der Lohnnachweiſungen feſtgeſtellt wer⸗ den; die Selbſtverſicherung der Baugewerbetreibenden bei der Verſicherungsanſtalt unter 3 von Prämien nach Maßgabe des angemeldeten Jahresarbeitsverdienſtes des erſicherten. Die Selbſtverſicherung und damit die Verpflichtung zur Anmeldung und Prämien⸗ zahlung, ſowie der Anſpruch auf Entſchädigung im Falle der Verunglückung beginnt für diejenigen Gewerbetreibenden, bei welchen obige Vorausſetzungen ſchon am 1. Januar 1888 vorlagen, von dieſem Zeitpunkte an, für ſolche Perſonen, welche erſt ſpäter ein ſelbſtändiges Baugewerbe anfangen, oder welche erſt ſpäter die früher ſtattgehabte regel⸗ mäßige Beſchäftigung von Lohnarbeitern aufgegeben haben, von dem Beginn des Bau⸗ gewerks bezw. vor dem Aufhören der Beſchäftigung der Lohnarbeiter an. Die Anmeldung hat unter Benützung des hierzu beſtimmten Formulars beim Bürgermeiſter derjenigen Gemeinde, in welcher der Gewerbtreibende ſeinen Wohnſitz oder in Ermangelung eines ſolchen ſeine gewerbliche Niederlaſſung hat, zu erfolgen; die in der Amtsſtadt anſäſſigen Baugewerbetreibenden haben die Anmeldung unmittelbar beim Be⸗ 9 5 1 3 4 ie Friſt für die erſte allgemeine Anmeldung läuft am 15 Februar l. J. ab. In der Anmeldung iſt insbefondere ee f . 0 a. der Gegenſtand des Betriebs, je nachdem eine r oder mehrere der unter Ziffer 1 aufgeführten Baugewerksbetriebe vorkommen; b. der Jahresarbeitsverdienſt des Baugewerbetreibenden; derſelbe wird dadurch ge⸗ funden, daß der durchſchnittliche Tagesarbeitsverdienſt mit 300 vervielfacht wird; c. der Zeitpunkt, von dem an die Verſicherungspflicht begonnen hat. i Anmeldeformulare können vom Bezirksamte bezw. von dem Bürgermeiſter be⸗ zogen . * 5 50 Wenn die Vorausſetzungen aufhören, unter welchen die Selbſtverſicherungspfli begründet iſt, alſo wenn z. B. der Baugewerbetreibende das fabi eee aufgibt, oder wenn derſelbe unſelbſtändig auf Rechnung eines anderen Unternehmers ar⸗ beitet, ſo iſt der Verſicherungsanſtalt in Straßburg i. E. hierüber unmittelbar Anzeige zu machen, da dieſelbe nur für die wirklich aufgewendete Arbeitszeit die Prämie berechnet. Wenn der Baugewerbetreibende regelmäßig Lohnarbeiter einſtellt, ſo hört zwar die Pflicht zur Selbſtverſicherung auf, weiter zu verſichern. Mannheim, 2 er iſt aber berechtigt, freiwillig die eigene Perſon gegen Unfall Februar 1888. „ enzken. orſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnisnahme und . tung der hier wohnhaften Verſicherungspflichtigen veröffentlicht. 5 ane Ladenburg, den 6. Februar 1887. 8 1 Bürgermeiſteramt. A. Huben. 1 Betz. Gasthaus zum Ochsen. — Jeden Samstag früh 9 Uhr Wellfleiſch nebſt rein⸗ gehaltenen Weinen wozu freundlichſt einladet. Martin Aufer. ſind ſtets vorrätig in der Expedition d. Blattes. 7 0 Anſtündigung. Auf Antrag der Beteſligten werden aus der Verlaſſenſchaft der Georg Hart. mann I. Eheleute in Schriesheim auf dortig m Rothauſe am Mitwoch, 15. Jebruar d. J. nachmittags 2 Ahr folgende Lie genſchaften verſteſgert, woe der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schägz⸗ ungspreis oder mehr erreicht dot nämlich 3 42 Ruten Weinberg im geraden Berg außen Jakob Foth heimen Phil, Schmitt III. und Martin Hölzel taxi zu 5 350 Ml. 1 V. 04 Ruth. 82 Fuß Weinberg im grauen Berg einſeits Nikolaus Wehe anderſeits Johann Baus und Jaoſoh Näher 600 Ml, Ladenburg, 9. Februar 1888, Gr. Notar. Leonhard. 1 v 0 Ankündigung. Infolge richterlicher Verfügung wit den dem Kaufmann Heinrich Malle in Schriesheim auf dem dortigen Rah hauſe am Donnerstag, den 23. Je ruar d. 3. nachmittags halb 2 Uhr folgende Liegenſchaften öffentlich ber ſteigert, wobei der Zuſchlag erfolg, wenn der Schätzungspreis oder mh erreicht wird. 8 1 4 „eotlstuh e br Shloßtit Seiner Groß ua 1 facht, heute . haben n anewohnt. mice des ge z der beide e n des Ver diſchaft, des ats und de l Dald nach n Kaiſerl. Aham fatt, dem Atte Anzahl g Hatlstuhe ate, daß kur; I Slatsminiſte nne Herrn 1 2ftöckiges Fabrikgebäud mit 2 Nebengebäuden drei Morgen 3 Viertel 54 Ruten Wieſen und Weiher im Lud⸗ wigsthal zu Schriesheim ge legen, oben die Gemeinde, unten Metzger Andreas Becker, die Gemeinde und Philipp Seitz hinten die Gemeinde und Martin Gaber Frau vorn die Straße. 2. 2 Viertel 16 Ruten bei obigem Anweſen gelegene Wie⸗ ſen in der Scheppach und 55 Ar 30 Meter Wieſen allda, begrenzt unten Heinrich Jack oben die erwähnten Fabrik gebäude hinten Gemeindeweg vorn der alle Bach. Ziffer 1 und 2 geſchäͤtzt zu 10,000 M. dazu kommt noch die ſtaat⸗ liche Entſchädiaung für den ausgebrannten Mittelbau mit 5 19 849 M. 20 . zuſammen 29.849 . 0 . Ladenburg, den 22. Januar 18 Großh. Notar. Leonhard. Eine freundliche a Wohnung auf Oſtern zu vermieten. f FJ. Jontaine, Markiplaß. 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