Bekanntmachung. 0 8 Betreffend: N 5 Die Bewilligung von Witwen und Waiſengeld für Hinterbkiebene van Au⸗ gehörigen der Preußiſchen Armee und der in die Preußiſche Verwaltung über⸗ nommenen Mikitär⸗Kontingente infoge der rückwirſtenden Kraft des Reichsge ⸗ ſetzes vom 17. Juni 1887. (Aeichsgeſetzök. 5. 237.) No. 152. Nach § 33 des vorſtehend bezeichneten Geſetzes erhalten die Witwen⸗ und ehelichen oder durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder derjenigen in der Zeit vom 1. April 1882 bis einſchließlich 80. Juni 1887 verſtorbenen Offiziere, Aerzte im Offiziers rang, Beamten der Militärverwaltung, Zeugfeldwebel, Zeugſergeanten, Wallmeiſter und Regiſtratoren bei den Generalkommandos, welche zur Zeit ihres Todes aus der Reichgz⸗ kaſſe entweder als Militär perſonen des Friedensſtandes oder als Civilbeamte der Militär- verwaltung Dienſteinkommen oder Wartegeld oder im Penſionsverhältnis lebenslängliche Penſionen bezogen haben, vom 1. Juli 1887 ab gleichfalls Witwen⸗ u. Waiſengeld auz der Reichskaſſe nach Maßgabe der 88 9 ff. Keinen Anſpruch anf Witwen⸗ und Waiſengeld haben die Witwen u. hinterbliebenen Kinder eines Penſionsempfängers aus einer ſolchen Ehe, welche erſt nach der Verſetzung des Verſtorbenen in den Ruheſtand oder erſt nach der Stellung deſſelben zur Dispoſttion geſchloſſen iſt. f Für die nicht blos auf beſtimmte Zeit oder für die Dauer des mobilen Berhält⸗ niſſes im aktiven Dienſte wieder angeſtellt geweſenen Penſionsempfänger, z. B. Bezirks⸗ kommandeure, gilt hierbei als Zeitpunkt der Verſetzung in deu Ruheſtand oder der Stel⸗ lung zur Disposition das Datum der Entbindung von der letzten betreffenden Stellung. Hinterbliebene, welche hiernach glauben, Anſpruch auf Witwen⸗ und Waiſengeld erheben zu können, desgleichen Vormünder oder ſonſt legitimirte Perſonen haben ſich an das Kriegsminiſterium, Unterſtſtzungsabtheilung, zu wenden u. d. unter kurzer, aber genauer Angabe des Amts⸗ oder Dienſtcharakters und der letzten Dienſtſtellung des Ver⸗ ſtorbenen ihren Anträgen an Beweis ſtücken beizufügen: 1. Pfarr⸗ oder ſtandesamtliche Urkunden über die Geburt und die Eheſchließung derjenigen Perſonen, aus deren ehell chem Verhältniſſe Anſprüche hergeleitet werdrn, über die Geburt der Kinder, welche am 1. Juli 1887 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über das Ableben des Ehemannes oder Vaters; 2. ein ortspolizeiliches oder ein von einem öffentlichen zur Führung eines Dienſt⸗ ſiegels berechtigten Beamten ausgeſtelltes Zeugnis darüber, daß a. die Witwe nach dem Tode des Ehemannes, von welchem ſie ihr Recht herleitet ſich nicht wieder verheirathet hat, b. die Kinder leben und, ſoweit ſich darunter Mädchen im Alter von mehr als 16 Jahren befinden dieſe unverheirathet find, b 5 5 die Betreffenden, ſofern ſie im Auslande leben, die deutſche Staatsangehbrig ⸗ eit beſitzen, d. die Kinder nicht in eine militäriſche Erziehungs⸗Anſtalt aufgenommen find, oder wenn dies der Fall, in welche Anſtalt, ſeit wann, ob unentgeltlich oder zu welchem Penſions betrage; 0 3. die Beſtellung des Vormundes bei völlig verwaiſten Kindern. Dauernde Verlegung des Wohnſitzes in der Zeit bis zur Entſcheidung des An⸗ iſt dem Kriegsminiſterium, Unterſtützungs⸗Abheilung, ſofort anzuzeigen. Berl in, den 16, Juli 18887. 5 Kriegsminiſterium. (gez.) Bronſart v. Schellendorf. Nr. 7243. Vorſtehendes bringen wir zur öffentli en Kenntnis. Mannheim, den 30. Jannar 1888. 1 . Großh. Bezirksamt. Benſinger. Maskencoſtüme in ſchönſter Ausführung! a 1 0 Mationaltrachten, Charaktercoſtümt, Bominos in allen Größen und Farben, in Attas, Zanella und Chirting zum Ver⸗ leihen im Preiße von 1 Mart an. 3 Chirting; Zaum Selbſtanfertigen von Coſtümen empfehle: Samt, Atlas, Gold- und Silbertreſſen Spitzen, Franzen & Ilitter etc. zu den billigſten Preißen. trages Mein Lager in: Confirmandenkränzen, Hanoͤſchuhen, „ Stickereien & Spitzen, Knöpfen & ſonſtigen Befatzartizeln iſt aufs reichhaltigſte ausgeſtattet und empfehle ſämtliche Artikel zu den nied⸗ rigſten Preißen. 2 D. Freitag. — 2 eee 5 — Kränze eee Das Allerneuſte in Confirmandenkränze ſoeben eingetroffen. J. Haſſelbach. Zu Carneval! empfehle mein reichhaltiges Lagar in: 75 Carneval-Samten, farbigen Sattin-gattunen, Dekenntmachung. Die Erhebung der Ueberfahrtsgeb hren am Neckarfahrt Neckarhauſen betr. Nachdem häufig Streitigkeiten zwiſchen hieſigen Einwohner und den Ffärcher von Neckarhauſen wegen den Ueberfahrtsgebühren vorgekommen find, haben wir uns unterm 13. Juli d. J. an Gr. Bezirksamt Mannheim mit der Bitte gewendet, im Hinblick auf den Tarif vom 3 Jan. 1844 neuerliche Beſtimmungen über die Erhebung bezw. Ente l richtung der Ueberfahrtsgebühren am Neckarfahrt Neckarhauſen zu treffen. Dementſprechend hat Gr. Bezirksamt mit Verfügung vom 15. Dezember 184 Nr. 32722 die früheren bezüglichen Feſtſetzungen erneuert, bezw. beſtimmt, daß das in dem Erbbeſtandsbrief vom 3. Sept. 1745 den hieſigen Einwohner vorbehaltene Pripile, 2 2 2 1 W ium in Kraft bleibt. 5 N 9 e ſind für Benützung der Neckarfähre Neckarhauſeu von den Einwohnern . Ladenburg's folgende Ueberfahrtsgebühren zu entrichten: 7 0 b 1. für eine Perſon zu Fuß 8 5 5 2 Pfg. 2 45 r. 5 2. für einen Reiter und deſſen Pferd 3 5 0 90035 2 1. 8 38. für eine Chaiſe, Charabane, Bernerwagen und ſonſtiges leichtes 2 1 5 Fuhrwerk für je ein Pferd 1 . für jede dazu gehörige Perſon mit Außsznahme des Führers des Fuhrwerks 8 . 5 5 4. für einen leeren Wagen, oder ein beladenes Fuhrwerk, für je ein 1 Stück Zugvieh g 5 l 4 5 der Führer iſt frei; 5. für einen beladenen Schubkarren⸗ Mann und Karren 6. für je einen Ochſen, Kuh, Rind 5 7 * für gedes Stück kleines Vieh, als Kalb, Schwein, Schaf e. ne.. 8. für eine ganze Heerde des unter O. 3 7 gedachten Viehes nämlich 5 41 701. er über 50 Stück e i 1 M. 42 n 9. das doppelte der vorgemerkten Sätze: 5 2 K e 1) bei Eisgängen und hohem Waſſerſtand; nn K 90 der Nachtzeit und zwar wenn die Ueberfahrt geſchieht in den Monaten; 10 l de 10 ) Maf bis Ende Auguſt, zwiſchen abends 9 Uhr und morgens 4 Uhr, tg l. de 90 Naß April, September und Oktober zwiſchen abends 8 Uhr und morgegz a ct 0 , i 8) November bis Ende Februar zwiſchen abends 5 Uhr und morgens 7 Uhr 175 n Va Die Tarifſätze dürfen von Seiten der Färcher bei Vermeidung der durch den g : A nn 19455 80 0 Gr. Bezirksamts vom 10 Juli 1830 angedrohten Strafe nicht üer 1525 Fir en werden. b d Wir erſuchen deßhalb die Einwohner von jeder Ueberforderung der Färcher en 5 1 *. 2 8 weder anher oder der Gendarmerie Anzeige zu machen, damit gegen dieſelben auf Grun nn e des 8 134a d. P. St. G. B. eingeſchritten werden kann. U L . Ladenburg, den 21, Dezember 1874. f 1K ben L 5 Bürgermeiſteramt. 3 f „% 5 1 n regen No. 350. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnißnahm n Ne hieſigen Einwohner veröffentlicht. il den 255 Ladenburg, 3. Februar 1888. ubm Bürgermeiſteramt. 154 8 f A. Huben. 154 Tricot-Taillen 2 Winterqualität in Tric.⸗Taillen verkaufe zu ermäßigten Preißen. ner drr J. Haſſetbach. be bes ä re Ithaus zum Schiff. 5 N 5 Au s * 2 Hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich neben dem bekannten gu en B Heidelberger Bier auch helles Bier nach Pilſner Brauart eingeführt habe und bhp ſolches in Flaſchen verabreichen werde. Bei Abnahme von 10 Flaſchen fee bm der he ns Haus liefre einfaches Bier per Flaſche 20 Pfennig, Pilſner per Flasch! e Wr ai 25 Pfennig, ½ Flaſche 14 Pfennig W Wen e f Michael Loibl. — „ 8 12 Für Conſtrmanden! Ja Ich habe eine reiche Auswahl in den feinſten reinwollenen ſchware . enz Cachmirs, Tuch «. Nuckskins, ſowie alle Sorten weiße Stoffe für Henne friſch erhalten und bin durch vorteilhaften Einkauf in der Lage, ſolche zu ſeß rn, den billigen Preißen zu verkaufen. u . . Och Sternweiler. nue afé 88 * 1 Mk. 1.15 ies gebrannt von 1.40 Pfg. an per 1 Pfund 1 1852 in reinſchmeckender, kräftiger und großbohniger Waare. — Beſſere Qualſtäten ebenfalls zu ſehr billigen Preislagen empfiehlt Michael Nläß. Geſangbücher Evang. und kath. in reicher Auswahl zu billigen Preiſen. Kochbücher 5 L. Wucherer, 10 22 1 empfiehlt 1 allen Sorten bunten Cattunen & Wolleſtoffen ete f f Gch. Sternweiler. 2 . Buchbinder. . .