05 zen bei i Waal der Hoch eit der keit 18 denden h 3 010 e 00 0 ublikun w ö bier, Lrſchein jeden Arittwoch und Samstag und koſtet vierteljährlich 1 4 3 acht, daß mit illuſtiertem Anterhaltungsblakt 1 4 40 J ertl. Poſtproviſion. 7.5 4 Reklamen mit 20 Pf. berechnet. nanheff Nr. 11. 77 1 5 Politiſches. Berlin, 4. Feb. Der „Reichs⸗ und Staats ⸗ ger“ veroffentlichte geſtern Folgendes: 8 onzei Ung. Die Regierungen Deutſchlands und der dſter⸗ sruar ). reichiſch⸗ungariſchen Monarchie haben ſich zu der n auf ig Veröffentlichung ihres am 7. Oktober 1879 abge⸗ loende bi, ſchloſſenen Bündniſſes entſchloſſen, um den Zweifeln ein Ende zu machen, welche an den rein defenfiben Intentionen deſſelben auf berſchiedenen Seiten gehegt und zu verſchiedenen Zwecken verwerthet werden. Beide verbündete Regierungen find in ihrer Politik von dem Beſtreben geleitet, den Frieden zu erhalten und Störungen deſſelben nach Moglichkeit abzuwehren, fie find überzeugt, daß die Bekannntgabe des In⸗ halts ihres Bündnisvertrages jeden Zweifel hierüber ausſchließen wird und haben deshalb beſchloſſen, denſelben zu veröffentlichen. Der Text lautet: Abthl. 11 8 General- Anzeiger für Jadenburg u Iuſerate, welche am Tage vor dem Erſcheinen bis Mittags 12 Uhr in der Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden die einſpaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pf., Lokal- Anzeigen mit 6 Pfg. Vie größeren Aufträgen Rabatthewilligung. 1 Wiktwoch, den 8 Artikel II. Würde eines der Hohen contrahirenden Theile von einer anderen Macht angegriffen werden, ſo berpflichtet fich hiermit der andere hohe Contrahent, dem Angreifer gegen Seinen Hohen Verbündeten nicht nur nicht beizuſtehen, ſondern mindeſtens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den Hohen Mitcontrahenden zu beobachten. f Wenn jedoch in ſolchem Falle die angreifende Macht von Seite Rußlands, ſei es in Form einer activen Cooperation, ſei es durch militäriſche Maß⸗ nahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unter⸗ ſtützt werden ſollte, ſo tritt die im Artikel 1 dieſes Vertrages ſtipulirte Verpflichtung des gegenſeitigen Beiſtandes mit voller Heeresmacht auch in dieſem Falle ſofort in Kraft und die Kriegführung der beiden Hohen Contrahenden wird auch dann eine gemeinſame bis zum gemeinſamen Friedensſchluß. ö Artikel III. Dieſer Vertrag ſoll in Gemäßheit ſeines fried⸗ lichen Characters und um jede Mißdeutung auszu⸗ ſchließen, von beiden hohen Contrahenden geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverſtänd⸗ niſſe beider Theile und nach Maßgabe ſpecieller Einig⸗ ung mitgeteilt werden. Beide Hohe Contrahenden geben Sich, nachdem bei der Begegnung in Alexandrowo ausgeſprochenen Gefinnungen des Kaiſer Alexander der Hoffnung hin, daß die Rüſtungen Rußlands ſich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeit nicht erweiſen werden, und haben aus dieſem Grunde zu einer Mitteilung für jetzt keinen Anlaß, — ſollte ſich aber dieſe Hoffnung wieder Erwarten als eine irrtümliche erweiſen, ſo würden die beiden Hohen Contrahenden es als eine Pflicht der Loyalität erkennen, den Kaiſer Al xander mindeſtens vertraulich darüber zu verſtändigen, daß Sie einen Angriff auf einen von Ihnen als gegen Beide gerichtet betrachten werden müßte. Urkund deſſen haben die Bevollmächtigten dieſen Vertrag eigenhändig unterſchrieben und ihre Wappen beigedrückt. ö Geſchehen zu Wien, am 7. Oktober 1879. H. VII P. Reuß. Andräſſy. Berlin, 7. Feb. Es war wiederholt in den letzten Tagen berſichert worden, der Reichskanzler würde am heutigen Montag bei Beratung der Wehr⸗ vorlage im Reichstage erſcheinen, um das Wort zu einer politiſchen Rede zu nehmen. Etwaige Zweifel an dieſer Meldung find behoben, indem der Draht mitteilt, daß der Reichskanzler heute Mittag, kurz vor 1½ Uhr den Reichstagsſaal betrat. Auf der Fahrt von der Wilhelmſtraße bis vor das Reichs⸗ tagsgebäude in Berlin hatten ſich dichtgedrängte Volksmaſſen angeſammelt, welche den Fürſten Bis⸗ marck mit brauſenden Zurufen empfingen. Es geht daraus hervor, daß die Stimmung des Publikums eine erregte und zugleich gehobene iſt und daß — wie in Berlin, ſo im ganzen deutſchen Reich — das Volk mit Vertrauen auf ſeine führenden Staats⸗ männer blickt. Die hochgeſpannten Erwartungen, welche ſich an die politiſche Rede Bismark,s knüpfen, Wernz n; uf Balg In Erwägung, daß Ihre Majeſtäten, der Deutſche. Kaiſer, König don Preußen, und der 8 Kaiſer von Oeſterreich, König von Ungarn, es als bte Ihre unabweisliche Monarchenpflicht erachten müſſen. 0r für die Sicherheit Ihrer Reiche und die Ruhe 0 Ihrer Völker unter allen Umſtänden Sorge zu ihme (uit In Erwägung, daß beiden Monarchen, ähnlich zettſeden wie in dem früher beſtandenen Bundesverhältniſſe, 4d. 90 durch feſtes Zuſammenhalten beider Reiche, im Stande „ ſein werden, dieſe Pflicht leichter und wirkſamer zu „ erfüllen; Aab In Erwägung ſchließlich, daß ein inniges Zu⸗ Aaball ſammengehen von Deutſchland und Oeſterreich⸗Un⸗ 155 garn Niemanden bedrohen kann, wohl aber geeignet u. Pfüßh iſt, den durch die Berliner Stipulationen geſchoffenen Narl. europäiſchen Frieden zu konſolioiren haben Ihre Majeſtäten der Kaſſer von Deutſchland und der — Kaiſer von Oeſterreich, König von Ungarn, indem Sie einander feierlich verſprechen, daß Sie Ihrem be kein defenfiven Abkommen eine aggreſſive Tendenz f nach keiner Richtung jemals beilegen wollen, einen ien un Bund des Friedens und der gegenſeitigen Verteidigung en duch zu knüpfen beſchloſſen. 5 Hin Zu dieſem Zwecke haben Allerhöchſt dieſelben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: i „, Se. Majeſtät der Deutſcher Kaiſer „, Alkerhöchſt ihren außerordentlichen und bevollmächtig⸗ 2 . ben Botſchafter, Generalleutenant Prinzen Heinrich e, VII. Neuß zc. . 5 ö 45, Se. Majeſtät der Kaiſer von Oeſterreich, König von Ungarn, 0 Allerhöchſtihren Wirklich Geheimen Rat, Miniſter W des Kaiſerlichen Haußes und des Aeußern, Feldmar⸗ york ſchall⸗Leutenant Julius Grafen Andraſſy von Eſik⸗ 5 Szent⸗Kiraly und Kraszna⸗Horka ꝛc. ꝛc. 7ork welche ſich zu Wien am heutigen Tage vereinigt haben und nach Austauſch ihrer gut und genügend vor! befundenen Vollmachten übereingekommen find, wie 3 folgt: 5 udien Artikel I. i00 Sollte wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen 110 5 Wunſch der beiden hohen handen Eines der 2 8 beiden Reiche von Seſten Rußlands angegriffen be werden, ſo ſind die Hohen Contrahenden verpflichtet 9 einander mit der geſamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizuſtehen und demgemäß den Frieden nur gemein⸗ 1 ben ſiam und übereinſtimmend zu ſchließen. 1 gänge der letzten Tage in der Preſſe losgebrochenen find jedoch heute nur zu einem geringen Teile in Erfüllung gegangen. Es lag in der Rede des Reichs⸗ kanzlers, das ſichtbare Beſtreben, den durch die Vor⸗ Allarm unter leinen Umſtänden zu verſtärken. Faſt nd Amgegend. Nachſtehende Annoneen ⸗Erpeditionen: Alois Herndl in Wien, Adolf Steiner in Hamburg und ſämtliche Annoncen⸗Bureaux von Haaſenſtein und Vogler, Rudolf Moſſe, G. L. Daube und J. Varck und Comp. nehmen Inſerate für unz an. Inſerate ind von nachweisbarer Wirkſamleit. demonſtrativ friedliebend äußerte der Kanzler ſich hin⸗ fichtlich Frankreichs, deſſen neuem Präfidenten der Kanzler das Epitheton ormans der Friedliebende beilegte. Auch Seitens Rußlands „beſorgt“ der Kanzler keinen Angriff. Der Ausdruck iſt mit ächt diplomatiſcher Vorſicht gewählt und drückt ſowohl ein gewiſſes Vertrauen zur ſo ſtark bezweifelten ruſſiſchen Friedensliebe aus, als auch kann er dahin ausgelegt werden, daß Deutſchland wegen eines An⸗ griffes nicht beſorgt iſt, d. h. ihn ſchlimmſten Falles nicht zu fürchten braucht. Der Reichskanzler berief ſich in ſeiner Rede auf die Ausführungen, welche er vom gleichen Platze aus vor etwa Jahresfriſt habe verlauten laſſen; damals ſchien bekanntlich der Krieg auch in nahe Sicht gerückt zu ſein, der Kanzler beſtritt die Möglichkeit eines Waffenganges mit Frankreich nicht, ließ aber durchblicken, daß es der friedlichen Wege immer noch genug gebe, auf denen ſich wandeln laſſe. Heute nun bezieht ſich Bismarck auf dieſe ſeine frühere Rede, er gibt alſo auch heute noch die Möglichkeit eines Kriegsaus⸗ bruches zu, beſtreitet aber die Nähe einer Abſolulen Gefahr. Die Rede des deutſchen Reichskanzlers wird nach allen Seiten hin einen beruhigenden Eindruck nicht verfehlen, ſie wird auch die in den Zeitungen faſt aller Länder hochgehenden Wogen kriegeriſcher Betrachtungen glätten und Veranlaſſung ſein, daß der gegenwärtig vorherrſchende Peſſimismus einer ruhigeren Auffaſſung Platz macht. Jedenfalls aber hat die Veroffentlichung des Bündnisvertrages in St. Petersburg gewirkt und dieſe Wirkung iſt heute dem Reichskanzler genau bekannt. Es darf ſomit die Bismarck'ſche Rede, auch wenn ſie die im Publikum gehegten kriegeriſchen Er⸗ wartungen nicht befriedigt hat, als eine hoch be⸗ deutſame politiſche Kundgebung bezeichnet werden, — eine Kundgebung welche der europäiſchen Politik für Wochen und Monate die Richtung vorſchreiben dürfte. Daß dieſe Richtung ein vorwiegend friedliche iſt, das geht ſonnenklar aus Bismarcks Aeußerungen hervor, 5 f Berlin, 6. Feb. Der Reichstag begann die erſte Leſung des Anleihegeſetzes. Nachdem Fürſt Bismarck eine mit ſtürmiſchem Beifall aufgenommene Rede gehalten, erklärte Falken⸗ ſtein, er werde für die Wehrvorlage en-bloe-An⸗ nahme beantragen und in Konſequenz bei dieſem Geſetz in Rückſicht auf die politiſchen Verhältnifſe auch keine Debatte an die Anleihevorlage knüpfen. Helldorf, von Bennigſen, Behr und Rickert unter⸗ ſtützen den Antrag. Die Anleihe geht an die Bud⸗ getkommifſion. Es folgt die zweite Berathung der Wehr⸗ vorlage. 5 Frh. v. Falkenſtein beantragt deren en- bloc; Annahme. Bennigſen ſekundirt Bismarck: ich kann das Zeugnis ablegen, daß mir den verbündeten Regier⸗ ungen für ihr Entgegenkommen dankbar ſein werden, nicht nur als Beweis des Vertrauens des Reichs⸗ tages, ſondern als weſentliche Stärkung die dadurch die Friedensgarantien haben werden. Das Geſetz 5 wird in zweiter Leſung en-bloce angenommen. (Stürmiſcher Beifall). Nächſte Sitzung morgen: zweite Berathung der fünfjährigen Geſetzgebungs⸗ periode.