330] Nr. 71,000 Unter Bezugnahme auf die Geſetze vom 30. Januar 1879 (Geſ.- und Verordn.⸗Blatt S. 8) und vom 6. März 1879 (Geſetz.⸗ und Verordn.⸗Blatt S. 50, ſowie auf die V.⸗O. des Gr. Miniſteriums des Innern vom 18. Dezember 1879. (Geſ.⸗ und Verordn.⸗ Blatt S. 862) bringen wir im Nachſtehenden eine Belehr⸗ ung über Milzbrand zur öffentlichen Kenntnis. 0 Zugleich weiſen wir darauf hin, daß die Beſitzer am Milzbrand erkrankter Thiere nur dann einen Anſpruch auf Entſchädigung haben, wenn ſie die vorgeſchriebene Anzeige von der Erkrankung und falls dies den Umſtänden nach nicht möglich war, vor dem Den verehrlichen . Verenden des Tieres rechtzeitig erſtattet haben — ſich übrigens vor unbegründeten un⸗ fahrläſſigen Anzeigen über das Vorkommen des Milzbrandes hüten müſſen, da ihnen ſonſt die Koſten, welche aus derartigen Anzeigen erwachſen, zur Laſt fallen. Letzteres wird namen t⸗ lich dann der Fall ſein, wenn die thierärztliche Unterſuchung ergibt, daß ähnliche Er⸗ tante einführen mochten, ſolche vorher dem Vorſtand gefälligſt anmelden Freiw. Feuerwehr ſcheinungen, wie die in der amtlichen Belehrung bezeichneten, an den erkrankten oder um⸗ geſtandenen Vieh nicht vorhanden waren. n i Die Bürgermeiſterämter und Stabhaltereien des Bezirks haben die Bekannt⸗ machung ſowie die Belehrung in geeigneter Weiſe zur Kenntnis der Landwirte zu bringen und werden weiter beauftragt, falls ihnen eine Anzeige über das Auftreten des Milz⸗ brandes zugeht, vor Weiterbeförderung derſelben ſich darüber zu verlüͤſſigen, ob die Merkmale der in Frage ſtehenden Krankheit wirklich vorliegen, Die Gemeinden, in welchen der Milzbrand von Zeit zu Zeit vorkommt, werden an⸗ gewieſen, eine hinreichende Menge von gebranntem Kalk oder Cement in Tonnen oder Kiſten verſchloſſen vorrätig zu halten. „Belehrung über den Milzbrand. Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchuelk und tötlich verlaufende Krankheit, die bei anhaltender Trockenheit häufiger als bei feuchter Witterung vorkommt. 8 Der Milzbrand befällt hauptſächlich Ainder und Schafe, und Ziegen: zuweilen auch Hirſche und Rehe. . Ein plötzliches Verenden ſolcher Tiere ohne vorherige Krankheit, darf beſonders in Gegenden, in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, der Verdacht der Seuche erwecken. Die Tiere ſtürzen wie vom Schlage getroffen zuſammen verfallen in Krämpfe, zeigen ſeltener Pferde, Schweine am gemacht und bitten wollen. Geſang-⸗Verein Ladenburg, Samstag, den 7. Januar, abends 8 Uhr der in unſean Lokalitäten „Gaſthaus zum Schiff“ ſtattfindet, NB. Bezüglich der Einführung wird auf 8 8 der Statuten gu Mitglieder diene zur gefl. Nachricht, daz nach Der Vorſtand wir diejenigen, von unſeren Mitglieder, welche Unſer Samſlag, 21. Januar 1888, abends 8 Zlhr in den Räumen des Gaſthauſes „zum Anker“ ſtatt. Die Reſervemannſchaft kann ſich am Ball beteiligen gegen ein Eine geld von 50 Pfg. pro Mann. Zu recht zahlreicher Beteiligung ladet große Athemnot und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen kurz vor der Krankheit in f der Milch ab, Schafe entleeren einen blutigen Manche Tiere dieſen Fällen laſſen a rn. die Tiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; anfäng⸗ lich zittern ſie und ſind kalt; ſpäter wird die Hautoberfläſche wieder heiß. Die Tiere atmen haſtig und verraten große Angſt! Solche Fieberanfälle widerholen ſich gewöhnlich mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Der Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. Mitunter, hauptſächtlich an Kindern, kommen plötzlich ganz unregelmäßig geſtaltete Geſchwülſte an den Hinter⸗ oder Vorderſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, am Halſe oder Kopfe zum Vorſchein. Dieſe Geſchwüre find heiß und ihre Berührung iſt für das Tier ſchmerzhaft; oft hört man ein Geräuſch, wenn man mit der Hand über die Ge⸗ ſchwulſt hinwegfährt. Die Geſchwülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine bludwäſſerige Jauche. Am deutlichſten treten die Kennzeichen des Milzbrandes nach dem Tode hervor. Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf; der Körper wird nicht ſtarr und aus den natürlichen Körperöffnungen, beſonders aus Maul, Naſe und After fließt ſchaumiges dunkelrothes Blut. Wenn ſolche Zeichen an kranken oder toten Tieren bemerkt werden, ſo iſt hie von der Ortspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erſtatten. Solcherweiſe erkrankte Tiere dürfen nicht geſchlachtet werden: widrigenfalls der Be⸗ ſitzer jeden Anſpruch auf Entſchädigung verliert. Wo möglich ſind die erkrankten Tiere von den geſunden abzuſondern. An den erkrankten Tieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Ein⸗ ſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Behandlung ſteht nur den Tierärzten zu. Wegen der großen Gefahr der Anſteckung, Folge hat, dürfen Perſonen welche Verletzungen an den Händen oder andern unbedeckten Körpertheilen haben, kranke Tiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten der Tiere verboten. Zur Verhatung weiterer Milzbrandfälle iſt tion aller Oertlichkeiten und Geräte, mit welchen die lebenden oder toten milzbrandkranken Tiere in Berührung gekommen und die Beſeitigung der Streu und des Futters, das ſich der Umgebung der Tiere befand, unbedingt nöth ig. 5 ö Mannheim, den 23. Dezember 1887. Großh. Bezirksamt. Genz ken. Beſchluß. Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnisna wohner veröffentlicht. Ladenburg, den 27. Dezember 1887. 5 Bürgermeiſteramt. u ben. A. 9 iet un uchtrertri Acchnungsſtellungstabellen 5 Impreſſen für Waiſenrichter K. Molitor. Zur Wintersaison Haarſeil gezogen werden. Aerztliche die gründlichſte Reinigung und des infel⸗ der hieſigen Ein⸗ Betz. L eis vortütig bei ſtehen erſt nach mehrſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; in die nicht ſelten tötliche Krankheit zur Ladenburg. diesjohriger Vereinsball findet am 1 ein. Der Verwaltungsrat. J. Wolf. Sauerkraut, ſowie 1 Hahaus zum Schi. b Donnerſtag wird geſchlachtet. Morgens Wellfkeiſch reine Weine, wozu ergebenſt einladet Michael Loibl, 1 Wann 2 Geſtützt auf das Vertrauen, 2 Mittel volles egeben wird. 0 in⸗Expel den welches unſerem Anker⸗Pain⸗Expeller ſeit ea. 20 Jahren entgegen gebracht wird glauden wir hierdurch auch Jeue zu einem Verſuch einladen zu dürfen, welche dieſes beliebte Hausmittel noch nicht kennen Es ſſt kein Geheimmittel, ſondern ein ſtreus reelles, ſachgemäß zuſammengeſeztes Pröpargt, das Recht allen Gicht und Rheumatismus -Feidenden als durchans iu: verläſſig empfohlen zu werden verdient. Der beſte Beweis dafür, daß dieſes dem ſie andere pompbaft augeprieſene Heilmittel verſucht, doch wieder zum altbewährten Valin ⸗Exbpeller greifen. Vergleich davon überzeugt, daß ſowol reißen ꝛc. als auch Zahn ⸗, Kopf- und NRückenſchmerzen, Sete am ſicherſten durch Expeller⸗Einreibungen verſchwinden. von 50 Pig. bezw. 1 Mk. ermöglicht auch Unbemittelten die Auch a eben wie zahlloſe Erfolge dafür bürgen, daß das meiſten Apotheken, Haupt⸗Depot: Marten Apothete in Nürnberg. Nähere Auskunft erteilen: F. Ad. Richter & Cie. in Rudolſtadt, Dhlleingen Vertrauen verdient, liegt wol darin, daß viele Kranke, nach⸗ Sie haben ſich eben dert rheumatiſche Schmerzen wie lieder Der billige Preis ig. olge Geld nicht unniiz aus⸗ Man hüte ſich vor ſchädlichen Nachahmungen ud nehme nu ler mit der Marke Anker als echt an erte %. Spezialität Probebrunnen ſind Beſtellungen nimmt Johann Brechtel runnen- & Waſſerleitungsgeſchäſt Kudwigshafen a. 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