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Wahlbezirke Wahllokal Wahlvorſteher Wahlvorſtehers. Die ganze Gemeinde. e e Gmdrt. Remelius. Die ganze Gemeinde. 5 e Zieher. Gmdrt. Keller II Die ganze Gemeinde. * 4 1 Hartmann. Gemeinderatcöfer. Dies wird mit dem Anfügen öffentlich verkündet, daß die Wahlberechtigten ihre Stimmen nur in dem Wabllokal abgeben dürfen, welchem ihre Wohnungen nach obigem Verzeichniß zugeteilt ſind, daß ferner nur ſolche Wähler zugelaſſen werden dürfen, welche in die Wählerliſte dieſes Bezirks eingetragen find, und daß insbeſondere eine Stellver⸗ tretung zur Stimmenabgabe abſolut unzuläſſig iſt. Die Bürgermeiſterämter des Bezirks werden beauftragt, vorſtehendes durch An⸗ ſchlag an die Gemeindetafel und durch Verkündigung mit der Schelle in der Gemeinde ſpäteſtens his zum 16. d. ts. erſtmals und dann noch am Tage vor der Wahl in üblicher Weiſe öffentlich zu verkünden und den Herrn Wahlvorſtehern und ihren Stell⸗ vertretern ſchriftlich gegen Beſcheinigung zu eröffnen. Wir empfehlen den Bürgermeiſterämtern und den Herrn Wahlvorſtehern bezw. deren Stellvertretern die genaueſte Befolgung der durch das Wahlgeſetz und durch das Reglement gegebenen Vorſchriften. Ganz beſonders iſt darauf zu achten : a. daß am 16. d. Mts. die zwei Wählerliſten nach Anleitung des 3. Abſatzez von 8 2 und des 2. Abſatzes von g 4 des Wahlreglements abgeſchloſſen werden und daß nach erfolgtem Abſchluß der Mählerliſte jede fernere Aufnahme von Wählern unterſagt iſt; g b. daß auf den zwei Wählerliſten die vom Gemeindevorſtand zu unterſchreibende Beſcheinigung Über Beginn und Dauer der öffentlichen Anflage nicht fehlt, daß in den beiden Wählerliſten Striche und Nachträge am Rande vom Ge⸗ meindevorſtande beurkundet, mit Datum verſehen und unterzeichnet werden, daß wie der beſtimmte Tag des Beginns der Auflage ſo auch der des Ab⸗ ſchluſſes pünktlich eingehalten und die zweite Wählerliſte mit der vom Gemeinde⸗ vorſtande unterzeichneten Beurkundung vollſtändiger Uebereinſtimmung mit dem Hauptexemplar verſehen werde. f daß der Protokollführer die erfolgte Stimmabgabe jedes Wählers neben dem Namen desſelben in der dazu beſtimmten Nuhrik der Wählerliſte vermerkt; daß das Wahlprotokoll, die Gegenliſte ſowie die Wählerliſte beim Schluſſe der „Wahlhandlung von dem geſammten Wahlvorſtande zu unterſchreiben ſind. 3 e, We ermeieninter werden veranlaßt, umgehend anher anzuzeigen, daß ſie ieſer 5 2 55 erfügung Kenntniß genommen haben. 255 2 N . 0. d. Mannheim, 3. November 1886. n Großh. Bezirksamt. Siegel. i zur 9185 praktiſchen und naturgemäßen Erlernung franzöſiſchen, engliſchen, lalieniſchen, ſpanniſchen & ruſſiſchen Geschäfts- & Umgangssprache Eine neue Methode, in 3 Monaten eine Sprache ſprechen, ſchreiben 1 und leſen zu lernen. e „ Zum Selbſtunterriht . Dr. Nichard 5. Roſenthal. Franzöſiſch—Engliſch—Spanniſch, komplet in je 15 Lektionen A 1 M. Italieniſch — Ruſſiſch, complet in je 20 Lektionen a 1 Mk. Schlüſſel dazu à 1 Mk. 50 Pfg. f Probebriefe aller 5 Sprachen à 50 Pfg. portofrei. Leipzig. Rosenthal'sche Verlagshandlung Auf 10 gooſe e ö 1 7 — 2 1 Treffer. III. Paden-Vadener Lotterie II Freilos. Haupt- und Schluß-Ziehung am 1.—3. Dezember 1886. 3000 Gewinne i. 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