n dem Ißboden er Untere ſalb 8 7 . dm 25. 10 die gercälth; , em Dorfe di n Jveffl wn ährigen Sf urde und 11 angeſtffee z war. Auß ur deten ien zu haben, f iltenzerwiktz achen, zu . Bater dez g et, darhuf nd daa Haag h abe in g bon det Garch beſtürken dur de s der Sah . au leugnen iat heutigen Ste s Motde, b garetha Dei ingnis beutel Tal . 3, 4 tegte. Di J trichs zun ene Ohruing gun begangen in u önnen. quoll eg fü nblit, dt nt dem Sbolt dil der Nihil, de lungen nent er In den brechen nile ther dat Dir, vum el Gutt f da ich ch in unschuld Dang ſchte und digten de „ Jh khh c welche h tui aus S0 vorgen def Selunden ber lte er dug tt, dus K. J globe u halt für cl gen, nut aul ah Todes-Anzei odes-Anzelge. In Erfüllung einer traurigen Pflicht die ergebene Anzeige von dem heute früh 8½ Uhr nach langem und schweren Leiden erfolgten Hinscheiden unserer lieben Mutter, Schwieger und Grossmutter Magd. Gärtner 5 Hauptlehrers-Witwe. Mit der Bitte um stille Teilnahme. Die trauernden Hinterblieben Heidelberg, 3. Oktober 1886. Maria en. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Tode unseres unvergesslichen Gatten, Bruder und Onkels des Herrn Adam Stumpf, für die reiche Blumenspende, die zahlreiche Leichenbe- gleitung, dem Männergesangverein, sowie dem Cäcilien- verein für den erhebenden Trauergesang sprechen wir hiermit unseren tiefgefühlten Dank aus. Ladenburg, 3. Oktober 1886. Die trauernd Hinterbliebenen. 5 trick wolle 5 ddlas Pfund von 2 M. an g habe in großen Quantitäten für Winterbedarf erhalten und verkaufe ich ſolche, trotz des enormen Aufſchlages zu den bisherigen billigen Preiſen. Maſchinen⸗Strickerei von J. Hasselbach in Ladenburg 0 90 empfiehlt ſich zu bevorſtehender Herbſtzeit zum Verſtricken von N Anſtrichen von Strümpfen und Socken bei 19 f billigſten Strickpreiſen. 855 1 ꝛc 15 nter kleider für Herren Damen & Kinder. Winteruaare Syſtem Prof. Dr. Jäger. Garantie für ächt reine Wolle. 0 Dieſe Unterkleider haben dieſelben Vorzüge wie die ächt Jäger'ſchen und ſind bedeutend billiger. Fabrik⸗Niederlage bei D. Freitag. Farbige bwoll. Hemden 5 für Kinder in ver chiedenen Größen ganz billi I. zur Wahl von 2 Vertretern der umlagepflichtigen Ausmüͤrker. (Nr. 3321.) Die Wahl von 2 Vertretern der umlage pflichtigen Aus⸗ märker findet 5 e 25 Mittwoch den 20. Gftober 1886 4 in der Zeit von morgens 9 Uhr bis 11 Uhr im Rathausſaale dahier ſt t und werden hierzu alle Wablberechtigten unter dem Anfügen eingeladen, daß die Vertretung der umlagepflichtigen Ausmärker, falls eine Wahl des Ver⸗ treters (der Vertreter) nicht zu Stande kommt, bis zur nächſten Neuwahl ruht. Zur Wahl werden nur diejenigen umlagepflichtigen Ausmärker zu gelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen find. II. Zur Wahl von 1 Vertreter der umlagepflichtigen nichtbürgerlichen Ein⸗ wohner. Die Wahl von 1 Vertreter der umlagepflichtigen nichtbürgerlichen Ein⸗ wohner findet Donnerstag, den 21. OGſtober 1886 in der Zeit von morgens 9 Uhr bis 10 Uhr im Rathausſaale dahier ſtatt und werden hierzu alle Wahlberechtigten unter dem Anfügen eingeladen, daß die Vertretung der umlagepflichtigen nichtbürgerlichen Einwohner falls eine Wahl des Vertreters (der Vertreter) nicht zu Stande kommt, bis zur nächſten Neuwahl ruht. Zur Wahl werden nur diejenigen umlagepflichtigen nichtbürgerlichen Einwohner zugelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen find. Das Wahlrecht wird in Perſon oder durch einen Stellvertreter oder durch Einſendung eines ſchriftlichen mit Unterſchrift des Wählers verſehenen Wahlvorlchlaas ausgeübt. Das Recht zur Vertretung eines Wahlberechtigten muß auf Verlangen der Wahlkommiſſion nachgewieſen werden. Wählbar iſt j⸗der Staatsbürger, welcher auch in den Gemeinderat wählbar iſt. Ausgeſchloſſen ſind ſomit nur Perſonen: 1. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt find, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer Strafe verurteilt worden find, oder welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder teilweiſe entzogen iſt; 2. die als Soldaten im wirklichen Dienſte ſtehen; 3. über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet iſt, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünd Jahre nach dem Schluſſe deſſelben, ſofern ſie nicht nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; 4. die mit dem Bürgermeiſter oder einem anderen Mitglied des Gemeinde⸗ rats in auf- oder absteigender Linie, oder im 2. oder 3. Grad der Seiten⸗ inie verwandt oder verſchwägert ſind. . Ladenburg, 5. Oktober 1886. Der Gemeinderat. A. Huben. Bewährtestes SFärkemittel Enthält alle nsthigen Zusätze MAC ANS Doppel-Stfärke Dedberaſſ Vorrang A 28 Pf. pr. d Garton einiger Fabrikant H. Maß in Ulm. ewa b. Mar * J Stehkragen für Herren empfehle in vorzüglicher Waare. uo juvnd. ſchwarz, weiß und farbig. Neueſte Fagon. Billige Preiße bei See Großes Lager in: Damen⸗ & Kinderſchürzen