Vekannkmachung. (3115.) Die Bachſchau betr. Die Großh. Waſſer⸗ und Straßen- bauinſpektion Heidelberg hat in Ein⸗ verſtöndnis mit Gr. Bezirksamt die Bach chan am Kanzelbach bezw. Loos ⸗ graben hieſ. Gemarkung auf Freitag, 24. ds. Mts. nachmittags 3 Uhr angeordnet. Anfang am Wehr zunächſt dem Roſenhof. Hierzu werden die Werkbeſitzer, Ufereigentümer u. ſonſtige Intereſſenten zur Teilnahme eingeſaden. Ladenburg, 16. Sept. 1886. Gemeinderat. A. Huben. Brehm. Bekanntmashung. Nr. 3110. Die Lieferung des Mehl⸗ bedarfs für das katholiſche Günther⸗ ſche Waiſenhaus hier pro 1. Oktober 1886 b's 1. April 1887 ſoll im Sub⸗ miſſionswege vergeben werden; desfall⸗ ſige Angebote find längſtens bis Freitag, den 24. d. Mts., nachmittags 3 Uhr verſchloſſen und mit der Aufſchrift ver⸗ ſeben „Mehllieferung für das kath. Güntherſche Waſſenhaus“ anbet ein⸗ zureichen. Die näberen Bedingungen können diesſeits eingeſehen werden. * den 17. Sept. 1886. Gemeinderat. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. 5 Arbeitgeber, welche Arbeiter be⸗ ſchüftigen, die der Gemeindekrankenver⸗ ſicherung unterliegen, machen wir darauf aufmerkſam, daß ſolche nach 8 49 des Reichsgeſetzes über die Krankenverſicher⸗ ung der Arbeiter ſpäteſtens am 3. Tage noch Beginn der Beſchäftigung anzu⸗ melden und ſpäteſtens am 3. Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältniſſes wieder abzumelden ſind und daß nach 8 81 des angeführten Geſetzes, derjenige, welcher einer ihm obliegenden Anzeige⸗ pflicht nicht nachkommt, mit Geld bis zu 20 Mk. beſtraft werden kan 8 Ladenburg, 16. Sept. 1886 Verbandsvorſtand. A. Huben. Brehm Bei mir kann jeden Tag gekeltert werden. Die Obſtmühle wird durch Waſſer betrieben. Ih. Walter, Ladenburg. Wegen Wegzug verkauft Dora Maier im Hauſe des Martin Münz (Neue Anlage) al⸗ lerlei entbehrlichen Hausrat gegen Bar⸗ zahlung. Neue Hüringe per Stück 6 Pfennige Pune billig, baar oder Raten Oeffentliche Rufforderung zur Erneuerung der Einträge von Vorzugs und Unterpfandbrechlen. (Nr. 3001.) Diejenigen Perſonen, zu deren Gunſten Einträge von Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechten länger als 30 Jahre in den Grund⸗ oder erpfandsbüchern der Unterpf 1 8 555 Ladenburg, Amtsgerichtsbezirkes Mannheim 1 ieben ſind, werden hiermit auf Grund des Geſetzes vom 5, Juni 1 8 der Unterpfandsbücher betr. (Reg.⸗Bi. S. 219) und des Geſetzes vom 28. Januar 1874, die Mahnungen bei dieſen Vereinigungen betr. (Geſ. u. VB.⸗Bl. S. 43) aufgefordert, die Erneuerung derſelben bei dem unterfertigten Gewähr⸗ oder Pfandgerichte unter Beobachtung der im 8. 20 der Vollzugsverordnung vom 31. Januar 1874 (Geſ.⸗ u. V.⸗Bl. S. 44) borgeſchriebenen Formen nachzuſuchen, falls ſie noch Anſprüche auf das Fort⸗ beſtehen dieſer Einträge zu haben glauben, und zwar bei Bermeidung des Rechtsnachteiles, daß die innerhalb 6 0 7 10 nach dieſer Mahnung nicht rneuerten Einträge werden geſtrichen werden. 15 Dabei wird bekannt 8 daß ein Verzeichnis der in den Büchern genannter Gemeinde ſeit mehr als dreißig Jahren eingeſchriebenen Einträge in dem Gemeindehauſe zur Einſicht offen liegt. Ladenburg, den 4. Sept. 1886. Das Gewähr u. Pfandgericht. Der Rereinigungskommiſſär. A. Huben. J. Brehm. Dekanntmachung. Die Erneuerungswahlen zur Kreis verſommlung, hier die Wahlen der Abgeordneten durch die Wahlmänner betr. Wir geben hiermit bekannt, daß in dieſem Jahre durch die Kreiswahlmänner im Wahlbezirke Mannheim 6 Abgeordnete nebſt Stellvertreter und im Wahlbezirk Laden burg, der nach Beſchluß der Kreisverſammlung aus den Gemeinden Ladenburg, Schries⸗ heim, Ilvesheim und Neckarhausen beſteht, 1 Abgeordneter nebſt Stellvertreter zu wählen ſind. Es werden die nach 8 30 dez Verwaltungsgeſetzes bei der Wahl der Kreisabge⸗ ordneten wahlberechtigten Grundbeſitzer und Gewerbetreibenden des Amtsbezirks aufge⸗ fordert behufs Teilnahme an der bevorſtehenden Kreisabgeordnetenwahl ſpäteſtens bis 1. Oktober d. Is. ihre Wahlberechtigung beim Bezirksamte schriftlich anzumelden. Die Anmeldungen haben zu enthalten die Angaben: 1. Des Vor⸗ und Zunamens und des Standes des ſteuerpflichtigen Grundbe⸗ ſitzers bezw. Gewerbetreibenden. 2. Des Wohnortes und der Hauptniederlaſſung desſelben. 3. Ob derſelbe volljährig oder minderjährig bezw. entmündigt iſt; letzternfalls die An⸗ gabe des Namens und Wohnorte des Vormundes. 4. Bei Frauen, wenn ſie verheiratet ſind, weiter die Angabe des Namens, Standes und Wohnortes des Ehemannes. 5. Bei Körperſchaften und Altiengeſellſchaften, Standes und Wohnortes des Stellvertreters. Außerdem iſt der Anmeldung beizufügen ein Nachweis über die von dem Steuer⸗ pflichtigen oder von ſeinen Ffamilienvorfahren ſeit mindeſtens 5 Jahren — das laufende Steuerjahr mit gerechnet — in dem Kreiſe verſteuerten Grund bezw. Gewerbeſteuerkapitalien. Der obenerwähnte 8 30 des Verwaltungsgeſetzes lautet: Dieſen Kreiswahlmän⸗ nern treten zum Zweck der Wahl der Abgeordneten in die Kreisverſammlung als Wahlbe⸗ rechtigte bei: 1. Die im Wahlbezirke wohnenden Grundeigentümer oder deren geſetzliche Vertreter, ſofern ſie in dem Kreiſe an Liegenſchaften ein Grundſteuerkapital von 70 000 Mk. beſitzen, welches von ihnen oder ihren Familienvorfahren verſteuert wird. 2. Dieje⸗ nigen, welche unter denſelben Bedingungen Gewerbekapitalien im, der Kreisbeſteuerung unterliegenden, Steueranſchlage von mindeſtens 150 000 Ml. verſteuern. Der Fiskus und andere Körper ſchaften — die Aktiengeſellſchaften inbegriffen aber mit Ausſchluß der Gemeinden — nehmen, wenn ſie mit Rückſtcht auf ihren Allein⸗ beſitz an Grundeigentum oder Gewerbskapitalien wahlberechtigt ſind, durch Stellvertreter an der Wahl teil. Mannheim, 30. Auguſt 1886. 1 Großh. Bezirksamt. Siegel. Beſchluß. 3 Nr. 2994. Vorſtehende Verkündigung wird hiermi öſfentlicht. Ladenburg, 3. Sept. 1886. e N 5 Bürgermeiſteramt. e 15 0 A. Huben. Brehm. 1 Fr. Ackermann Buch- & Musikhandlung. Weinheim a. d. B. 0 Reichhaltiges Lager aus allen Füchern der Litteratur & Musik. Lehrmittel, Atlanten und Globen, Geschenkwerke, Schreibmaterialien. Poſt⸗ u. Schreibpapiere in allen Qualitäten, Geſchäftsbücher und Comptoir⸗Utenſilien. Kautschukstempel in jeder beliebigen Nusführung nach Vorſchrift prompt und billigſt. 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