nekanntmnchung . Die Erneuerungswahlen zur Kreis perſammlung, hier die 4 Wablen der Abgeordneten durch die Wahlmänner betr. 8 Wir geben hiermit bekannt, daß in dieſem Jahre durch die Kreiswahlmänner im Wahlbezirke Mannheim 6 Abgeordnete nebſt Stellvertreter und im Wahlbezirk Laden⸗ burg, der nach Beſchluß der Kreisverſammlung aus den Gemeinden Ladenburg, Schries⸗ beim, Ilvesheim und Neckarhausen beſteht, 1 Abgeordneter nebſt Stellvertreter zu wählen ſind. Es werden die nach 8 30 des Verwaltungsgeſetzes bei der Wahl der Kreisabge⸗ ordneten wahlberechtigten Grundbeſitzer und Gewerbetreibende des Amtsbezirks aufge⸗ fordert behufs Teilnahme an der bevorſtehenden Kreisabgeordnetenwahl ſpäteſtens bis 1. Oktober d. Js. ihre Wahlberechtigung beim Bezirksamte schriftlich anzumelden. Die Anmeldungen haben zu enthalten die Angaben: 1. Des Vor⸗ und Zunamens und des Standes des ſteuerpflichtigen Grundbe⸗ ſitzers bezw. Gewerbetreibenden. 2. Des Wohnortes und der Hauptniederlaſfung desſelben. 8. Ob derſelbe volljährig oder minderjährig bezw. entmündigt iſt; letzternfalls die An⸗ gabe des Namens und Wohnorte des Vormundes. 4. Bei Frauen, wenn ſie verheiratet ſind, weiter die Angabe des Namens, Standes und Wohnortes des Ehemannes. 5. Bei Körperſchaften und Altiengeſellſchaften, Standes und Wohnortes des Stellvertreters. Außerdem iſt der Anmeldung beizufügen ein Nachweis über die von dem Steuer⸗ pflichtigen oder von ſeinen Familienvorfahren ſeit mindeſtens 5 Jahren — das laufende Steuerjahr mit gerechnet — in dem Kreiſe verſteuerten Grund bezw. Gewerbeſteuerkapitalien. Der obenerwähnte 8 30 des Verwaltungsgeſetzes lautet: Dieſen Kreiswahlmän⸗ nern treten zum Zweck der Wahl der Abgeordneten in die Kreisverſammlung als Wahlbe⸗ rechtigte bei: 1. Die im Wahlbezirke wohnenden Grundeigentümer oder deren geſetzliche Vertreter, ſofern ſie in dem Kreiſe an Liegenſchaften ein Grundſteuerkapital von 70000 Mk. beſitzen, welches von ihnen oder ihren Familienvorfahren verſteuert wird. 2. Dieſe⸗ nigen, welche unter denſelben Bedingungen Gewerbekapitalien int, der Kreisbeſteuerung unterliegenden, Steueranſchlage von mindeſtens 150 000 Mk. verſteuern. Der Fiskus und andere Körper ſchaften — die Aktiengeſellſchaften inbegriffen aber mit Ausſchluß der Gemeinden — nehmen, wenn ſie mit Rückſtcht auf ihren Allein⸗ beſitz an Grundeigentum oder Gewerbskapitalien wahlberechtigt ſind, durch Stellvertreter an der Wahl teil. f Mannheim, 30. Auguſt 1886. 8 5 Großh. Bezirksamt. e Siegel. i Beſchluß. 5 Nr. 2994. Vorſtehende Verkündigung wird hiermit veröffentlicht. 75 Ladenburg, 3. Sept. 1886. 7 . 5 Bürgermeiſteramt. A. Hu ben. Brehm. Sftehäüragen Gummi- Wäsche empfehle in vorzüglicher Waare. 8 D. FREITAG. Kragen⸗ und Zavnſchettenknöpfe eee 5 7 Amlegkragen uehocſuvys. 5 Hemden, Hoſen, Jacken etc. von W. 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Diejenigen Perſonen, zu deren Gunſten Eintrage von Vorzugs⸗ und Unterpfandsrechten länger als 30 Jahre in den Grund⸗ oder Unterpfandsbüchern der l Gemeinde Ladenburg, Amtsgerichtsbezirkes Mannheim eingeſchrieben find, werden hiermit auf Grund des Geſetzes vom 5. Jun 1860, die Bereinigung der Unterpfandsbücher betr. (Reg.⸗Bl. S. 218) und des Geſetzes vom 28. Januor 1874, die Mahnungen bei dieſen Vereinigungen betr. (Geſ. u. V.⸗Bl. S. 43) aufgefordert, die Erneuerung derſelben bei dem unterfertigten Gewähr⸗ oder Pfandgerichte unter Beobachtung der im g, 20 der Vollzugsverordnung vom 31. Januar 1874 (Geſ.⸗ u. V. Bl JS 44 vorgeſchriebenen Formen nachzuſuchen, falls ſie noch Anſprüche auf das Fork⸗ beſtehen dieſer Einträge zu haben glauben, und zwar bei Bermeidung des Rechtsnachteiles, daß die innerhalb 6 Monaten nach dieſer Mahnung nicht erneuerten Einträge werden geſtrichen werden. Dabei wird bekannt gemacht, daß ein Verzeichnis der in den Büchern genannter Gemeinde ſeit mehr als dreißig Jahren eingeſchriebenen Einftage in dem Gemeindehauſe zur Einſicht offen liegt. Lodenburg, den 4. Sept. 1886. Das Gewähr u. Pfandgericht. Der Nereinigungs kom miſſär, A. Huben. J. rehm. * der ſo beliebten, weil den Spielern ungewöhnlich g neige 2. Ziehung Chancen bietenden und erlaubten . III. Baden-Badener Lotterie mit 6500 Gewinne i W. von 250000 M. mit Haupttreffer zu 30000 90 000, 15000, 10000 M. u. a. m., iſt ſchon am 28. Sept. d. J. 1 Tooſe dann nur 4 M. 20 Pf. Voll⸗Looſe auch für die 3. Ziehung am 1—3. Dez. d. J. blos 3 M. 30 Pf. exl. Porto bei der Generalagentur Jooß & Ströbel in Baden⸗Baden und Heſk⸗ bronn am Neckar. Thätige und zuverläſſige Verkäufer werden ſtets noch al lerwil vis unſer günſtigen Bedingungen angenommen durch obige Generalagentur, Tooſe zur 2. Ziehung müſſen bis 21. d. erneuert werden. International- Lehrinstitut. 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