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S. 2670, einen Zie⸗ gelofen zu errichten. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, mit dem Anfügen, daß eſwaige Einwendungen binnen 14 Tagen bei dem diesſeitigen Bezirksamte oder dem Gemeinderat Ladenburg, an welchen beiden Stellen die Pläne und Befchreibungen zur Einficht offen liegen, anzubringen ſind, widrigenfalls dieſelben, wenn nicht auf pripatrechtlichen Titeln beruhend, als verſäumt gelten. Mannheim, 7. Juli 1886. Großh. Bezirksamt, v. Ba bo. Prima Saatwicken und Weiß ⸗Nübſamen empfiehlt billigt Auguſt Kaufmann Wwe., Ladenburg. Scheuerplatz zu vermieten. Näh. bei Mch. Bläß. Zu verkaufen ein faſt neuer Wagen mit Bord⸗, Heu⸗ und Holzleitern, ſowie verſchiedene da⸗ zu gehörige Ketten; ferner ein faſt neuer Hinter⸗Pflug nebſt Egge. Wo ſagt die Expedition d. Bl. Zu vermieten ein 1 . Keller in dem Kellereigebäude dahier. Ein ordentlicher Junge kann das Barbirgefchäft erlernen bei Louis Veit, Wundarztneidiener, Großſachfen. 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Juli die bepflanzten Grundſtücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft ſchriftlich anzugeben. Behörde eine Beſcheinigung. In Betreff der erſt nach dem 15. Juli bepflanzten Grundſtücke muß die Anmel⸗ dung ſpäteſtens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden. a Die Tabakpflanzer werden mit Bezugnahme hierauf in Kenntnis geſetzt, daß ſie die Impreſſen zu ihren Anmeldungen, wie ſeither, bei den Untererhebern ihres Wohnorts in Empfang nehmen können, daß ſie aber ſodann die von ihnen auf Seite 2 Spalte 1 —4 mit den erforderlichen Angaben verſehenen Impreſſen, alſo ihre Anmeldungen zur Steuer, wie ſeither beim Untererheber desjenigen Orts abzugeben haben, in deſſen Ge⸗ markung die angepflanzten Grundſtücke liegen. Man macht dabei aufmerkſam, daß die Einreichung der Anmeldungen genau inner⸗ halb der oben bezeichneten Friſten erfolgen muß, weil die Nichteinhaltung der letzteren unnachſichtlich Strafen nach ſich zieht. Ueber die erſolgte Anmeldung erhalten die Tabakpflanzer von den Untererhebern eine Beſcheinigung. Es liegt im weſentlichen Intereſſe der Tabakpflanzer, daß ſie dieſe Beſcheinigung längere Zeit ſorgfältig aufbewahren, um ſich nötigenfalls über die wirklich erfolgte Anmeldung ausweiſen zu können. Mannheim, den 29. Juni 1886. Großh. Hauptzollamt. Baumann. Nr. 2353. Vorſtehendes wird hiermit zur Kenntnisnahme der hieſigen Tabak⸗ pflanzer veröffentlicht. 5 Ladenburg, den 8. Juli 1886. Bürgermeiſteramt. Huben. Derſelbe erhält darüber von der gedachten 7 2 5 Brehm. Jasthaus zum Schiff. Moraen früh 9 Uhr Wellfleiſch nebſt hochfeinem Bier aus der Gräflich von Oberndorff'ſchen Brauerei Edingen. Abends hausgemachte Würſte wozu freundlichſt einladet J. 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