Bekanntmachung. 8 Die Prämiierung von Ziauchtſtuten und Stut⸗ fohlen betr. Die Befitzer von Zuchtſtuten und Zuchtfolen, welche ſich um Zuchtpreiſe bewerben wollen, können die Bedingungen die ſeits einſehen. Anmeldungen hiezu müſſen längſtens am 10. Juli d. J. bei unterzeichnetem Bürgermeiſteramt gemacht werden. Ladenburg, 9. Juli 1886. Blürgermeiſteramt. A. Huben. Holzverſteigerung. Die Großh. Bezirksforſtei Heidelberg verſteigert aus den hieſigen Domänen⸗ waldungen mit Borgfriſt Montag, den 12. Juli, früß halb 10 Ahr im Hirſch in Ziegelhauſen aus den Schlägen: Schleifmühlberg, Kreuzſchläge, Kalkofenberg und Brunnen⸗ berg bei Schönau: 502 Ster eichenes Schälprügelholz II. Kl.; aus der Ab⸗ teilung Rieſenberg bei Wilhelmsfeld: 11 Ster forlen Prügelholz II. Kl; ſodann aus den Abteilungen Kirchberg, Pergel, Becherbuckel und Mofelbrunnen bei Ziegelhauſen: 12 Looſe unaufbe⸗ reitetes Reiſig auf Haufen. Die Domänenwalthüter Kuhn in Schönau, Sauer in Wilhelmsfeld und Sattler in Ziegelhauſen zeigen die Hölzer auf Verlangen vor. Freiwillige Feuerwehr 5 Ladenburg. Der Abmarſch nach Mosbach zur Verſammlung des Landes feuerwehrver⸗ eins findet am Sonntag den 11. d. Mts., Morgens 5 Uhr unter dem Komando des Obmannes Peter Vor⸗ geitz ſtatt. Ladenburg, 8. Juni 1886. Verwaltungsrat der freiw. Feuerwehr. Hartmann. Künſilichen Zahnersatz ep. Behandlung der Zähne beſorgt gut J. Eckard, 5 Zahntechniker. Sprechſtunden jeden Freitag von 8 212 uhr bei Herrn Kreter, (Bierkeller.) Zwelſchgen neue türkiſche per Pfund 15 Pfg. Bohnen 1 17 10 1 Erbſen 17 77 1 1 und ſehr gute Qualität empfiehl . C. Stenz. Zu vermieten ein geräumigtes Magazin Georg Kayſer, Ladenburg. Bei J. Schowalter Roſenhof iſt jedes Quantum neues Kornſtroh (geeignet für Strohſeiler) zu haben. Brehm. * gZBiekanntmachung. ene a 1 Wir ſehen uns veranlaßt, nachſtehende Beſtimmungen der Verordnung Großh.“ Miniſterlums des Innern vom 5. Mai d. J. zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 1. Das Familienhaupt, in deſſen Wohnung ein Typhuskranker ſich befindet, — in Fällen der Verhinderung der Vertreter des Familienhauptes. — iſt verpflichtet, für Abſonderung des Kranken zu ſorgen. Der Zutritt zu den für den Aufenthalt des Kranken benützten Räumlichkeiten iſt nur deſſen nächſten in dem gleichen Hausſtande lebenden Angehörigen, Aerzten, den zur Pflege erforderlichen Perſonen, ſowie Geiſtlichen und Notaren geſtattet. Die Abſonderung hat fortzudauern, bis der Kranke acht Tage außer Bett zugebracht hat oder der behan⸗ delnde Arzt die Krankheit für beendigt erklärt. 2 In ein anderes Wohngebäude darf der Kranke nur mit Genehmigung des Be⸗ zirksarztes oder des Bezirksamtes ſich begeben oder verbracht werden. 3. Auch der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen die Leiche eines am Typhus Geſtorbenen ſich befindet, iſt nur den nächſten Angehörigen, Aerzten und den mit der Bestattung beauftragten Perſonen erlaubt. 4. Abgänge von Typhuskranken dürfen nicht in Abtrittgruben, auf Dünger⸗ ſtätten geſchüttet werden; ſie müſſen, nach ärztlicher Anleitung, desinfteiert, mindeſtenz täglich in wohlverwahrten Behältniſſen aus den Wohnungen entfernt und unter die Erde verbracht werden. In Häuſern, in denen Typhuserkrangungen vorkommen, müffen als⸗ bald die Abtrittgruben nach vorheriger Desinfektion entlehrt werden. 5. Wäſche von Typhuskranken darf nur nach vorheriger Desinfektion aus dem Wohnhauſe des Kranken verbracht werden. 6. Sind in einem Hauſe keine Typhuskranken mehr, ſo hat nach Anleitung des Bezirksarztes oder des behandelnten Arztes eine Desinfektion der von den Kranken benützten Räumlichkeiten, Betten, Wäſche ꝛc. zu erfolgen. Zur Ausführung der Desinfektion wird folgendes Verfahren empfolen: 1. Die Abſonderung des Typhuskranken hat in der Weiſe zu geſchehen, daß ihm ein beſonderes, wenn möglich iſoliertes, Zimmer angewieſen wird, in welchem keine weitere Schlafſtelle als höchſtens für die abwartende Perſon ſich befindet. 2. Die Abgänge der Typhuskranken ſind in Gefäßen aufzufaſſen und alsbald mit einer vierprozeutigen Ibſung von Karbolſcure ſo zu miſchen, daß auf 3 Teile der Maſſe 1 Teil der vierprozentigen Karbolſäure kommt. 3. Die Abtrittgrube iſt alsbald nach Konſtatierung eines Typhuskranken im Hauſe mit Karbolſäure zu Übergießen uub zu entleeren. 4. Die beſchmutzte Wäſche wird alsbald in einen Behälter geworfen, in dem ſich 1 von Borax in Waſſer befindet und wird beim Abholen am beſten naß ab⸗ gegeben. 5. Die Räume, in denen der Typhuskranke gelegen ſind nach deſſen Geneſung oder Tode am beſten durch Ausſchwefeln zu desinfizieren. Zu dieſem Zweck wird in dem gut verſchloſſenen Zimmer, deſſen Boden vorher angefeuchtet worden, Stangenſchwefel in einer irdenen Schale angebrannt in einer Menge, daß auf den Kubikmeter Luftraum 15 Gramm Schwefel gerechnet werden. Vor Ablauf von wenigſtens 6 Stunden darf das Zimmer nicht geöffnet und gelüftet werden. Betten, Wäſche und andere Gegenſtände find aus dem Zimmer vor der Aus⸗ ſchwefelung nicht zu entfernen, da die Dämpfe der ſchwefeligen Säure ihnen nicht ſchaden und ſie gleichfalls zu desinftzieren find. 6. Wenn Typhusleichen bei der Beerdigung getragen ſtatt gefahren werden, ſo iſt es dienlich, dieſelben vor Schließen des Sarges mit öpCt. Löſung von Karbolſäure zu übergießen. Mannheim, den 6. September 1886. Großh. Bezirks⸗Amt. Weber. Beſchlu ß. (Nr. 2330.) Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Kenntnisnahme der hiefigen Einwohner veröffentlicht. Ladenburg, 6. Juli 1886. 5 99 i Bürgermeiſteramt. Aalhuläche Brehm. f Gemeind Sonntag den 11. Juli, vormittags 8 Uhr Gottesdienſt. Der Verwaltungsrat der freiwilligen Feuerwehr Ladenburg die verehrlichen Bewohner unſerer Stadt. Bezüglich der im Artikel und offenen Briefe des A. Zentmayer hier gerügten Mißſtände in unſerem Feuerwehrkorps, überlaſſen wir es jedem Einwohner unſerer Stadt ſich die Fragen, welche der Verwaltungsrat ſich aufgeſtellt hat und deren Inhalt folgender iſt, ſelbſt zu beantworten: „Kann ein Mann, der das Gift der Menſchheit — den Schnaps — bei ſich tragt und damit morgens 6 Uhr die Kameraden hinter dem Rücken des Komandanten zum Trinken verleitet, eine ſolche Kritik üben?“ „Sollen wir da noch wegen Beleidigung gerichtliche Hilfe in Anſpruch nehmen?“ Wir wollen es der öffentlichen Meinung überlaſſet Kritik ſelbſt zu urteilen. . 4 Dies unſer erſtes und letztes Wort. Ladenburg, den 8. Juli 1886. Sartmann. Komandant der freiwilligen Feuerwehr Gasthaus zum Schiff. Gräflich von Oberndorff'ſchen Brauerei hausgemachte Würſte wozu freundlich . n * Edingen. Abends ſt einladet J. Wolf. e 1 Morgen früh 9 Uhr Wellfleiſch nebſt hochfeinem Bier aus der Anftündigung. Auf Antrag der Beteiligten werden aus der Verlaſſenſchaft des Jose Beck in Ladenburg am erh Dienstag den 13. Juli d. 3 Vormittags 11 Ahr 1 auf dem hieſigen Rathaus folgende Oie⸗ * 5 195 genſchaften verſteigert. a) 12 Ar 92 Mtr. Acker im Wald⸗ garten taxirt zuuu 500 M. b) 2 Viertel 16 Ruth. nürnberger Maaß Acker im Forſt tax. zu 1000 M. c) 3 Viertel 22 Ruth. nürn berger Maaß Acker im Forſt tax. zu 1600 M. Ladenburg. den 6. Juli 1886. Großh. Notar. Leonhard. Bekanntmachung. (Nr. 36,475.) Der Bäcker Joſef Scharnberger in Ladenburg beabſichtigd, auf ſeinem Anweſen Haus Nr. 292, Gemarkung Ladenburg, eine Schlächtereſ zu errichten. Etwaige Einwendungen gegen dieſez Unternehmen find binnen 14. Tagen bei dem dieſſeitigen Bezirksamte oder dem Gemeinderate Ladenburg anzu⸗ bringen, widrigenfalls ſie, ſofern ſie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, als verſäumt gelten. Beſchreibung und Pläne, können auf der diesſeitigen Kanzlei, ſowie bei dem Bürgermeiſteramte Ladenburg eingeſehen werden. Mannheim, 30. Juni 1886. Großh. Bezirksamt. v. Babo. Zum Hauſieren von diverſen Waren wird eine geeignete Per⸗ ſönlichkeit gegen entſprechende Vergütung geſucht. Näheres im Verlag d. Bl. Rorddeutſchen Tlogd kann man die Reiſe 5 von Bremen nach Amerika 9 in 9 Tagen 4 machen. Näheres bei Ph. Jac, Eglinger, Generalagent, Mannheim. Schnapsflaſchen & Einmachgläſſer in jeder gewünſchten Größe empfiehlt Auguſt Frey, Blechner. Ein ganze 5 2 5 1 3 M. (re ter, Bierkeller. 1 * ſofort zu vermieten. wal, welche ar — 55 1 7 5 andzeile oder Lan vt 20 5 — Bad N Amuerris hatten 10 dos tegneriſch Fiunttage des 6 aun Feſlchkite ah poren die dat des Etbgre 1 bußte die Ki Fuchen. 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