unberthalt en abe S Bekanntmachung. N 13 * Die Auflöſung des christlichen 8, ſo ah h Kranken - Unterſtlitzungs Verein 11 eb dahier betr. Es wird hiermit zur Kenntnis der Mitglieder gebracht, daß die Schluß⸗ Bereinzrechnung geſtellt und geprüft iſt. Dieſelbe liegt ſamt allen Rechnungs⸗ beſſtandteilen, von heute an drei Tage ang auf bieſigem Rathauſe zur Ein⸗ ficht der Mitglieder auf. Der Tag zur Auszahlung des Vereins⸗ ermögens, wird ſpäter in dieſem Blatte gnaoch beſonders bekannt gemacht. Ladenburg, 19. Mai 1886. „ Die Prüfungskommiſſion. lot, eln re“ in 0 ellereien in ich Pari mittag 47 n de So G. Seola. ureau dach A. Huben. aus der dul Hartmann. Bekanntmachung. Nr. 1568. Das zweckloſe Herum⸗ chwärmen auf der Straße iſt während r Sommermonate von Abends 10 hr nicht geſtattet. Zuwiederhandlungen hiergegen wer⸗ den unnochſichtlich mit Geld oder mit Haft beſtraft. Ladenburg, 17. Mai 1886. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Bekanntmachung. Den Schutz nültzlicher Vögel betr. Nr. 1560. Wir ſehen uns veran⸗ laßt auf 8 2 der Verordnung Großh. ihm Ca Handelsminiſteriums vom 1. Oktober a 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 787, ch einen bein wonach das Einfangen, Tödten und bſten ngen Feilbieten der einheimiſchen Singvögel den; kein mit Einſchluß der Meiſen, Lerchen, obere La h Droſſeln, Amſeln und Staaren, der iſt engt Schwalben, Krähen, Spechte und ſon⸗ umz Lb ſtige kleine Feld⸗ und Waldvögel, welche zerwundein nicht zum Jagdwild gerechnet werden; umen fuß w deßgleichen das Zerſtören ihrer Neſter, das Ausnehmen ihrer Eier und das Feil⸗ bieten letzterer; endlich das Aufſtellen —— von Vorrichtungen jeder Art, zum Ein⸗ ſproch u fangen dieſer Vögel, als: Netze, Vo⸗ gelherde, Leimruthen, Meiſenſchläge. Sie mögt Schlingen u. dgl. verboten iſt, aufmerk⸗ n Tone. ſam zu machen, mit dem Anfügen, daß dicht au ex Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot 12 Mit Sch ſtrengſtens beſtraft werden. ſchon it An Ladenburg, 17. Mai 1886. n Sit hau Bürgermeiſter⸗Amt: A. Huben. Brehm. be Bekanntmachung. ief? O, Die Arbeitgeber, welche Arbeiter be⸗ Dich auf kin ſchäftigen, die der Gemeindekrankenver⸗ f ſicherung unterliegen, machen wir darauf ch mil mi aufmerkſam, daß ſolche nach 8 49 des uren e Reichsgeſetzes über die Krankeuverſicher⸗ en müſen, n ung der Arbeiter ſpäteſtens am 8. Tage 4 nach Beginn der Beſchäftigung anzu⸗ herin ſur !“ milden und ſpäteſtens am 3. Tage die Di 10 nach Beendigung des Arbeitsverhältniſſes imme bibi wieder abzumelden ſind und daß nach doch der 881 des angeführten Geſetzes, derjenige, 110 welcher einer ihm obliegenden Anzeige⸗ herati, bre pflicht nicht nachkommt, mit Geld bis zören, eb zu 20 Mk. beſtraft werden kann. 1 Ladenburg, 17. Mai 1886. Auzuſl, 8 Verbands vorſtand. 10 dae , A. Huben. Brehm. 1 6 PEPE einmtl n, IFußbodenlacke ſie. zu Originalpreiſen bei Mch. Bläß. 1261 i 155 Mea tn ae Die Mannſchaft der freiwilligen Feuerwehr hier wird wegen dem am Sonntag den 23. d. Mts. ſtattfindenden Ausflug zu einer Be⸗ ſprechung auf Donnerstag den 20. d. Mts., Abends 8 Uhr im ⸗Gaſthaus zum Schiff hier eingeladen. Um zahlreiches Erſcheinen bittet Lladenburg, 18. Mai 1886. a Der Verwaltungsrat: Hartmann. i e 127 701 e 5 Simshäuſer. Turn-Tricots e „ baden adrae empfehle in ausg⸗zeichneter Qualität zu Mk. 1.75, . N W oll- Regi nne. frür Frühjahr und Sommer empfehle ich Prof. Dr. G. Jäger's emal lem Arte von W. Berger Söhne in Stuttgart zu Originalfabrikpreiſenn , be 0 e —— 1 Sommer qualität No malhemden in allen Größen . Normalhoſen und Weiten. Um Irrtümer zu vermeiden, bemerke, daß ich die ächten Jäger ' ſchen Nor⸗ malware nTnur allein! hier zum Verkauf habe, 5 1 . ae Malzkeimen⸗Verkauf. Unterzeichneter hat 9 70-78 Zentner ſchöͤne Malzkeimen 3 würdig zu verkauſen. 9 Ace ch . Brauerei Wilh. Setz an 5 1 5 Brunnengaſſe 23. Karlsruhe. Normal- Trikot 3 Umter kleider für Herren Damen & Kinder. Sommerware. n Prof. Dr. Jäger. 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