Bekenntmatchung. Die Förderung der Rindviehzucht aus Staatsmitteln betr. 5 Das Gr. Miniſterium des Innern bat mit Erlaß vom 29, v. M. Ar. 7852 anher zu erkennen gegeben, daß die Prämiirung von Rindvieh aus den ür dieſen Zweck beſonders zur Verftögung gestellten Mitteln am 1. Juni ſtattfinden und morgens halb 10 Uhr beginnen werde. Die Muſterung der Tiere erfolgt auf dem Fettviehmarkte. i Der Zweck der Prämiirung iſt die Verbeſſerung der Beſchaffenheit der zur Zucht verwendeten Tiere. Es ſollen deshalb ausſchließlich zut Zucht und zum gemeinſamen Gebrauch aufgeſtellte Farren und junge weibliche Zuchttiere prämiirt werden, welche dem in dem betr. Bezirke vorzugsweiſe gezüchteten Schlage angehören und in Bezug auf Bau und äußern Merkmale ſowie mit Rückſicht auf ibre Leiſtungen zu den vorzüglichſten Tieren des Bezirks zu rechnen find. Unter dieſen Tieren ſoll denjenigen der Vorzug gegeben werden, welche nachgewieſenermaßen oder nach ihren äußern Merkmalen aus rein ge⸗ haltenen Zuchten abſtammen, gleichviel ob ſie im Lande aufgezüchtet oder aus dem Ausland eingeführt find. ö 8 Die hauptſächlichſten Beſtimmungen find: . i Für weibliche Zuchttiere, welche nachweislich einmal oder das zweitemal gekolbt und dabei im Alter nicht weit vorgeſchritten ſind, als daß ſie friſch abgezahnt haben, und unter dieſen vorzugsweiſe für ſolche, welche entweder friſchmelkend oder wiederum greifbar krächtig find, werden Prͤmien im Be⸗ rage von 50, 100 und 150 M. ausgeſetzt. Dabei iſt zu bemerken und beſonders hervorzuheben, daß auch großträchtige Kalbinnen angemeldet werden können, bei denen es vorauszufehen iſt, daß ſie bis zum Prämfirungstage ge⸗ kalbt haben, und daß Kühe vom 2. Kalbe, welche bis zu demſelben Termine das Stemal geworfen haben von der Prämiirung deshalb nicht ausgeſchloſſen find. Der Empfänger einer Prämie hat ſich durch einen Revers zu verpflich⸗ en, die prämiirte Kuh während der zwei folgenden Jahre zur Zucht zu ver⸗ enden und dem Vorſtand des landw. Bezirksvereins oder dem Bezirkstier⸗ rzte, wenn derſelbe ſich an Ort und Stelle befindet, auf Verlangen vorzu⸗ führen. Ein Verkauf des prämiirten Tieres oder die Ueberlieferung an die Schlacht⸗ bank verpflichtet den Empfänger einer Prämie zur Rückgabe derſelden. Von der Rückgabe wird Umgang genommen, wenn das Tier in den Befitz eines anderen inländiſchen Viehzüchters übergeht, der in die von dem urſprünglichen Beſitzer übernommenen Verpflichtungen eintritt. 3 In der Regel ſoll ein und dasſelbe Tier nicht mehreremal mtt einer Staatsprämie bedacht werden, jedoch kann eine bereits erteilte Prämie in 8 ſpäteren Jahren eine Erhöhung erfahren. N Vieh aus Wirtſchaften, in welcher dasſelbe zur Erzeugung von Milch für den Handel und für die Käſerei, ſowie zur Maſtung aufgeſtellt iſt, und borzugsweiſe zugekauft, endlich Handelsvieh bleibt von der Prämſirung aus⸗ geſchloſſen. 5 Faiuür Farren und Kühe, welche als zuchttauglich, nicht aber als prämien⸗ würdig erkannt werden, können Diplome, Bilderpreiſe, lobende Anerkennungen oder Weggelder im Betrage von 5 bis 10 Mark nach dem Ermeſſen der Kommiſſion zuerkannt werden. . Anmeldungen zur Prämiirung wollen längſtens bis zum 20. d. Mts. bei dem Bezirksamte durch Vermittlung des Bürgermeiſteramtes eingereicht werden. Mannheim, 6. Mai 1886. Großh. Bezirksamt Siegel. 5 Wegen Umbau meines Ladens befindet ſich mein Verkaufslokal im 2. meines Hauſes, wo der Warenverkauf ungeſtört fortgeſetzt wird. Kleiderſtoffe, Tuch & Vuckskin, c kaufe ſämtliche Waren zu enorm billigen Preiſen. 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Abends ſindet im Garten des „Gafthauſes z. Rheingau hier 1 eee 11 Uufte tt 0 i wuhnlt, b. eee 6ꝙ6—— In en ſtatt, wozu die Mitglieder mit Familie freundlichſt einladet 44 2 1 Der Vorſtand. 8 5 . Dy Michaelis K * Miel 3 . Biehel Cacao 20 N . 1 berfinnn Stärkendes (tonisirendes) Nahrungsmittel für jedes Aſter, Zweckmüssig als Ersatz für Thee und Kaffee. N 5 ei e FH Zum medicinischen Gebrauch bel n l e J katarrhalischen Affectionen der Verdau- bunden, ungsorgane, selbst bel Säuglingen zelt. ir en weise als Ersatz für Milch, besonders 00 uf bei diarrhœischen Zuständen mit sicherer 5 f Wirkung anzuwenden, b nie Zuerst in der unter Leitung des d. Ver Herrn Professor Dr. Senator stehen- unn den den Poliklinik des Augusta-Hospftals au Berlin mit ausserordentlichem Brialgs nen angewandt, 77 7 . Fnde v. (Siehe, Deutsche Medicinischs Wochen- des Jul % schrift“ Nr. 40. 1885.) 1 5 en dei 2 500 Gr. 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