langen, alt. Telegraph, men ü usfrauen 0 des Koffn eren und g, s dieſes z m Haute Zweifel, da er flüchtigen end die H. u. Co. dig affee's dun . b. Liebi ung verſehg ig gebundg viel kräfſſgz ien ſich dun Kaffee's fh Ferner lan ffee's obigt lichen Rein andig zuſan; i jede Su wärtigt un Brennen dn 1 Pfund ig t, ſo dur uf genannt inrichtung denn nit enn ſie sieh ten Stall — aber da zachen, ſon mich, M. r ſich, f fahr droht, Der unten ammen, d ie verhonſ ſt in dieſn zaumſtang enen Am, igt warn ihm un⸗ ckte cs 11 en Hände e getblih ieder ai vor Augst und ſptuß b weiß mi i Dir, bi rief Star en Blu. artt dab Alcxandtk Aagſt un 0 Leoni * Holz verffeigerung. Die Großh. Bezirksforſtei Heidelberg verſteigert mit Borgſriſt ouf den Do⸗ mänenwald⸗ Schlägen „Petermännles⸗ wald“ und „Lärchengarten“ zwiſchen Ziegelhauſen und Schönau, jeweils früh halb 10 Uhr im Adler in Zeegel⸗ hauſen am Montag, den 1. Februar 1 886, 20 Ster hainbuchenes Nutzſcheitholz, 1½ Meter lang. 16 Ster buchenes Scheitholz II. Klaſſe, 417 Ster buche⸗ nes, 296 Ster eſchenes, 102 Ster bir⸗ kenes und 208 Ster gemischtes Scheit⸗ holz III. Klaſſe; 265 Ster buchenes Prügelholz. Mittwoch, den 3. Februar 1886, 329 Eichſtämme und Kurvenhölzer, 4 Rotbuchen, 6 Hainbuchen und 41 Bir⸗ kenſtämme, 13 eichene Stangen mit zuſammen 340 Fe ſtim ter, darunter ſchöne und ſchwere Holzer. Die Domänenwaldhüter Sauer in Ziegelhauſen und Kuhn in Schönau zeigen das Holz auf Ver⸗ langen vor und geben Auszüge aus den Aufnahnsliſten. Bekanntmachung. (Nr. 2937.) Bezüglich des Wohnungswechſels in hieſiger Stadt, machen wir darauf auf⸗ merkſam, daß jeder Ein⸗ und Auszug ſogleich ſchriftlich ange⸗ zeigt werden muß, und daß nach § 49 des Polizeiſtrafge⸗ ſetzes diejenigen, welche die An⸗ zeige unterlaſſen mit Geld bis zu 20 Mark beſtraft werden. Dabei wird wiederholt be⸗ merkt, daß die An- und Ab⸗ meldungen ohne Ausnahme nur vormittags von 9 —12 Jlhr entgegengenommen werden. Dies gilt ſelbſtverſtändlich auch für das An⸗ und Abmel⸗ den der Dienſtboten. Ladenburg, 23. Dez. 1885. Bluiürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Eine größere Partie neue zurückge ſetzte 0 Wanduhren von Mk. 4 an empfiehlt beſtens. (Garantie für guten Gang) F. Fontaine Witwe. Friſche gewäſſerte Hlockfiſche empfi: hlt 7 Fr. Dreher, S 8 Gelder auf Hypotheken und Kaufſchillinge aus⸗ zuleihen durch die Rechnungskanzlei von Franz Naumann I., Ladenburg. 1 filh fingrtußer Bucksſtin-Lappen für Schuhe billig zu bekommen bei a Ladenburg. Sch. Sternweiler. Fräulein Wünsche ich aus der Ferne zu ihrer 19, Wiegenfeste ein dreifach donnerndes Hoch, dass die ganze Kirchgasse zittert und bebt! f 3 Ungenannt doch wohlbekannt! 99 Auf Raderade Alle diejenigen, welche ſich dem zukünftigen zeichnet haben, ſowie ſolche, die demſelben beitreten Mittwoch den 27. Januar, im Gaſthaus „Zur Krone“ In! „Kriegerbund“ unter⸗ wollen, mögen ſich am abends 8 Ahr (Nebenzimmer) vollzählig einfinden. Der prov. Vorſtand. Oeffentliche Aufforderung. Die Anmelöung zur Stammrolle Betreffend. g Nr. 3903. In Gemäßheit des 8 56 der Erſatzordnung werden die Militärpflichtigen, welche bei dem Erſaßtzgeſchäft des Jahres 1886 melde⸗ pflichtig find, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. 1. Zur Anmeldung find verpflichtet: a) alle Deutſche, welche im Jahre 1886 das 20. Lebensjahr zu⸗ rücklegen, alſo im Jahre 1866 geboren find; b) alle früher geborenen Deutichen, über deren Dienſlpflicht noch nicht endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Erſatzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Marineteil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatz⸗ behörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1886 hinaus zurückgeſtellt wurden. 2. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderat desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen ſtändigen Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung on dem Orte des Wohnfitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohn⸗ ſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. „ Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Aumeldung. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zunamen des Pflichtigen, deſſen Ge⸗ burtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerb oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe leben oder tot ſind Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Ge⸗ burtszeugnis vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. ein Geburtszeugnis vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen die Loſungsſcheine vorgelegt werden. „Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mtt Haft bis zu 3 Tagen beſtraft. denburg, den 30. Dezember 1885. 5 3 N Jetter's UnRTEDHRC ORS T mit oder ohne Aniverſal-Verſchluß. Alle Einlagen und Schloß ſind ohne Anwendung von Nadel und Scheere. auswechſelbar.) Direkt vom Fabrikanten bezogen und deshalb beſonders billig zu haben Shümel Schirme! empfehle in großer Auswahl zu billigſten Preiſen. 8 Ferner bringe in empfehlende Erinnerung, daß Schirme mit jedem gewünſchten Stoffe überzogen werden. e Bruno Arban, Geſchäfts . Bücher in allen Formaten und Stärke empfiehlt T. Wucherer, 3 Buchbinder — Ladenburg. Bekanntmachung. (Nr. 201.) Wir erſuchen die hieſigen Almendgenuß berechtigten alle auf die diesjährige Almendverteilung bezüglichen Anmeldungen wegen Eintritt Rang, Rücken u. ſ. w. am 25, 26 und 27 ds. Mts. vormittag 1112 Uhr zu machen, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß Anmeldungen außer der ge⸗ nannten Zeit nicht angenommen werden und ſolche nach der feſtgeſetzten Friſt keine Berückfichtigung finden können. An welchem Tage die Almenverteilung ſtatifindet wird ſ. Zt. noch beſonders bekannt gemacht. Ladenburg den 15. Jan. 1886. Gemeinderat: 25 A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Vertilgung der Raupen betr. Nr. 3093. Die Beſitzer von Obſt⸗ bäumen, Zierbäumen und Geſträuchern in Gärten und Höfen, auf Feldern u. Wieſen, an Straßen und Wegen werden gemäß § 1 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriums vom 1. Oktober 1864, R.⸗Bl. Nr. 56, Seite 737, auf⸗ gefordet die bezeichneten Bäume und Geſträuche bis längſtens 1. Februar k. Jahres von Raupenneſtern zu reinigen und letztere zu vertilgen. Wir machen zugleich darauf auf⸗ merkſam, daß wir die Feldhüter beauf⸗ tragt haben, diejenigen Bäumebeſitzer, welcher dieſer Vorſchrift nicht nachkom⸗ men, diesſeits zur Anzeige zu bringen. Auf Grund des 8 38 der Feldpolizei⸗ Ordnung kann gegen den jenigen, welcher die Raup nvertilgung untetläßt, eine Geldſtrafe von 20 M. erkannt werden. Ladenburg, den 18. Januar 1886. Bürgermeiſteramt: A. Huben. Brehm. 7 Caſe feinſchmeckend gebrannt per Pfund eine Mark, feinſchmeckend roh bei Abnahme von 5 Pfund per Pund 80 Pfennige, bei C. L. Stenz. Trauben ⸗Bruſt⸗ Honig von Zieckenheimer in Mainz. Feinſten Hienen- Honig Heiſerkeit empfiehlt C. L. Stenz. Prima weiße Kernſeife per Pfund 30 Pf. 8 Georg Seitz, am Markt. Schönen Sbinmhauf bei C. L. Stenz. bei