ung with n geit J i ülteen graſes von den Thalwieſen zu Schries⸗ brate, beim wird mehre Mittwoch den 10. Juni k. J., nd. IW ] nachmittags 3 Ahr d uin im 15 daſelbſt öffentlich ver⸗ det, diz Fe den 2. Juni 1885. er M Gr. Domänenverwaltung. ſchricen Futterer. 0 . Ferstelgerung. 9 Montag den 8. Juni d. J. meldet: boemittags halb 9 Uhr beginnend n Gl. werden Wegzugs halber im evang. Pfarr⸗ enſtürd: deuſe in Ladenburg gegen Barzahlung 5 Ufer. Iffentlich verſteigert: ſebolb r 1 Ausziehtiſch, 1 runder Tiſch, e font Sopha, 9 Stühle, 1 Bü⸗ lem wi erſchrank, 1 neuer Stehpult, en dem , 2 Uhren, 1 Nahe ettlade, 1 Matratze, 1 Hän⸗ lachend gelampe, 1 Badwanne, 1 „du, Waſchkeſſel, 1 eiſener Herd, ie in —perſchiedene Bilder und Fi⸗ enn guxren, 2 bad. Fahnen und m e 2 Wimpeln, Flaſchen, 12 zin Bände „Gartenlaube,“ 4 it gelb weingrüne Fäſſer, 1 Faß t. Dan, mit 50 Liter Wein, 1 Regen⸗ dal! faß, 2 Ständer, 1 Aepfel⸗ c (, horde, Gartenmöbel und Ge⸗ n , kike, 1 Doppelleiter, 4 Stück eng, Oleander, 1 Schiebkarren du 0 ſonſtiger Hausrat. 5 dt J. Benz. b 7 u Stalldünger , z 4 1 Luuis Huben, Pritf Ladenburg. 1 97 1 „ möblierte, 5 in einandergehende Zimmer zu vermieten, bei unſch, B. Trippmacher, Ladenburg. agen jebuch inhalt dem jeh Heim mit ehnte und neine örder fernl, hern. deo wat orten und eitel. einer eor⸗ inen J an mich in ſſen Srhleuierkonig Neugrasverſteigerung. der diesjährige Erwachs des Heu⸗ Kapitalien eden vorſchriftsmäßige Verſicherung (Ohpolheke, Schuldſchein, Kaufſchillinge) auszuleihen. . ſtirchhoffer, Heidelberg, Neugaſſe 1. Hrennholz kaloſſen wir auf einige. Zeit: 5 Körbe zu 2a. 12, 5 9 franko an's Haus hier. J. Schmitt & Cie., Ladenburg. 1 9 29 9 99 9 in keiner Qualität bei 3 Mich. Bläß. e — Hefen- branmntwein verkauft C. C. Stenz. Große Preisermäßigung. Der vorgerückten von heute an Herren., Knaben, Damen- Mädchen Hüte zu bedeutend ermäßigten Preiſen. Satſon wegen und um vollſtaͤndig zu räumen, verllaufe D. Freitag, Ladenburg. Bekanntmachung. Die Feſtſtellung der Kapitalrentenſteuer für 1885 betr. en Kapitalrentenſteuerpflichtigen wird in Gemäßheit des Geſetzes vom ni 1874 (Geſetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 29 jermit Folgendes Nachachtung bekannt gemacht: 9 50 Folgende 1. Steuerpflichtig find 1 a. Landes⸗ und ſonſtige Reichsangehörige, wenn ſie im Sinne des Reeichsgeſetzes vom 13. Mai 1870, die Beſeitigung der Doppel⸗ beſteuerung betr., ihren Wohnſſtz (Aufenthalt) im Großherzogtum haben, mit dem ganzen Betrag ihres nach Art. 2 des Geſetzes ſteuerbaren Zinſen⸗ und Rentenbezuges, ohne Rückſicht darauf, ob das gedachte Einkommen von im Inlande, im übrigen Reichs ⸗ gebiete oder im Auslande angelegten Kopftalien oder von frem⸗ den Bezugsorten herſtammt. Art. 3 d. Gef.) b. Reichsausländer, welche im Großherzogtum wohnen, inſoweit als die Kapitalien in deutſchem Reichsgebiete angelegt find, oder die Bezüge aus letzterem herkommen. (Art. 4 d. Geſ.) „Die Kapitalrentenſteuererklärungen ſind in der nach Art. 22 des Ge⸗ ſetzes andurch feſtgeſetzt werdenden dreitägigen Friſt vom 9. Zuni bis 12. Juni d. 3. bei dem Schatzungsrate abzugeben. i Die Aufſtellung der Steuererklärungen geſchieht gemäß Art. 18 d. Geſ. nach dem Stand des Vermdgens vom 1. Mai d. J. Alle jene Steuerpflichtigen haben Steuererklärungen einzureichen, a) welche nach dem 1. Mai vorigen bis zum 1. Mai d. J. erſt in den Bezug ſteuerbarer Zinſen und Renten von mehr als 60 M. jährlich gekommen find; N b) bei welchen der Jahresbetrag der ſteuerbaren Zinſen und Renten nach dem Stand des Vermögens auf 1. Mai d. J den Jahres⸗ betrag des von ihnen bereits verſteuerten Zinſen⸗ und Renten⸗ einkommens um mehr als 60 M. überſteigt; ö e) welche inzwiſchen ihren früheren Wohnſitz im Lande verlaſſen haben, und darum noch nicht an ihrem jetzigen Wohnſitz zur Steuer aufgenommen ſind; d) welche durch ihre im vorigen Jahre erfolgte Niederlaſſung im Großherzogtum ſteuerpflichtig geworden und vom laufenden Jahre an zur Kapitalrentenſteuer beizuziehen find. (Art. 13 Abſ. 2 d. Geſetzes.) „Will gemäß Artikel 19 des Geſetzes eine Steuerminderung bean⸗ ſprucht oder eine Berichtigung der Steuerſchuld erwirkt, oder eine Steuerrückvergütung gefordert oder der Strich im Steuerregiſter ver⸗ anlaßt werden, ſo iſt in den beiden erſteren Fällen eine neue Steu⸗ ererklärung und in den beiden letzteren Fällen eine das Sachverhältnis begründende Anzeige bei dem Schatzungsrate, und zwar gleichfalls in der unter Ziffer 2 feſtgeſetzten dreitägigen Friſt einzureichen. Steuerpflichtige, welche binnen dieſer Friſt oder längſtens, bis zum 31. Auguſt d. J. die vorgeſchriebene Steuererklärung nicht abgege⸗ ben haben, ſetzen ſich einer Strafe aus, welche nach Artikel 27 des Geſetzes neben der nachzuzahlenden Steuer in dem achtfachen Betrag der in den letzten drei Jahren gar nicht oder zu wenig angeſetzten Steuer beſteht. Formulare zu den Steuererklärungen ſamt Anleitung zu deren Aufſtellung werden auf dem Geſchäftszimmer des Schatzungsrates unentgeldlich verabreicht und wird daſelbſt auch über Aufſtellung der Steuererklärungen den hiezu Verpflichteten auf Anſuchen mündliche Belehrung gegeben Ladenburg, den 23. Mai 1885. Der Schatzungsrat. A. Huben. zur 8 1 Bekanntmachung. (Nr. 1805) Für das kathol. Gün⸗ ther'ſche Waiſenhaus dahier, bedürfen wir 20. Ster tannenes Brennholz (Scheitholz 1 Qualität) und ſoll die 3 Lieferung derſelben im Submiſſions⸗ wege vergeben werden. Des fallfige Angebote find bis Freitag den 12. Juni 1885 vormittags 3 Uhr ſchriftlich anher einzureichen, verſehen mit der Aufſchrift, Holzlieferung für das kath. Günther'ſche Waiſenhaus. Ladenburg den 3. Juni 1885. Gemeinderat: 10 A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 1733. Die Ortseinwohner, bezw. die zur Reinigung der Straßen berpflichteten Perſonen, werden mit Bezug auf § 7 Abf. o der bezirkspoli⸗ zeilichen Vorſchrift vom 3. April 1870 „die Sicherheit, Bequemlichkeit und Reinlichkeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen bir: hiermit aufgefordert, die Straßen in der Frühe, ſo lange das heiße Wetter anhält zu begießen, was jeweils bis längſtens 8 Uhr zu geſchehen hat. 5 Die Wiederholung dieſer Begießung auch während des abends wäre wün⸗ ſchenswert. g Ladenburg, den 29. Mai 1885. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. 1000 Mark Gehalt. Solide Agenten f. Kaffee an Private in j. Stadt u. Ortſchaft ſucht . Emil Schmidt & Co. in Hamburg. goοοοοοοοοοnο en 8 Rechnungskanzlei 3 für Landwirtſchaft, ländl. 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