Jahrnis Verſteigerung. Am Mittwoch, den 22. d. M. Vormittags 10 Uhr 100 n peden in der Rathaushalle dahjer ver⸗ Else. un, ſchiedene Fahrnisgegenſtände als: lles 0 Schreinerwerk, Bektung, Kleidungs⸗ fücke und ſonſtiger Hausrat, Punſten des Bürgerhoſpftalfond hier, ehen Baarzahlung öffentlich verſteigert. Wodenburg, den 20. April 1885. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Bekanntmachung. Die Gemeindekrankenverſicherung hier die Auszahlung von Krankengeld betr. Nach bisher gemachter Erfahrung den die Krankenſcheine, behufs An⸗ ung des Krankengeldes, an einem Den belfebigen Wochentag diesſeits ingereicht. Do nun nach 8 13 der Verwol⸗ Ungsvorſchriften für den Diſtrikts⸗Ver⸗ ind Lodenburg zur gemeinſamen kankenverſicheruna, die Auszahlung Krankengeld jeweils am Samstag chehen ſoll, ſind künftiabin die Kran⸗ itteln Plaz Jahren be. t. Brandt Autorität drang naß Zallen⸗ un t diesſeits einzureichen. Mes wird zur Darnachachtung der krficherungspflichtigen Arbeiter hiermit ffentlicht mit dem Anfügen, daß kankenſcheine an anderen Wochen⸗ gen nicht angenommen werden können. Oadenburg, 7. April 1885. Verbands vorſtand. A. Huben. Brehm. ban Fekanntmachung. 25 Die Erbgroßherzog Friedrich⸗ a Stiftung betr. , 14,560.] Die Gemeinderäte Bezirks werden darauf aufmerkſam Mochk, daß aus der Erbgroßherzog Rebrich⸗ Stiftung in dieſem Jahre ein Mdengeſchenk für ein Kind katholiſcher Mfeſgon vergeben wird, und veran- „ elwaige Vorſchläge unter Hinwei⸗ auf das Statut vom Jahre 1857 No. 34 bis zum 26. April aher einzureichen. . Monnbeim, 9. April 1885. Großh Bezirksam. Jahmsloz heimlich erfüllen, ien. Siegel. uſe gehen No, 1247] Vorſtehende Verfügung geſchlage zur Kenntnisnahme der hieſigen er in uu Einwohner hiermit veröffentlicht. dachte l Mobdenburg, 15. April 1885. Gemeinderat: A. Huben. Brehm. elend au Ich habe meinen ſeit⸗ 1 herigen Wohnſitz nebſt hälftslokalitäten aus dem heren Amtsgerichsgebäude in Domhof des Herrn M. Sommer verlegt. F. Scola. — Ladenburg. Pordpantoflel S. er . ce. 0 ſtehen 5 klebten durchsteppter Filzzohle ö ſicht ſo⸗ e e, unt. Loteru nge I. 5½, m. holzgenagelter E 0 . * 6. n 7 3 V en ter teste, Fugnsohle M. 11. oi grngare ihn, 10 eee ee 6. Engelhardt. Zei-. yon woll 9 4 „Mar- 5 ö 4 7 . e Kehlenclerkonig keiner Qualität bei Bekanntmachung. 1 Die Prämierung von Zuchtfohleg und Stutenfohlen betr. f 3 Für gute Zuchtſtuten im Alter von 2 bis zu 6 Jahren — für zwei⸗ jährige, welche eine Weide nicht begehen, jedoch nur dann, wenn ihre Abſtam⸗ mung von einem mit badiſchen Staatsmitteln unterſtützten Hengſte durch Vor⸗ zeigen des von dem betreffenden Bürgermeiſteramt auf der Beſchülkarte beſtä⸗ tigten Geburtsſcheines bei dem Vorführen nachgewieſen wird — werden auch im laufenden Jahre Zuchtpreiſe im Betrage von 350, 200 und 120 Mk. und Aufmunterungspreiſe im Betrage von 40 Ml. hiermit zur Bewerbung ausgeſetz; ferner für einjährige Stutenfohlen, welche auf einem Weidgange auf einer der bon dem Staake unkerſtützten Weiden während des Sommers oder, wenn zugleich ihre Abſtammung von einem mit badiſcher Staatsunter⸗ ſtützung gehaltenen Hengſte auf die oben bezeichnete Weiſe nachgewieſen wird, bei rationeller Stallaufzucht ſich entwickelt haben, Aufzuchtspreiſe im Betrage von 40 Mk. a Die Bewilligung der Zuchtpreiſe iſt an die Bedingung geknüpft, daß die Preisſtuten zwei Jahre lang zur Zucht verwendet und von ſolchen Hengſten gedeckt werden müſſen, welche mit Staatsunterſtützung gehalten werden. Sollten dieſelben innerhalb dieſer zwei Jahre nicht wenigſtens einmal trächtig werden, ſo iſt vom Beſitzer mindeſtens die Hälfte des empfangenen Preiſes zurück⸗ zuerſtatten. Für ſolche Stuten, für welche im vorigen Jahre ein Aufmunterungspreis bewilligt wurde und welche ſich ſeit der letzten Muſterung entſprechend ent⸗ wickelt haben, kann der vorjährige Preis auf den Betrag eines Zuchtpreiſes erhöht werden. Auch kann für einzelne, hervorragende Stuten unter 9 Jahren, welche zwei Fohlen geworfen haben und ſtets gut gehalten waren, der ſeiner Zeit gewährte Zuchtpreis von 120 M. auf 200 M. und 350 M. erhöht werden, wenn von den Beſitzern derſelben die bei der erſtmaligen Preisver⸗ leihung feſtgeſetzten Bedingungen nochmals eingegangen werden. Bei Zuerkennung der Preiſe wird auf einen Beſchlag ohne Griffe Wert gelegt. Die Muſterung der Stuten und Stutenfohlen und die Zuerkennung der Preiſe erfolgt in den Monaten Juni, Juli, Auguſt und September durch eine Kommiſſion, welche aus dem diesſeitigen Sachverſtändigen für Pferde⸗ zuchtangelegenbeiten, einem Tierarzte und je 2 Vertretern der landwirtſchaft⸗ lichen Bezirksvereine zuſammengeſetzt iſt. Die Bewerbungen um Staatspreiſe für Stuten und Stutenfohlen ſind längſtens bis zum 15. Mai J. J. bei den Bürgermeiſterämtern und von dieſen ſofort den Großh. Bezirksämtern einzureichen, welch letztere ſie bis längſtens 1. Juni d. J. hierher vorzulegen haben. Bewerbungen, welche nach dem 1. Juni bei uns einkommen, können bei der Preisvertheilung nicht berückſichtigt werden. a Die Bewerbungen müſſen enthalten: 1) Vor- und Zuname, Stand und Wohnort des Eigentümers der Stute; 2) Alter, Farbe, Größe und Abzeichen, ſowie 3) Abſtammung der Stute; 5 4) die Beantwortung folgender Fragen: 44. Iſt die Stute gedeckt? D. Hat ſie ſchon Fohlen zur Welt gebracht? 5 5 C. Iſt dieſelbe von dem jetzigen Eigentümer gekauft oder ſelbſt auf⸗ gezogen? welche eine vom Staate unterſtützte Weide begehen, find unter Bezeichnung der Weide, welche ſie begehen, ebenfalls anzumelden. Zeit und Ort der einzelnen Muſterungen werden ſpäter bekannt gegeben. Karlsruhe, den 11. April 1885. Großherzogliches Miniſterium des Innern. inn J. Frey. 5 5 55 — [No. 15.828] Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, den Inhalt obiger Bekanntmachung in ihren Gemeinden noch in ortsüblicher Weiſe zu veröffentlichen und den Pferdebeſitzern zur beſonderen Kenntnis zu bringen. Mannheim, den 18. April 1885. FÄ . e SGSGroßh. Bezitksamt. 195 e en Ste Beſchluß. [No. 1390.] Vorſtehende Bekanntmachung wir nisnahme der hieſigen Pferdebeſitzer hiermit veröffentlicht. Ladenburg, den 21. April 1885. 75 Bürgermeiſteramt. 10 A. Huben. Chailisalpeter Patent Kali Magneſta, Kali Superphosphat, Dungſalz, ſowie alle andere gewünſchten Sorten von künſtlichen Düngern empfiehlt A. Merſtel — Ladenburg. Cattune! 5 0 1 Cattune! Ich habe beute eine große Partie Cattune von ca. 10.000 Meter erhalten, nur gute Qualitäten ſowie neueſte Deſſins, die ſich ſowohl für Kleider als auch für Bettüberzüge ſehr gut eignen. a Ich lade daher meine hieſigen wie auswärtigen Kunden ergebenſt ein, mein Lager zu beſichtigen, indem ich feſt überzeugt bin, daß keiner ohne ge⸗ kauft mein Geſchäft verläßt, da ich obige Cattune ſowie alle meine andern Waren unter gewöhnlich Mich. Bläß. Die Verleihung von Ausſteuergaben aus der Louiſen⸗Stiftung betr. [No. 14,694.] Die Gemeinderäte des Bezirks werden unter Hinweiſung auf die Bekanntmachung Gr. Miniſterium des Innern vom 4. April 1865, Cen⸗ tralverordnungsblatt No. XII Seite 63 veranlaßt, etwaige Bewerbungen um * eine Ausſteuergabe mit den vorgeſchrie⸗ 1 benen Belegen innerhalb 8 Tagen anher vorzulegen. Dabei wird bemerkt, daß in dieſem Jahre nur evangeliſche Brautpaare b rückſichtigt werden können. 5 Mannheim, 10. April 1885. Großh. Bezirksamt. Siegel. Bee ſſchlu ß. Vorſtehende Bekanntmachung wird 1 zur Kenntnisnahme der hieſ. Einwohner 1 mit dem Anfügen veröffentlicht, daß 9 etwaige Anmeldungen binnen 3 Tage diesſeits einzureichen find. Ladenburg, 16. April 1885. Gemeinderat. A. Huben. Täglich friſch geſtochene Spargel empfiehlt billigſt h Chriſtian Günther Witwe. „z. Roſe“ — Ladenburg. 1 e 8 — — D * 2 — 2 N 2 Mit den neuen Schnelldampfern des Korddeutſchen Toyd kann man die Reiſe von Bremen nach Amerika 8 . machen. Näheres bei a Ph. Jac. Eglinger, Generalagent, Mannheim. Zur Vermittlung von Hypotheken, ſowie Gelder auf gute Handſchrif⸗ ten, empfiehlt ſich 5 Franz Hauck, Agent — Edingen. in 9 Tagen In dem kleinen Schrifkchen Der Krankenfreund findet der freundliche Leſer eine Be⸗ ſprechung ſolcher Hausmittel, welche ſich nicht nur zur Beſeitigung kleiner Unpäßlichkeiten, rheumatiſcher Beſchwer⸗ den ꝛc. eignen, ſondern welche auch vielfach bei ernſten oder langwierigen Krankheiten von beſter Wirkung ſind. Bekanntlich iſt oft das einfachſte Haus⸗ mittel das beſte und dürfte daher obi⸗ ges Schriftchen für jeden Kranken von Nutzen ſein. Um dasſelbe allgemein zu⸗ gänglich zu machen, wird es von Rich⸗ ters Verlags⸗Anſtalt in Leipzig ſchon gegen eine 10 Pfg.⸗Marke franko verſandt. Schön gesponnen Noßhaar e beſte Qualität, empfiehlt Carl Bauer, Seiler Ladenburg.