Bekanntmachung. Das Erſatzgeſchäft für das Jahr 1885 betreffend. Die Muſterung der Militärpflichtigen des Ausbebungsbezirks Mannheim findet am 9., 10., 11., 13, 14., 15., 16., 17 und 18. April 1885, jeweils Vormittags ¼8 Uhr im Aulaſaal Lit. A 4 Nr. 4 neben der Jeſuitenkirche dahier ſtatt. Dies wird den Pflichtigen mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß gemäß § 28 Ziffer 7 der Erſatzordnung die ohne genügende Entſchul⸗ digung Ausbleibenden neben Verwirkung einer Strafe bis zu „dreißig Mark“ oder bis zu „drei Tagen Haft“ der Vortheile der Looſung für verluſtig er⸗ klärt und als vorzugsweiſe einzuſtellende behandelt werden können, vorbeholt⸗ lich der Einkeitung des gerichtlichen Verfahrens, wenn nach den angeſtellten Erkundigungen gegen die Ausbleib nden der Verdacht begründet wird, daß ſie ſich ihrer Dienſipflicht zu entziehen ſuchen. Die Pflichtigen der Jahrgänge 1863 und 1864, ſowie der früheren haben bei Strafvermeiden ihre Looſungsſcheine mitzubringen. An nachbezeichneten Tagen haben zu erſcheinen: Am Donnerstag den 9. April J. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen des Jabrgangs 1863 aus der Stadt Mannheim, ſo⸗ wie die Rückſtändigen aus früheren Jahrgängen aus dem ganzen Bezirke. Am Freitag den 10. April I. J., Vormittags ½48 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben A bis mit L anfangen. Am Samstag den 11 April I. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1864 aus der Stadt Mannheim, deren Familiennamen mit den Buchſtaben M bis mit Z anfangen, ſowie diejenigen der Jahrgänge 1868, 1864 und 1865 aus Ladenburg. Am Montag den 13. April I. J., Vormittags 8 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1863, 1864 und 1865 aus Feuden⸗ heim, Ilvesbeim und Käferthal. m Dienstag den 14. April I. J., Vormittags / 8 Uhr: Die Pflichtigen der Jahrgänge 1868. 1864 und 1865 aus Neckar⸗ ſen, Sandhofen, Schriesheim, Schaarhof und Wallſtadt. Am Mittwoch den 15. April I. J., Vormittags ½8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1865 aus der Stadt Mannheim deren amiliennamen mit den Buchſtaben A bis mit J anfangen. Am Donnerstag den 16. April I. J., Vormittags ½8 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1865 aus der Stadt Mannheim, deren Familſennamen mit den Buchſtaben K bis mit R anfangen. Am Freitag den 17. April I. J., Vormittags 48 Uhr: Die Pflichtigen des Jahrgangs 1865 aus der Stadt Mannheim, deren Familienamen mit den Buchſtaben S bis mit 2 anfangen. Am Samstag den 18. April I. J., Vormittags 8 Uhr beginnt die Looſung der Pflichtigen des Jahrgangs 1865 und älterer Jahrgänge, ſoweit ſolche noch nicht gelooſt haben. Für die Nichterſcheinenden wird durch ein Mitglied der Erſatzkommiſſion gelooſt werden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche auf das Loos verzichten wollen, haben vor Beginn der Looſung ſich unter Vorlage der Einwilligung des Vaters bezw. Vormunds u melden. Die Verbeſcheidung der Reklamationsgeſuche findet am Freitag den 17. April 1885 ach Beendigung des Muſterungsgeſchäftes ſtatt. Die Pflichtigen haben zum Erſatzgeſchäft in reinlichem und nüchternem Zuſtande zu erſcheinen. Wer durch Krankheit am Erſcheinen im Muſterungstermine verhindert iſt. hat ein ärztliches Zeugniß einzuſenden. Daſſelbe iſt — ſofern der aus⸗ ſtellende Arzt nicht Staabsaczt iſt — bürgermeiſteramtlich zu beglaubigen. Die Bürgermeiſterämter werden beauftragt, dieſe Verfügung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weiſe bekannt zu machen, mit dem Anfügen, daß dem Geſt⸗ lungspflichtigen noch beſondere Vorladung zum Erſatzgeſchäft zu⸗ gehen wird. a Die Herren Bürgermeiſter ſelbſt haben mit den Pflichtigen ihres Ortes im Muſterungstermine zu erſcheinen. Mannheim den 25. März 1885. Großh. Bezirksamt. Seubert. Gg. Heilmann. . 1 —.—4 — VANILIIIT „ Harmann's Patent 1 der aromatiſche Beſtandtheil der Vanille zum Backen un fertig verrieben. Köſtlicher Zuſatz zu Thee, Kaffee, Cocao. 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