Bekenntmschuntz- Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenſeuche betreffend. derſchweineheerden und worden iſt, ſehen wir uns veranlaßt, die Landwirthe kauf von Rindvieh und Schweinen bei bei Beobachtung der größten Vorſicht der Schutz ſtandes vor der Seuche und damit die Abwendung digung von den Viebeſitzern zu hoffen iſt. Die Bürgermeiſterämter des Bezirks haben dieſe des inländi eröffnen: Ställen erwachſen, ſelbſt zu tragen haben. rolle darüber zu führen, daß die Anzeigen über den rechtzeitig gemacht, die verfügten die Desinfektion und Reinigung iſt, vorſchriftsmäßig ausgeführt werden, ſowie daß die und die Führer von Wanderviehherden mit giltigen Geſundhe ſehen find. 8 Mannheim, den 20. Februar 1885. Großh. Bezirksamt. Seubert. Nr. 771. Vorſtehende Bekanntmachung wird hierm Ladenburg, den 25. Februar 1885. . Bürgermeiſteramt. A. Huben. Hauſirviehhändler Nachdem die Maul⸗ und Klauenſeuche neuerlich wiederholt durch Wan⸗ Handelsvieh aus den benachbarten Staaten eingeſchleppt des Bezirks auf das Eindringlichſte vor dem Beſuche ausländiſcher Viehmärkte und vor dem An⸗ fremden Händlern zu warnen, da nur f ſchen Viehbe⸗ ſchwerer materieller Schä⸗ Warnung in Ortsüb⸗ licher Weiſe bekannt zu geben und außerdem den Viehändlern beſonders zu 1) daß ſie gerichtliche Verfolgung zu gewärtigen haben, wenn ſie wiſ⸗ ſentlich oder fahrläſiger Weiſe zur Verbreitung der Seuche beitragen, 2) daß ſie die Koſten, welche die dem Bezirksthierarzte obliegende An⸗ ordnung, Leitung und Ueberwachung der Desinfektion in ihren Zugleich werden die Bürgermeiſterämter angewieſen, die ſtrengſte Con⸗ Ausbruch der Seuche Sperrmaßregeln pünktlich eingehalten und der Gehöfte, in welchen die Seuche erloſchen szeugniſſen ver ⸗ it veröffentlicht. Brehm. und Bekanntmachung betreffend die Anmeldung unfallverſicherungspflichtiger Baubetriebe. Vom 11. Februar 1885. 3 6. Juli 1884, Neichsgeſetzblatt Seite 69, beſchloſſen: Arbeiter und Betriebsbeamte, Gewerbebetrieb ſich auf die Ausführung von binder), Gypſer⸗, ſomie auf die Anbringung, ableitern erſtreckt, in dieſem pflichtig zu erklären. Gemäß § 11 des Unfallverſicherungsgeſetzes ſtimmenden Friſt bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Dieſe Friſt wird hiermit auf die Zeit bis zum i 2. März d. Js. einſchließlich feſtgeſetzt. i Indem wir obige Bekanntmachung zur öffentlichen Bürgermeiſteramte zu erfolgen haben. Mannheim, 23. Februar 1885. Großh. Bezirksamt. Seubert. Ladenburg, 27. Februar 1885. f Bürgermeiſteramt. A. Huben. 5 Laut Bekanntmachung im Reichsgeſetzblatt Nr. 5 Seite 13 hat der Bundesrath auf Grund des § 1 Abſ. 8 des Unfallberſicherungsgeſetzes vom welche von einem Gewerbetreibenden, deſſen Tüncher⸗, Verputzer⸗ (Weiß⸗ Glaſer⸗, Klempner⸗ und Lackirer⸗Arbeiten bei Bauten, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitz Betriebe beſchäftigt werden, für verſicherungs⸗ hat daher jeder Unterneh⸗ mer eines der vorgenannten Betriebe denſelben unter Angabe des Gegenſtan⸗ des und der Att des Betriebes, ſowie die Zahl der darin beſchäftigten ver⸗ ſicherungspflichtigen Perſonen binnen einer vom Reichs verſicherungsamt zu be⸗ f n Kenntniß bringen, machen wir darauf aufmerkſam, daß die Anmeldung für die Stadt Mann- heim bei diesſeitiger Behörde und für die Landgemeinden bei dem betreffenden Die Bürgermeiſterämter haben Vorſtehendes in örtsüblicher Weiſe be⸗ kannt zu geben, Unternehmer, welche die Anmeldung unterlaſſen, auf ihre Verpflichtung hinzuweiſen und die Anmeldungs formulare zum Zweck der Ab⸗ gabe an die verſicherungspflichtigen Unternehmer bereit zu halten. Späteſtens am 3. März ſind ſodann die eingekommenen Anmeldungen hierher vorzulegen. a Nr. 774. Vorſtehende Bekanntmachung wird zur Darnachachtung der in obiger Verfügung genannten Gewerbetreibenden hiermit veröffentlicht. 95 heit den 28. d. M., Abends 8 Nh bei F. A. Heim 1 Gegelliger Viernben wozu alle aktiven und paſſiven Mitglieder freundlichſt einladet Der Vorſtand. Wirſeſchaff zum Rheinga Morgen Samſtag früh 9 Uhr Wellſteiſch, Abends hausgemachte Würſte nebſt ausgezeich⸗ netem Winterbier, wozu freundlichſt einladet 1 J. Wolf. Sur SFrüljahissaison in: & Naupenſcheeren. Garten, „Schaufeln, Kelle Preiſen. Michael Bläß. Strittbaumwolfe & Salb we friſch erhalten. J. Haſſel bach Reiner Blüthen⸗Schleuderhong verkauft Bienenzüchter — Ladenburg. 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