rd. An „ Gezitt Sn, 7 8 10 . Votſitende des hieſigen Narren Staates entbieten allen Unseren Un⸗ t, inden 5 terthanen in Unſerer treuen Reſidenz Lupodunum in Huld Unſern Gruß! dann zun de Unſerer traditionellen Politik gemäß waren Wir unabläſſig bemüht, die Jo lange un Grenzen Unſeres Narrenſtaates mehr und mehr zu erweitern und hatten Unſer Ferner a Augenmerk namentlich dem linken Rheinufer zugewendet. Jenes Unſer Be⸗ mn, de 20 mühen hat nun neuerdings ein großer, unendlich glorreicher Erfolg gekrönt. trol Es iſt Uns gelungen, mit dem ungeheuren Reich der Mitte in die intimſten abſtuette Freundſchaftsbeziehungen zu treten. Zum Beweiſe dafür, und um das ver⸗ u un dbeede s Bünniß zum fbemlichen Abschlub zu bringen, ſondte die Mafeſtüt r aufen von China Ihre beiden geliebten ungezogenen Prinzen n dn gin J. Dschin-Dschong-Null, eh Mayer-Hoang-Tschui u. deſſen Gemahlin Mayer-Hoang-Ta I.) „ e Unſeren Hof. a Mun f Ferner wird erſcheinen der Bauchredner und Gedankenleſer Nikloos mal M S0 der Zitherſpieler Sr. Majeſtät des König Bell in Afrika. zum Jg 0 Um nun dieſen großen Tag würdig zu feiern, haben Wir verordnet „ laß 11 0 und verordnen hiermit, daß am 1 4 19. Januar, Abends 8 Nahr d dan lh in Unſerer Reſidenz Heppel Veidinger „zur Krone“ ein unerhörtes Feſt „ dei ſoll gefeiert werden. l Die Aktien des Philiſterthums ſinken an dieſem Abend auf Null. 90 dun Wir ſind daher überzeugt, daß es nur zur rechten Zeit eines Ausrufes i did vil bedarf, um die geſammte Narrenwelt an genanntem Abend, um uns recht 9 un iin ben luſtig und närriſch verſammelt zu ſehen. b. 4 Die Vorſitzenden des Ladenburger Na 51 1 e lee 1 9 5 g allen zu Ailtk 5 Jetein Ladenburg. einen g lc Epe Ainladung 0 in Kellenuhe N zum 3 9 Krieger-Ball in Lunden Samſtag, den 17. Januar cr., Abends 8 Jahr fort im Gaſthaus „zum Rheingau“. — — Die Mitglieder haben mit Vereinszeichen zu erſcheinen. meh,“ n 1 Bezüglich der Einführung ſind die früheren Beſchlüſſe maßgebend. f . Zu zohlreichem Beſuche ladet ergebenſt ein es“ ni! Der Vorſtand. beit zur El, 5 5 tagte kt n Freiw. Feuerwehr Ladenburg. 3 An die Mannſchaft! 45 an wird hierdurch bekannt gegeben, daß am bend i Samſtag den 24. d. Mts. gohf m die Freiw. Feuerwehr Mannheim im Saalbau daſelbſt ihren Ball abhält, lib wen wozu die Mannſchaften des hieſigen Corps eingeladen ſind. 1 3 bl 1 10 Ladenburg, 13. Januar 1885. 5 0 Sl Das Commando. u aläclen Hartmann. cgarethe ui, 2 e FETT n. Masken-Costüme. 8 Für bevorſtehende Maskenbälle empfehle meine Masken⸗Coſtüme, größ⸗ tentheils neu angefertigt, zum Verleihen. f Für Anfertigung von Coſtümen habe das Neueſte in Samt, Atlas, he nicht ei Bändern, Gold⸗ und Silbertreſſen, Spitzen und Franzen etc. auf Lager. ner. Mt Beſte Bezugsquelle! Billigſte Preiſe! ac. 8 D. Freitag. fte er ih —— pſet bringe * ii 1 1 Prima wingen, N „und fel! N 0 Ruhr & Nußkohlen een T. Reinmuth. Oeffentliche Rufforderung. [Nr. 4491.] Die Anmeldung zur Stammrolle betreffend. 5 In Gemäßheit des 8 56 der Erſatzordnung werden die Militärpflichti⸗ gen, welche bei dem Erſatzgeſchäft des Jahres 1885 meldepflichtig find, auf⸗ gefordert, fich zur Stammrolle anzumelden. 1 1. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a) alle Deutſche, welche im Jahre 1885 das 20. Lebensjahr zu⸗ rücklegen, alſo im Jahre 1865 geboren find; b) alle früher geborenen Deutſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht endgiltig, durch Ausſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Erſatzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Maorinetheil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatz⸗ behörden von der Anmeldung ausdrücklich entbunden oder über das Jahr 1885 hinaus zurückgeſtellt wurden. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen ſtändigen Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohn⸗ ſitzes an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. „Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſo haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. .Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu geſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zunamen des Pflichtigen, deſſen Ge⸗ burtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe 1 0 oder Stand und Wohnſitz der Eltern, ſowie ob dieſe leben oder 1 todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt 5 ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter Anmeldung müſſen „ die Loſungsſcheine vorgelegt werden. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, wird mit Geldſtrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen beſtraft. Ladenburg, den 27. Dezember 1884. 5 Gemeinderath: A. Huben. ooOOOOOOOOOO OOO Vereinsfahnen, Vanner, e und gemalt. Der⸗ einsabzeichen, Schärpen. — Fahnen und Flaggen, Wappenſchilder, Transparente, Lampions, Feuerwerk. Offerten, Skizzen, Preisverzeich⸗ 62 niſſe verſenden wir franko und umſonſt. Bonner Fahnenfabrik in Bonn a. Ahein. Prima neue holländiſch mu ein empfiehlt billigſt To. th. Futter-Malzkeimen f A. Mertel. ohlenanzünder, 5 een ng lee, Milchschweine B. Trippmacher. Schlittſchuhe empfiehlt billigſt 5 C. L. Stenz. Hlorkchorolnle, fiinſt Vanille per Pfund 1 Mark pfiehlt n C. L. Stenz. verkauft Mich. Bremer, Maurer. 10,000 St. Tichtene & Lerchene Hopfen⸗ 85 Stangen liegen am Weinheimer Bahnhofe zum Verkauf. Cart Schneider, Maſchinengeſchäft, Weinheim a. B. Schöne Orangen & Citronen empfiehlt Feeinſt marinirte e Georg Seitz, Ladenburg. 5 8 Gg. Seit, am Mart.