am vergangenen Montag entlaſſen. In der letzten Woche ihrer Dienſtzeit beſuchte der größere Theil dieſer Herren ein Symphoniekonzert im Schreiber! ſchen Konzertſaal und einer derſelben äußerte, hingeriſſen von den ſüßen Melodien, zu einem Nach⸗ bar vom Civil u. A.: „jtzt möcht ich nur meine Braut im Arme haben, dann wäre mein Glück voll⸗ ſtändig“. Der Nachbar war zufällig ein Reporter der Wittenberger Zeitung und hängte demzufolge die Sehnſucht und die Aeußerung des gemüthvollen Lehrers an die verhältnißmäßig „große Glock“ dieſes Blattes. Die nächſte Folge der betreffenden Notiz war, daß von der dieſelbe enthaltenden Zeitungs⸗ nummer 26 Exemplare von den Lehrern angekauft wurden; welcher Gebrauch aber bon den Blättern gemacht worden iſt, läßt ſich aus der Thatſache er⸗ meſſen, daß nach der Entlaſſung der Lehrer in der vergangenen Woche nicht weniger als 11, augen⸗ ſcheinlich von Damen geſchriebene Anfragen aus verſchiedenen Ortſchaften der beiden Provinzen bei der Redaktion der Wittenberger Zeitung einliefen, welche alle unter irgend einem Vorwand den Namen des gemüthvollen Lehrers zu erfahren wünſchten. Die Redaktion hat den Fragerinnen nach den Wor⸗ ten Kaſſandras geantwortet: „Frommt's, den Schleier aufzuhebe Wo die Wahrheit ſchrecklich droht! Nur der Glauben iſt das Leben Und das Wiſſen iſt der Tod.“ — — London, 22. Dez. Bei einem im Ge⸗ päckraum des Bahnhofes zu Windſor geſtern früh ausgebrochenen Feuer, verbrannte das Gepäckburegu, ſowie eine große Anzahl Gepäckſtücke. Die Unter⸗ ſuchung ergab, daß das Feuer durch eine ſorgfältig in einem Kaſten eingepackte Höllenmaſchine herbei⸗ geführt war. In dem Brandſchutt wurden noch einige eiſerne Zahnräder, ſowie eine Flaſche mit Sprengſtoff gefunden. Einführung des Reichsgeſetzes über die Krankenberſicher⸗ ung der Arbeiter, . hier. Die Genehmigung ortsſtatut⸗ ariſcher Beſtimmungen für die Gemeinde Ladenburg betr. i No. 4348] Wir bringen die nach⸗ ſtehende, von dem Gemeinderath dahier unterm 24. Oktober l. Is. gefaßte und von dem Bezirksrathe am 29. Novem⸗ ber l. J. für vollziehbar erklärte ortsſtatutariſche Beſtimmung zur öffentlichen Kenntniß und zwar: Ziffer IJ. Die Anwendung der Vor⸗ ſchrift des §8 1 des Reichsgeſetzes vom 15. Juni 1883 „Die Krankenverſicher⸗ ung der Arbeiter betr.“ wird erſtreckt: 1. auf alle Handlungsgehilfen und f Lehrlinge, 2. auf alle diejenigen Perſonen, welche von Gewerbetreibenden au⸗ ßerhalb ihrer Betriebsſtätten be⸗ a ſchäftigt werden, 3. auf ſelbſtſtändige Gewerbetreiben⸗ den, welche in eigenen Betriebs⸗ ſtätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreiben⸗ den mit der Herſtellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeug⸗ niſſe beſchäftigt werden. (Haus⸗ induſtrie.) Ziffer II. Die Beſtimmungen der 88 49 bis 53 des Reichsgeſetzes finden auch auf die Arbeitgeber der unter Ziffer I. bezeichneten Perſonen Anwen⸗ dung. Ladenburg, den 19. Dezemb. 1884. 55 Gemeinderath: A. Huben. Stumpf. J. Brehm. — I 11 Mu Mit den neuen Schnelldampfern des Rorddeutſchen Tloyd kann man die Reiſe von Bremen nach Ameriſta in 9 Tagen 5 machen. Näheres bei dem General agen ten Ph. Jak. Eglinger Bekanntmachung. Den einjährigen Militärdienſt betreffend. 1 Da die Geſuche um Zalaſſung zum einjährigen Dienſt häufig verſpätet oder unvollſtändig bej der Prüfungskommiſſion eingereicht werden, machen wir auf die unten abgedruckten Beſtimmungen des § 89, Ziff. 1—4, der Erſatz⸗ ordnung aufmerkſam: 1. Die Berechtigung zum einjährigen⸗freiwilligen Dienſt darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr nachgeſucht werden. Der Nachweis derſelben iſt bei Verluſt des Anrechtes ſpäteſtens bis zum erſten April des erſten Militär- pflichtjahres zu erbringen. 2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommiſſion nachgeſucht, in deren Bezirk der Wehrpflichtige geſtellungs pflichtig iſt. 3. Wer die Berechtigung nachſuchen will, hat ſich bei der unter Nr. 2 bezeichneten Erüfungskommiſſion ſpäteſtens bis zum 1. Februar des erſten Militärpflichtjahres ſchriftlich zu melden. 1 Dieſer Meldung ſind beizufügen: a) ein Geburtszeugniß; b) ein Einw lligungsdtteſt des Vaters oder Vormunds mit der Erklä⸗ rung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienſtzeit zu bekleiden, auszurüſten und zu verpflegen; ein Unbeſcholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnaſien, Realſchulen, Progymnaſien und höheren Bürgerſchulen), durch den Direktor der Lehranſtalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei⸗Obrigkeit oder ihre vorgeſetzte Dienſtbehörde aus⸗ zuſtellen iſt. Sämmtliche Papiere ſind in Original einzureichen. 4. Außerdem bleibt die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗ freiwilligen Dienſt noch nachzuweiſen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugniſſen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗ kommiſſion geſchehen. Zugleich verweiſen wir auf die Beſtimmungen des § 93 Abf. 2 der Erſatzordnung, wonach ſich die zum einjährigen freiwilligen Dienſt Berechtigten beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, ſofern ſie nicht bereits vorher zum aktiven Dienſt eingetreten ſind, bei der Erſaßkommiſſion ihres Geſtellungs⸗ ortes ſchriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berech⸗ tigungs⸗Scheines ihre Zurückſtellung von der Aushebung zu beantragen haben. Mannheim, den 19. Dezember 1884. Großh. Bezirksamt. Lang. 950 0 ung von Lärchenſtangen und Brennholz. Die Großh. Bezirksforſtei Heidel⸗ berg verſteigert aus Domänenwaldungen mit Borgfriſt oder Rabattbewilligung bei Baarzahlung Montag, den 5. Januar 1885, Vormittags halb 10 Uhr im Adler in Ziegelhauſen aus den Schlägen: „Geigersheide, Hei⸗ delbeerſtaude, Pfarrwald und Sieben⸗ brunnen“ bei Petersthal, „Jungholz, Schafbuckel u. Weinweg“ bei Schönau und „Ochſenlager, Kreuzſchläge, Salz⸗ lacken u. Felſenberg“ bei Ziegelhau ſen: 105 Stück Nutzholzſtangen, 2700 St. Hopfenſtangen I. Klaſſe, 2250 St. do. II, Kl., 2600 St. do. III. Kl., 3550 St. do. IV. Kl. und 2200 St. Boh⸗ nenſtecken, ſämmtlich Lärchenholz; 4 Ster buchenes, 25 Ster eichenes u. 4 Ster gemiſchtes Scheitholz III. Kl., 208 Ster forlenes und gemiſchtes Prü⸗ gelholz II. Kl., 3 Looſe Schlagraum. Die Domänenwaldhüter Sauer in Wilhelmsfeld, Kinzinger und Kuhn in Schönau, Sattler und Sauer in Zie⸗ gelhauſen zeigen die Holzſortimente auf Verlangen vor. 1 empfiehlt ſeine ſelbſt angefertigten 5 Möbel, Schreib -Helretäre, polirte tannene Kleiderſchränke, Chiffoniere in verſchiedener Fagons, Schreib- und vier⸗ ſchubladige Komode, Waſchllomode und Nachttiſche mit Marmor- und Holzplatten, ovale Tiſche, franzöſiſche Vettladen, mit großen und kleinen Häuptern, Küchen · ſchränke, viereckige Fiſche, Stühle, gewöhnlich nuß⸗ baum und tannene Vettladen. Dieſe Arbeiten halte ich vorräthig und empfehle dieſelben zu billigen Preiſen. 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