e ee Erſcheint jeden Wittwo mne eint jeden und Hamſtag und koſtet vierteljährlich 1 ü/U 20 mit illuſtirtem Anterhaklungsblakt 1 % 70 . excl. Poſtproviſion. 1 Juſerate, welche am Tage vor dem Erſcheinen bis Mittags 12 Uhr in der 5 5 Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden die einſpaltige 0 0 Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg., Lokal⸗Anzeigen mit 6 Pfg., f N a Reclamen mit 20 Pfg berechnet. Bei größeren Aufträgen Rabattbewilligung. Nr. 93. Politiſches. Berlin, 17. Nod. Die Eröffnung des Reichstags wird am nächſten Donnerſtag um halb 2 Uhr Nachmittags ſtattfinden. Wie gewöhnlich werden derſelben Gottesdienſte im Dom und in der kath. St. Hedwigskirche vorangehen. Berlin, 15. Nov. Nachmittags 2 Uhr er⸗ öffnete der Reichskanzler, Fürſt Bismark, im Feſt⸗ ſaale ſeines Pelaſtes die erſte, vorausſichtlich nur der Konſtituirung gewidmete Sitzung der Weſtafri⸗ kaniſchen Konferenz. Die Bevollmächtigten der 14 auf der Konferenz vertretenen Staaten ſitzen an einem hufeiſenförmigen offenen Tiſch nach alphabethiſcher Reihenfolge. Die „Nordd. Allg. Z.“ bringt hier⸗ über folgende Einzelheiten: Inmitten der äußeren Querſeite ſitzt der Reichskanzler, hinter ihm, an einem beſonderen Tiſche, die Sekretäre, Botſchafts⸗ rath Raindre, Graf Wilhelm v. Bismark und Vi⸗ cekonſul Schmidt. Rechts vom Reichskanzler ſitzt der öſterreichiſch⸗ungariſche, links der belgiſche, neben dieſem, noch an der Querſeite des Tiſches däniſche und ſpaniſche Delegirte. An den äußeren Längs⸗ ſeiten ſitzen rechts die Vertreter der nordamerikani⸗ ſchen Union, Englands und Hollands, links die Ver⸗ treter Frankreichs und Italiens. Gegenüber dem Reichskanzler, in der Mitte der Hufeiſenform ſitzt Staatsſekretär Graf v. Hatzfeld, links ein franzöſiſcher Delegirter, rechts ein ſchwediſcher Bevollmächtigter. Im Innern der Längsſeiten rechts der türkiſche und ruſſiſche, links der portugieſiſche Delegierte. Die Flügelplätze nehmen Unterſtaatsſekretär Buſch und Geh. Rath v. Kuſſerow ein. Im Saale hängt eine 5 Meter hohe Karte Afrikas. Die Tiſche ſind mit Broſchüren, Büchern und Karten, betreffend Afrika, reich bedelt. Wittwo ch, den 19. November Berlin, 15. Nov. In mehrſtündiger Sitzung unter dem Präſidium des Kronprinzen hat der Staatsrath heute ſicherem Vernehmen nach den An⸗ trägen ſeiner Abtheilungen hinſichtlich der Entwürſe über die Poſtſparkaſſen, über die Dampfervorlage und die Ausdehnung des Unfall⸗Verſicherungsgeſetzes u. ſ. w. zugeſtimmt. Die Dinge liegen bezüglich dieſer Vorlagen ſo, daß die Dampfervorlage aus dem Bundesrathe alsbald mit dem Reichshaushalt an den Reichstag gelangen wird. Weder im Staats⸗ rathe noch im Bundesrathe dürfte die urſpringliche Vorlage Veränderungen erfahren. Bezüglich der Poſtſparkaſſen ſtehen die Dinge anders. Hier hat bereits der Staatsrath Aenderungen gewünſcht. Berlin, 17. Nov. Der Regentſchaftsrath des Herzogthums Braunſchweig hat den Prinzen Albrecht von Preußen zum künftigen Regenten ge⸗ wählt und iſt die Wahl vom Kaiſer beſtätigt wor⸗ den. Doch ſoll der Regentſchaftsrath, dem Wunſche des Kaiſers gemäß, die Regierung noch bis zum Ablaufe eines Jahres vom Todestage des Herzogs Wilhelm fortführen. Auch wird, ſobald Prinz Al⸗ brecht die Regierung übernimmt, das Herzogthum zum Großherzogthum erhoben werden. Paris, 16. Nov. Nach dem Berichte der Seinepräfektur kamen geſtern 72 Cholera⸗Todesfälle und zwar 22 in der Stadt und 50 in den Hoſ⸗ pitälern vor. Von Mitternacht bis heute Mittag ſind 12 Perſonen und zwar 5 in der Stadt und 7 in den Hoſpitälern an der Cholera geſtorben. — Aus Nantes werden 2 Choleratodesfälle gemeldet. Verſchiedenes. B.. Ladenburg, 18. Nov. Nachſtehend bringen wir die wichtigſten Verordnungen des am 1. Dezember 1884 in Kraft tretende Reichskranken⸗ Nachſtehende Annoncen ⸗ Erpeditionen: Alois Herndl in Wien, Adolf Steiner in Hamburg und ſämmtliche Annoneen⸗Bureaux von Haaſenſtein und Vogler, Rudolf Moſſe, G. L. Daube und J. Barck und Comp. nehmen Inſerate für uns an. Inſerate find von nachweisbarer Wirkſamkeit. Redaktion, Druck und Verlag von Karl Molitor in Ladenburg. 1884. kaſſengeſetzes zur allgemeinen Kenntniß: Nach 8 9 des Reichsgeſetzes vom 15. Juni 1883, die Kran⸗ kenverſicherung der Arbeiter betr., ſollen die von den Gemeinden zu erhebenden Verſicherungsbeiträge, ſo lange nicht nach Maßgabe des § 10 des genannten Geſetzes etwas anderes feſtgeſetzt worden iſt, 1½¼ % des ortsüblichen Taglohnes nicht überſteigen. Nach Verfügung Gr. Bezirksamts vom 30. Juni 1884, No. 24,001, beträgt der durch bezirks⸗ räthliche Entſchließung feſtgeſetzte ortsübliche Taglohn gewöhnlicher Tagarbeſter: 1. für erwachſene männ⸗ liche Arbeiter über 16 Jahre alt 1 Mk. 90 Pf., 2. für erwachſene weibliche Arbeiter, über 16 Jahre alt 1 Mk. 40 Pf., 3. für jugendliche männliche Arbeiter unter 16 Jahre alt 90 Pf., 4, für jugend⸗ liche weibliche Arbeiter unter 16 Jahre alt 70 Pf. Der ſo feſtgeſetzte ortsübliche Taglohn bildet den Maßſtab, nach welchem gemäß § 6 des Reichsgeſetzes das Krankengeld und die Verſicherungsbeiträge (S 9) zu bemeſſen ſind. An Verſicherungsbeiträgen find demnach zu erheben: 1. für erwachſene männliche Arbeiter über 16 Jahre alt, für 1 Tag 3 Pf., für 2 Tage 6 Pf., für 3 Tage 9 Pf., für 4 Tage 11 Pf., für 5 Tage 14 Pf. und für 6 Tage 17 Pf. 2. für erwachſene weibliche Arbeiter, über 16 Jahre alt, für 1 Tag 2 Pf., für 2 Tage 4 Pf., für 3 Tage 6 Pf., für 4 Tage 8 Pf., für 5 Tage 11 Pf. und für 6 Tage 13 Pf. 3. für jugendliche männliche Arbeiter unter 16 Jahren alt, für 1 Tag 1 Pf., für 2 Tage 3 Pf., für 3 Tage 4 Pf., für 4 Tage 5 Pf., für 5 Tage 7 Pf. und für 6 Tage 8 Pf. 4. für jugendliche weibliche Arbeiter, unter 16 Jahren alt, für 1 Tag 1 Pf., für 2 Tag 2 Pf., für 3 Tage 3 Pf., für 4 Tage 4 Pf., für 5 Tage 5 Pf. und für 6 Tage 6 Pf. Nach 8 51 des Reichsgeſetzes ſind die Arbeitgeber verpflichtet, Der Fluch des Goldes. i Kriminal⸗Novelle von Friedrichſen. Alle Rechte vorbehalten. Reichsgeſetz vom 11. Juni 1870. (Schluß.) Plötzlich fühlte ſie ſich an der Kehle gepackt und von rauher Hand gewürgt, ſo daß ſie nicht im Stande war, einen Laut auszuſtoßen. Aber ſo ſehr ſie ſich auch wehrte, dieſe Hand ließ das einmal Erfaßte nicht los, ſie wurde das Opfer eines bis zum Wahnſinn getriebenen Mannes. Phila brach unter dem nicht ablaſſenden Druck zu⸗ ſammen, einige kurze Zuckungen und der Unmenſch hatte zwei Leben zugleich vernichtet! Erſt jetzt bekam Dietrich die Ruhe der Ueberlegung zurück und mit dieſer die furchtbare Laſt eines Mordes, welcher ſich auf ſeine Seele wälzte. Er zündete ein Licht an und veranſtaltetefalle nur erdenklichen Wiederbelebungs⸗ verſuche, jedoch vergebens. Und nun bemächtigte ſich ſeiner jene entſetzliche Gewiſſens⸗ angſt, wie ſie ein Menſch mit einer ſolchen Sündenlaſt nur empfinden kann. Aber ſo ermattet er war und ſo unfähig er ſich zu ir⸗ gend welcher Handlung fühlte, ſo mußte er doch handeln und zwar mußte die Leiche auf die Seite geſchafft werden. Eine Zeit lang ſaß er brütend auf ſeinem Seſſel, dann ſprang er auf und tief Atem holend machte er ſich an das unheimliche Werk. Zuerſt begann er damit, die Taſchen der Leiche zu leeren, welche mit Geld und Werthpapieren angefüllt waren, er warf das Geld mit einem wilden Fluche in die Truhe zurück. 1 Dann lud er ſich die Leiche, in einen weiten Mantel gehüllt, auf die breiten Schultern und bewegte ſich mit ſeiner Bürde die Treppe hinab. Er durchſchritt einige enge Gaſſen jenes obskuren Stadt⸗ theils, und er hatte anfangs die Abſicht, die Leiche in die Donau zu tragen. Aber da hörte er von weitem lärmende Stimmen, die von ſolchen herrührten, die erſt jetzt den Weg nach Hauſe aufſuchten. Schnell entſchloſſen lehnte er die Leiche an das Dunkel einer Hausthür. Was that es, wenn man fie hier fand? In dieſer Gegend waren die Morde nichts ſeltenes und der Umſtand, daß ſie erdroſſelt war, konnte auf die fluchwürdige Hand der dieſe Gegend paſſirenden rohen Geſellen hingelenkt werden. Eben wollte er ſich zur Flucht wenden, als ſich ihm eine ſchwere Hand auf die Achſeln legte. Es war der Nacht⸗ wächter, welchen er wegen der herrſchenden Dunkelheit nicht erkannt hatte. Dieſer war in der unmittelbaren Nähe des Ortes poſtirt, wohin Dietrich die Leiche poſtirt hatte, und hatte den Vorgang mit angeſehen. In demſelben Augenblick, wo der Nachtwächter die Hand auf die Achſeln Dietrichs legte, ließ er auch die Nothpfeife ertönen, da er annehmen konnte, es mit einem Dieb oder Verbrecher der ſchlimmſten Sorte zu thun zu haben, und im Augenblick hatten ſich um Dietrich und ſein Opfer eine Anzahl Polizeibeamten verſammelt. Der Verbrecher knikte zuſammen wie ein Taſchenmeſſer und er ließ ſich willig zur Revierwache abführen, wo er in einem ſofort vorgenommenen nächtlichen Verhör die ganze grauenvolle That und dem von ihm ausgeführten Diebſtahl unumwunden und ohne daß man ihn darum fragte einge⸗ tand. f Von hier aus wurde er gefeſſelt in's Gerichtsgefängniß abgeführt, während man ſein beklagenswerthes Opfer in das Obduktionshaus brachte. Noch nie hatten die Einwohner Wiens einem Prozeß mit größerer Spannung entgegengeſehen, als dem, welcher zur Verurtheilung Dietrichs zu zwanzigjähriger Kerkerſtrafe führte. Zur Motivirung dieſes Urtheils war Totſchlag, nicht Mord von der Juri angenommen, und Frau Leith⸗ mer erhielt nunmehr den noch recht immer recht bedeutenden Reſt ihres Vermögens zurück, welcher jedoch für die Familie Seemann jedoch kein weiteres Unheil ſtiftete. Dietrich, der wegen ſeiner guten Führung ſchon nach 15 Jahren ſeiner Haft entlaſſen wurde, lebt noch heute, ein anderer Menſch geworden, als Farmer in Amerika. — 2 — Das Eiſenbahn⸗Unglück bei Hanau Ueber das bei Hanau ſtattgehabte Eiſenbahn⸗ unglück entnehmen wir der „N. B. L. Z.“ unterm 15. d. M. folgende Schilderung: Geſtern um die Mittagsfiunde durcheilte unſere Stadt mit Blitzes⸗ ſchnelle die ſchauervolle Kunde von einem ſchweren Bahnunglück, das ſich unmittelbar vor dem Oſtbahn⸗ hof zugetragen. Unter den erſten, die zur Schreckens⸗ ſtelle eilten, befand ſich ihr Berichterſtatter. Welch entſetzliches Bild bot ſich da dem ſchaudernden Blick! Ich war Augenzeuge der Kataſtrophe von Hug⸗ ſtetten im September 1882, ſah dort das zeriſſene Schienengeleiſe, die auf⸗ und übereinander gethürmten Wagen, unter deren Trümmer die jammervoll Ver⸗ unglückten mit Mühe hervorgeholt wurden — ein Anblick, der meinem Gedächtniſſe ewig vorſchweben wird, und doch blieb dieſes Zerſtörungswerk hinter dem zurück, was mir bier zu Geſichte kam! — das Geleiſe, auf eine beträchtliche Strecke zerſtört, war von Trümmern der mehr oder weniger beſchädigten Wagen beſäet, die in wildem Choas theils über⸗