Bekanntmachung. Die Verbreitung ſozialdemo⸗ kratiſcher Druckſchriften betr. Der von dem Bezirksamte Mann⸗ heim mit Beſchlag b legte, bei Th. Wendling dahier gedruckte Wahlaufruf mit der Ueberſchrift: „Wähler!“ mit den Worten beginnend: „Trotzdem die Wahlprüfungs⸗Commiſſion den ſpöter vom Reichstage gebilligten Grundſatz aufgeſtellt hat“ und ſchließend mit den Worten: „Das wird die beſte Antwort ſein auf alle polizeilichen Chikanen. Das ſozialdemokrotiſche Wahlkomitee —“ wird auf den Grund der 88 11 und 12 des Geſetzes gegen die gemeinfähr⸗ lichen Beſtrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. Mannheim, den 9. Oktober 1884. Der Gr. bad. Landeskommiſſär für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg, und Mosbach. Frech. Vekannlmachung⸗ Die Verbreitung ſozialdemo⸗ kratiſcher Druckſchriften betr. Auf Grund der 88 11 und 12 des Geſetzes gegen die gemeinfährlichen Be⸗ ſtrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die vom Be⸗ zirksamte Mannheim in Beſchlag ge⸗ nommene Druckſchrift: „An die Wähler des 11. badiſchen Reichstagswahl⸗ kreiſes“, herausgegeben, gedruckt und verlegt von J. W' H. Dietz in Stutt⸗ gart unterzeichnet: „Im September 1884. Die Vertretung der deutſchen Sozialdemokratie“ verboten. Mannheim, den 9. Oktober 1884. 2 Der Großh. Landeskommiſſär für die Kreiſe Mannheim, Heidelberg und Mosbach: Frech. Turn- Werein Sgriesheim. Die Turnſtunden finden regelmäßig Montags und Freitags, Abends 8 Uhr, im Saale des Gaſthauſes „z. Pfalz“ ſtatt. Anmeldungen zum Eintritt in den Verein können bei Vorſtand Dreher und an Turnabenden im Lokale gemacht werden. Der Vorſtand. FFFFFFFFTCTCTCCCC ( Mein Tager in Knabenfilzhüten und Mützen iſt beſtens ausgeſtattet und bringe ſolches empfehlend in Erinnerung. D. Freitag. Cafe, 1 roh und gebrannt, bei 5 und 10 Pfd. e zu en gros 9 empfiehlt C. L. Stenz. Beltannkmachung [Nr. 3494.] Nach Vorſchrift des 8 6 und 8 des en des Wahlgeſetze s für den deutſchen Reichstag vom 31. Mai 1869 hat der Be⸗ zirksrath in der Sitzung vom 29. v. 1 95 für die Dienſtag den 28. Oktober l. Is., Vormittags 10 Uhr bis Abends 5 Uhr zu vollziehende Wahl zum Reichstage, die hieſige Stadt in den IV. Wahl⸗ bezirk eingetheilt, als Wahlvorſteher den unterzeichneten Bürgermeiſter und als Stellvertreter Herrn Gemeinderath Peter Remelius dahier ernannt. Die Wahl findet im Rathhausſaale hier ſtatt. Dies wird mit dem Anfügen öffentlich verkündet, daß nur ſolche Wähler zugelaſſen werden dürfen, we lche in der Wählerliſte eingetragen ſind. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Eine Stellvertretung zur Stimmabgabe iſt unzuläſſig. Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. (8 10 des Wahlgeſetzes.) Die Stimmzettel ſind außerhalb des Wahllocals mit dem Namen des Kandidaten, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. (8 11 des Wahlgeſetzes.) Ladenburg den 4. Oktober 1884. Bürgermeiſteramt: A. Huben. Ladenburg. Gaſthaus „zum Schiff“ 1 0 Becker und Renner. Morgen Samstag den 25. October Brehm. Anstich „Münchener Lagerdler (Lacherl-Bräu). Per Schoppen 16 Pfennig. 2 Grsungvrrein Talenburg. a Sonntag, den 26. Oſtober, Ausflug nach Schriesheim. Zuſammenkunft Nachmittags 1 Uhr am Schriesheimer Thor. Jandw. Winterſchule Ladenburg. Das neue Schuljahr beginnt am Dienſtag, den 4. November, Vormittags 9 Uhr, im Unterrichtslokal (Gebäude der Bürgerſchule). Aufnahmebedingung iſt: Zurückegelgtes 14. Lebensjahr und guter Leumund. Das Schulgeld beträgt 10 Mark. Unbemittelte ſind Schulgeldfrei und können auf Anſuchen Geld⸗ unterſtützungen erhalten. Anmeldungen zum Eintritt in die Schule nimmt der Schulvo Landwirthſchaftslehrer Schmezer dahier, entgegen. Der Auſſichtsrath. Sünger-Einheit 2 Sonntag, 26. Oktober d. J., i 1 Uhr, Tagesordnung: 1. Jahresbericht, 2. Wahl eines Rechners und zweier Vorſtandsmitglieder 3. Vereinsangelegenheiten, wozu alle aktiven ſowie paſiven Mitglieder freundlichſt Anladet 5 Der — % Hase def Halserin ud Hronprinzen 2 Stolluce C Ksche in Originalpackung in Chocdlade 0 A8 Cao Ladenburg: Th. Reinmuth, Georg Löſch, C. L. Stenz. In Heddesheim: J. F. Lang Sohn. em ple den Den Schutz nützlicher Vögel betr. Wir ſehen uns veranlaßt auf 8 2 der Verordnung Gr. Handelsminiſteriums vom 1. Oktober 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737 aufmerkſam zu machen, wo⸗ nach das Einfangen, Toͤdten und Feil⸗ bieten der einheimiſchen Singvögel mit Einſchluß der Meiſen, Lerchen, Droſſeln, Amſeln und Staaren, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſonſtige kleine Feld⸗ und Waldvögel, welche nicht zum Jagdwild gerechnet werden; desgleichen das Zetſtören ihrer Neſter, das Aus⸗ nehmen ihrer Eier und das Feilbieten letzterer; endlich das Aufſtellen von Vorrichtungen jeder Art, zum Einfangen dieſer Vögel, als: Netze, Vogelherde, Leimruthen, Meiſenſchläge, Schlingen u. dgl. verboten iſt. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot werden ſtrengſtens beſtraft. Schriesheim, 18. Oktober 1884. Bürgermeiſteramt. Hartmann. Brehm. Lahrer Hinkende Bote, Hebels Rheinländ. Hausfreund, Wanderer am Bodenſee, Laubfroſch⸗Kalender, Vetter vom Rhein, 5 Handelskalender empfiehlt G. Guckenmus, Buchbinder in Ladenburg. Stahlſpaten u. Schaufeln mpfiehlt Mich. Bläß. Neue 20 enfrüchte . in gutkochender feiner Waare empfiehlt Gg. Seitz, am Markt. Magenbitter Kirſchen-, Zwetſchen-, Anis⸗, Pfeffermünz-, Kümmel⸗, Nordhäuſer⸗, Frucht- un angeſetzten Branntwein empfiehlt C. T. Stenz 311 u v Mit den neuen 0 des Morddeutſchen Nloyd kann man die Reiſe von Bremen nach Ameriſa in 9 Tagen machen. Näheres bei dem General agente h. Jak. Egkinger,