hüte zur ef. elch — — Reclamen mit 20 Pfg berechnet. Erſcheint jeden Mittwoch und Samſtag und koſtet vierteljährlich 1ů / 0 mit illuſtirtem Anterhaktungsblakt 1 % ä 70 J exel. Poſtproviſion. Inſerate, welche am Tage vor dem Erſcheinen bis Mittags 12 Uhr in der Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden die einſpaltige Garmondzeile oder deren Raum mit 10 Pfg., Lokal⸗Anzeigen mit 6 Pfg., Bei größeren Aufträgen Rabattbewilligung. 15 z hüten“ 84. Cn ind bringe fa ung. Der 1 bet beſchloſſen, a 3 Karlsruhe. . Freitag. dem Fürſten von Sigmaringen, deſſen Gattin eine 5 Tochter des Großherzogs Karl und der Großherzo⸗ gin Stephanie, (der Stieftochter Napoleons des I.) 1 0 iſt, durch Oberhürgermeiſter Lauter eine Beglück⸗ 0 wunſchadreſſe zu der bevorſtehenden Feier der golde⸗ nen Hochzeit überreichen zu laſſen. Frankfurt a. M., 15. Oktober. Landgraf Friedrich von Heſſen iſt heute früh hier geſtorben. Landgraf Friedrich Wilhelm Georg Adolf von Heſſen mit dem Titel Königliche Hoheit, das Haupt der älteren nicht regierenden Hauptlinie des Kurhauſes Heſſen, war geboren am 26. November 1820 als der Sohn des Landgrafen Wilhelm. Ohne die Annexion des Kurfürſtenthums Heſſen im Jahre 1866 würde er der Thronfolger des nach dem Stettiner Vertrag vom Thron zurückgetretenen Kur⸗ fürſten Friedrich Wilhelm II. geweſen ſein, fand ſich indeß ſpäter auch mit der Krone Preußen ab, die ihm für die Verzichtleiſtung auf das Kurfurſtenthum ganz koloſſale Abfindungen zukommen ließ. eld r chen Hart 6 zu dr G. Seiz. ether ſer Keil, ue Anlage. iethen aten Stok k zur Krint. Berlin, 14. Okt. Kronprinz Rudolf von Oeſterreich trifft morgen ein und nimmt im könig⸗ ichen Schloſſe Wohnung. Prinz Wilhelm kommt te morgen Vormittag von Potsdam, empfängt den Kronprinzen und begibt ſich Abends mit demſelben 1 nach Ibenhorſt zur Elchwildjagd. 5 Berlin, 15. Okt. Schon in den nächſten Jagen erwartete man hier den Fürſten Bismarck, org Sah geih der die letzten Vorbereitungen für den am 25. Okt. 0 uſammentretenden Staatsrath, bald darauf zu der icht . u eröffnenden Conferenz treffen will. Soweit man aus diplomatiſchen Kreiſen hört, hat die Einladung rie der Conferenz den unbedingten Beifall faſt aller ſen, unter barret Nationen gefunden. Schon ſoll die Mehrzahl der eingeladenen Staaten den Beitritt zugeſagt haben. Nur die engliſche Regierung ſcheine ſich nicht zu einer unbedingten Zuſage verſtehen zu können. Man deutet hier die Weigerung dahin, daß die engliſche Regierung begreiflicher Weiſe darüber verſtimmt iſt, daß die jüngſte eine Colonialpolitik verfolgende europäiſche Macht ſich zur Erzielung eines für die ganze zukünftige Entwicklung der überſeeiſchen Be⸗ ziehungen bedeutungsvollen europäiſchen Ueberein⸗ kommens zunächſt an die franzöſiſche, nicht an die engliſche Regierung gewandt hat. Da jedoch alle Mächte zu dieſem nächſten europäiſchen Concert ihre Inſtrumente bereithalten, wird auch John Bull wohl auf die Mitwirkung nicht verzichten wollen. Auch wird man annehmen können, daß der Verlauf der Conferenz ſo glatt iſt, daß wenige Sitzungen genügen, eine endgültige Uebereinſtimmung zu erzielen. Paris, 15. Oktober. Eine Depeſche Briere's meldet: „Oberſt Donnier nahm nach einem glänzen⸗ den Gefecht am 10. Oct. eine die Feſtung Chu be⸗ berrſchende Höhe, den Stützpunkt eines großen ver⸗ ſchanzten Lagers, welches von fünf kaſemattirten Forts gedeckt war. Die Chineſen verſuchten Tags darauf zum Angriff überzugehen; unſere Artillerie richtete jedoch ſolchen Schaden unter ihnen an, daß die Chineſen in der Richtung nach Langſon ent⸗ flohen. Ihre Verluſte werden auf 3000 Mann veranſchlagt, darunter ein kommandierender General. Unſere Verluſte betragen 20 Todte, worunter ein Offizier, und 90 Verwundete, worunter 2 Oſſiziere. Die von Donnier geſchlagenen chineſiſchen Truppen gehörten den beſten des Kaiſerreichs an, waren gut bewaffnet und manöverirten nach europäiſcher Weiſe.“ Briere betrachtet die Invaſion in Tonking als voll⸗ ſtändig zum Stillſtand gebracht. Nach der amtlichen Nachſtehende Annoncen ⸗Erpeditionen: Alois Herndl in Wien, Adolf Steiner in Hamburg und ſämmtliche Annoncen⸗Bureaux von Haaſenſtein und Vogler Rudolf Moſſe, G. L. Daube und J. Barck und Comp. Inſerate ſind von nachweisbarer Wirkſamkeit. Druck und Verlag von Karl Molitor in Ladenburg. 5 f nehmen Inſerate ür uns an. e 1884. Liſte betragen die Verluſte der Franzoſen in der Rekognoszirung am 8. d. M. dei Tamſui 16 Todte und 49 Verwundete. l Verſchiedenes. — Ladenburg, 17. Ottober. Die rühm⸗ lichſt bekannte Tiroler Sängergeſellſchaft Berger beſtehend aus 2 Damen und 1 Herr vom Ober innthal, welche auf einer Conzertreiſe in die Rhein lande begriffen und die in Mannheim und anderen größeren Städten mit dem ſchönſten Erfolge con certirte, wird heute Abend auf Einladung der Ge ſellſchaft „Gemüthlicheit“ im Saale zum Schiff ſich produciren und erlauben wir die Mitglieder und eingeladenen Gäſte auf dieſen ſeltenen Kunſtgenu an dieſer Stelle aufmerkſam machen. 5 — Mannheim, 15. Okt. Ein gräßliche Unglücksfall ereignete ſich heute Vormittag 10 Uhr auf dem hirſigen Perſonenbahnhofe. Um dieſe Zeit beſtieg der ledige Rangirer Anton Zimmermann von Reinsheim einen im Gange befindlichen Zug, rutſcht aber von dem Trittbrette aus, wollte zur Seite ſpringen, gerieth jedoch im Sprung an einen Gas tandalaber, wodurch er rückaärts ſtürzte und au das Geleiſe fiel und gingen ihm die Räder eine Wagens ſchräg über die Bruſt und Kopf, ſo da der Tod des Unglücklichen ſofort eintrat. Die Leich wurde nach dem Frie dhofe verbracht. 85 — Weinheim, 15. Okt. Geſtern ereignete ſich daſelbſt ein bedauerlicher Unglücksfall, der leider den Tod eines Arbeiters zur Folge hatte. An dem Neubau einer Brauerei, wo augenblicklich 30 Arbeiter beſchäftigt ſind, fand aus noch nicht aufgeklärten Gründen ein Erdrutſch ſtatt und zwar ſo plötzlich, daß ſich die in der Nähe beſchäftigten Arbeiter nich alle retten konnten. Es wurden zwei verſchüttet, Frunnenſttaß und Speialiſß fn 11 7 begab Nachahre 5 nur Schu tgeltlichet kur Der Fluch des Goldes. 5 Kriminal⸗Novelle von Friedrichſen. i Alle Rechte vorbehalten. Reichsgeſetz vom 11. Juni 1870. — (5. Fortſetzung.) rüchte 4 „Wiſſen Sie, weſſen man Sie beſchuldigt, Herr See⸗ mann?“ fragte der Polizeibeamte. g „Ich habe in der That keine Ahnung von dem, was Sie zu einem Haftbefehl und Verhör berechtigt, umſomehr werden Sie meinen Wunſch um Aufklärung des Sacherhalts anerkennen. Doch ſei Ihnen im Voraus bemerkt, daß dieſer Haftbefehl dann hinfällig iſt, wenn es ſich um die Flucht meiner nunmehrigen Gattin aus dem Hauſe ihres Groß⸗ mama handelt, denn ſie war nicht verpflichtet, in dieſem Hauſe zu bleiben, und unſere Trauung, welche bereits von dem Prieſter in X. vollzogen iſt, geſchah mit Einwilligung 5 . des Vormundes meiner Gattin, desjenigen Mannes, bei dem N 1 wir allein um die Einwilligung nachzuſuchen hatte.“ Ich gebe gern zu,“ entgegnete hierauf der Beamte, daß Sie in dieſer Angelegenheit nicht um die Einwilligung der Großmama nachzuſuchen hatten, wohl aber war es Ihre ö 6 22 ö fie 1 N empfehl, v tronen Pflicht, bei ihr die Erlaubniß einzuholen, die entwendeten „ 63,000 Gulden mitzunehmen, welche ſie in einem Schubfache 8 Stel ihres Sekretärs verborgen hatte.“ „Was?“ ſagte Seemann in aufrichtigem Erſtaunen, „man beſchuldigt mich, die Großmutter meiner Gattin um 63,000 Gulden beſtohlen zu haben? Das iſt empörend. Ich verwahre mich ein für alle mal gegen dieſe infame In⸗ * ſinuation. Die Hand eines öſterreichiſchen Offiziers beſudelt ſich nicht mit unrechtem Gute.“ „Nun, dann hat es Ihnen, vielleicht die Gattin als inſen 1 5 Heirathsgut überliefert; hat ſie Ihnen nichts gegeben?“ 9d 1 „Nicht das Mindeſte und auch von meiger Gattin darf Rich Bliß⸗ ich behaupten, daß ſie aus dem Hauſe ihrer Großmutter nichts mitgenommen hat, als was ihr rechtmäßig gehört, nämlich unumgänglich nothwendige Bekleidungsgegenſtände.“ Die Beamten, welche überall ſchwarz zu ſehen pflegen, ſelbſt wenn es ganz weiß iſt, pflegen ſolche Betheuerungen gewöhnlich nicht gleich das erſte Mal zu glauben und eben⸗ ſowenig war Dietrich, ſo hieß der junge Beamte, geneigt, den Verſicherungen des Lieutenants unbedingt zu trauen. Er war vielmehr der Ueberzeugung, daß die beiden Flücht⸗ linge nach vorherigem gut entworfenem Plan das geſtohlene Gut auf der langen Reiſe irgendwo verſteckt oder unterge⸗ bracht hatten und er ließ ſich deshalb von Seemann genau den Weg beſchreiben, den ſie gereiſt waren. Ferner unter⸗ richtete er ſich mit großer Genauigkeit über Ankunft und Abgang von jedem Ort, wo ſie durchgekommen und als ihn Seemann hierauf die bündigſten Antworten ertheilt hatte, erklärte er ihn für verhaftet und beauftragte den mitge⸗ nommenen Polizeidiener mit der ferneren Ueberwachung Seemann's, um mit Fanchon dasſelbe, aber ebenſo reſultat⸗ loſe Verhör zu beginnen. Fanchon wurde, als ſie den Grund ihrer e erfuhr, von einer zehn Minuten andauernden Ohnmacht befallen und als ſie wieder zu ſich gekommen und man ihr durchaus kein Geſtändniß abgewinnen konnte, wurde ſie wie auch ihr Gatte in zwei beſonderen, hierzu beſtellten Wagen in das Unſerſuchungsgefängniß abgeführt. So traurig hatte ſich jedenfalls das junge Paar den Beginn ihres Eheſtandes nicht gedacht. Die Liebe hatte allerdings über den Willen der Großmama den Sieg davon⸗ getragen, aber angehören durften ſie ſich nicht; ein tückiſches Geſchick hatte ſie getrennt und demſelben Geſchick mußten ſie es anheimſtellen, ob ſie wieder vereinigt werden ſollten. III. Dietrich, der junge Kriminalbeamte, hatte von ſeiner vorgeſetzten Behörde die umfaſſendſten Vollmachten zur Er⸗ hellung des Thatbeſtandes erhalten, und der Fall war um 0 ſo ſchwieriger, als die Ausſagen der Verhafteten in jeder Beziehung Übereinſtimmten und ſich lediglich auf die nähere Details der Flucht und heimlichen Trauung beſchränkten. Ueber der Verbleib des Geldes wollten oder wußten dieſ keine Angaben zu machen und Dietrich ſelbſt begann mi der Zeit zu zweifeln, daß das junge Paar die Summ wirklich entwendet hatte. Man hatte die Zeit der Flucht mit derjenigen, i welcher das Paar in Wien angekommen, genau berechnet, über jeden von Seemann angegebenen Aufenthaltsort Er⸗ kundigungen eingezogen und hieraus durchaus keine Anhalts⸗ punkte für den Verbleib des Geldes gefunden. Deßhalb waren die Zweifel Dietrichs in der Schuld der Angeklagten durchaus berechtigte und er theilte dieſe Zweifel ſeiner vorgeſetzten Behörde unumwunden mit. Er ſuchte bei dieſer Gelegenheit die Erlaubniß zu erwirken, ſeine Nachforſchungen fortzuſetzen und wenn nöthig, auch auf andere Perſonen ausdehnen zu dürfen und die Erlaubni hierzu wurde ihm natürlich bereitswilligſt ertheilt. Dietrich wurde jetzt dem die Unterſuchung führenden Richter in Eger direkt unterſtellt und ſchon am nächſten Tage reiſte er von Wien aus dahin ab. Das erſte was er hier vornahm, war eine Unterredung mit Frau Leithmer, welche er um genaue Auskunft über all Perſonen, welche in ihrem Hauſe zu verkehren pflegten, bat. Frau Leithmer ertheilte ihm dieſe Auskunft, ſo gut ſie es vermochte. Sie nannte ihm in erſter Reihe den Gemahl ihrer Enkelin, denn er war einige Tage vor der That zu ihr gekommen, um ſich die Hand ihrer Enkelin z erbitten und bei dieſer Gelegenheit ſei ſie gerade mit de Berechnung ihres Vermögens beſchäftigt geweſen und der Verhaftete habe gerade einen Einblick in die offen liegenden Geldrollen und Banknoten erhalten. (Fortſetzung folgt.