Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 8. ds. Mts., beginnt dahier die Weinleſe. Schriesheim, den 2. Oktober 1884. Bruürgermeiſteramt. a 5 Hartmann. Bekanntmachung. Nr. 3517. Wir beabſichtigen für die hieſige Gemeinde eine geeignete Perſon als Induſtrielehrerin ausbilden zu laſſen. Bewerberinnen wollen ihre Geſuche bis längſtens Freitag, den 17. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, anher einreichen. Ladenburg, 3. Oktober 1884. Bürgermeiſteramt. 1 A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Donnerſtag, den 9. ds. Mts., f Vormittags 11 Uhr, werden im Rathhauſe dahier etwa 1200 - 1400 Zentner Bickrüben, diesjähriges Erträgniß von ca. 3 Morgen Acker lehemaliger Gemeinde⸗Zimmer⸗ platz) in ſechs Looſen öffentlich ver⸗ ſteigert. Ladenburg, 1. Oktober 188 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Ein reines Weinfaß. 548 Liter, zu verkaufen. B. Trippmacher. Eine Parthie weingrüne, guterhaltene Weinfüſſer von 30 — 600 Liter werden billig ab⸗ gegeben. J. Schmitt, Holzhandlung. Ladenburg. Zu vermiethen 2 Wohnungen bei Glaſer Keik, Neue Anlage. Zu vermiethen eine Wohnung im 2ten Stock im Gaſthaus zur Krone. Tabaksbindgarn in guter Qualität bei Mich. Bläß. 1 2 Ale, roh und gebrannt, bei 5 und 10 Pfd. Abnahme zu en gros Preiſen, empfiehlt C. L. Stenz. Neue Hülſenfrüchte a5 Linſen Bekanntmachung Nr 3494. Nach Vorſchrift des 8 6 und 8 des Reglements des Wahlgeſetzes für den deutſchen Reichstag om 31. Mai 1869 hat der Be⸗ zirksrath in der Sitzung vom 29. v. Mts. für die . Dienſtag den 28. Oktober l. Is., Vormittags 10 Uhr bis Abends 6 Uhr zu vollziehende Wahl zum Reichstage, die hieſige Stadt in den IV. Wahl⸗ bezirk eingetheilt, als Wahlvorſteher der unterzeichnete Bürgermeiſter und als Stellvertreter Herrn Gemeinderath Peter Remelius dahier ernannt. Die Wahl findet im Rathhausſaale hier ſtatt. 5 i Dies wird mit dem Anfügen öffentlich verkündet, daß nur ſolche Wähler zugelaſſen werden dürfen, welche in der Wählerliſte eingetragen ſind. Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte, in eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unterſchrift ausgeübt. Eine Stellvertretung zur Stimmabgabe iſt unzuläſſig. 7 Die Stimmzettel müſſen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſehen ſein. (§ 10 des Wahlgeſetzes.) Die Stimmzettel ſind außerhalb des Wahllocals mit dem Namen des N im Wege der Vervielfältigung zu verſehen. (8 11 des Wahlgeſetzes.) Ladenburg den 4. Oktober 1884. N Bürgermeiſteramt: A. Huben. Belanntmachung. 1 1 bildungs- und Induſtrieſchule betr. Der Unterricht beginnt: a) in der Volksſchule am nächſten Montag, den 13. Oktober, vormittags 8 Uhr. b) in der Fortbildungsſchule für Knaben und Mädchen Mittwoch, den 15. Oktober, mittags 12 Uhr. c) in der Induſtrieſchule am 15. Oktober, mittags 1 Uhr. Bemerkt wird zu a) da der Unterricht erſt morgens um 8 Uhr anfängt, ſo haben die Eltern und Pflegeeltern mit uns für Aufrechterhaltung der Zucht und Ordnung der Kinder bei ihrem Schulgang, auf dem Hin⸗ und Herweg, beſorgt zu ſein, namentlich ſoll ein zu frühes Verlaſſen des Elternhauſes und das Anſammeln auf den Straßen, das oft in wildes Toben und Schreien ausartet, nicht geduldet werden. Die Schulkinder haben . Stunde vor Beginn der Unterrichts ſich in ihren Klaſſenzimmern einzuſinden, wo die betr. Lehrer anweſend ſein werden. Die Religionsſtunde iſt für das Winterhalbjahr für die Vormittags⸗ ſchüler von 10— 11 Uhr, für die Nachmittagsſchüler von 3—4 Uhr feſtgeſetzt. Montag, Donnerstag und Freitag wird Religionsunterricht gegeben. Die Väter oder Mütter, auch die Pflegeeltern der im Monat September in die Bürgerſchule aufgenommenen, aus der Volksſchule ausgetretenen Knaben wollen dies bei Hauptlehrer Gärtner anmelden, damit ſolche aus der Schul⸗ geldliſte der Volksſchule geſtrichen werden. . Von der Beſtimmung, wonach die Induſtrieſchule am erſten Mittwoch nach Martini (11. Nov) ihren Anfang nahm, wird mit Genehmigung der Ortsſchulbehörde für die Zukunft abgegangen und deren Beginn auf den Mittwoch Nachmittag in der erſten Schulwoche verlegt. Vom vollendeten 10. Lebensjahr an ſind die Mädchen, ſofern ſolche nicht ausreichenden Privatunterricht erhalten, zum Beſuche der Strick- und Nähſchule verpflichtet. ö Für das hieſige Bedürfnis iſt die Einrichtung getroffen, daß auch jüngere Mädchen in die Strickſchule aufgenommen werden, wenn ſie ſich in die Ordnung des Schulbeſuchs fügen wollen. Mit dieſer Bekanntmachung verbinden wir die dringende Bitte an die betr. Eltern und Pflegeeltern, mit uns für gute Zucht und Ordnung der Kinder und regelmäßigen Schulbeſuch ſtrenge beſorgt ſein zu wollen, damit wir nicht genötigt ſind, die hierüber beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen in Anwendung bringen zu müſſen. e Ladenburg, 6. Oktober 1884. i ö Ortsſchulbehörde. „%%% M. Gärtner. A. Huben. Die ausser- ordentliche Verbreitung dieses Haus- mittels nat eine ebenso N grosse Zahl ähnlicher Präparate als Nachahmer hervorgerufen, welche sich nicht entblöden, Verpak⸗ kung, Farbe und Etiquette in täuschender Weise herzustellen. Die Packete des fchten“ Stollwerck schen Fabrikates tragen den vollen Namen des Fabrikanten und kenn⸗ zeichnen sich die Verkaufsstellen durch ausgelegte Pirmen-Schilder. habe in großen Quantitäten für Herbſt und Winter bereits erhalten und em⸗ in gutkochender feiner Waare empfiehlt Gg. Seitz, am Markt. pfehle ſolche in allen Farben von M. 3 —, an per Pfund. Kandidaten, welchem der Wähler ſeine Stimme geben will, handſchriftlich oder 1 laßt auf 8 2 der Verordnung Großh. Unterricht in der hieſigen Volks-, Fort⸗ Bekanntmachung. Geſuche um Unterſtützunng aus dem Gratialfond für das Jahr 1885 betr. [Nr. 3502.] Nach Verfügung Großh. 3 Bezirksamts Mannheim vom 2. dss. Mts. Nr. 35,986, ſind die Geſuche um Unterſtützung aus dem Gratialfond für 10 fen ill 1885 bis zum 1. Nobember dis. Js. 1 flafirtem 2 einzureichen. Dieſe Geſuche ſollen eine möglichſt genaue Darſtellung der Familien⸗, Ver⸗ mögens⸗, Einkommens⸗, Gewerbs⸗ g. Geſundheits⸗Verhältniſſe der Bittſteller, e auch die Angaben über . Zahl und Alter etwaiger Kinder ent⸗ halten und mit entſprechenden ärztlichen und ſonſtigen Zeugniſſen belegt fein, fr. 82. Ladenburg, den 7. Oktober 1884, 11 Gemeinderath: — aden! Bekanntmachung. dn sud mi u sheige Reich daumen in M. 1 Hunbeim, Dr. 0 Heuf bon O hc zur S hem, wer aus batlsruh u Schweden, vice dit Ende aum derwpeilte, iſ dingt. Die Fürf Den Schutz nützlicher Vögel ber. Nr. 3432. Wir ſehen uns veran⸗ Handelsminiſteriums vom 1. Oktober 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737 wonach das Einfangen, Tödten und Feilbieten der einheimiſchen Singvoͤg⸗ mit Einſchliß der Meſſen, Lerchen, Droſſeln, Amſeln und Staaren, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſon⸗ ſtige kleine Feld⸗ und Waldvogel, welche nicht zum Jagdwild gerechnet werden; dl zuſammen deßgleichen das Zerſtöͤren ihrer Neſter, das ez Süneden 0 Ausnehmen ihrer Eier und das Felle ddaichen Kron bieten letzterer; endlich das Aufstellen dvinbeit ihrer von Vorrichtungen jeder Art, zum Ein- nan vn Schutze fangen dieſer Vögel, als; Netze. Bo⸗ zerlin, gelherde, Leimruthen, Meſſenſchläge, en enen Fön Schlingen u. dgl. verbofen iſt aufmerk- in vd, daß ſam zu machen, mit dem Anfigen daß vn 1892, b. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot e der ſtrien ſtrengſtens beſtraft werden. ate golgebiet Ladenburg, den 2. Oktober 1884. n gund des 6 Bürgermeiſteramt: Akunahme ein A. Huben. Brehm, Aalnngen des Re f Mate- Eienbah im böͤchſten aner 1 Trunk ſuchts gene M. und auf G ſeitigt nach 10 jähriger Praxis reel und ge⸗ i be. die F wiſſenhaft auch ohne Vorwiſſen, unter Garantie Mhmnsboltsete Th. Konetziy, Berlin, Brunnenſtraße 58, ag 6 18.7 Erfinder der Radikalkuren und Specialist füt 110 on 18,7 Trunkſucht ⸗Leidende. Amtlich beglaubigte g bon 40, Dankſagungsſchreiben gratis. Nachahmer ef und zu beachte man nicht, da ſolche nur Schwindel 3 treiben. Anpreiſungen unentgeltlicher Kuren ſind die Schwindelhafteſten 1 9 9 Kriminal⸗ 51 We dch vorbehal * . 2 „Mui es fein, 0 in mißt Gicht . Ne hrt! 0 . 55 dend 1 00 — LE R ih herz es 90 a be hefe 5 5 an Ag Deine 5 S ö 3 i dir auch nic den neuen Schnelldampfern des N mit Lehe Rord deutſchen Noyd 1 kann man die Reiſe J. Haſſelbach. von Bremen nach Ameriſta ee . Nh die in 9 Tagen 9 Ae ang belcher ſie i d 8 U machen. Näheres bei dem Ute geh General agen ten Ad Ph. Jak. Eglinger, e ah Mannheim. aan 5 0 A N 5 f 3 1 bat, vp ſch